Welche folgen gibt es nach einer Kündigung beim Aufenthalt B, der durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag zustande kam?
- Bleibt die Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende der 5-Jahres-Frist bestehen?
- Kommen Ämter auf einen zu (z. B. Arbeitsamt, Migrationsbehörde o. Ä.?)
Beste Grüsse!