Hallo,
ich bin in derselben Situation, bin gerade noch in Elternzeit in Deutschland (Kind kurz vor Wohnsitznahme in der CH vor knappem Jahr geboren) mit Wohnsitz in der Schweiz. Solange mein Arbeitsverhältnis zwar besteht aber aufgrund der Elternzeit ruht, bin ich in Deutschland sozialversicherungspflichtig und bekomme auch Elterngeld, das wurde auch genau abgeklärt. Eine Wohnsitzbescheinigung aus D war daher natürlich nicht erforderlich, ich habe auch keinen deutschen Wohnsitz.gerade nicht parat, aber die baden-württembergische L-Bank (ist dort auch fürs Elterngeld verantwortlich) hat hier ein gutes Merkblatt (https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.for…reset=1&j=n.pdf) und sicherlich die meiste Expertise, denn es handelt sich ja im Endeffekt bei dieser Konstellation um Grenzgänger von der Schweiz nach Deutschland - da gibt es sicherlich in BW noch am meisten. Im Merkblatt steht unter 2.1 klar:
ich halbschlaf heute morgen hab ich anstatt Elterngeld, Kindergeld verstandenn.
Elterngeld ist klar. Bekommt sie aus DE solsnge sie daein Arbeitsverhältnis hat (ob nun Elternzeit oder nicht).
Elterngeld war auch das schnellste und unkompliziertesten. Anrufen. Adresse mitteilen. Fertig. 1 Woche später kam ein Bescheid, dass Elterngeld aufgrund der Arbeitsverhältnisses weiter gezahlt wird (natürlich etwas schöner in Amtsdeutsch geschrieben).
Kindergeld bzw die Differenzzahlung war ein Akt. Bzw. 1 Jahr "bearbeitungszeit".