Beiträge von MiaKateandMe

    Hallo,
    ich bin in derselben Situation, bin gerade noch in Elternzeit in Deutschland (Kind kurz vor Wohnsitznahme in der CH vor knappem Jahr geboren) mit Wohnsitz in der Schweiz. Solange mein Arbeitsverhältnis zwar besteht aber aufgrund der Elternzeit ruht, bin ich in Deutschland sozialversicherungspflichtig und bekomme auch Elterngeld, das wurde auch genau abgeklärt. Eine Wohnsitzbescheinigung aus D war daher natürlich nicht erforderlich, ich habe auch keinen deutschen Wohnsitz.

    gerade nicht parat, aber die baden-württembergische L-Bank (ist dort auch fürs Elterngeld verantwortlich) hat hier ein gutes Merkblatt (https://formulare.rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?param1=08212000-01-0005&query=1&knr=08212000-01&template=KF779647LB&print=1&direktstart=1&save=1&reset=1&j=n.pdf) und sicherlich die meiste Expertise, denn es handelt sich ja im Endeffekt bei dieser Konstellation um Grenzgänger von der Schweiz nach Deutschland - da gibt es sicherlich in BW noch am meisten. Im Merkblatt steht unter 2.1 klar:

    ich halbschlaf heute morgen hab ich anstatt Elterngeld, Kindergeld verstandenn.


    Elterngeld ist klar. Bekommt sie aus DE solsnge sie daein Arbeitsverhältnis hat (ob nun Elternzeit oder nicht).
    Elterngeld war auch das schnellste und unkompliziertesten. Anrufen. Adresse mitteilen. Fertig. 1 Woche später kam ein Bescheid, dass Elterngeld aufgrund der Arbeitsverhältnisses weiter gezahlt wird (natürlich etwas schöner in Amtsdeutsch geschrieben).
    Kindergeld bzw die Differenzzahlung war ein Akt. Bzw. 1 Jahr "bearbeitungszeit". :angry_face::angry_face::angry_face:

    Hallo basileus. Danke für deine Antwort.


    Aber im Gesetzestext steht doch:

    Da meine Frau nach wie vor einen deutschen Arbeitgeber hat unterliegt sie doch dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie ist ja auch noch in Deutschland Krankenversichert (KGV). Oder sehe ich da was falsch?

    also wenn das kind in der CH lebt, müsst ihr in der CH Elterngeld beantragen. Über deinen Arbeitgeber läuft das. Deutschland zahlt nur due Differenz. Das Kindergeld ist im Kanton TG aber im moment höher als in DE, daher zahlen die natürlich nicht mehr.
    Habe die selbe Situation

    Meine Aussage bezog sich damals auf diese Frage:

    Also: Kann man den "alten Ausweis" in den "neuen Ausweis" tauschen. Und das geht offiziell nicht so einfach ("verlieren" wird natürlich immer gehen, aber ist kein offizieller Weg).
    Und ob man den alten oder neuen Ausweis erhält, hängt vom Kanton und der Ausweiskategorie ab. Ist aber ja alles kein Geheimnis und steht auf der Seite des SEM.

    Das ist aber so einfach nicht korrekt.
    Von der Ausweiskategorie (du meinst damit, welche Bewilligung man erhält?) hängt es null ab. Ich habe B, mein Sohn C bekommen. Beide den neuen Ausweis. Ob es vom Kanton abhängt? Weis ich nicht. Dass man den Ausweis nicht einfach so umtauschen kann? Doch. Kann man. Hat mein Mann gemacht. Ohne "verlieren", Umzug, Ablauf etc.. Einfach weil der neue besser ins Portemonnaie passt. Geht also wunderbar. Kostet halt. Aber das ist ja klar.

    Die Ergänzung verstehe ich nicht wirklich. Dass man einen Ausweis bekommt, wenn man vorher keinen hatte, ist und war wohl unbestritten.

    ja ...klar. Es ging auch darum, WELCHEN Ausweis man bekommt. Den alten in Reisepassgröße oder den neuen in Kreditkartenformat.
    Es werden immer noch für die selben Fälle, beide Ausweise ausgestellt.
    Das ist ja

    Einer meiner Mitarbeiter hat das abgeklärt. Auf dem offiziellen Weg geht nicht. Den neuen Ausweis (Kreditkarte ohne Biometriechip für EU) mit dem offiziellen Namen AA-19 gibt es nur bei Namensänderungen, Ablauf, Kantonswechsel oder aber Verlust/Beschädigung.

    UND bei Einwanderung in die Schweiz.
    Mein Sohn und ich z. B. haben den neues Pass im Oktober letzen Jshres erhalten.

    Ich hatte mit extrem Schwangerschaftsübelkeit zu kämpfen und konnte meinen Freund nicht zur Arbeit bringen (von DE in die CH). Hang einfach nur über dem Klo. Also ist er das eine mal alleine mit meinem Auto gefahren. Und zack.....gab es eine fette Strafe. Der Grund, warum er ausnahmsweise selber mit meinem Auto gefahren ist, hat trotz ärztlichen Attest niemanden am Zoll intetessiert. So ist das nun mal.
    Was willst du da mit einer Petition?
    Gesetzliche Regelungen und fertig.

    hallo.
    Also deine Frau bleibt in DE gesetzlich versichert solange sie da arbeitet. Das stimmt.
    Meine deutsche Krankenkasse hat für mich bei der KVG das Formular E106/S1 angefordert. Die haben mich dann angeschrieben unf so nen Fragebohen zum ausfüllen mitgeschickt. Dann bekommt man die Versichertenkarte von der KVG. Damit kann man dann in der Schweiz zum Arzt. ABER: Du wirst erstmal in der Schweiz mit der Karte wie einer mit einer normalen Schweizer Versicherung behandelt. Also du hast eine Franchise von 300 Euro. Erst wenn die erreicht wird, kommt die deutsche Kasse dran. Die Franchise steht fest.
    So. Deine Frau sollte sich auf jeden Fall eine Zusatzversicherung bei einer schweizer Krankenversicherung machen lassen. Mein letzter Stand war, dass das nur bei der Helsana geht, weil alle anderen schweizer Krankenversicherungen eine Grundversicherung in der Schweiz voraussetzen um eine Zusatzversicherung anbieten zu können.
    Die Zusatzversicherung ist u. a. auch sehr wichtig, weil diese z. B. Auslandskrankheitsfälle abdeckt. Ohne deutschen Wohnsitz, kann man nämlich die deutschen Auslandskrankenversicherungen nicht mehr behalten. Es ist definitiv so. Lasst euch da nichts erzählen.
    Und da kann man dann die Unfallsache mit reinnehmen.

    Liebe Alle,
    danke für die hilfreichen Informationen. Hat jemand Erfahrung mit Mutterschaftsentschädigung?
    Wenn ich aus Deutschland neu in die Schweiz ziehe (schwanger) mit Vertrag erfülle ich das Kriterium nicht, dass ich mind. 9 Monate in die AHV eingezahlt habe, habe aber die Jahre davor und bis zum Vertragsbeginn des Schweizer Vertrags immer ins deutsche Sozialsystem eingezahlt. Bedeutet das, dass jeglicher Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung/Mutterschaftsgeld entfällt, oder kann ich an einem der beiden Orte trotzdem einen Anspruch geltend machen?
    Vielen Dank, jeglicher Kommentar ist hilfreich!

    sobald du deinen deutschen Arbeitsvertrag in DE kündigst, entfällt dann aucv die Mutterschaftsleistungen. Du bist doch dann wahrscheinlich auch nicht mehr in DE gemeldet denke ich.

    Heute wurde übrigens wieder sehr....."gründlich" (weis nicht, wie iches ansers beschreiben soll) kontrolliert. Kontrolle der Daten auf der Selbstdekleration (für mich sah es so aus, als ob sie wirkluch prüfen, ob die genannte Person auf der Selbstdekleration auch wirklich "existiert" u. a. auch unter der angeheben Anschrift und auch Kontrolle von Kofferraum etc.. Wurde bei mir bisher noch nie gemacht (poppiger Polo, also keine auffällige Schmugglerkarre :grinning_squinting_face: ). Onwohl heute ja aufgrund des Feiertages gar kein Einkaufen möglich gewesen wäre :confused_face:

    Wird denn aber immer noch so viel an der Grenze kontrolliert?


    ich war vor einigen Tagen in Frankreich, und da war nichts. Aber ich habe keine Ahnung wie streng die Schweizer das umsetzen

    Kann man schlecht sagen. Mal kontrollieren sie, mal nicht. Stichproben eben.
    Aber es heißt ja nicht, dass sie dich nur am Zoll/Grenzübergang kontrollieren können. Du kannst auch außerhalb vom Zoll angehalten werden (was in Kreuzlingen/Tägerwilen übrigens sehr häufig passiert) und dann bist du halt illegal im Land.
    Was dur dan blüht, weis ich nicht. Ich denke aber, dass die schweizer das nicht sonderlich lustig finden. Istes dir das wert? Versteh mich nicht falsch, ich gönn dir natürlich den Geburtstag von deinem Freund, allerdings hab ich auch immer die Sorge, das wegen genau solchen Aktionen (du bist da bestimmt nicht der einzige), die Ausnahmeregelungen für due bisher bestehenden Konstellationen auch dahin schwinden.
    Wer weis was die Zukunft bzgl. Corona uns co uns da noch bringen wird.

    also rein rechtlich ist der Geburtstag eines Freundes leider kein trifftiger Grund für die Einreise.
    Die Selbstdekleration beinhaltet da nur familiäre Anlässe.


    Kurz gesagt. Du darfst nicht einreisen :face_with_open_mouth::frowning_face: Lieder ist das momentan noch so. Ab dem 15.06 dürfen dann "alle" wieder einreisen

    Ich habe angefangen deinen Beitrag zu lesen....und bei nicht mal der Hälfte höre ich jetzt auf, weil ich mich von dir nicht beleidigen lasse oder mir deine Vorstellungen von MEINEM Leben anhören muss. :winking_face:
    Das brauch ich wirklich nicht, ist nicht mein Niveau. :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Dennoch alles Gute und einen schönen Sonntag.

    @MiaKateandMe
    Da du mich am Anfang so "freundlich" begrüßt hast und ich es immer wieder sehe, dass du das Verhalten anderer Leute hier mit Aussagen wie "ich hoffe für dich..." und generell dich als den " Bessermenschen" darstellst: Eine freundliche Bitte von mir damit aufzuhören.


    Anstatt das Metaverhalten von Leuten zu kommentiere und diese mit unschöner Wortwahl an deinen persönlichen gesellschaftlichen Pranger zu stellen: Hier geht's um Einreiseprobleme und nicht um Internet bashing.


    Das ist wirklich schlimm und nervt. In der App mit dem blauen F gibt's da sicher mehr Publikum für dich. Da sind auch accounts ohne richtigen Namen und Bild der Standard.

    Also da sieht man doch wieder, was Foren, bzw. was jemand schreibt und wie es bei anderen ankommt bewirken kann.
    Ich habe mir meinen vorherigen Post nochmsl gut durchgelesen. Ich sehe da absolut nichts verwerfliches dran.
    "Ich hoffe für dich...". Ja das tue ich wirklich.....aber das sollte jetzt nicht abwertend rüber kommen. Wenn sie in einem Job arbeitet, wo sie eben nicht auf Personenverkehr angewiesen ist, bzw. ihre Existent daran hängt, wie es nun mal bei Friseure so ist, dann ist es in der jetzigen Situation ein absoluter Volltreffer. Das ist was GUTES.
    Ein Bessermensch bin ich auch nicht, aber notgedrungen musste ich mich schon über viiiiellleeeees intensiver schlau machen und gabe somit, auch hier, nein besonders hier schon vielen weiter geholfen. Mir wurde übrigens auch hier, besonders zu Anfangszeiten erheblich weiter geholfen.
    Bevor ich also solch wichtige Anliegen in der blauen F App vortrage, versuch ich mein Glück doch lieber mit Informationen aus irgendeinem Klatsch-Blättchen.
    So. Also bevor du mich als das oben genannte darstellst, solltest du vll auch deinen Post nochmal durchlesen und auch überlegen, "WAS schreibe ich, WIE meine ich das und vor allem WIE kommt das bei meinem Gegenüber rüber". Damit habenwir beide für den heutigen Tag was zu tuen.



    Und was meine "Begrüßung" damals bei dir anging.....ja,....das war auch absolut so gemeint, wie es da eben stand (wenn du dir den Post und meinen jetzign, den du anprangerst durch liest, merkst du den Unterschied).
    Damals war es eben auch eine vollkommen andere Sachlage, die du mit deinem Anliegen "verharmlost"/nicht wichtig genung genommen hast. WAS aber, wie du auf deine eigene Benerkung! darauf hin, einfach nur durch eine falsche Ausdrucksweise zu Stande kam. Womit wir wieder bei dem oben beschriebenen "WAS...WIE...WIE...." wären.


    In dem Fall.....begrüße ich dich vorbildlich herzlich hier im Forum .....und vor allem hier in der Schweiz. Ich hoffe!!! das du mittlerweile gut hier angekommen bist und dich schon etwas eingelebt hast?? Und wünsche dir natürlich auch weiterhin alles Gute.
    Ich bin für sich genomnen ein herzlicher und guter Mensch....und geimpft....(falls ich doch mal beiße :winking_face: ).

    Ich bin gespannt, wie sich die Lage weiter entwickelt, ob es irgendwann wieder eine NORMALITÄT im Alltag geben wird, wie vor Corona. Ganz ehrlich gesagt habe ich momentan kein Verlangen danach zum Frisör zu gehen oder ins Restaurant, geschweige denn eine Reise in die alte Heimat zu machen trotz der Lockerungen.

    du willst "Normalität im Alltag" trägst aber 0 dazu bei. Friseure, Restaurants gehören nur "Normalität im Alltag" dazu. Du meidest sie, weil du dort keinen Mundschutz zusätzlich zu deinen berufsbedingten 9 Std. Tragezeit tragen willst. Wenn alle so denken würden, könnten wir die "Normalität im Alltag" gleich vergessen und in die Geschichtsbücher eintragen. Ich hoffe für dich, dass du in einer Branche tätig bist, wo man nicht auf solche Einstellungen wie deine angewiesen ist.
    Ach ja......ich bin mir doch relativ sicher, dass man im Restaurant beim Essen den Mundschutz abnehmen darf :upside_down_face:

    Die Weisungen und das Dokument zur Selbstdekleration auf der Homepage des SEM sind für alle 3 Länder, also CH, DE und A seit 00:01 Uhr absolut rechtskräftig. In jeweils beide Richtungen. Ihr könnt euch natürlich um von der CH nach DE auch das Formular von der Homepage der deutschen Bundespolizei herunterladen, ist aber vollkommen unnötig, den es ist es ein und das selbe Formular, nurr das halt oben links ein anderes "Logo" ist.
    Also....das Formular ist für alle 3 Länder seit Mitternacht gültig. Die Zöllner, Militär und Bundespolizisten wissen Bescheid.
    Am Zoll bekommt man in Notfall sogar auch das Formular zum vor Ort ausfüllen. Um allerdings Stau und Diskussion zu vermeiden, druckt es bitte daheim aus und füllt es WAHRHEITSGEMÄß aus.
    Nicht mitführen oder falsche Angaben werden hart geahndet.

    Andere Bundesländer wollen was diesen Quarantänemüll angeht wohl nachziehen, weil es natürlich nicht nur in NRW rechtswidrig ist, sondern überall.
    Aber sicher und fest ist da noch nichts.


    Ausnahmen von der Quarantäne sind (in BW) soziale Aspekte der Familie. Der Besuch deiner Eltern ist ein sozialer Aspekt. Dazu müssen sie weder krank noch hilfebefürftig sein. So hat man mir das erklärt.

    Leute ihr müsst euch nur ein wenig mit den Gesetzen der europäischen Kommission auseinandersetzen.
    Kurz gesagt.....die EU Kommision sagt ganz klar, dass die Grenzkontrollen für DIESE Art von "Problem" nur 2 Monate durchgeführt werden dürfen. Die 2 Monate sind am 15.05 rum.
    Punkt.


    Ab Samstag ist es wieder "offen".
    Klar...Grenzkontrollen bleiben weiterhin...... das waren sie aber auch schon vor dem Coronszirkus. (Wenn man in die CH rein fährt). Das selbe machr jetzt DE halt auch. Und DAS bis zum 15.06.