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Leben CH aber Arbeit in DE

  • Krauti73
  • 28. Oktober 2024 um 08:47
  • Krauti73
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    Krauti73
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    • 28. Oktober 2024 um 08:47
    • #1

    Hoi zusammen

    Als Grenzgänger und Auswanderer in die Schweiz im Grenznahen Bereich am Bodensee kenne ich mich recht gut aus, was das Thema Arbeiten in CH und Grenzgänger / Wochenaufenthalter und nun komplett ausgewandert nach Stein am Rhein angeht.

    Eine gute Freundin die eben auch Grenznah lebt würde gerne in die Schweiz auswandern. Sie hat aber in Deutschland einen guten Job den sie nicht unbedingt aufgeben möchte.
    Da bin ich dann leider raus. Steuerpflicht, Versicherungspflicht usw. kann ich nur Wenig sagen.

    Gibt es hier jemanden der sich mit sowas verlässlich auskennt oder gar Erfahrungen hat?


    Merci schonmal für die Antworten

    LG Krauti

  • Freedom2022
    1
    Freedom2022
    Gast
    • 29. Oktober 2024 um 08:25
    • #2

    Hallo Krauti73,

    vorab sollte sie zuerst mit dem deutschen AG klären, ob er diese Konstellation akzeptieren würde.

    Hier ein Link bzgl. dem Handling Steuern und Versicherung:

    https://ch.indeed.com/karriere-guide/jobsuche/schweiz-wohnen-deutschland-arbeiten

    Auf jeden Fall wäre zu kalkulieren, ob sie mit dem deutschen Gehalt die höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz finanzieren kann/ möchte oder ob in der Schweiz eine Anstellung sinnvoller wäre.

  • Krauti73
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    Krauti73
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    • 31. Oktober 2024 um 14:42
    • #3

    Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens ist das den Ag recht egal.
    Den Link mit den Steuern und Versicherungen geb ich gerne mal weiter, danke.

    Die Lebenshaltungskosten sind nicht viel höher als auf der deutschen Seite der Grenze. Habe aktuell den direkten Vergleich, fahre im Monat sogar um 70€ günstiger. Dazu kommt das ich beim Grosseinkauf die Mwst. zurück bekomme.

  • Freedom2022
    1
    Freedom2022
    Gast
    • 31. Oktober 2024 um 15:37
    • #4

    Zu den Lebenshaltungskosten zählt auch die Miete, die in der Schweiz meist höher ist. Zusätzlich gegebenfalls höhere Fahrtkosten. Dies steht den Einsparungen durch die MwSt. entgegen, sofern sie keine gleiche teure Wohnung findet.

    Bezüglich des Absprache mit dem AG- es kommt auf ihre jetzige Tätigkeitsgestaltung an- wenn sie auch im Home-Office arbeitet, muss der AV entsprechend angepasst werden, wobei der AG mitspielen muss.

    Eventuell kann es im jetzigen bereits ausgeschlossen sein (z.B. aufgrund von Sicherheitsfreigaben durch Kunde), das die Arbeitsleistung im Ausland erbracht wird.

    Da die Details nicht bekannt sind, der Hinweis.

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
    71
    Beiträge
    227
    • 1. November 2024 um 00:08
    • #5
    Zitat von Krauti73

    Dazu kommt das ich beim Grosseinkauf die Mwst. zurück bekomme.

    Das wird ab Januar deutlich unattraktiver, da dann die Grenze für die steuerfreie Einfuhr auf 150 Franken reduziert wird: https://www.srf.ch/news/schweiz/e…eufe-im-ausland

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