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Beiträge von MotU

  • Familiennachzug

    • MotU
    • 5. Mai 2025 um 16:44

    Hoi,

    bei uns ist es jetzt schon 8 Jahre her und es war im Aargau. Aber sonst war die Situation fast gleich. Ich bin für die neue Stelle vorgereist und meine Frau blieb erst noch in Deutschland. Aus der Schweiz heraus habe ich dann den Antrag auf Familiennachzu gestellt (d.h. Dein Gatte ist Antragssteller). Trotzdem musste meine Frau zur Botschaft/ Konsulat (ich erinnere mich nicht mehr), um "ihren Teil" zu erledigen. In meiner Erinnerung war das nicht sehr unkompliziert und bürokratisch. Reiner Formalismus aus unserer Perspektive.

    Es gab keinerlei Hindernisse, Schwierigkeiten oder Nachfragen und jetzt freuen wir uns darauf in weniger als 2 Jahren den Antrag auf Einbürgerung stellen zu dürfen :CH:

    Also Kopf hoch, das wird schon :winking_face:

  • Wie lange bis neuer Führerausweis per Post kommt?

    • MotU
    • 28. April 2025 um 09:09

    Es war zwar nicht in "letzter Zeit", aber im Aargau hatte das damals 4-5 Werktage gedauert

  • Unsere Einbürgerung in der Stadt Zürich und der Schweiz

    • MotU
    • 24. April 2025 um 14:13
    Zitat von Hannoveraner

    Ich mag jetzt nicht extra einen neuen Thread eröffnen. Falls hier doch fehl am Platz, möge Maikden Beitrag in einen neu zu eröffnenden Bereich verschieben.

    Nachdem so viel über Dauer und Stand der Einbürgerung in die Schweiz berichtet wird, werde ich zur Abwechslung mal meine Erfahrungen über die gegensätzliche Richtung, der Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft, erzählen. Vielleicht betrifft oder interessiert das ja noch jemand.

    Phase 1: Antrag online ausgefüllt * und -gedruckt. Beglaubigte Kopien von deutschem Pass oder PA und Schweizer Pass oder ID besorgt. Alles gestern dann postalisch abgeschickt. Warten.

    * Bundesverwaltungsamt

    Das BVA ist dafür zuständig? Dann wird das ja länger als die Schweizer Einbürgerung dauern :face_with_tears_of_joy::see_no_evil_monkey:

  • Auswandern Lebenshaltungskosten Aufenthaltsbewilligung

    • MotU
    • 7. April 2025 um 08:47

    Also wir haben zu dritt am Anfang von ca. 6800 Netto überlebt. Und das meine ich auch so. Wir konnten uns keinen Luxus leisten, Urlaub war schon schwierig etc.

    Zu viert würde ich das nicht machen. Das wäre mir definitv zu knapp...

  • Geburt Dokumente

    • MotU
    • 1. April 2025 um 09:20

    Ja, die Botschaft kann das nicht apostillieren, aber ich dachte, dass die eventuell helfen würden... (bekannte Problematik, Verlustanzeige oder ähnliches, wie bei mir oben)

    Wir haben halt immer noch Wurzeln zu unseren Geburtsländern. Wenn wir ein Land ein verlassen haben, in dem wichtige Ereignisse stattgefunden (Hochzeit, Geburt, etc...) hatten, haben wir alles vorher apostillieren lassen.


    Was noch helfen könnte eine offizielle Übersetzerin zu beauftragen in Kasachstan für Dich anzurufen und zumindest Informationen einzuholen, was zu machen ist. Danach könnte sie Dir auch noch helfen etwaige Schreiben zu verfassen. Das wird natürlich etwas kosten (auch nicht wenig), aber eventuell führt das zu einer Lösung :man_shrugging:

  • Geburt Dokumente

    • MotU
    • 31. März 2025 um 14:11

    Ich würde mich mit Deinem Anliegen an die kasachische Botschaft wenden:

    Botschaft der Republik Kasachstan in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, beim Heiligen Stuhl, im Fürstentum Liechtenstein und beim Souveränen Malteserorden
    Wilkommen auf der offiziellen Website der Botschaft der Republik Kasachstan in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, beim Heiligen Stuhl, im Fürstentum…
    www.gov.kz
  • Bewilligung B->C

    • MotU
    • 26. März 2025 um 18:49
    Zitat von fellohr

    Komme aus den ganzen PDFs nicht draus. Wann ist eine ordentliche und wann eine vorzeitige Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich. Da steht überall das selbe drin nur in einem PDF steht 10 Jahre. Sehr verzwickt.

    Für Dich ist dieses hier wichtig: https://migration.lu.ch/-/media/Migrat…gs.pdf?la=de-CH

    Der zweite Absatz von Punkt 2 spezifiziert, dass es für Dich nach 5 Jahren geht.


    Für Deine Frau eher das, aber dafür müsstest Du bereits die C Erlaubnis seit 5 Jahren haben: https://migration.lu.ch/-/media/Migrat…NL.pdf?la=de-CH

    oder halt das, falls Ihr die besondere Integration nachweisen wollt:

    https://migration.lu.ch/-/media/Migration/Dokumente/Einreise_Aufenthalt/Merkblatt_vorzeitige_Erteilung_Niederlassungsbewilligung.pdf?la=de-CH


    Aber wie sonst, ist es wohl doch das Beste, direkt vor Ort nachzufragen :winking_face:

  • Bewilligung B->C

    • MotU
    • 26. März 2025 um 08:30

    Ich muss kurz etwas spezifizieren: Das gilt so wohl nur für Zürich.

    In Luzern (nach Deinem Profil lebt ihr dort) verstehe ich es so, dass Du bereits die C-Bewilligung für 5 Jahre haben musst, bevor Deine Frau nach 5 Jahren C kriegen kann. Ausserdem gibt es nicht den Passus über die Befreiung vom Sprachtest! (Wir haben uns damals auch gewundert, denn nur eine Ehe bedeutet nicht, dass zu Hause Deutsch gesprochen wird, da kennen wir einige Beispiele :see_no_evil_monkey:)

    Niederlassungsbewilligung / C - Kanton Luzern

  • Bewilligung B->C

    • MotU
    • 26. März 2025 um 08:12
    Zitat von fellohr

    Also würde meine Frau theoretisch auch nach 5 Jahren eine C-Bewilligung erhalten. Sie kommt aus Belarus. Aber da sie meine Frau ist, passt das solange sie die anderen Kriterien erfüllt.

    Richtig! Meine Frau ist ja auch von dort und durch unsere Ehe hat sie ihren C-Ausweis nach 5 Jahren erhalten und musste deswegen auch keinen Sprachtest machen.
    Wir sind gemeinsam zum Amt inkl. Eheurkunde und Pässen (und ihren Belegen natürlich).

    Unsere Kinder konnten sogar direkt mit mir zu C wechseln, obwohl sie die 5 Jahre noch nicht voll hatten.

  • Bewilligung B->C

    • MotU
    • 25. März 2025 um 18:02
    Zitat von fellohr

    Bei uns in der Gemeinde auf der Seite steht, dass man min. 10 Jahre in der Schweiz leben muss für eine C Bewilligung. (Und nein ich verwechsle es nicht mit der Einbürgerung)

    Grundsätzlich sind es 10 Jahre, das ist schon korrekt. Aber als "EU-Bürger" ohne Betreibungen und Straftaten darfst Du es bereits nach 5 Jahren erhalten :smiling_face_with_halo:

    Niederlassungsbewilligung
    Die Niederlassungsbewilligung kann je nach Staatsangehörigkeit der ausländischen Person nach fünf oder zehn Jahren erteilt werden.
    www.zh.ch
  • Bewilligung B->C

    • MotU
    • 25. März 2025 um 08:42

    Meine Gemeinde prüft bei Einreichung direkt alle Unterlagen (auch bei der regulären Einbürgerung). Die sagen auch, wenn es irgendwo Probleme gibt. Danach schicken sie es weiter, nur damit der Ausweis ausgestellt werden kann. Bei uns war klar, dass kein Hindernis besteht. Vielleicht haben sie deshalb direkt die Gebühr für die C verlangt und nicht erst noch eine Verlängerungsgebühr der B.

    Ist ja allgemein bekannt, dass jede Gemeinde das anders behandelt :winking_face:

  • Bewilligung B->C

    • MotU
    • 24. März 2025 um 09:34
    Zitat von fillg1

    Da das Niederlassungsrecht offenbar extra kostet habe ich noch eine nachträgliche Rechnung über 40CHF von der Gemeinde erhalten.
    Aus reinem Interesse und ohne Hintergedanken, gibt es ähnliche Gebühren auch in Deutschland?

    Mhmmm, interessant! Ich kann mich nicht erinnern, dass bei uns nochmals eine Extra-Gebühr gab. Wir haben damals bei Antragsstellung alles bezahlt und das waren in meiner Erinnerung wie bei Dir ~120CHF inkl. der Belege.

    Ich wollte in unserer Gemeinde nachschauen, aber interessanterweise sind alle Hinweise auf das Verfahren und Kosten entfernt worden und man verweist nur noch auf das Migrantionsamt Zürich, wo ich bzgl. Gebühren auf die Schnelle aber auch nichts finden konnte :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

  • Wohnungssuche in Graubünden

    • MotU
    • 17. März 2025 um 09:26

    Bezüglich Zürich und auch in anderen Grosstädten (Basel, Bern) stimmt das schon, aber von der Region Chur habe ich das noch nicht gehört, daher VERMUTE ich, dass es eher kein Problem sein sollte.

    Zusätzlich von Heinz Empfehlung, lege ich Dir noch Comparis ans Herz, da die nicht nur immoscout24, sondern auch andere Platformem durchforsten: https://www.comparis.ch/immobilien/default

    Viel Spass

  • Bewilligung B->C

    • MotU
    • 10. März 2025 um 14:45
    Zitat von Gut Gut

    Muß man für die Neuausstellung C oder Verlängerung B eigentlich wieder auf dem Migrationsamt antanzen?

    Die beiden Nachweise, daß man kein Spitzbube ist, der der eidgenossenschaftlichen Solidargemeinschaft auf der Tasche zu liegen pflegt, werden auch nur bei C verlangt, oder?

    Zumindest im Kanton ZH musst Du das. Allein schon deswegen, weil die biometrischen Daten nur 5 Jahre lang gültig sind, wenn ich mich richtig erinnere. Und unsere Gemeinde kann das nicht, dafür muss ich extra zum Migrationsamt tingeln.

    Aber die anderen Dokumente sind meines Wissens nach bei einer Verlängerung nicht mehr erforderlich.

  • Bitte um Rückmeldung

    • MotU
    • 10. März 2025 um 14:30
    Zitat von Heinz

    Ja, vielleicht ist das so. Deshalb mein Hinweis, dass mehr Informationen nötig wären, um sinnvoll antworten zu können. Was daran "voreilig" ist, kann ich nicht nachvollziehen.

    Ich antworte Dir nur einmal und nur darauf, damit dass hier nicht wieder off-topic wird! Die Frage war konkret formuliert und Du hast nicht darauf geantwortet, sondern direkt hinterfragt, ob das Sinn macht. Vom Tonfall las es sich so wie Kutschers Nachricht "Du kanns doch nicht im ERNST ohne Arbeit,Wohnung usw. mit einem Kind in die Schweiz ziehen."

    Der Rat war nicht gefragt und ich fand, um OPs Frage zu beantworten, gab es genügend Infos und Hinweise.

  • Bewilligung B->C

    • MotU
    • 10. März 2025 um 09:42

    Willkommen im "C"-lub <- did you see what I did there? :grinning_face:

  • Bitte um Rückmeldung

    • MotU
    • 10. März 2025 um 09:37

    Vielleicht möchte sie erstmal entscheiden, wo sie hinziehen möchte und dann lokal in der Gegend nach Arbeitsstellen suchen?! Kutscher und Heinz da seid Ihr meiner Meinung nach etwas voreilig mit Euren Kommentaren.

    sammy: Das ist schwer allgemein zu sagen, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Tendenziell würde ich eher Städte mit höheren "Ausländeranteil" anschauen und/ oder grenznahe Städte. Also quasi Orte, in denen es eh bereits viele ausländische Kinder gibt. Aber wie gesagt, auch dort kann es zu Problemen kommen!
    Wenn Deine Tochter zu einem "Gymnasium" (Kantonsschule hier) gehen soll, solltest Du auch gucken, wo sich die nächste befindet, falls Du ausserhalb eine grösseren Stadt leben möchtest. Ebenso gibt es da unterschiedliche Verfahren. Im Kanton Zürich gibt es z.B. mehr Anfragen als Plätze, weshalb man eine Prüfung ablegen muss.

    Konkret, vielleicht Basel-Stadt, Zürich, Winterthur, Baden,...

  • Führerschein Umschreiben - vergangener F.s.Entzug

    • MotU
    • 27. Januar 2025 um 11:37

    RaboCo war glaube ich verwirrt mit der Richtung; seine Beschreibung passt zu D->CH und nicht umgekehrt, wie bei Dir.

    Zitat von Gut Gut

    ... ich würde mal in Deinem Landkreis schauen, wo die ist, die sollten dann für Deine Führerscheinangelegenheiten zuständig sein. Ich vermute, die könnten auch das ausländische Dokument einziehen.

    Ich weiss es nicht, aber würde mal hier nachfragen. Vielleicht läuft es auch ähnlich in D ab, wie in der CH. Sprich, wenn Du beim StVA Deine neuen Schilder und Fahrzeugbriefe abholst, gibst Du die Schweizer ab und das Amt entwertet und schickt es in die CH zurück... :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

  • Wie schnell ging es mit eurer Auswanderung

    • MotU
    • 23. Januar 2025 um 16:05

    Also bei uns gab es den proaktiven Gedanken der Auswanderung nicht. Ich habe nach meinem Dr. Jobs gesucht und in der Schweiz gab es die beste Stelle. Von Zusage zur Auswanderung vergingen 3 Monate, wobei Frau mit Kind erst weitere 6 Monate nachkam.

  • Führerschein Umschreiben - vergangener F.s.Entzug

    • MotU
    • 23. Januar 2025 um 15:59

    Ich glaube, was RaboCo sagen wollte, dass sie das alte Kärtchen nicht wieder zurückkriegt, sondern es muss eine Neuausstellung beantragt werden :winking_face:

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