Beiträge von MotU
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Für mich klingt das so, als ob Du einen Statuswechsel versuchen solltest. So etwas wie "internationaler Wochenaufenthalter", aber das klärt natürlich die jetzige Situation nicht.
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Früher waren da riesige Unterschiede, einige Gemeinden haben wohl ihr Budget damit aufgestockt. Diese Zeiten sind vorbei, nachdem das vereinheitlicht wurde.
Die STADT Zürich hat gerade eben die Gebühren gesenkt:
https://www.watson.ch/schweiz/…uehren-fuer-einbuergerung -
mhmmm, wie suchst Du denn? Ich habe immer die einschlägigen Platformen genutzt: Homegate, Immobilienscout24.ch, New Home...
Oft stand in der Anzeige ein öffentlicher Besichtigungstermin oder dieser wurde dann als Reaktion auf meine Kontaktaufnahme gesendet. Vor Ort gab es dann ein Bewerbungsformular oder per Email, dass ich dann ausgefüllt einschicken musste.
Private Vermieter hatte ich nur in meiner ersten Übergangswohnung. Danach war alles von Interesse von Verwaltungen organisiert.
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Hoi,
im Endeffekt musst Du in beiden Fällen dassselbe machen: Dich bei der alten Gemeinde abmelden und bei der neuen anmelden. Wenn Du nur die Gemeinde wechselst, wird alles ein bisschen schneller gehen.Bei einem Kantonswechsel dauert es länger, weil alle Unterlagen herumgeschickt werden. Ich habe schon beides hinter mir. Der Gemindewechsel dauerte ca. 2 Wochen, bis alles erledigt war. Beim Kantonswechsel (AG->ZH) waren es schon 8-12 Wochen. Ich war aus Sorge schon zur Gemeinde gegangen, um nachzufragen und sie meinten, dass das ganz normal sei. Eine Neuausstellung ginge schneller als ein Kantonswechsel....
Auf jeden Fall würde ich warten bis der jetzt beantragte Ausweis angekommen ist. Ansonsten bringt das zu viel durcheinander und verzögert es vielleicht. Mein Schwiegervater hat nur den Arbeitgeber in dem Zeitraum gewechselt. Ich erspare Euch jetzt zu beschreiben, was für ein Irrsinn danah ausgebrochen ist...
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Hoi,
Bei der Mietkaution stimme ich Mike zu. Wenn man dauerhaft in der Schweiz bleiben möchte, lohnt es sich nicht. Denn Du bezahlst weiterhin jeden Monat X-hundert Franken, auch wenn Du bereits die eigentliche KAution von z.B. 5500CHF erreicht hast.
Natürlich muss man die Reserven erstmal haben, um die Kaution direkt einzahlen zu können.....
Bei der Versicherung kann ich nicht viel mehr beisteuern. Wir waren bei Sanagate (günstige online Versicherung der CSS, die es nicht mehr gibt). Nach dem sie gemerkt haben, dass beide online Verischerungen nicht so viel Gewinn einbringen, wurden diese zusammengelegt. Aber auch das hat nicht funktioniert und somit sind wir jetzt direkt bei der CSS.
Im Gegensatz zu Mike haben wir bislang eigentlich keine schlechten Erfahrungen gemacht. Alles was abgedeckt ist wird direkt gezahlt und die Zusatzleistungen kommen schnell wieder auf unser Konto. Auch mit der Beratung sind wir eigentlich sehr zufrieden, aber das hängt natürlich sehr stark von dem Berater/ der Filiale ab.
Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass in der Regel in unserer Region Helsana sher empfehlenswert ist. Nun muss ich dazu sagen, dass durch unseren originalen Sanagate Vertrag haben wir super günstige Prämien, die es nirgends mehr gibt. Mein Arbeitgeber hat sogar Sonderkonditionen mit SWICA ausgehandelt, aber selbst damit sparen wir immer noch 500CHF/Monat als 4-köpfige Familie.
Daher kommt momentan ein Wechsel nicht in Frage.
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Vier Monate ist schon eher auf der längeren Seite. Ich musste damals vier WOCHEN warten, aber es war halt eine kleine Gemeinde weiter weg von der Grenze.
Trotzdem konnte ich bei UPC (heute UPC-Sunrise) online einen Vertrag abschliessen und später eine Kopie des B-Ausweises nachreichen. Dasselbe bei der Krankenversicherung.
Bei der PostFinance haben sie mich aus der Filiale geschickt....online war das dann wiederum auch dort keine Problem
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Hi Moritz,
"kürzliche" Erfahrung habe ich nicht, aber in Waldshut-Tiengen ist bei mir immer alles gut gelaufen (privat mit Umzug, und beruflich mit Warenverkehr). Die Deutschen Beamten sind eine echte Katastrophe, aber die benötigst Du nur, um einen Stempel zu kriegen, dass dein Umzugsgut ausgeführt ist.
Dann drehst Du Dich um 180°, machst zwei Schritte und bist am Schweizer Zoll, also alles super einfach.Die Schweizer Zollbeamten waren immer sehr freundlich und hilfsbereit. Uns wollten sie weder wiegen, noch in den Transporter schauen. Mein Schwager musste allerdings auf die Waage und den Roller (50cc) im Laderaum kontrollieren lassen.
Die Wartezeit ist stark abhängig von der Uhrzeit. Montag morgens stehst Du mit allen LKWs, die das Wochenende abwarten mussten, hier dauert es länger. Bei uns war es ein Freitag Mittag. Verkehrsstau war ca. 30min, innerhalb der Zollstelle vielleicht 20min, da bei uns wie gesagt alles einfach nur abgestempelt, Dokumente kontrolliert und ausgestellt (Einfuhr-Papiere PKW) wurde.
Viel Erfolg
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Müsste/könnte ich dann auch einen Wohnsitz in Deutschland haben, auch wenn ich de facto nie/sehr selten dort bin? Viele Grüße
Du kannst ja, falls Du auf dem Mietvertrag mit aufgeführt wirst. Wenn Du tatsächlich nie/ selten dort bist, musst Du Dich nicht anmelden, da Du dann nur "Besucher" bist. Hierfür darfst Du allerdings dann auch nicht auf dem Mietvertrag draufstehen.
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Nein, zumindest Deine Frau muss zwei Erst-Wohnsitze haben. Einen in der Schweiz und einen in Deutschland (Heidelberg). An beiden Orten muss sie gemeldet sein!
Steuertechnisch wird das dann noch komplizierter, hier würde ich mihc schon jetzt nach einem erfahrenen Berater umgucken!
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Hoi,
wird man denn dann in der Zwischenzeit anders veranlagt? Sonst wäre ich in 5 Jahren vermutlich 20-30.000 CHF im Plus...
Das kommt auf Deine Umstände an. Wenn Du in der Zwischenzeit ein Einkommen >120k hast oder in die Niederlassungsbewilligung C wechselst, zahlst Du keine Quellensteuer mehr, sondern wirst normal veranlagt.
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Hoi,
wohnend in ZH, arbeitend in AG hier. Ich habe dieses Jahr die definitive Steuerabrechnung 2019 erhalten. Also 3-4 Jahre!!! (Ich möchte mal sehen, wie die reagieren würden, wenn ich mir 4 Jahre Zeit mit meiner Steuererklärung nehmen würde...)
Wir haben auch keine Steuerrückzahlung erhalten, sondern ein Gutschrift auf unser Steuerkonto mit einer neuen Rechnung für dieses Jahr (werde inzwischen normal veranlagt).
Viel Erfolg
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Meiner Meinung nach am Deutschen Zoll, da es ja nicht um die Einfuhr in die Schweiz, sondern um die Ausfuhr aus Deutschland geht.
Sicherheit und Klarheit verschafft da aber nur eine direkte Anfrage beim Zollamt, was ich in diesem Fall lieber tun würde an Deiner Stelle.
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Solange das Auto in diesem Schwebezustand ist (eingeführt, aber noch nicht mit Schweizer Schildern umd MFK), soll es noch recht einfach sein. Man annuliert quasi den Import.
Ist aber alles abgeschlossen, wird die Sache komplizierter, da es dann ein Schweizer Fahrzeug ist, dass exportiert wird.
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Da stimme ich Dir grösstenteils zu. Ich habe auch alle grossen Brauereien der Schweiz durch und keins schmeckte so richtig. Aufgewachsen im Pott, bin ich auch ein Freund des herben Pilseners (mhmmm Stauder...)!
Nun bin ich zu weit weg von der Grenze, um in Deutschland einkaufen zu gehen. Mein Getränkemarkt hat , Gott sei Dank, eine gute Auswahl. Hier konzentriere ich mich eher auf Weizen: Schneiders Weisse Tap7, Augustiner oder Störtebeker (von denen schmeckt auch das Pils).
Das einzige Schweizer Bier, dass mir gefällt kommt von der Brauerei Kloster Fischingen. Das gibt es aber halt auch nicht an jeder Ecke...
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Hi,
1. Wenn Du wirklich nur touristisch einreist, ist das kein Problem. Allerdings musst Du dann Deinen ganzen Kremple auch wieder mit nach Deutschland zurücknehmen.
2. Bei vorübergehender Einfuhr ist das kein Problem.
3. Allgemein umziehen wird kein Problem sein. Es kann aber sein, dass Deine zukünftige Gemeinde eine Abmeldung sehen möchte. Dann kannst Du Dich halt nicht anmelden...
Mein Tipp: Teilumzug! (Falls Du schon direkt in Deine zukünftige Wohnung in der Schweiz ziehst)
Erstelle eine gesamte Umzugsliste. Mit der, dem Mietvertrag und einer Liste der Sachen, die Du bei Dir hast, meldest Du einen Teilumzug an. So hast Du alles sauber raus. Die Sachen, wie das Fahrrad können in der Schweiz bleiben und der Rest kann innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden.
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Hi,
Du solltest es problemlos einführen können, solange Du eine Vollmacht mit dabei hast. Am besten von beiden, die Dich dazu berechtigt das Auto jederzeit auf Dich anzumelden.
Deine Frau muss eh auf der Anmeldung stehen, daher sehe ich keine Probleme. Unser Auto war auf dem Namen meines Schwiegervaters angemeldet, aber mit der Vollmacht und Passkaopie lief das problemlos ab.
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Hallo! Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort.
Nur als kurze Rückfrage: Wenn es uns nicht gelingt den Umzug nach dem 25ten zu machen, gibt es dann gar keine Möglichkeit, das Auto nicht auf die Einfuhrliste zu schreiben (wenn es auch physisch noch nicht über die Grenze bewegt wird, bspw. weil wir mit dem Zug fahren oder so), sondern es dann eben später gesondert im Nachgang einführen?
VIelen Dank & viele Grüße
Rolfi
Wenn das Auto in Deutschland bleibt und Du dort weiterhin gemeldet bist, kannst Du es später in einer Teilumfuhr mitnehmen.
Meine Vermutung, basierend auf meiner Erfahrung, ist dass der Zoll beide Hühneraugen zudrücken wird, da nur 2 Wochen fehlen. Eine Garantie hast Du nicht und wenn der Grenzwächter einen schlechten Tag hat kann es daneben gehen, aber bei sowas war der Schweizer Zoll immer sehr entgegenkommend bislang.
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Am besten musst Du Dich tatsächlich hinsetzen und einmal alle möglichen Kombinationen durchrechnen. Vor Corona hatte ich ein Familien-GA, das war gerade eben vorteilhafter als andere Optionen.
Seit Corona arbeite ich hybrid und in der Tat ist es jetzt für mich am günstigsten ein Halbtax zu haben und jede Fahrt einzeln zu buchen. Ein Streckenbillet wäre zwar einfacher, aber doch deutlich teurer
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Genau, das war mein Punkt: Streng nach Gesetz musst Du den Brief haben. Da es aber so häufig vorkommt kann ein Grenzwächter da auch schonmal ein Auge zu drücken (ich weiss, kennt man aus Deutschland gar nicht
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