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Beiträge von Markus Schulz

  • Tipps Wegzug aus der CH ins Ausland Auslandschweizer

    • Markus Schulz
    • 30. März 2025 um 21:17

    Der Bank etwas relevantes zu verheimlichen ist sicherlich unklug. Im dümmsten Fall kündigt sie die Kundenbeziehung und damit die Finanzierung zum ungünstigen Zeitpunkt. Die Suche nach einer Finanzierungsmöglichkeit als Auslandsschweizer gestaltet sich regelmässig schwierig.

    Für die AirBNB-Vermietung muss Du am Ort der Liegenschaft Steuern zahlen.

    (Hier könnte der nächste Knackpunkt der Hypothek sein, wenn diese explizit für ein Eigenheim zum Selbstbewohnen gegeben worden ist. Das steht in den Vertragsbestimmungen.)

  • Dauer Personalausweis Deutsche Botschaft Bern

    • Markus Schulz
    • 19. März 2025 um 11:42

    Über Corona musste ich 6 Monaten auf einen Botschaftstermin warten, der Versand war dann innert 2 Wochen. Mit unserem Kind ging es auch zügig. Nur die Anzahl der verlangten Dokumente ist absurd. :winking_face: Unbedingt genau informieren und auch darauf achten, dass die Botschaft in Bern nicht im Voraus weiss was es kostet und Kartenzahlung auch nicht immer geht :grimacing_face::beaming_face_with_smiling_eyes:

    Personalausweis brauchst Du allerdings nicht, allein nützlich ist der Reisepass.

    Und im Gegensatz zu Deutschland, erfolgt der Versand per Post, in mindestens einem Fall hier war es ein normaler Einwurf in den Briefkasten.

  • Wohnungssuche in Graubünden

    • Markus Schulz
    • 19. März 2025 um 11:35

    Generell sieht es in Graubünden schlimm aus. Ich habe auf die Schnelle nur die Daten der Erhebung 2023 zur Hand: Chur hat eine Leerwohnungsziffer von 0.15, die Stadt gehört in die Region Plessur, diese hat eine Leerwohnungsziffer von 0.26. Kantonsweit liegt die Ziffer bei 0.58

    Ab einer Leerwohnungsziffer von <1 spricht man von Wohnungsnot.

    Wenn Du im Umfeld von 30 Minuten Autofahrt suchst kann ich Dir ab etwa Oktober Neubau-Wohnungen von 1.5 bis 4.5 Zimmer anbieten. Traumhafte Lage, sehr gut ausgestattet, Verkehrsanbindung auch mit ÖV und dennoch günstig in der Miete :grinning_face:

  • Bitte um Rückmeldung

    • Markus Schulz
    • 10. März 2025 um 15:30
    Zitat von MotU

    sammy: Das ist schwer allgemein zu sagen, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Tendenziell würde ich eher Städte mit höheren "Ausländeranteil" anschauen und/ oder grenznahe Städte. Also quasi Orte, in denen es eh bereits viele ausländische Kinder gibt. Aber wie gesagt, auch dort kann es zu Problemen kommen!

    Ich argumentiere genau gegenteilig :grinning_face:

    Wenn es Dir um gute Integrationsmöglichkeit geht, geh dahin wo es wenige Ausländer hat: in ein Dorf. Die Integration ist dabei kein Selbstläufer, kann aber einfacher passieren als wenn man der fünftausendste Dütsche in einer 20.000 Einwohner Stadt ist.

  • Pensionversicherung verweigert Zinszahlung nach Kündigung

    • Markus Schulz
    • 9. März 2025 um 11:00
    Zitat von SwissExpert

    Der Vertrag ist mir egal, weil es auch gesetztliche Bestimmungen gibt, die eindeutig zeigen, dass man immer einen Mindestzins zahlen muss und den auch anteilig bei unterjähriger Beschäftigung.

    Mit Verlaub, aber wenn Du "Person A" helfen möchtest, solltest Du ihr keine weiteren Beratungen auf Grundlage Deiner Spekulationen antragen. Die Meinung "Der Vertrag ist mir egal, weil..." wird nicht hilfreich sein.

  • 45% angestellt in CH - Wochenaufentalter - Selbstständigkeit in CH möglich?

    • Markus Schulz
    • 23. Februar 2025 um 11:08

    1. Weiss Dein Vermieter von dem Ansinnen?

    2. Beim Wochenaufenthalter geht man von einer Ansässigkeit im "Nicht-Arbeits-Land" aus. Das Globaleinkommen muss aber im Ansässigkeitsstaat versteuert werden. Fallen in D keine Einkünfte an, so kann man zwar von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit werden, diese wird aber hinfällig, wenn sich die Umstände ändern.

    Und das wäre hier der Fall, denn eine selbstständige Tätigkeit wird mit dem Ort der Ansässigkeit verbunden, ausser man hat eine feste Einrichtung, die zum Betrieb der selbstständigen Tätigkeit notwendig ist. Z.B. eine Praxis in der man als Physio arbeitet. Ein PC oder Co-Working-Space stellt i.d.R. keine qualifiziert feste Einrichtung dar. Rechtssicher kann man das über ein Ruling feststellen lassen.

    Ohne wirksame Aufgabe der Ansässigkeit in D wird das Konstrukt aber schwierig.

  • Wie wird der Steuerwert einer Eigentumswohnung in Ausland ermittelt?

    • Markus Schulz
    • 7. Februar 2025 um 14:36

    Plausible Werte, z.B. der Kaufpreis oder der Verkehrswert in D können genommen werden. Einen Eigenmietwert für Immobilien im Ausland gibt es nicht.

    Erträge aus Vermietung und Verpachtung im Ausland müssen dort versteuert werden und satzbestimmend in der Schweiz berücksichtig werden.

    Alles weitere/kompliziertere erzählt dann der Treuhänder.


    (Hypothetisch als unbedarfter FA-Angestellter aus D hätte ich aber eine kleine Anmerkung) In Deinem Fall sollte sicherlich die steuerliche Ansässigkeit mit dem FA in D explizit (also schriftlich) geklärt sein...insofern Du in CH eine Mietwohnung bewohnst, in D aber Eigentum hältst, obendrein mietfrei bewohnt von Frau und Tochter, könnte der Verdacht entstehen, dass Dein Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liegt und Du die Ansässigkeit in D gar nicht wirksam aufgegeben hast. Die Verortung der steuerlichen Ansässigkeit hängt in Zweifelsfällen nicht von Aufenthaltstagen ab sondern muss von den beteiligten Behörden ausgehandelt werden.

  • Hauserwerb in Österreich - Wie versteuern

    • Markus Schulz
    • 3. Februar 2025 um 10:29
    Zitat

    Beschränkte Steuerpflicht Bedenken Sie aber, dass im Falle einer Antragsveranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen der Steuerbemessungsgrundlage ein Betrag von 10.486 Euro im Jahr 2024 (2023: 9.567 Euro; bis 2022: 9.000 Euro) hinzugerechnet wird, der bei der laufenden Lohnverrechnung nicht zum Tragen kommt.


    Eine Immobilie wird nach dem Belegenheitsprinzip im Land der Liegenschaft besteuert. In der Schweiz erhöht sich der Ansatz der Vermögenssteuer und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden satzbestimmend wirksam. Das ist alles richtig.

    Du bist mit den Einnahmen aus der Vermietung in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Das heisst ganz grob: der Freibetrag fällt weg und die Einnahmen sind voll steuerpflichtig.

    In jedem Fall also einen Treuhänder und in Österreich einen Steuerberater konsultieren, damit die Höhe der Belastung klar wird. Steuererklärungen sind dann in 2 Ländern nötig.

  • Wie schnell ging es mit eurer Auswanderung

    • Markus Schulz
    • 29. Januar 2025 um 11:07

    Wir waren langsamer...Dezember ernsthaft beschlossen dass es die Schweiz wird, Mitte Januar erste Hausbesichtigung, Mitte Februar Notartermin, Zuzug Anfang März.

    Dazwischen haben wir alles organisiert: Zusicherung der Bewilligung da ohne Arbeitsvertrag, Bewilligung des Immobilienkaufs als Personen im Ausland, Gründung meiner ersten AG...und nebenbei habe ich gearbeitet. War intensiv. :grinning_face:

  • Anzeige wegen Fahrzeug

    • Markus Schulz
    • 22. Januar 2025 um 10:42
    Zitat von skk

    dass der *Beleidigung entfernt* mir eine Verwarnung gibt

    Ich würde vorschlagen, dass Du Dich hier löschst oder alternativ Maik bitten dies zu tun (oder den Post zu löschen).

  • Renovation deutscher Renditeliegenschaft und steuerliche Abzugsfähigkeit

    • Markus Schulz
    • 7. Januar 2025 um 09:33

    Genauso. Immobilien werden nach dem Belegenheitsprinzip im Land der Liegenschaft versteuert. (Ausnahme wäre spezielle Gesetzgebung wie z.B. ein DBA, das eine andere Besteuerung ermöglicht. Im DBA D-CH ist aber das genannte Prinzip bestimmend.)

    Abzüge können also nicht im anderen Staat als im Land der Liegenschaft in Ansatz gebracht werden. Wieso auch :grinning_face:

    Innerschweizerisch kommt es bei Immobilien in verschiedenen Kantonen zur sogenannten Steuerausscheidung, damit jeder Kanton seine Steuerkassen füllen kann :winking_face: Und hier kann man tatsächlich z.B. Rennovationen in einem Kanton steuermindernd beim Einkommen in einem anderen Kanton ansetzen, insofern dies anerkannt wird. (Wir haben diese Erfahrung mit unserer Ferienwohnung gemacht) Im Gegenzug muss man von allen Objekten den Eigenmietwert versteuern, was bei einer Vermietung allerdings entfällt.

  • Renovation deutscher Renditeliegenschaft und steuerliche Abzugsfähigkeit

    • Markus Schulz
    • 7. Januar 2025 um 08:50

    Nein, wenn es kein besonderer Konstrukt über eine in einer KG gehaltene Immobilie ist.

    Prinzipiell werden Liegenschaften dort besteuert wo sie sind, in Deinem Fall also in D im Rahmen einer beschränkten Steuerpflicht. Bei einfachen Liegenschaften wird ein GuV erstellt, dort kann man dann ggfs. Abzüge in Ansatz bringen, in der CH wird dieser Erfolg nur satzbestimmend berücksichtigt. Wichtig dabei: die Liegenschaft im Ausland ist im CH-Wertschriftenverzeichnis zu führen, damit sie bei der Vermögenssteuer berücksichtig wird.

  • Umzug und Anmeldung vor Berufsbeginn in der Schweiz

    • Markus Schulz
    • 6. Januar 2025 um 15:57
    Zitat von Andrea_96

    Ich würde vermuten, dass dieser Monat, indem ich schon einen gemeldeten Wohnsitz in Zürich hätte, aber noch Arbeitsstelle und Aufenthalt in Deutschland, die Steuererklärung deutlich komplizierte macht. Ist das so?

    Danke für den Hinweis mit dem Unterschied zwischen gemeldetem und tatsächlichen Wohnsitz, dazu hab ich ein paar interessante Artikel im Netz gefunden - das hilft mir weiter!

    Nein, am Ende sind die Steuererklärungen auf das Jahr gerichtet. Und da kann man einfach die Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit auf den 01.04. legen, da wird es bei so einem "normalen" Fall keine grossen Diskussionen geben. Dann versteuerst Du das Einkommen aus D in D und das aus der CH in CH, unter Berücksichtigung allfälliger Satzbestimmungen. Ggfs. einen Treuhänder/Steuerberater konsultieren.

  • Keine Jobs als Bürokauffrau - Spezialisieren oder anderer Kanton?

    • Markus Schulz
    • 26. Dezember 2024 um 14:43

    Hinzu kommt, dass Du vermutlich in Deiner aktuellen Selbstständigkeit Kunden in Deutschland hast, die Du weiterhin bedienen würdest...

  • Aufenthaltsbewilligung bei Selbständigkeit Erfahrungen

    • Markus Schulz
    • 6. Dezember 2024 um 18:42

    Als bereits Selbstständigerwerbender geht das relativ einfach, man muss nur die Substanz nachweisen, z.B. über Steuererklärungen. Ich hatte das ebenfalls so geplant, allerdings die Geschäftstätigkeit dann doch direkt zum Start in eine AG überführt. Damit war dann gleich der Nachweis der Masse erfolgt, da die Anteile zu 100% liberiert wurden.

    In die Selbstständigkeit zur Übersiedlung zu starten dürfte etwas mehr Aufwand sein. Du musst die Erwartung des ausreichenden Einkommens glaubhaft belegen können. Oder mit genug nachgewiesenem Kapitalstock einwandern, der zur Not für 5 Jahre reicht. Bürgschaft der Freundin dürfte vielleicht auch gehen, wenn diese genug Verdienst nachweisen kann.

    Einfacher ist sicherlich die vorgängige Gründung einer Kapitalgesellschaft und darin dann eine unbefristete Anstellung. Bei passendem Konstrukt entstehen einige weitere Vorteile.

    Unbedingt sollte mit hinreichendem Vorlauf das Migrationsamt des Zielkantons eingebunden werden. Ebenso unerlässlich ist das Auseinandersetzen mit der Situation vor Ort, sicherlich auch die Suche nach einem geeigneten Treuhänder, damit nicht zum Start teure oder fatale Fehler passieren.

  • Bewilligung B->C

    • Markus Schulz
    • 6. Dezember 2024 um 11:26

    Die NOV kann auch bei Überschreiten des Vermögenssteuerfreibetrag (je nach Kanton zwischen nur 26k und 200k) notwendig werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Steueramt über den Verbleib in der Quellensteuer, unabhängig von der Bewilligung.

  • Bewilligung B->C

    • Markus Schulz
    • 20. November 2024 um 18:06

    Und daran denken, dass bei einem Umzug innerhalb der 5 Jahre ggfs. Bescheinigungen weiterer Ämter notwendig sind. Im Kanton Luzern kann man den C-Antrag beim Migrationsamt downloaden. Es gibt auch eine Wegleitung was für Dokumente notwendig sind (und wie ggfs. mit minderjährigen Kindern zu verfahren ist.)

    Ergänzend noch: die Voraussetzung für C nach bereits 5 Jahren ist die Herkunft aus einem EU-15/EFTA-Staat.

    Und mit den 5 Jahren laufen dann auch die nachlaufenden Besteuerungsandrohungen aus D aus :beaming_face_with_smiling_eyes:

  • Niederlassungsbewilligung C als selbstständiger Unternehmer und die Familienangehörigen

    • Markus Schulz
    • 4. November 2024 um 09:10

    In dem Beitrag steht einmal 3 Wochen, dann 3 Monate.

    Wir haben das dieses Jahr gemacht und 3 Monate war "zu früh" :grinning_face: Der Antrag wurde "auf Seite gelegt", letztendlich wurde dann mit 5 Wochen Verspätung die C für uns alle 3 ausgestellt.

    Also: ja, gilt für Dich und die Familie, wenn keine Gründe dagegensprechen. D.h. für Dich und die Frau braucht es den Strafregisterauszug (kann bei der Post bestellt werden, max. 1 Woche, bei uns waren es 2 Tage.) Steuer-. Sozialamt- und Betreibungsauskunft ebenfalls für Dich und Deine Frau, hat bei uns jeweils 0-1 Tag gedauert. (Da wir während den 5 Jahren B einen Wohnort-Wechsel hatten, mussten wir die Nachweise doppelt beibringen. Teilweise machen die das sofort, andere schicken das per Post, Kosten sind zwischen 0 und 15 Franken je Beleg.)

    Ich hatte Montags angefangen die Belege einzusammeln, Mittwochs habe ich alles auf dem Migrationsamt eingereicht...ein wunderbares Beispiel warum wir uns in der Schweiz viel wohler fühlen als in D...

    Daher: Mach den Kram vor den Ferien parat, dann sollte das klappen. Wichtig: wenn die Fotos auf dem Migrationsamt bereits 5 Jahre alt sind, könnte es sein, dass diese für die Ausweisausstellung neu gemacht werden müssen (bei uns war es durch den Umzug in den neuen Kanton nicht nötig, die Fotos waren erst 3 Jahre alt.)

  • Notarielle Beglaubigungen

    • Markus Schulz
    • 31. Oktober 2024 um 11:59

    Guter Hinweis vom Heinz.

    Entweder grenznahen Notar suchen und dort die Unterschrift leisten, oder den lokalen Notar nutzen und dann eine Überbeglaubigung mit der Apostille.

    Das hat Vor- und Nachteile. Unsere Standard-Notarin in LU ist bei so etwas sehr günstig, die Apostille ist auch nicht teuer. (Die Staatskanzlei hat da aber auch schon mal eine Unterschrift vergessen, man hat also eine Fehlerquelle mehr im "System".)

    Aus eigener Erfahrung kann ich aber berichten, dass es bei Erbschaftsangelegenheiten in D nicht immer möglich ist, mit einer Apostille zu arbeiten. Bestimmte Schritte müssen von mindestens einem Angehörigen der Erbengemeinschaft (oder einem Bevollmächtigten) persönlich vor Ort beim Notar in D getätigt werden. (Meine Frau konnte sich von ihrem Bruder in der Schweiz bevollmächtigen lassen und auch mich bevollmächtigen, die entscheidende Unterschrift in D musste dann aber persönlich von ihr (oder mir mit Vollmacht) getätigt werden, das ging nicht mit Überbeglaubigung.)

    Im Zweifel den ausführenden Notar fragen.

  • Gebrauchtes Auto gleich beim Umzug in DE kaufen und in die CH importieren

    • Markus Schulz
    • 26. September 2024 um 17:16

    Mit Verlaub: Du spekulierst hier mit jeder Menge Zollvergehen. Das sind per se immer Straftaten, werden also ordentlich gebüsst wenn erkannt und bringen als Start in die Auswanderung erhebliche Nachteile.

    Und das wegen 2-3k vermeintlich gesparten Franken?

    Wir haben vor 2 Wochen dem grossen Sohn ein Auto gekauft. Gebraucht, Händler in der Gemeinde. Abends zugesagt, Versicherung online abgeschlossen, am nächsten Tag war das Auto eingelöst und abholbereit.

    Genau so solltest Du das machen, insbesondere im Hinblick auf Garantie/Gewährleistung, Versicherung, Unfälle usw.


    Und weil es den Tatsachen entspricht und keine Falsch-Zulassung, Pseudo-Nutzung und comparis-Vorschriften benötigt. :winking_face:

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