Beiträge von M.E.

    Hallo,

    das ist klar in der Verordnung über die Quellensteuer geregelt -

    Zitat :

    § 25.9 Hat der Schuldner der steuerbaren Leistung wegen falscher

    Ermittlung des steuerbaren Bruttolohnes oder wegen falscher Tarif-

    anwendung zu wenig Quellensteuern abgerechnet oder wurden für eine

    steuerpflichtige Person gar keine Quellensteuern abgerechnet, werden

    gemäss § 145 Abs. 1 StG die zu wenig oder nicht abgerechneten Quel-

    lensteuern mittels Verfügung nachgefordert. Dabei gelten die Fristen

    von §§ 130, 131 und 161 StG sinngemäss.


    Die genannten Fristen im 130.131 STG betragen 5 Jahre

    Gruss

    Hallo,


    wie liebergott schon schreibt, werden Deine Standard-Rentenbeiträge die Lücke nicht schliessen. Du erhältstm, wenn es denn soweit ist, Rentenzahlungen von beiden Rententrägern (sprich von der Deutschen und der Schweizer Rentenversicherung) - Die Berechnung dieserse Zahlungen werden um die jeweils fehlenden Beitragsjahre gekürzt. Beide gehen von "Soll-Beitragsjahtren" für die Auszahlung von 100% der jeweiligen rentleistung aus. Fehlen Beitragsjahre, wird dieser Multiplikator gekürzt. Daneben spielen natürlich noch die Höhe Deiner Jahresbeiträge ein Rolle.

    Es wird eine Lücke auftun, ob diese dazu führt, dass Du später nur schwer den Aufenthalt in der Schweiz finanzieren kannst - hängt von vielen Faktoren ab - aber ohne entsprechende Freiwillige Versicherungenwird es eher schwierig

    Auch der Selbstbehalt ist nach oben Begrenzt, den Zahnarzt zahlt man i.d.R selber Arzt/Krankenhaus zunächst bis Deiner gewählten Franchise, weiter 10% bis Du 700 CHF aufgewendet hat, ab dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 100% (im jeweiligen Kalenderjahr)


    Aber nur bei einer Franchise von 300.-

    wenn die höher ist dann gehts auch über 700.-

    Entschuldigung aber diese Aussage ist definitiv Falsch. Die 10% Selbstbeteiligung ist unabhängig von Deiner gewählten Franchise auf 700 CHF pro Jahr begrenzt. Du zahlst somit zunächst bis zum erreichen Deiner Franchise die kompletten Kosten, danach 10% der anfälligen Kosten bis max 700 CHF im Jahr

    Siehe hierzu auch unter

    Kosten für Krankenkasse
    Für viele fallen die Ausgaben für die Krankenkasse ins Gewicht. Doch wer wenig verdient, erhält Prämienverbilligung. Und mit der Wahl von Franchise und…
    www.ch.ch

    Selbstbehalt

    Sobald die Franchise aufgebraucht ist, bezahlen Sie noch zehn Prozent Ihrer Gesundheitskosten. Dieser sogenannte Selbstbehalt ist auf 700 Franken (Kinder 350 Franken) pro Jahr begrenzt. Sie müssen sich pro Jahr also maximal mit der gewählten Franchise plus 700 Franken an Ihren Gesundheitskosten beteiligen.

    HalloBavarian,

    Öhm, Teile Deiner Auflistung möchte ich nicht so stehen lassen.....

    PKW Versicherung: Wer in DE 30% bei VK/TK/HP hat zahlt hier 100% - denn diese Rabatte nach unfallfreien Jahren gibt es hier nicht

    War bei mir nicht so - bei Anmeldung meines Fahrzeugs wurde ich sofort auf Grund der Freiheitsatufe in Deutschland auf die unterste Stufe eingeordnet. Obgleich es nicht einmal der gleiche Versicherungsträger wie in Deutschland war


    Arzt/Krankenhauskosten/Zahnarzt: Man muss immer einen Selbstbehalt tragen. Sobald man zum Arzt geht wird es teuer - je nach Behandlung

    Auch der Selbstbehalt ist nach oben Begrenzt, den Zahnarzt zahlt man i.d.R selber Arzt/Krankenhaus zunächst bis Deiner gewählten Franchise, weiter 10% bis Du 700 CHF aufgewendet hat, ab dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 100% (im jeweiligen Kalenderjahr)


    Essen: Pommes 8 CHF, Pizza ab 20 CHF, Spülmaschinentabs 20 CHF, Mittags mal kurz beim Vietnamesen oder Thailänder 30 CHF

    Gerade zum Mittagstisch gibt es diverse Angebote unterhalb 20 CHF meist inklusive einer Suppe und/oder Salat


    Zugfahren: bis 6 kostenfrei aber dann normaler Preis. Je nach Zonen kommt da bei einer Familie einiges Zusammen.

    Eltern / Grosseltern können eine Junior resp. Enkelkarte für 30 CHF erwerben. Damit können Kinder zwischen 6-16 Jahren 1 Jahr lang dann kostenfrei in Begleitung eines Eltern (Grosseltern)teils in den Zügen und Bergbahnen (wo GA gültig) mitfahren


    Lieben Gruss

    Hallo

    fillg hat das korrekt wiedergegeben - seit einiger Zeit kann die Deutsche Staatsangehörigkeit formlos beibehalten werden.


    Eine kleine Anmerkung zu MihalelK1986

    Da kannst du dann auch als Schweizer über die Grenze fahren,wenn der Perso abgelaufen sein sollte

    Das kommt datrauf an über welche Grenze Du fährst. Im allgemeinen hast Du als Doppelbürger die Freie Wahl mit welchen Dokumenten Du Dich ausweist - es müssen nur bei Ausreise die gleichen seinwie bei der Einreise. Das gilt mit Ausnahme der Länder deren Staatsangehörigkeit Du besitzt, im Falle CH und DE bist Du verpflichtet dich in Deutschland mit den deutschen Papieren und in der Schweiz mit den Schweizer Papieren auszuweisen.

    Zitat Hinweise Deutsche Botschaft Bern:


    Hinweis: Als deutsche/r Staatsangehörige/r benötigt man für Reisen nach/durch Deutschland auch weiterhin einen gültigen deutschen Pass oder Personalausweis; Mehrstaater, die auch Deutsche sind, dürfen nicht mit einem anderen Pass nach Deutschland einreisen (§1 PassG).

    Gruss

    Hallo,

    was ich auf die schnelle zu Deiner Frage im Internet gefunden habe und unter ausschluss jeglichen Gewähr wiedergebe:

    Steuerklasse 6 – Berufstätige mit Nebenjob(s)

    Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.

    Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. Steuerklasse 6 ist die einzige Steuerklasse, bei der der Familienstand keine Rolle spielt. Wer zwei Jobs nachgeht und pro Arbeitsstelle mehr als die steuerfreien 520 € (Seit Oktober 2022 wurde die Grenze von 450 € auf 520 € angehoben) verdient, benötigt eine zweite Steuerklasse.

    Wenn Sie also zum Beispiel einen Hauptjob und einen Nebenjob nachgehen, dann befindet sich der Hauptjob in Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 und der Nebenjob automatisch in Klasse 6.

    Steuerklasse 0 – Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland


    Eine echte »Steuerklasse 0«gibt es nicht. Sie kommt aber als Hilfskonstruktion zur Anwendung bei Grenzgängern, die in Frankreich, Belgien oder der Schweiz wohnen und in Deutschland arbeiten.


    Bei ihnen gilt die Besonderheit, dass sie in Deutschland keine oder weniger Lohnsteuer/Einkommensteuer bezahlen. Meist müssen die betroffenen Arbeitnehmer dazu eine Freistellungsbescheinigung vorlegen.


    Sozialversicherungsbeiträge müssen in Deutschland aber abgeführt werden, denn hier gilt das »Territorialprinzip«: Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach den Gesetzen am Beschäftigungsort.


    Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt und unterscheiden sich in den genannten Ländern.


    In der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird für diese Grenzgänger die »Steuerklasse frei« oder »Steuerklasse 0« verwendet. Der Unterschied zwischen »Steuerklasse frei« und »Steuerklasse 0«: Nur die »Steuerklasse null« kann im elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren verwendet und an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

    Gruss

    Hoi -

    Es gibt einen IC der direkt von Stuttgart nach Zürich und wieder zurück fährt. Soweit ich weiß ist es möglich den IC von Stuttgart nach Singen mit dem Deutschland Ticket zu nutzen.

    soweit ich weiss kann mit dem Deutschlandticket in Deutschland nur Verbindungen des Nahverkehrs genutzt werden, also kein ICE, IC oder EC - (wenn es nicht Ausnahmen gibt), daneben sind nur bestimmte Grenzüberschreitende Verbindungen inkludiert. Derzeit wird die gleiche Reisezeit für den RE und IC Verbindung angegeben - da ist aber Momentan Irreführend, da derzeit ein Grosser Teil der Strecke durch Schienenersatzverkehr (Bus) abgefeckt wird. was zur Angleichung der Reisezeit führt

    Gruss

    Hallo,

    leider eine sehr offene Frage - wenn Du damit einen grenzüberschreitenden Umzug meinst - wäre es hilfreich, wenn sich das Unternehmen mit den grenzüberschreitenden Transport bereits beschäftigt hat und Dich ggf bei der Vorbereitung unterstützt. Ansonsten dürfte es relativ egal sein - u.U. würde ich schauen ob spezielle Ortskenntnisse erforderlich wären, wenn ja würde ich ein Unternehmen suchen, dass hierbei mehr Ortskenntnis verspricht :smiling_face:


    Gruss

    Hallo,

    ich würde pauschal sagen 1.5 Jahre vor Abschluss der Ausbildung ist zu früh sich zu bewerben, aber wenn es dich wirklich reizt in die Schweiz überzuwechseln wäre das ein guter Zeitpunkt Deine Pläne zu konkretisieren und sich im Einzelnen zu Informieren.


    Natürlich müsstest Du überhaupt erstmal mit einer entsprechenden Ausbildung beginnen - desweiterengibt es noch eine büroktatische Hürde (bei bestandener Ausbildung in Deutschland eher formal):


    Wer mit einem im Ausland erworbenen Diplom in der Schweiz einen Gesundheitsberuf ausüben will, muss ein Anerkennungsverfahren einleiten. Ein Anerkennungsentscheid kostet 680 Franken und dauert etwa 3 Monate. Zuständig dafür ist das Schweizerische Rote Kreuz. Eine Anerkennung im Vorfeld, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist in der Regel nicht notwendig.


    Das mit der Wohnung wäre mir neu - aber klar es ist ziemlich schwer eine Wohnung zu finden - gerade wenn man ganz neu in die Schweiz zieht - der vermieter muss halt zu den "normalen" Risiken ein "Heimweh-effekt" auf sich nehmen - das heisst es besteht halt das Risiko, dass er nach 3-6 Monaten einen neuen Mieter suchen muss..... aber Vorkasse für 6-12 Monate sind mir persönlich nicht bekannt und aus dem Bauch heraus gesagt, wenn solches von Seiten Vermiter angesprochen werden würde, würde ich mich fragen ob ich mit diesen Vermieter eine vertraglkiche Bindung eingehen möchte,

    Bei grossen Gesundheitsunternehmen (z,B, Krankenhöuser) werden zum Teil Wohnungen zur Miete mit angeboten


    über eine grenzüberschreitende Wechselmöglichkeit während der Ausbilfung weiss ich nicht Bescheid - denke aber eher nicht


    Die Schweiz sucht Fachkräfte - das sollte Dir bei der Jobsuche helfen - generell haben Fachkräfte im Gesundheitswesen derzeit ganz gute Möglichkeiten.

    Es gibt natürlich wie überall gute und weniger gute Aspekte für ein Leben in der Schweiz - das zu beurteilen und zu Werten ist schwer und sehr stark von den individuellen Schwerpunkten abhängig. Generell konnte ich in den ersten Jahren viele Erfahrungen machen, sowohl positiv als auch negativ - Positiv, na KLar die Natur, die Infrastrukturen, der ÖV, die gegenseitige Rücksichtnahme, überschaubare Grossveranstalltungen, etc..... das negative ist wirklich individuell und bezieht sich auf meine eigene Situation - hier muss man seine eigene Erfahrungen machen ----


    Gruss

    Geht rein um was mir am ende des monats bleibt nach allen abzügen. Stell mir mal alles zusammen und kuck einfach mal. Danke dir.

    Ist das Dein Ernst? - Du erwartest, dass andere für Dich Deine individuelle Berechnungen erledigen, für eine Fragestellung, die zum einen nur jeder für sich selber beantworten kann und zum anderen hinsichtlich "nackter" Zahlen schon x-mal im Forum gefragt und beantwortet wurde?

    Dann kann ich Dir nur raten - lass das Experiment - ich erspare mir den Hinweis, das bei einer Auswanderung und Leben im Ausland etwas Selbstständigkeit vorhanden sein sollte...

    Gruss

    Hallo,


    als ich Deine Zeilen so gelesen habe - wusste ich nicht was ich davon halten sollte - und weiss es ehrlich gesagt immer noch nicht.


    Ich würde Dir raten zu überlegen was Du wirklich willst und erreichen möchtest, und sich darauf zu konzentrieren - Allgemein würde ich Dir Nahe legen Deine Ausbildung abzuschliessen - dass eröffnet Dir wesentlich bessere Möglichkeiten. - Bis hin zur gewünschten Anstellung - ohne Ausbildung einen Job zu erhalten ist nicht nur in der Schweiz nicht so einfach. Bis dahin kannst Du Dich auch informieren was es für ein Leben als Ausländer in der Schweiz braucht respektive von Vorteil wäre :slightly_smiling_face: .....


    Lieben Gruss

    Hallo,


    meines Wissens muss entweder der ausgewiesene Bruttolohn 120.000 CHF übersteigen oder

    dur hast mehr als 3.000 CHF an Einkünften, die nicht der Quellensteuer unterlagen oder

    mehr als 150.000 CHF an steuerbaren Vermögen


    Solange nicht eins der Kriterien zutrifft musst Du keine nachträgliche Steuererklärung abgeben - aber genaueres erfährst Du von Deinen kantonalen Steueramt - die kennen sich i.d.R. damit gut aus und geben Dir entsprechende Auskünfte


    Gruss

    Du erhälst ja von der Bank eine Bestätigung über den Depotwert zum Jahresende und den erzielten Zinsen inlusive der Angabe zu abgeführten Quellensteuer. Depotwert und Zinsertrag überträgst Du in das Wertschriftenverzeichnis

    Ohne Bank wird es schwer einen "günstigen" Wechselkurs zu finden. Ich glaube bei den grenzüberschreitenden Zügen dder DB ist der Umrechnungskurs derzeit noch ok -

    Hallo,


    die Arbeitsagentur unterscheidet in Arbeitssuchend und Arbeitslos - Eine Anmeldung als Arbeitssuchender ersetzt nicht die Arbeitslosenmeldung.

    Eine Arbeitslosenmeldung kann frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gemeldet werden, spätestens 1 Tag nacher.


    Inwieweit bei der Arbeitslosenmeldung eine deutsche Meldeadresse erforderlich ist weiss ich nicht - solches kann man aber bei der Arbeitsagentur erfragen - hier solltest Du auch verbindliche Antworten erhalten können

    Gruss

    Generell ist jeder Vertrag frei gestaltbar - somit kann dies Durchaus der Fall sein, ----wie in Deutschland auch. Ich würde aber mal behaupten, das dies nicht den Normalfall darstellt.


    Du kannst, musst Dich aber nicht darauf einlassen, dies musst Du halt für Dich mit dem Für und Wider überlegen -- eine Garantie kann Dir hier im Forum keiner geben,


    Du kommst aber auch aus Mietverträgen raus welche über einen definierten Zeitraum abgeschlossen wurden - dann musst Du Dich halt um einen geeigneten Nachmieter bemühen - das klappt meistens, hat aber auch zu entsprechenden Streitigkeiten geführt.

    Gruss

    Bin nun etwas verwirrt - habt ihr hier Infos für mich?

    Welche Infos stellst Du Dir denn vor ? - Wie Du selbst schnell erkennen könntest sind die Höhen des Einkommen abhönging von der Region, Erfahrung Aufgaben, Grösse des Arbeitgebers.... Das unterscheidet sich nicht von den Unterschieden die Du auch in Deutschland vorfindest. Wenn es für Dich vordergründig um das Gehalt geht würde ich Dir von einen Wechsel in die Schweiz abraten - meistens bildet dies keine dauerhafte Grundlage seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern.

    Winterthur würde ich direkt streichen. Ich weiss nicht, warum immer alle sagen, dass Winterthur so schön sei... Ich finde den Industrie-Look absolut hässlich. Mein Hauptgrund ist aber: Immer wenn etwas kriminelles in der Region passiert, ist es in Winterthur!!! Nie im Leben werde ich da hinziehen.

    Öh da muss ich mal ne Lanze für Winterthur brechen,

    als ich dort gewohnt habe, habe ich mich sehr wohl gefühlt - als Velofahrer bietet die Stadt und Region ne Menge und die Kriminalität ist entgegen der obigen Auswsage eher geringer als bei den anderen grösseren Städten


    Was ich aber auch schätzen gelernt hatte war die Offenheit der Menschen, das kulturelle Angebot und die Möglichkeiten Abseits der Arbeit etwas unternehmen zu können.


    Gruss