hoi zsamme.
ich bin bei meinem arbeitger überobligatorisch versichert in bezug auf krankengeld.
bis zu 2 jahren am stück und der monatliche betrag entspricht einem lohn.
kann ich mich bei meiner krankenversicherung nochmals absichern um im fall der fälle finanziell abgesichert zu sein?
oder ist dies eventuell sogar untersagt?
bonusfrage:
greifen diese zusatzversicherungen(auch extra spital versicherung deutschland) sofort nach abschluss oder gilt es eine art anwartschaftszeit zu erfüllen. zb. drei monate.
danke im voraus.