Moin,
bin neu hier und momentan raucht mir seit einigen Tagen der Kopf...
Ich habe eine Anstellung in der Schweiz zum 01.10.21, eine Wohnung habe ich zum 01.09.21 gemietet.
Mein Arbeitsvertrag in DE geht noch bis 15.09.21, meine Wohnung konnte ich fristbedingt erst zum 31.10.21 kündigen.
Ich plane jetzt meinen Umzug in die Schweiz. Da ich meinen PKW erst am 03.03.21 gekauft und in Empfang genommen habe, kann ich ihn frühestens ab 03.09.21 als Übersiedlungsgut deklarieren (die 6 Monate werden auf den Tag genau berechnet nach Auskunft der schweizer Zollbehörde).
Die Zollbehörde hat mir aber jetzt noch mitgeteilt, dass nicht der Umzugstag hierfür entscheidend ist, sondern die Wohnsitzverlegung. Und ich versteh nicht ganz den Unterschied und wie ich das Formular 18.44 nun ausfüllen soll?
Ich plane am 03.09. oder eben 06.09. mit meinen Krempel schonmal in die Schweiz zu fahren, Möbel werde ich wohl keine Mitnehmen. Den Wohnsitz möchte ich aber eigentlich erst nach dem 15.09. in die Schweiz verlegen, weil ich bis dahin ja noch in DE arbeite und auch Lohn für den Zeitraum noch gezahlt bekommen werde (und den nicht doppelt versteuern möchte). Ich muss auch nach dem Umzug tatsächlich wieder nach Deutschland und da meine Wohnung komplett entrümpeln, neu streichen und am Arbeitsplatz diverse Dinge noch abgeben (Laptop, Schlüssel, Telefon etc,,,).
Zur konkreten Frage:
1) Kann ich am z.B. 03.09. an der schweizer Grenze meinen Umzug mit Datum der Wohnsitzverlegung 20.09.2021 durchführen? Also, wenn ich das Datum so eintrage auf dem Formular 18.44?
Oder muss ich das dann erstmal als "Ausstattung einer Wohnung unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland" deklarieren?
2) Wie soll ich denn nachweisen, dass ich zum Zeitpunkt einer ersten Einfuhr meines Stuffs noch nicht den Wohnsitz verlege? Ich kann mich beim Einwohnermeldeamt in Lübeck erst 7 Tage vor dem definitiven Auszug abmelden. Den Umzug würde ich ja aber schon vorher machen. Als Unterlagen habe ich die Bescheinigung meines schweizer Arbeitgeber über den Stellenbeginn zum 01.10.21, eine Bestätigung meines Aufhebungsvertrages mit meinem Arbeitgeber in DE zum 15.09.21, den Mietvertrag ab 01.09.21, die Kündigung meines Mietvertrages in DE zum 31.10.21... äh, Abmeldebescheinigung geht eben noch nicht. Wie mach ich den Zollbeamten denn am Besten klar, dass ich zwar schon Stuff in meine neue Wohnung schaff, aber noch nicht den Wohnsitz verlege weil ich in DE ja noch beruflich tätig bin und die Wohnung dort noch gar nicht aufgelöst ist?
Bei dem was ich mitnehm wäre mir, vom PKW abgesehen, sogar ne Verzollung herzlich egal, das würde insgesamt 3stellig bleiben. Aber das Auto wär mir deutlich zu teuer nachzuverzollen =/. Ich hab vor Allem Sorge, dass der Zoll meint, weil ich die Wohnung zum 01.09.21 in der Schweiz gemietet hab, findet da auch die Wohnsitzverlegung statt, aber das tut sie ja gar nicht, hab ja nichmal nen Bett da drin.
Ich bin für alle hilfreichen Kommentare im Voraus sehr, sehr dankbar! Ich hoffe der Bürokratenwahnsinn hört endlich auf, wenn ich einmal in CH angekommen bin...