Genauso. Immobilien werden nach dem Belegenheitsprinzip im Land der Liegenschaft versteuert. (Ausnahme wäre spezielle Gesetzgebung wie z.B. ein DBA, das eine andere Besteuerung ermöglicht. Im DBA D-CH ist aber das genannte Prinzip bestimmend.)
Abzüge können also nicht im anderen Staat als im Land der Liegenschaft in Ansatz gebracht werden. Wieso auch
Innerschweizerisch kommt es bei Immobilien in verschiedenen Kantonen zur sogenannten Steuerausscheidung, damit jeder Kanton seine Steuerkassen füllen kann Und hier kann man tatsächlich z.B. Rennovationen in einem Kanton steuermindernd beim Einkommen in einem anderen Kanton ansetzen, insofern dies anerkannt wird. (Wir haben diese Erfahrung mit unserer Ferienwohnung gemacht) Im Gegenzug muss man von allen Objekten den Eigenmietwert versteuern, was bei einer Vermietung allerdings entfällt.