Die Antwort auf Deine frage ist sehr einfach im Internet abrufbar,
gemäss der Eidgössischen zentralen Ausgleichstelle , siehe https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html
steht dort für jeden Interessierten die Bedingungen aufgezält
Schweizer Staatsbürger oder diejenigen eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA, welche die Schweiz verlassen und nicht mehr der obligatorischen AHV/IV unterstellt sind, können unter gewissen Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.
Bedingungen
- Besitz der schweizerischen Staatsbürgerschaft oder derjenigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA);
- Ausserhalb der EU oder der EFTA wohnen;
- Unmittelbar vor dem Austritt aus der obligatorischen AHV/IV während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren bei der AHV/IV versichert gewesen sein;
- Das Gesuch muss spätestens 12 Monate nach Austritt aus der obligatorischen AHV/IV eingereicht werden.
Demnach erfüllt ein Gesuch, das >12 Monate nach verlassen des Landes gestellt wird nicht die grundsätzlichen Anforderungen
Gruss
ME