Hallo zusammen,
Also erst kurz zu meiner Geschichte. Bin Schweizerin, 38, immer in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Seit November 2020 habe ich zwei Wohnsitze, einer nach wie vor in der Schweiz, wo ich 80% arbeite und einer in Deutschland wo ich mein Hauptwohnsitz habe. Abmeldung in der Schweiz war damals nicht möglich, wegen mehr als 30 Tage im Jahr in der Schweiz. Besteuert werde ich jedoch seit November 2020 als internationale Wochenaufenthalterin.
Per Ende April habe ich meinen Job gekündigt und kann mich dann definitiv in der Schweiz abmelden.
So nun zu meinen Fragen. Meine Pensionskassengelder werde ich auf ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz (wegen tiefem Steuersatz) legen.
Nun habe ich mitbekommen, dass ich mir das Überobligatorium auszahlen lassen könnte und überlege dieses Geld in Fonds oder ähnliches anzulegen, da die Zinsen auf den Freizügigkeitskonten doch sehr bescheiden sind.
Erste Frage: Kann ich das nur direkt bei Abmeldung (Auflösung Pensionskasse) auszahlen lassen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt vom Freizügigkeitskonto wenn ich schon ganz in Deutschland lebe?
Zweite Frage: So wie ich verstanden habe müsste ich in CH Quellensteuer auf die Auszahlung bezahlen und in D dann die Zinsen versteuern, die QS aber dann wieder zurückfordern aus der CH. Lohnt sich das hin und her überhaupt? Oder besser einfach QS bezahlen und beim Finanzamt in D nichts angeben?
Vielen Dank für eure Hilfe und allfällige Tipps
Liebe Grüsse
Buscalavida