Hallo liebes Forum,
meine Freundin und ich ziehen demnächst nach Basel, da gerade alles etwas schnell geht, stellt sich nun auch die Frage nach der Automitnahme.
Habe das Forum bereits durchgeschaut, aber ich muss zugeben, dass ich leider bezüglich dieses Sachverhalts noch auf dem Schlauch stehe.
Kurz der Sachverhalt:
Meine Freundin fährt das Auto, welches auf ihre Mutter zugelassen ist, schon eine längere Zeit und würde dieses auch gerne in die Schweiz mitnehmen.
Wir beide werden eine B-Bewilligung erhalten.
Die Versicherung der Mutter wäre einverstanden, wenn das Auto eine längere Zeit in der Schweiz bewegt würde.
Ist es möglich das Auto mitzunehmen, ohne es ummelden zu müssen und weiterhin in der Schweiz zu fahren, wie zum Beispiel mit dem Formular 15.30? (Oder gilt dieses nur für Wochenaufenthalter?)
Wir würden es gerne zumindest ein Jahr fahren, da nun mit Berufsstart alles zusammen kommt und ein neues Auto zu kaufen viel Aufwand wäre.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße