Überobligatorium Pensionskasse

  • Hallo zusammen,


    Also erst kurz zu meiner Geschichte. Bin Schweizerin, 38, immer in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Seit November 2020 habe ich zwei Wohnsitze, einer nach wie vor in der Schweiz, wo ich 80% arbeite und einer in Deutschland wo ich mein Hauptwohnsitz habe. Abmeldung in der Schweiz war damals nicht möglich, wegen mehr als 30 Tage im Jahr in der Schweiz. Besteuert werde ich jedoch seit November 2020 als internationale Wochenaufenthalterin.

    Per Ende April habe ich meinen Job gekündigt und kann mich dann definitiv in der Schweiz abmelden.


    So nun zu meinen Fragen. Meine Pensionskassengelder werde ich auf ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz (wegen tiefem Steuersatz) legen.

    Nun habe ich mitbekommen, dass ich mir das Überobligatorium auszahlen lassen könnte und überlege dieses Geld in Fonds oder ähnliches anzulegen, da die Zinsen auf den Freizügigkeitskonten doch sehr bescheiden sind.


    Erste Frage: Kann ich das nur direkt bei Abmeldung (Auflösung Pensionskasse) auszahlen lassen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt vom Freizügigkeitskonto wenn ich schon ganz in Deutschland lebe?


    Zweite Frage: So wie ich verstanden habe müsste ich in CH Quellensteuer auf die Auszahlung bezahlen und in D dann die Zinsen versteuern, die QS aber dann wieder zurückfordern aus der CH. Lohnt sich das hin und her überhaupt? Oder besser einfach QS bezahlen und beim Finanzamt in D nichts angeben?


    Vielen Dank für eure Hilfe und allfällige Tipps


    Liebe Grüsse

    Buscalavida

  • Zitat

    Nun habe ich mitbekommen, dass ich mir das Überobligatorium auszahlen lassen könnte und überlege dieses Geld in Fonds oder ähnliches anzulegen, da die Zinsen auf den Freizügigkeitskonten doch sehr bescheiden sind.

    Um Freizügigkeitsgelder in Fonds anzulegen musst du diese nicht auszahlen lassen, es gibt auch Lösungen von Schweizer Anbietern. Viac (Steuersitz in BS) fällt mir da ein, aber es gibt auch andere.


    Zitat

    Erste Frage: Kann ich das nur direkt bei Abmeldung (Auflösung Pensionskasse) auszahlen lassen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt vom Freizügigkeitskonto wenn ich schon ganz in Deutschland lebe?

    Es sollte meines Erachtens auch später gehen.


    Zitat

    Zweite Frage: So wie ich verstanden habe müsste ich in CH Quellensteuer auf die Auszahlung bezahlen und in D dann die Zinsen versteuern, die QS aber dann wieder zurückfordern aus der CH.

    So ist das der Fall, wenn du in Deutschland steuerlich verlangt bist/wirst, ja.


    Zitat

    Lohnt sich das hin und her überhaupt?

    Das ist halt der im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Weg. Und es kann sich schon "lohnen", weil in Deutschland der Freibetrag für Kapitalerträge (also Zinsen) bei 801 Euro liegt. Je nach dem, wie viel du im Überobligatorium hast und wie lange du es schon hast, kann der Zins natürlich deutlich drüber liegen. Zudem musst du darlegen, wie hoch der Zinsanteil ist. Bei manchen Vorsorgeausweisen ist's sauber aufgeschlüsselt, bei anderen muss man es mühsam über alle Jahre ausrechnen.


    Zitat

    Oder besser einfach QS bezahlen und beim Finanzamt in D nichts angeben?

    Ich weiss nicht, ob diese Möglichkeit legitim ist - das müsste man im Zweifelsfall einen Steuerberater fragen.
    Es besteht aber trotzdem die Chance, dass das Finanzamt davon Wind bekommt (Automatischer Informationsaustausch) oder dass wegen der Arbeitsaufgabe in der Schweiz das Finanzamt einen Nachweis über den Verbleib deines Freizügigkeitsguthabens von dir fordert.

  • Hallo lieberjott,


    Dorry für meine späte Reaktion, war eine stressige Woche...

    Vielen lieben Dank für deine kompetenten Antworten 👍 Ich werde dann demnächst mal zu "meinem" ausgewählten Finanzinstitut gehen und mich da beraten lassen, besonders zu den Fondsthemen mit der Variante ohne Auszahlung. Durch deine Antworten bin ich schon mal etwas schlauer geworden.


    Liebe Grüsse und einen schönen Tag!