Habe eine B Bewilligung seit 2016 und eine Fahrerlaubnis seit 4/2019. Aus einer alten Sache (GeschwÜbertretung) in D habe ich dort nun noch ein rechtskräfitiges Fahrverbot von 1 Monat.
Ich soll also einen Aufkleber bekommen.
Frage, kann ich mit dem Aufkleber (Fahrverbot in D) dann in der CH Auto fahren?
Fahrerlaubsnis Schweiz seit 4/2019
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Sicher kann ich das nicht sagen, aber ich würde sagen nein. Das Fahrverbot kommt ja einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis gleich.
Entweder Du fährst nicht oder um sicher zu gehen würde ich die Kantonspolizei anrufen/ anschreiben.