Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade total auf dem Schlauch.
Ich wohne seit Mitte 2019 in Kreuzlingen (Hauptwohnsitz weiterhin bei meinee Familie in DE), als Studentin (studiere in Konstanz DE, wohne in Kreuzlingen CH) mit einer Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalt zur Ausbildung).
Seit September 2022 habe ich das Auto meiner Mutter (in DE auf sie gemeldet), und habe dieses beim Zoll gemeldet (25Fr.) und eine Bescheinigung bekommen, dass ich es 2 Jahre unverzollt in CH nutzen darf (länger werde ich eh nicht mehr hier wohnen).
Und hat mich heute ein Brief erreicht in dem es heißt dass ich "maximal 12 Monate seit meiner ersten Einreise mit dem ausländischen Führerausweis und ausländischen Kontrollschildern in der Schweiz fahren darf"
Und ich "frühzeitig mindestens 2 Monate vor dem 31.12.2022 die notwendigen Unterlagen für die Umschreibung des Führerausweises und die Immatrikulation des Fahrzeugs" einreichen soll.
Ich verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof. Der Brief kam auch viel zu spät (datiert auf 22.11.22), als dass ich 2 Monate vor dem 31.12.22 irgendwas einreichen könnte. Außerdem haben meine Mitbewohner die auch schon länger als 12 Monate hier wohnen/ ihre Autos hier haben, nie so einen Brief erhalten.
Handelt es sich um einen Fehler, da ich ja eigentlich als Studentin mit der Aufenthaltsbewilligung B da bin?
Danke für eure Hilfe!