Zumindest der unterere Teil deiner Fragestellung ergibt sich bereits aus den Hinweisen auf der Inetrnetseiten des Steueramtes bern:
==> Sie sind im Kanton Bern quellenbesteuert, erhalten jedoch nun von der Steuerverwaltung eine Steuererklärung zum Ausfüllen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie als quellenbesteuerte Person (qsP) vorübergehend oder auf Dauer sogenannt «nachträglich ordentlich veranlagt». Das heisst: Sie müssen wie die übrigen steuerpflichtigen natürlichen Personen im Kanton Bern eine Steuererklärung ausfüllen. In Ihrer Steuererklärung deklarieren Sie sämtliche weltweiten Einkünfte und Vermögen.
Sprich ja sämtliche vermögenswerte sind relevant