Das kommt auf den Fall an. Mein Sohn ist bei mir in Deutschland familienversichert, genau wie ich über die kvg versichert.
da kein Elternteil von ihm hier erwerbstätig ist. Vater lebt in Deutschland. Meine Tochter wiederum mussten wir hier versichern.
Beiträge von Kat_hrin
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Hallo zusammen,
der Beitrag Kat_hrin ist sehr hilfreich.
Ich habe folgende Situation:
Mein Mann lebt und arbeitet seit Januar in der Schweiz. Unser Kind und ich sind weiterhin in Deutschland und ich arbeite in Deutschland. Ich bin nun erneut schwanger. Ich werde bei meinem Arbeitgeber in D 3 Jahre Elternzeit einreichen. Das 2. Kind soll noch in D zur Welt kommen. Wir werden dazu zu meinen Eltern ziehen und auch dort einen Wohnsitz behalten.
Gleichzeitig wollen die Kinder und ich dann aber ein paar Wochen nach der Geburt überwiegend in der Schweiz bei meinem Mann sein.Man findet echt so wenig Informationen.
Habe ich es richtig verstanden, dass Elterngeld beziehen kein Problem ist?
Bei der Krankenkasse ist unser 1. Kind bei mir momentan Familienversichert. Muss ich nun für mich das Formular E106 beantragen, sobald wir überwiegend in der Schweiz sind dort gemeldet sind und die beiden Kindern direkt in der Schweiz krankenversichern?
Weiß jemand wie es sich in unserem Fall mit dem Kindergeld verhält? Für Kind 1 gibt es Kindergeld aus D, da ich ja in D arbeite und das Kind und ich auch nur in D einen Wohnsitz haben.
Ich bin sehr dankbar für Antworten.
Viele Grüßedas Elterngeld ist kein Problem, auch ohne Wohnsitz in Deutschland!
Kindergeld bekommst du in dem Land in dem das Kind lebt. Heißt das muss der Vater dann hier über seinen SG beantragen.
krankenversichern musst du die Kids hier sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet. Dazu bist du verpflichtet. Eine Familienversicherung gibt es nicht. Jedes Kind kostet extra, ca 100 chf im Monat. Wichtig, Kind vor Geburt Versichern wenn möglich. -
Liebe Kathrin,
ich habe gerade dieses Forum entdeckt und dann auch noch deinen Beitrag. Einfach nur genial, vielen Dank, dass du hier deine Erfahrungen und dein Wissen weitergibst.Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, die mir wahrscheinlich auch noch unendlichen Aufwand bescheren wird. Ich bin Deutsche (Wohnsitz) und arbeite in Luxemburg (dort auch Krankenversichert). Mein Freund ist Schweizer und ich möchte mein Kind in der Schweiz bekommen und auch die Elternzeit in der Schweiz verbringen.
Das Formular E106 habe ich mir schon besorgt. Jetzt bleibt noch die Frage ob ich zwingend meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen muss (oder Zeitwohnsitz?), oder ob es reicht eine temporäre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu beantragen. Da ich ja weiter in de EU beschäftigt sein möchte und von dort aus auch Elterngelb bekomme und so weiter wäre es für mich am besten ich hätte keinen Wohnsitz in der Schweiz.
Hat hier jemand Erfahrungen? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Herlichste Grüsse
SKAin der Schweiz gibt es keinen Zweitwohnsitz und du solltest ihr musst dich hier melden. Für das Elterngeld ist ein deutscher Wohnsitz nicht notwendig! Entweder du hast einen Wohnsitz ODER aber ein sozialversicherungspflichtiges angestelltenverhältnis. Wenn dann Dein Wohnland (Schweiz) nicht zahlt springt Deutschland ein. Ob Luxemburg eine vergleichbare Leistung hat und mit einbezogen wird weiß ich nicht.
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Hallo Elfi!!
jetzt fühl dich bitte erstmal ganz fest gedrückt!!!
als ich vor 8 Jahren das erste mal schwanger war war ich in einer sehr unschönen Situation und viele hätten sich an meiner Stelle vielleicht gegen das Kind entschieden! Ich habe meine Entscheidung dafür trotz aller Umstände niemals bereut!!!!! Meine Kinder sind das beste auf Erden und es findet sich immer ein Weg!!!Sicher wäre es komfortabler du wärst jetzt noch in Deutschland angestellt. Aber so ist es nun mal nicht und jetzt müsst ihr nach vorn schauen. In der Schweiz gibt es generell einen viel schlechteren Kündigungsschutz, auch nach der Probezeit. Arbeiten muss man theoretisch bis zum Tag der Entbindung und dann nach 14 Wochen wieder. Du wirst das Gespräch mit deinem Chef suchen müssen und ihr müsst rechnen ob ihr von einem Gehalt leben könnt. Denn wenn du nach 14 Wochen wieder arbeiten gehen willst, ist die Betreuung extrem teuer. Bei uns kosten drei halbe Tage 900 und ein Ganztagsplatz 2500 chf. Das hängt aber vom Gehalt ab! In Deutschland ist vieles einfacher und günstiger. Je nachdem was dein Freund verdient müsst ihr gucken wo euer Weg nun hingeht. Viele Frauen gehen tatsächlich nach 14 Wochen wieder arbeiten. Aber das ist schon hart!
Wenn ihr wenig Einkommen habt, könnt ihr bei der Krankenkasse zum Beispiel auch eine Prämienverbilligung beantragen.
hat dein Freund Familie in der Schweiz?
fühl dich gedrückt!Hallo ich bin neu hier und vielleicht könnt ihr mir helfen
Zu meiner Situation....
Mein Freund lebt seit Juni in der Schweiz ich hatte jetzt vor nachzurücken
Wir haben im November eine gemeinsame Wohnung bezogen und ich habe auch endlich eine Arbeit in Basel gefunden ( Beim Zahnarzt)
Arbeitsvertrag hab ich unterschrieben und fange am 1 Dezember an zu arbeiten
Zur Zeit bin ich noch in Deutschland bei meinen Eltern als wohnhaft gemeldet hatte aber vor mich im Dezember abzumelden und hier in der Schweiz als offiziell zu melden
Alles lief nach Plan
Bis ich gestern einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand hielt
Schockstaare Da dass jetzt einer der ungünstigen Augenblicke ist
Wir wollten Kinder aber dass erst nachdem wir uns in der Schweiz eingelebt haben
Eine Abtreibung kommt für mich eigentlich nicht in Frage aber ich weis im Moment einfach nicht was ich machen sollsoll ich meine Stelle in der Schweiz antreten?
da ich 3 Monate Probezeit habe können die mich natürlich kündigen wenn sie erfahren dass ich schwanger bin
Weis grad nicht weiter
Und bin um jede Hilfe dankbarweis leider nicht wie man das öffentlich schreibt hab das irgendwie nicht gefunden
Und gelesen dass ihr euch mit dem gleichen Thema beschäftigt habtLiebe Grüße
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Das Elterngeld beantragt du in der Gemeinde in der du als letztes gemeldet warst und euer Kind muss zwingend eine eigene Krankenversicherung in der Schweiz haben. Am besten vor Geburt abschließen. Wenn dein Freund sehr wenig verdient kann das Kind eventuell zusätzlich in Deutschland Familienversichert werden. Aber in der Regel liegen Schweizer Gehälter über der Grenze.
Viel Erfolg!
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Das Formular der deutschen klar, E106 geht schnell. Die Bestätigung der kvg dauert ein bisschen, aber das kannst du vor Umzug schon klären. Die sind sehr nett.
Den Elterngeldantrag kannst du vorher ausdrucken oder holen und erst nach Geburt des Kindes abgeben. Für die Geburtsurkunde (wird sich für den Elterngeldantrag benötigt) braucht ihr eine Abschrift aus dem Geburtenregister der Eltern, diese solltet ihr euch schonmal bei eurem zuständigen Standesamt besorgen damit es schneller geht. Auf das Elterngeld habe ich dann 5 Monate gewartet. -
Wenn sie noch in Elternzeit ist und noch Elterngeld beziehen kann (Zeit des Bezuges noch nicht verstrichen schon)
Sie ist ja in Deutschland angestellt während der Elternzeit. -
Antwort kam ja per Mail ..Lg
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MyHammer
Hatten Angebote für ein Haus mit 120 qm und 4 Personen 70 m3, von 1000-14000 Euro
Letztenendes waren mehrere Unternehmen im Bereich 3000 Euro dabei die gute Bewertungen hatten. Davon haben wir dann auch eins genommen.
Hannover nach St. GallenAllerdings eingepackt wurde nur das Geschirr. Lampen demontiert und ein Schrank. Der Rest konnte so transportiert werden.
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MyHammer - Hatten Angebote für ein Haus mit 120 qm und 4 Personen 70 m3, von 1000-14000 Euro
Letztenendes waren mehrere Unternehmen im Bereich 3000 Euro dabei die gute Bewertungen hatten. Davon haben wir dann auch eins genommen.
Hannover nach St. Gallen -
Wir haben mein Auto jetzt einfach in Lindau geparkt und erst gar nicht mehr eingeführt. Hoffe wir werde es bald los...
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puh, solche Geschichten wie Deine habe ich vor unserer Auswanderung in großen Mengen gelesen und hatte große Angst vor dem Schritt in dieses Land. Vor allem um meinen Sohn.
Wir sind nun einen Monat hier und ich muss sagen das meine Erfahrungen ganz andere sind.
Mein Mann wurde hier für einen Job geworben, wir sind nun ein halbes Jahr später nach gezügelt. Unsere Möbel mussten eine Nacht am Zoll stehen und als wir hier Freitag Abend angereist sind, hatten wir alles im Haus was man für eine Nacht ohne Möbel braucht. Matratzen, Gläser, Lampen, Getränke, Kerzen, Lappen, Geschrirrtuch....und das alles unaufgefordert von den Nachbarn und Vermietern. Jede Behörde war bisher extrem freundlich zu mir. Mein Sohn wurde im Kindergarten mehr als herzlich aufgenommen und war in dem einen Monat nun schon mit vier seine Schweizer Spielgefähten verabredet.
Er freut sich ganz doll auf die Schule und auch hier wurden wir super herzlich begrüßt.
Mein Mann fühlt sich sehr wohl auf der Arbeit und wird auch hier sehr herzlich aufgenommen, Wir leben hier allerdings im Rheintal. St. Gallen, mein Mann arbeitet in Liechtenstein und wir fahren 10 Minuten nach Österreich. Ich hoffe sehr das es mit den positiven Erfahrungen so bleibt, denn ich habe mich in der kurzen Zeit schon sehr in das Land verliebt und auf den Heimaturlaub nächste Woche freue ich mich bei weitem nicht so wie ich gedacht hätte.Bist Du nun wieder in Deutschland? Ich hoffe für Dich das Du bald wieder glücklich bist mit Land und Leutem!
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Den Wohnsitz haben wir dann schon beide dort, aber das Geld eben noch in Euro.
Liebe Grüße
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Das weiß ich gar nicht, Rechenexempel, das Geld haben wir in Euro und dafür gibt es im Moment viele Franken. Dazu sparen wir das Theater mit der mfk und so groß ist der Preisunterschied tatsächlich nicht.
Wahrscheinlich werden wir auch in de verkaufen.
Danke für deinen Bericht! -
Ja, aber das neue Auto können wir ja erst in der Schweiz kaufen und irgendwie müssen wir ja erstmal rein
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Ja, wollen eigentlich spätestens zwei Monate nach Einreise ein neues holen, da wir ja Zuwachs bekommen.
Aber ob die Anmeldung dann nötig ist oder nicht, dazu finde ich irgendwie nicht wirklich was....! -
Wir ziehen am 1.6. in die Schweiz und wollen uns dort zeitnah ein neues Auto kaufen. Nun ist die Frage ob wir meinen überhaupt noch als Umzugsgut anmelden sollten?
Option 1, wir können in gleich in Zahlung geben?!
Option 2, Verkauf in Deutschland.Ford c Max 2008
Habe ich Nachteile wenn ich anmelde und dann in de verkaufe oder andersrum bei nicht Anmeldung mit der Inzahlungnahme?
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Den habe ich noch in Deutschland bei beantragt. Ansonsten Botschaft oder eine Gemeinde in Deutschland
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Elternzeit drei Jahre, so lange kannst du in De versichert bleiben.
Hier Infos dazu...
Schwanger oder in Elternzeit auswandern