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Wohnort Schweiz - Arbeitsort Deutschland

  • drunkenmunky
  • 31. August 2021 um 19:04
  • drunkenmunky
    3
    drunkenmunky
    Beiträge
    4
    • 31. August 2021 um 19:04
    • #1

    Hallo zusammen,

    kurz zu meiner Situation:

    Zuvor habe ich mit meiner Freundin (Non-EU) in Deutschland zusammen gelebt. Weil sie eine Arbeit in der Schweiz beginnt, möchten wir gemeinsam in die Schweiz ziehen (sie hat bereits Bewilligung B bekommen).

    Ich arbeite vorerst weiter bei der gleichen Firma in Deutschland, teils Homeoffice, teils Vorort (wir wohnten eh im Süden).

    Ich habe nun ein "Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA" gestellt, woraufhin die Rückfrage kam wie viele Tage ich pro Woche ich mich in Basel aufhalten werde und ob im Homeoffice machen werde und wie viel Prozent.

    1. Verstehe ich das richtig, dass ich wenn ich max. 25% Homeoffice machen werde, voll in Deutschland steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig bin und dann in der Schweiz keine Steuern bezahle?

    2. Wäre ich bei mehr als 25% Homeoffice in der Schweiz sozialversicherungspflichtig oder was würde dann genau gelten?

    Mit dem Homeoffice bin ich relativ flexibel somit möchte ich im Vorfeld die beste Option für mich ausloten.

    Vielen Dank im Voraus für Antworten!

    Viele Grüße,

    drunkenmunky

  • ReviewerGolden
    4
    ReviewerGolden
    Beiträge
    12
    Wohnort
    Wahlschweiz
    • 3. September 2021 um 23:41
    • #2

    Zur Steuerpflicht siehe hier:

    https://www.service-bw.de/lebenslage/-/s…71-lebenslage-0

    Sozialversicherungspflichtig ist man in dem Land, in dem man arbeitet, in Ihrem Fall also Deutschland.

  • drunkenmunky
    3
    drunkenmunky
    Beiträge
    4
    • 5. September 2021 um 12:03
    • #3

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Sind Sie sicher mit der Sozialversicherungspflicht?

    So wie ich (nach meinem Post) gelesen habe, wäre ich im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig wenn der Homeoffice Anteil mehr als 25% betragen würde. Diese Regel ist, glaube ich, zur Zeit noch ausgesetzt wegen Corona, das dürfte aber mal auslaufen.

    Ausschnitt von der Infobest Website dazu:

    Zitat

    Bei Grenzgängern legen die normalen europäischen Koordinationsregeln im Sozialversicherungsbereich eine Obergrenze fest, wie hoch der Home-Office Anteils sein darf. Bei 25 % oder mehr (gemessen am Gesamtarbeitspensum) untersteht ein Arbeitnehmer nicht mehr dem Sozialversicherungssystem seines Arbeitslandes, sondern jenem seines Wohnlandes (Art. 13 Abs. 1 lit. a VO 883/2004 und Art. 14 Abs. 8 VO 987/2009, vgl. hierzu unser Merkblatt).

    https://www.infobest.eu/de/themengebie…nen/faq-schweiz

    oder auch hier:

    https://www.ebnerstolz.de/de/coronavirus…ice-328728.html

    Wäre nur dann die Frage ob ich unterm Strich damit viel schlechter wegkomme.

    Muss man sich dann auch in der Schweiz krankenversichern lassen?

    Ist der deutsche Arbeitgeber weiterhin verpflichtet auch 50% der Sozialversicherungen in der Schweiz zu bezahlen?

    Wäre super wenn da jemand Bescheid darüber weiß :smiling_face:

  • ReviewerGolden
    4
    ReviewerGolden
    Beiträge
    12
    Wohnort
    Wahlschweiz
    • 7. September 2021 um 23:20
    • #4

    Nee, war mir neu. Muss ich mich auch schlau machen. Danke für den Hinweis.

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