Wohnsitz - Kindergeld - Elterngeld

  • Hallo zusammen!
    Mein australischer Ehemann (keine deutsche Staatsbuergerschaft, aber dt Aufenthaltstitel) und ich (Deutsche) werden mitte Februar nach Basel ziehen, da mein Mann im Maerz eine Stelle an der ETH Zuerich anfangen wird. Wir sind erst vor ein paar Monaten von Australien nach Dtl gezogen, wo ich jetzt fuer ein paar Monate gearbeitet habe. Im Januar kommt auch noch unser erstes Kind zur Welt :smiling_face: Da die Schweiz leider kein EU-Mitglied ist, haben sich bei uns einige Fragen aufgetuermt:


    1. Kann ich meinen gemeldeten Hauptwohnsitz (bei meinen Eltern) aufrechterhalten um Kindergeld/Elterngeld zu beziehen (durch Aufrechterhaltung des dt Kontos) und mich trotzdem in der Schweiz anmelden?
    2. Mein Mann moechte langfristig auch die deutsche Staatsangehoerigkeit erwerben, wofuer es noetig ist, mind 3 Jahre in Dtl gemeldet zu sein - gaebe es eine Moeglichkeit, dass er sowohl in der Schweiz als auch in Dtl gemeldet waere?
    3. Koennen wir ein Auto in Dtl kaufen, es nicht anmelden und dann mit in die Schweiz bringen (um Mehrwertsteuer zu sparen)? Und fuer 1 Jahr mit dt Fuehrerschein fahren?
    4. Wenn wir ungefaehr Mitte Februar einziehen wollen, ab wann lohnt es sich realistisch nach einer Wohnung zu schauen
    5. Sollte ich mich jetzt schon fuer einen Krippenplatz in Basel bemuehen? Koennte unsere mangelnde Religionszugehoerigkeit ein Problem darstellen?


    Wuerde mich super freuen, wenn ihr uns bei der einen oder anderen Frage weiterhelfen koenntet! Auch neue Kontakte in Basel und Umgebung waeren spitze :smiling_face:


    Claudia

  • Hallo Claudia und Willkommen im Forum


    Zu 1. und 2. Mit Kindergeld bzw. Elterngeld kenne ich mich leider nicht so gut aus. Ich würde aber sagen, dass du dich zwar in Deutschland anmelden kannst, aber nur Kindergeld beziehen kannst, wenn ihr euer Einkommen in Deutschland versteuert. In diesem Fall müsstet ihr in der Schweiz als Grenzgänger gemeldet sein. So dürfte es auch mit dem Erwerben der deutschen Staatsangehörigkeit funktionieren.


    3. Wenn ihr euch in der Schweiz anmelden wollt, ganz klar Nein. Als Grenzgänger müsstet ihr dies nicht einführen.


    4. Ab 3 Monate vor Einzug macht es Sinn. In eurem Fall solltet ihr jetzt anfangen.


    5. Zum Thema Krippenplatz kenne ich mich leider nicht so aus. Aber die fehlende Religionszugehörigkeit ist sicher kein Problem.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo


    Rechtlich eindeutig:


    Zum Bezug von Elterngeld muss derjenige der bezieht inkl. Kinder in D leben, nicht nur gemeldet sein. Das ist auch ganz einfach für das Amt überprüfbar. Z.B. wenn dein Kind in Basel in die Krippe geht, wirst du kaum in D leben... Wo bist du krankenversichert, wo gehst du zum Arzt mit den Kindern - lauter so Sachen...


    Und übrigens, sich in D anzumelden ist nach neuem Meldegesetz in D strafbar, wenn man nicht tatsächlich dort lebt. Wie sehr es kontrolliert wird ist die andere Seite.


    Kindergeld gibt es auch im Ausland, sofern du in D noch einen Job hast und das im Audland bezahlte Kindergeld niedriger ist als in D. Die Differenz wird gezahlt. Aber ohne Job in D auch kein Kindergeld. Hat nichts mit der Meldeadresse zu tun.


    Ich habe das alles durch, daher bin ich da sicher.


    Gruss
    Mirjam

  • aber selbst im Antrag auf Elterngeld stehr doch drin, dass man in der Schweiz leben kann und dennoch das Elterngeld aus Deutschland bekommt solange man halt das deutsche Arbeitsverhältnis behält.

    Ich glaube, da war das Kindergeld vom Mimi gemeint!

  • Hallo MiaKateandMe


    hast du zufällig schon eine Auskunft der Elterngeldstelle erhalten?


    Konkret, kann man als DE Staatsbürgerin, mit Angestelltenverh. in DE und Anspruch auf Elterngeld (12x 1800€) , seinen Wohnsitz zu seinem Partner in die Schweiz verlegen und so in der Schweiz legal das Deutsche Elterngeld beziehen?


    Liebe Grüsse, Franziska

  • Elterngeld ist ja keine Kinderzulage. Für die hast Du natürlich recht, in Deutschland ist damit das Kindergeld gemeint.


    Elterngeld geht im beschriebenen Fall unter der Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis weiter aufrechterhalten wird. (Kündigungsmöglichkeiten durch den AG sind in der Version ohnehin kaum vorhanden.)

  • Ich habe die folgende Situation:
    - meine Frau und ich haben unseren Wohnsitz in CH
    - ich arbeite in CH
    - meine Frau ist noch in Deutschland angestellt aber das Arbeitsverhältnis ruht wegen Elternzeit


    Wir haben für unseres in CH geborenes Kind für meine Frau Elterngeld beantragt, aber die Elterngeldstelle verlangt eine Wohnsitzbestätigung von Deutschland. Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, reicht es aus ein Arbeitsverhältnis in Deutschland zu haben um ein Anrecht auf Elterngeld zu haben (wie ja auch Markus Schulz schon geschrieben hat). Sehe ich das richtig?


    Danke für eure Unterstützung.



    https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html

    Zitat


    Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 zu erfüllen,
    1.nach § 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt oder im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses vorübergehend ins Ausland abgeordnet, versetzt oder kommandiert ist,

  • Ihr wohnt in der Schweiz, und wollt aber Elterngeld in Deutschland beziehen? Aus meiner Sicht geht das nicht. Genau deshalb verlangt die Elterngeldstelle nämlich eine Wohnsitzbestätigung.
    Der von dir zitierte Text bezieht sich auf den öffentlichen Dienst und handelt davon, dass der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber (in dem Fall der Staat) absichtlich ins Ausland versetzt wurde.


    Ich denke nicht, dass ihr Elterngeld in DE bekommt.

  • Hallo basileus. Danke für deine Antwort.


    Aber im Gesetzestext steht doch:

    Zitat

    Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt oder ...


    Da meine Frau nach wie vor einen deutschen Arbeitgeber hat unterliegt sie doch dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie ist ja auch noch in Deutschland Krankenversichert (KGV). Oder sehe ich da was falsch?

  • Du siehst etwas falsch :smiling_face:


    Der von dir zitierte Text verweist auf das Vierte Buch Sozialgesetzbuch:

    Zitat von

    nach § 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt

    Dort steht dann:


    Zitat von

    (1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie auch für Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereichs entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.

    Macht für mich auch Sinn. Ihr zahlt keine Einkommenssteuern mehr in Deutschland und wohnt auch nicht mehr dort. Die einzigen Abgaben, die der deutsche Staat bekommt, sind die Arbeitgeberbeträge.
    Die Krankenversicherung hat mit dem Elterngeld nichts zu tun.

  • Hallo basileus. Danke für deine Antwort.


    Aber im Gesetzestext steht doch:

    Da meine Frau nach wie vor einen deutschen Arbeitgeber hat unterliegt sie doch dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie ist ja auch noch in Deutschland Krankenversichert (KGV). Oder sehe ich da was falsch?

    also wenn das kind in der CH lebt, müsst ihr in der CH Elterngeld beantragen. Über deinen Arbeitgeber läuft das. Deutschland zahlt nur due Differenz. Das Kindergeld ist im Kanton TG aber im moment höher als in DE, daher zahlen die natürlich nicht mehr.
    Habe die selbe Situation

  • Hallo,
    ich bin in derselben Situation, bin gerade noch in Elternzeit in Deutschland (Kind kurz vor Wohnsitznahme in der CH vor knappem Jahr geboren) mit Wohnsitz in der Schweiz. Solange mein Arbeitsverhältnis zwar besteht aber aufgrund der Elternzeit ruht, bin ich in Deutschland sozialversicherungspflichtig und bekomme auch Elterngeld, das wurde auch genau abgeklärt. Eine Wohnsitzbescheinigung aus D war daher natürlich nicht erforderlich, ich habe auch keinen deutschen Wohnsitz.

    Du siehst etwas falsch :smiling_face:


    Der von dir zitierte Text verweist auf das Vierte Buch Sozialgesetzbuch:
    Dort steht dann:
    Macht für mich auch Sinn. Ihr zahlt keine Einkommenssteuern mehr in Deutschland und wohnt auch nicht mehr dort. Die einzigen Abgaben, die der deutsche Staat bekommt, sind die Arbeitgeberbeträge.Die Krankenversicherung hat mit dem Elterngeld nichts zu tun.

    Das ist erst einmal natürlich richtig, mir wurde aber erklärt das es für EU/EWR/Schweiz aufgrund der bestehenden Sozialversicherungsabkommen hier weitere Sonderregelungen gibt. Die genaue Gesetzesstelle habe ich leider gerade nicht parat, aber die baden-württembergische L-Bank (ist dort auch fürs Elterngeld verantwortlich) hat hier ein gutes Merkblatt (https://formulare.virtuelles-r…=1&save=1&reset=1&j=n.pdf) und sicherlich die meiste Expertise, denn es handelt sich ja im Endeffekt bei dieser Konstellation um Grenzgänger von der Schweiz nach Deutschland - da gibt es sicherlich in BW noch am meisten. Im Merkblatt steht unter 2.1 klar:

    Haben Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz, ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Elterngeld, dass ein Elternteil des Kindes in Deutschland erwerbstätig ist, sich in Elternzeit befindet oder Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Rente, Krankengeld) aus Deutsch- land erhält.

    Entsprechend sollte das problemlos klappen, ggf. den Fall mal der L-Bank per Mail schildern auch wenn nicht zuständig, die sind sehr hilfsbereit. Die Argumentation, dass wir in dieser Konstellation nicht mehr in D Steuern und Sozialversicherungsabzüge haben, ist an der Stelle m. E. irrelevant, denn Elterngeld wird ja genau während der Elternzeit gezahlt, in der man ja sowieso keinen steuerpflichtigen Lohn haben muss (und allenfalls in relativ geringem Maß aufgrund einer möglichen Teilzeitbeschäftigung hat).


    also wenn das kind in der CH lebt, müsst ihr in der CH Elterngeld beantragen. Über deinen Arbeitgeber läuft das. Deutschland zahlt nur due Differenz. Das Kindergeld ist im Kanton TG aber im moment höher als in DE, daher zahlen die natürlich nicht mehr.Habe die selbe Situation

    Achtung, das ist korrekt für das Kindergeld bzw. schweizerisch die Familien- bzw. Kinderzulage - da sieht es bei uns genauso aus. Aber das Elterngeld gibt es zusätzlich,



    Also nochmal zusammengefasst, was hier nach meiner ausführlichen Lektüre von Gesetzestexten und vorheriger Rücksprache mit allen Beteiligten Ämtern meines Verständnisses nach korrekt funktioniert:
    - Beide Elternteile und Kinder mit einzigem Wohnsitz in der Schweiz
    - Elternteil A arbeitet in der Schweiz, Elternteil B ist in D in Elternzeit (Arbeitsverhältnis besteht also, aber ruht)
    - Damit besteht für A sozialversicherungspflicht in der Schweiz, für B in Deutschland
    - Da A und B in der Schweiz wohnen, sind schweizer Leistungen vorrangig
    - Beim Kindergeld/Familienzulage wird daher von der CH gezahlt, Differenzbetrag würde von D gezahlt falls der Betrag in D höher wäre
    - Beim Elterngeld wäre es dasselbe, da es das in der CH nicht gibt, zahlt D den vollen Betrag
    - Noch ergänzend, falls die Frage noch kommt: Krankenversicherung für A und Kinder in der Schweiz, für B gab es eine Befreiung von der CH-Krankenversicherung aufgrund Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV in Deutschland (mit Formular E106/S1 und damit Leistungsaushilfe in der Schweiz - entsprechend wurde für die Schweiz eine KV-Karte durch die GEKVG ausgestellt). Befreiung für Kinder klappt aber nicht, da keine Pflichtmitgliedschaft in der dt. KV - Familienversicherung ist hier der Schweizer KV-Pflicht nachrangig.

  • Hallo,
    ich bin in derselben Situation, bin gerade noch in Elternzeit in Deutschland (Kind kurz vor Wohnsitznahme in der CH vor knappem Jahr geboren) mit Wohnsitz in der Schweiz. Solange mein Arbeitsverhältnis zwar besteht aber aufgrund der Elternzeit ruht, bin ich in Deutschland sozialversicherungspflichtig und bekomme auch Elterngeld, das wurde auch genau abgeklärt. Eine Wohnsitzbescheinigung aus D war daher natürlich nicht erforderlich, ich habe auch keinen deutschen Wohnsitz.

    gerade nicht parat, aber die baden-württembergische L-Bank (ist dort auch fürs Elterngeld verantwortlich) hat hier ein gutes Merkblatt (https://formulare.rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?param1=08212000-01-0005&query=1&knr=08212000-01&template=KF779647LB&print=1&direktstart=1&save=1&reset=1&j=n.pdf) und sicherlich die meiste Expertise, denn es handelt sich ja im Endeffekt bei dieser Konstellation um Grenzgänger von der Schweiz nach Deutschland - da gibt es sicherlich in BW noch am meisten. Im Merkblatt steht unter 2.1 klar:

    ich halbschlaf heute morgen hab ich anstatt Elterngeld, Kindergeld verstandenn.


    Elterngeld ist klar. Bekommt sie aus DE solsnge sie daein Arbeitsverhältnis hat (ob nun Elternzeit oder nicht).
    Elterngeld war auch das schnellste und unkompliziertesten. Anrufen. Adresse mitteilen. Fertig. 1 Woche später kam ein Bescheid, dass Elterngeld aufgrund der Arbeitsverhältnisses weiter gezahlt wird (natürlich etwas schöner in Amtsdeutsch geschrieben).
    Kindergeld bzw die Differenzzahlung war ein Akt. Bzw. 1 Jahr "bearbeitungszeit". :angry_face::angry_face::angry_face:

  • Hallo an alle,


    Ich habe hier viel gelesen und habe eine spezielle Situation.

    Meine Frau ist schwanger im 4 Monat und hat ein Beschäftigungsverbot. Sie bekommt weiter ihr Gehalt. Sie kommt aus einem Drittland und hat eine befristete Aufenthaltstitel bis September 2022.

    Ich fange im Oktober meine Arbeit in Basel an. Wir spielen mit dem Gedanken in die Schweiz oder als Grenzgänger zu wohnen.

    Ich selbst bin Deutscher.

    1. Würde meine Frau weiter ihr Gehalt bzw. Elterngeld bis September 2022 erhalten, wenn wir in die Schweiz umziehen oder sollen wir lieber in Deutschland bleiben um auf Nummer sicher zu gehen?

    2. Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Muss sie eine KV in der schweiz abschliessen oder bleibt sie weiter noch über die deutsche KV versichert?


    Hat jemand eine ähnliche Situation gehabt?


    Ich bedanke mich bei allen!