Hallo, ich habe eine Frage. Unser Mietvertrag startet zum 1.8.22, aber der Arbeitsbeginn meines Mannes ist bereits zum 1.7.22. Geplant war, dass er einen Monat einige Male in die Schweiz fährt, um vor Ort zu sein. Und dann ab 1.8. direkt vor Ort. Nun hat ihm der Arbeitgeber mitgeteilt, dass er sich bereits zum 1.7. in der Gemeinde anmelden muss, da er sonst nicht in der Schweiz arbeiten kann. Habt ihr eine Idee, wie wir das jetzt am besten handhaben? LG
Start Arbeit früher als Mietbeginn
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Maik
Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Umzug und Aufenthaltsbewilligung verschoben. -
Hat sich erledigt!! ✌️