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  4. Grenzgänger

Grenzgänger - Risikogebiet

  • Silke H.
  • 10. September 2020 um 13:09
  • Silke H.
    3
    Silke H.
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    6
    • 10. September 2020 um 13:09
    • #1

    Hallo in die Runde,

    mein Mann ist Grenzgänger, arbeitet im Kanton Zürich.

    Was wäre nun, wenn auch dieser Kanton als Risikogebiet eingestuft werden würde?
    Dürfte er dann überhaupt noch zur Arbeit, müsste er in CH bleiben oder könnte er, mit negativem Test,
    weiterhin pendeln?

    Vielen Dank für mehr Infos, ich habe leider nur die allgemein gehaltenen Infos gefunden, aber nichts
    speziell zu diesem Fall.

    LG Silke

  • lieberjott
    31
    lieberjott
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    Südbaden (Grenzgänger)
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    2011
    • 10. September 2020 um 14:37
    • #2

    Auch als während des Lockdowns die Grenzen geschlossen wurden, konnten Grenzgänger immer noch die Grenze zwischen CH und D passieren. In der Regel hat der Grenzgängerausweis gereicht.
    Zum Teil gab es die Anforderung dass auch Grenzgänger nur aus (dringenden) arbeitstechnischen Gründen die Grenze überqueren durften - die Arbeitgeber haben in der Regel entsprechende Bescheinigungen ausgestellt, diese wurden aber zumindest nach meiner Erfahrung gar nicht kontrolliert bzw. verlangt.

    Wie es mit der Quarantäne dann aussähe ist ein anderes Thema. Da müsste man schauen wie dann die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland ist.

    Anders könnte es natürlich auch sein, dass die Schweiz Deutschland als Risikogebiet definiert. Da müsste man dann wieder das Kleingedruckte lesen, ob es Ausnahmeregeln gibt, wie beispielsweise einen negativen Corona-Test.

    Einmal editiert, zuletzt von lieberjott (10. September 2020 um 15:00)

  • Buscalavida
    3
    Buscalavida
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    7
    • 23. September 2020 um 09:38
    • #3

    ich wohne und arbeite noch im Kanton Zürich. Werde mein Hauptwohnsitz jedoch per 1.11. nach Deutschland (NRW) zu meinem Partner verlegen und als internationale Wochenaufenthalterin weiter in der Schweiz arbeiten.
    Mit den Quarantänebestimmungen verhält es sich aktuell folgendermassen:

    - angenommen Ch (Kanton ZH) wird zum Risikogebiet für Deutschland. Dann müsste man normal bei Einreise in D in Quarantäne (oder negativer Test). Schau dir die Einreise-/Quarantäneverordnung eures Bundeslandes an. Da sind die Ausnahmen von der Quarantänenpflicht aufgeführt. In den meisten sind Aufenthalte im Risikogebiet durch tägliche Arbeit oder bis zu 5 Tage pro Woche ausgenommen.

    - angenommen D kommt auf die Risikoliste der CH (oder euer Bundesland), müsste er bei Einreise in CH in Quarantäne. Laut aktueller Quarantänebestimmungen der CH (SEM) sind auch hier Grenzgänger (täglich oder bis 5 Tage/Woche) ausgenommen.
    Solltet ihr in einem an die Schweiz grenzenden Bundesland wohnen, werden diese (nach aktueller Gesetzeslage) aber von der CH nicht auf die Risikoliste genommen.

    Wichtig vielleicht noch zu wissen, grösster Unterschied zwischen D und CH bei Quarantänepflicht ist, dass in der Schweiz ein negativer Test keinerlei Auswirkung auf die Quarantäne hat (keine Verkürzung oder Aufhebung)

    Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

    Liebe Grüsse

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