Nachdem ich nun wirklich Monate gebraucht habe um verschiedene Informationen zu sammeln möchte ich das ganze mal aufschreiben, damit es die nächsten werdenden Muttis etwas einfacher haben. Leider waren weder meine Elterngeldstelle, noch meine Krankenkasse hierbei besonders hilfreich.
Sofern man in der Elternzeit in die Schweiz geht bleibt man in dieser Zeit betragsfrei in der deutschen Krankenversicherung versichert. Man hat die Möglichkeit sich bei der deutschen Krankenversicherung das Formular E106 ausstellen zu lassen. Mit diesem kann man dann die Registrierung bei der KVG Solothurn beantragen. Die KVG ist ein zentraler Träger, über diese kann man auch eine schweizer Versichertenkarte bekommen und die KVG rechnet dann mit der deutschen Versicherung ab. In meinem Fall, ich bin schwanger, kann ich in der Schweiz ab er 13 SSW. Zuzahlungsfrei zum Arzt, Entbinden und auch 56 Tage nach Entbindung werden keine Zuzahlungen fällig.
Meine Krankenkasse hat von dieser Möglichkeit nichts erwähnt und immer wieder drauf gepocht das ich die Rechnungen dort einreiche und den Eigenanteil selbst zahle...! Wie hoch der wäre, könne man mir nicht sagen....! Und so eine Geburt ist ja nicht ganz billig!
Kinder können theoretisch in der deutschen KV Familienversichert bleiben, da die Schweiz keine Familienversicherungen hat, müssen die Kinder aber sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet dort versichert werden. Da wir Patchwork sind und der leibliche Vater meines Sohnes in DE bleibt wird mein Großer wahrscheinlich auch über die KVG aufgenommen.
Ich warte noch auf die Formulare und schicke dann alles zur KVG, sollte sich hier noch etwas gegenteiliges ergeben aktualisiere ich den Beitrag. Soweit ist das verstanden habe ist die Aufnahme bei der KVG auch Bestandteil für die Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz.
So, nun zum Elterngeld...das hat mich wirklich Nerven gekostet.
Grundsätzlich ist ein Wohnsitz in DE Voraussetzung für den Bezug des Elterngeldes, hat jedoch ein Elternteil ein Inländisches Arbeitsverhältnis und einen Wohnsitz in EU/EWR oder der Schweiz, kommt das EU Recht zum tragen.
In unserem Fall (leben in der Schweiz, Arbeiten in Liechtenstein, Elternzeit in Deutschland) ist die Schweiz wegen wohnhaft des Kindes hier vorrangig leistungspflichtig, die Schweiz zahlt aber keine vergleichbare Leistung (gibt es Tabellen für jedes Land bei der Elterngeldstelle). Dann käme bei uns Liechtenstein ins Spiel, auch keine Leistung,....und damit ist Deutschland wieder vorrangig leistungspflichtig. Auch OHNE Wohnsitz in Deutschland.
Würde die Schweiz etwas zahlen, das wäre aber weniger als in DE, dann würde es Ausgleichsleistungen geben.
Das Gesetz soll nicht verhindern das Elterngeld bezogen wird, nur das es in mehreren Ländern gleichzeitig zu unrecht bezogen wird.
Hierfür wird vom deutschen Arbeitgeber am besten gleich eine Elternnzeitbescheinigung benötigt.
Um für ein in der Schweiz geborenes Kind eine Geburtsurkunde zu bekommen, benötigen die Schweizer Behörden Abschriften aus dem Geburtenregister von Mutter, Vater und Geschwisterkindern, die nicht älter als ein halbes Jahr sind.
Da ich diverse andere Informationen bekommen habe, hoffe ich der Beitrag hilft anderen. Ich selbst habe das alles noch nicht genehmigt da mein Kind erst im August kommt, und wir zum 01.06. umziehen. Ich kenne mittlerweile aber drei vergleichbare Fälle, bei denen es genau so gehandhabt wird und meine Anträge laufen.
Lg Kathrin