Deine Informationen scheinen lückenhaft zu sein. Gerade Beamte sind nach §1.2. EStG eher im Nachteil, weil sie unbeschränkt steuerpflichtig bleiben, u.U. sogar mit Ausdehnung auf Haushaltsangehörige. Zusätzlich gibt es im DBA Deutschland-Schweiz die 4.5% nur in der Version "Schweiz arbeiten, Deutschland wohnen". Im umgekehrten Fall gibt es das nicht. D.h. Deutschland erhebt seine "ganz normale" Steuer auf das Arbeitseinkommen das aus Deutschland stammt. Ggfs. unter Wegfall des steuerfreien Existenzminimums, also noch teurer.
Daher erscheint Dein Plan als zumindest mal "sportlich".
Weiter ist der Aufenthaltstitel ein Thema. Auf ein "wir wollen heiraten" erhält man nur einen Titel wenn man die Vorbereitungen belegen kann. Einfach so "bürgen lassen" ist ebenfalls ein Thema das mit dem zuständigen Migrationsamt diskutiert werden muss.
Das wäre auch der erste Punkt auf der Pendenzenliste: Ohne Abklärung mit dem Migrationsamt muss Du Dich um alle weiteren Punkte gar nicht erst kümmern.
Was die Hochzeit mit "Einbürgerung" zu tun hat, verstehe ich nicht, ausser Du bist keine deutsche Staatsangehörige. Dann wird es aber noch viel komplizierter, fürchte ich.