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Entzug des Führerausweises

  • DerDa
  • 9. April 2021 um 16:20
  • DerDa
    3
    DerDa
    Beiträge
    4
    • 9. April 2021 um 16:20
    • #1

    Liebe Alle

    Ich würde mich sehr über euer Schwarmwissen freuen bezüglich der Schweizer Administravismassnahmen/Führerscheinentzug beim Strassenverkehrsamt.

    Im Winter habe ich trotz angepasster Geschwindigkeit auf vereister Strasse die Kontrolle über mein Auto verloren und bin mit meinem Wagen auf dem erhöhten Randstein des regionalen Schienenverkehrs aufgekommen und hängengeblieben. Übliches Prozedere ist dabei Ersatzverkehr und natürlich eine Geldbusse. So weit, so gut. Jetzt kam der Brief, dass das Strassenverkehrsamt eine administrative Untersuchung durchführt und mir einen Monat den Führerschein entzieht. Das liegt mir etwas schwerer als die Geldstrafe, da ich Arzt bin, und teilweise schnell und zuverlässig in der Klinik sein muss (mit der Bahn müsste ich 1x umsteigen und würde auch zu spät ankommen, Fahrrad ist aufgeschlossen). Den Zeitraum kann ich mir innerhalb der nächsten 6 Monate aussuchen. Gerne würde ich daher den Führerschein 2 x 2 Wochen während meiner Ferien abgeben. Laut des Schreibens kann ich vor der Massnahme dazu Stellung beziehen.

    Wie schätzt ist dabei die Toleranz gegenüber Ärzten ein? Der Polizist hatte mich natürlich nach meinem Beruf gefragt, und ich vermute, dass die Information dem Strassenverkehrsamt weitergeleitet wurde (oder auch nicht). Lohnt es sich überhaupt, dort anzurufen? Kennt eventuell jemand die rechtliche Grundlage?

    Ich freue mich über Antworten und etwas moralische Unterstützung. :smiling_face:

    Dr. DerDa

  • jan82
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    jan82
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    • 9. April 2021 um 17:30
    • #2

    Hallo

    Meines Wissens nach gibt es kein Splitting (es soll ja eben eine Strafe sein und das würden sonst sehr viele machen) und nach dem Beruf fragen sie Dich vermutlich, um zu wissen, ob Du im Beruf auf den Führerausweis angewiesen bist: Taxifahrer, Busfahrer, LKW Chauffeur... In Deinem Fall ist es "nur" der Arbeitsweg (wie bei vielen anderen auch). Ich würde mich da aber nicht wild machen. 2 Wochen nimmst du (wie vermutlich geplant) Urlaub und den Rest musst du einfach durch. So ein Entzug ist bestimmt mühsam, aber 2 Wochen kriegt man auch sonst irgendwie rum. Erst wenn's wirklich nachweislich gar nicht geht (was einigermassen schwer ist), würde ich da den grossen Brief schreiben oder ggfs. einen Anwalt nehmen.

    Gruss,
    Jan

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