Hallo - ich habe im Internet dazu 2 Quellen gefunden, die übereinstimmend eine Familienversicherung bei Vorliegen einer freiwilligen Versicherung ausschliesst
zum einen das Bundesgesundheitsministerium:
Familienversicherte
Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
und die verbraucherzentrale:
Wer kann sich familienversichern?
....
Darüber hinaus darf keine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bestehen.
Demnach scheint Deine GKV korrekt zu handeln
Gruss
ME