Aber pro Person muss man erst ab 10k eine Steuererklärung abgeben. Bei Verheirateten also 20k ?
Nein.
Im Fall Mieteinnahmen in D, steuerliche Ansässigkeit in CH gilt man in D als "beschränkt Steuerpflichtig" und muss über alle Einnahmen eine Erklärung abgeben. Progressionsvorbehalt gibt es in dem Sinne nicht, da dieser i.d.R. im Land er steuerlichen Ansässigkeit angewendet wird. (Wir hatten genau diesen Fall für uns noch 4 Jahre lang.)
Sollten die nicht in D steuerpflichtigen Einnahmen (=Einkommen in CH) unterhalb des Grundfreibetrages in D liegen, so kann man einen Antrag auf Behandlung als "unbeschränkt Steuerpflichtiger" in D stellen, ebenso wenn die Gesamteinnahmen zu mindestens 90% der deutschen Steuer unterliegen. Das sind Spezialfälle die sich ggfs. zur Gestaltung nutzen lassen, wenn entsprechende Massen vorhanden sind. Das geht sinnvoll aber nur mit Steuerberater / Treuhänder.