Plausible Werte, z.B. der Kaufpreis oder der Verkehrswert in D können genommen werden. Einen Eigenmietwert für Immobilien im Ausland gibt es nicht.
Erträge aus Vermietung und Verpachtung im Ausland müssen dort versteuert werden und satzbestimmend in der Schweiz berücksichtig werden.
Alles weitere/kompliziertere erzählt dann der Treuhänder.
(Hypothetisch als unbedarfter FA-Angestellter aus D hätte ich aber eine kleine Anmerkung) In Deinem Fall sollte sicherlich die steuerliche Ansässigkeit mit dem FA in D explizit (also schriftlich) geklärt sein...insofern Du in CH eine Mietwohnung bewohnst, in D aber Eigentum hältst, obendrein mietfrei bewohnt von Frau und Tochter, könnte der Verdacht entstehen, dass Dein Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liegt und Du die Ansässigkeit in D gar nicht wirksam aufgegeben hast. Die Verortung der steuerlichen Ansässigkeit hängt in Zweifelsfällen nicht von Aufenthaltstagen ab sondern muss von den beteiligten Behörden ausgehandelt werden.