Hoi empty,
Deine Fragen wurden bereits zig tausend mal hier beantwortet. Für mehr Details nutze oben rechts die "Suchen" Funktion:
- Ja, formlose Liste reicht
- grobe Einteilung reicht a la "Eine Kiste Schuhe, Eine Kiste Küchen Utensilien, 5 Kisten Bücher,...."
- Ja, es muss immer erst in D ausgeführt werden, aka Liste abgestempelt werden, und in der Schweiz angemeldet werden. Ich vermute, dass es Deine Eltern mit einer Vollmacht machen können, wenn sie die Originalliste mit dabei haben, die aber in der regel bei Dir sein sollte. Das würde besser direkt mit dem Zoll abklären, um Rechtssicherheit zu haben. Einfach mal anrufen.
- Wenn es offensichtlich neu ist/ originalverpackt, verstehen die keinen Spass. Dann wird per Internet der ungefähre Wert geschätzt und verzollt. Aber wenn es bereits gebraucht ist und dann auch noch so aussieht, wird das niemad gross interessieren.