Elfie hat es nicht für nötig befunden...sichin unserem Forum zu melden.Somit wird sie Deine Nachricht auch wohl nicht mehr lesen.
War wohl doch nicht so wichtig.
Schwanger oder in Elternzeit auswandern
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Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich während der Probezeit gekündigt werden sollte, kannst du danach m.E. Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen
Ich halte diese Aussage für falsch. Ich gehe davon aus, dass innert der Rahmenfrist (24 Monate) gesamthaft 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden müssen.
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Ich halte diese Aussage für falsch. Ich gehe davon aus, dass innert der Rahmenfrist (24 Monate) gesamthaft 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden müssen.
Ich halte die Aussage für richtig. Die Beitragszeiten in Deutschland werden an die 12 Monate angerechnet. Voraussetzung ist natürlich, dass man zuvor in Deutschland die erforderliche Zeit arbeitstätig war. Davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen. Bitte hier lesen, auf S. 10 unten.
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Natürlich sind Beitragszeiten in EFTA Staaten anrechenbar. Aber zum einen kannst du das nicht voraussetzen (viele kommen, weil sie eben Mühe haben einen Job zu finden und die Fragestellerin ist bei den Eltern gemeldet) und zum anderen wird natürlich der Lohn auch gemittelt. Sonst würde jeder zweite Chef vor der Entlassung den Lohn hochziehen, um ein gutes Gewissen zu haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Mittelung international nicht stattfindet. Und über Dinge die KiTa Kosten, Krankenkasse, Mutterschaftsurlaub und Elterngeld (D) habe ich mir noch nichtmal Gedanken gemacht. Ich würde auf dem Papier in Deutschland bleiben. Für werdende Mütter ist das erheblich sozialer.
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Nachdem ich nun wirklich Monate gebraucht habe um verschiedene Informationen zu sammeln möchte ich das ganze mal aufschreiben, damit es die nächsten werdenden Muttis etwas einfacher haben. Leider waren weder meine Elterngeldstelle, noch meine Krankenkasse hierbei besonders hilfreich.
Sofern man in der Elternzeit in die Schweiz geht bleibt man in dieser Zeit betragsfrei in der deutschen Krankenversicherung versichert. Man hat die Möglichkeit sich bei der deutschen Krankenversicherung das Formular E106 ausstellen zu lassen. Mit diesem kann man dann die Registrierung bei der KVG Solothurn beantragen. Die KVG ist ein zentraler Träger, über diese kann man auch eine schweizer Versichertenkarte bekommen und die KVG rechnet dann mit der deutschen Versicherung ab. In meinem Fall, ich bin schwanger, kann ich in der Schweiz ab er 13 SSW. Zuzahlungsfrei zum Arzt, Entbinden und auch 56 Tage nach Entbindung werden keine Zuzahlungen fällig.Meine Krankenkasse hat von dieser Möglichkeit nichts erwähnt und immer wieder drauf gepocht das ich die Rechnungen dort einreiche und den Eigenanteil selbst zahle...! Wie hoch der wäre, könne man mir nicht sagen....! Und so eine Geburt ist ja nicht ganz billig!
Kinder können theoretisch in der deutschen KV Familienversichert bleiben, da die Schweiz keine Familienversicherungen hat, müssen die Kinder aber sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet dort versichert werden. Da wir Patchwork sind und der leibliche Vater meines Sohnes in DE bleibt wird mein Großer wahrscheinlich auch über die KVG aufgenommen.
Ich warte noch auf die Formulare und schicke dann alles zur KVG, sollte sich hier noch etwas gegenteiliges ergeben aktualisiere ich den Beitrag. Soweit ist das verstanden habe ist die Aufnahme bei der KVG auch Bestandteil für die Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz.So, nun zum Elterngeld...das hat mich wirklich Nerven gekostet.
Grundsätzlich ist ein Wohnsitz in DE Voraussetzung für den Bezug des Elterngeldes, hat jedoch ein Elternteil ein Inländisches Arbeitsverhältnis und einen Wohnsitz in EU/EWR oder der Schweiz, kommt das EU Recht zum tragen.
In unserem Fall (leben in der Schweiz, Arbeiten in Liechtenstein, Elternzeit in Deutschland) ist die Schweiz wegen wohnhaft des Kindes hier vorrangig leistungspflichtig, die Schweiz zahlt aber keine vergleichbare Leistung (gibt es Tabellen für jedes Land bei der Elterngeldstelle). Dann käme bei uns Liechtenstein ins Spiel, auch keine Leistung,....und damit ist Deutschland wieder vorrangig leistungspflichtig. Auch OHNE Wohnsitz in Deutschland.Würde die Schweiz etwas zahlen, das wäre aber weniger als in DE, dann würde es Ausgleichsleistungen geben.
Das Gesetz soll nicht verhindern das Elterngeld bezogen wird, nur das es in mehreren Ländern gleichzeitig zu unrecht bezogen wird.
Hierfür wird vom deutschen Arbeitgeber am besten gleich eine Elternnzeitbescheinigung benötigt.Um für ein in der Schweiz geborenes Kind eine Geburtsurkunde zu bekommen, benötigen die Schweizer Behörden Abschriften aus dem Geburtenregister von Mutter, Vater und Geschwisterkindern, die nicht älter als ein halbes Jahr sind.
Da ich diverse andere Informationen bekommen habe, hoffe ich der Beitrag hilft anderen. Ich selbst habe das alles noch nicht genehmigt da mein Kind erst im August kommt, und wir zum 01.06. umziehen. Ich kenne mittlerweile aber drei vergleichbare Fälle, bei denen es genau so gehandhabt wird und meine Anträge laufen.
Lg Kathrin
Liebe Kathrin,
ich habe gerade dieses Forum entdeckt und dann auch noch deinen Beitrag. Einfach nur genial, vielen Dank, dass du hier deine Erfahrungen und dein Wissen weitergibst.
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, die mir wahrscheinlich auch noch unendlichen Aufwand bescheren wird. Ich bin Deutsche (Wohnsitz) und arbeite in Luxemburg (dort auch Krankenversichert). Mein Freund ist Schweizer und ich möchte mein Kind in der Schweiz bekommen und auch die Elternzeit in der Schweiz verbringen.
Das Formular E106 habe ich mir schon besorgt. Jetzt bleibt noch die Frage ob ich zwingend meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen muss (oder Zeitwohnsitz?), oder ob es reicht eine temporäre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu beantragen. Da ich ja weiter in de EU beschäftigt sein möchte und von dort aus auch Elterngelb bekomme und so weiter wäre es für mich am besten ich hätte keinen Wohnsitz in der Schweiz.
Hat hier jemand Erfahrungen? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Herlichste Grüsse
SKA -
Hallo zusammen,
der Beitrag Kat_hrin ist sehr hilfreich.
Ich habe folgende Situation:
Mein Mann lebt und arbeitet seit Januar in der Schweiz. Unser Kind und ich sind weiterhin in Deutschland und ich arbeite in Deutschland. Ich bin nun erneut schwanger. Ich werde bei meinem Arbeitgeber in D 3 Jahre Elternzeit einreichen. Das 2. Kind soll noch in D zur Welt kommen. Wir werden dazu zu meinen Eltern ziehen und auch dort einen Wohnsitz behalten.
Gleichzeitig wollen die Kinder und ich dann aber ein paar Wochen nach der Geburt überwiegend in der Schweiz bei meinem Mann sein.Man findet echt so wenig Informationen.
Habe ich es richtig verstanden, dass Elterngeld beziehen kein Problem ist?
Bei der Krankenkasse ist unser 1. Kind bei mir momentan Familienversichert. Muss ich nun für mich das Formular E106 beantragen, sobald wir überwiegend in der Schweiz sind dort gemeldet sind und die beiden Kindern direkt in der Schweiz krankenversichern?
Weiß jemand wie es sich in unserem Fall mit dem Kindergeld verhält? Für Kind 1 gibt es Kindergeld aus D, da ich ja in D arbeite und das Kind und ich auch nur in D einen Wohnsitz haben.
Ich bin sehr dankbar für Antworten.
Viele Grüße -
Liebe Kathrin,
ich habe gerade dieses Forum entdeckt und dann auch noch deinen Beitrag. Einfach nur genial, vielen Dank, dass du hier deine Erfahrungen und dein Wissen weitergibst.Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, die mir wahrscheinlich auch noch unendlichen Aufwand bescheren wird. Ich bin Deutsche (Wohnsitz) und arbeite in Luxemburg (dort auch Krankenversichert). Mein Freund ist Schweizer und ich möchte mein Kind in der Schweiz bekommen und auch die Elternzeit in der Schweiz verbringen.
Das Formular E106 habe ich mir schon besorgt. Jetzt bleibt noch die Frage ob ich zwingend meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen muss (oder Zeitwohnsitz?), oder ob es reicht eine temporäre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu beantragen. Da ich ja weiter in de EU beschäftigt sein möchte und von dort aus auch Elterngelb bekomme und so weiter wäre es für mich am besten ich hätte keinen Wohnsitz in der Schweiz.
Hat hier jemand Erfahrungen? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Herlichste Grüsse
SKAin der Schweiz gibt es keinen Zweitwohnsitz und du solltest ihr musst dich hier melden. Für das Elterngeld ist ein deutscher Wohnsitz nicht notwendig! Entweder du hast einen Wohnsitz ODER aber ein sozialversicherungspflichtiges angestelltenverhältnis. Wenn dann Dein Wohnland (Schweiz) nicht zahlt springt Deutschland ein. Ob Luxemburg eine vergleichbare Leistung hat und mit einbezogen wird weiß ich nicht.
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Hallo zusammen,
der Beitrag Kat_hrin ist sehr hilfreich.
Ich habe folgende Situation:
Mein Mann lebt und arbeitet seit Januar in der Schweiz. Unser Kind und ich sind weiterhin in Deutschland und ich arbeite in Deutschland. Ich bin nun erneut schwanger. Ich werde bei meinem Arbeitgeber in D 3 Jahre Elternzeit einreichen. Das 2. Kind soll noch in D zur Welt kommen. Wir werden dazu zu meinen Eltern ziehen und auch dort einen Wohnsitz behalten.
Gleichzeitig wollen die Kinder und ich dann aber ein paar Wochen nach der Geburt überwiegend in der Schweiz bei meinem Mann sein.Man findet echt so wenig Informationen.
Habe ich es richtig verstanden, dass Elterngeld beziehen kein Problem ist?
Bei der Krankenkasse ist unser 1. Kind bei mir momentan Familienversichert. Muss ich nun für mich das Formular E106 beantragen, sobald wir überwiegend in der Schweiz sind dort gemeldet sind und die beiden Kindern direkt in der Schweiz krankenversichern?
Weiß jemand wie es sich in unserem Fall mit dem Kindergeld verhält? Für Kind 1 gibt es Kindergeld aus D, da ich ja in D arbeite und das Kind und ich auch nur in D einen Wohnsitz haben.
Ich bin sehr dankbar für Antworten.
Viele Grüßedas Elterngeld ist kein Problem, auch ohne Wohnsitz in Deutschland!
Kindergeld bekommst du in dem Land in dem das Kind lebt. Heißt das muss der Vater dann hier über seinen SG beantragen.
krankenversichern musst du die Kids hier sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet. Dazu bist du verpflichtet. Eine Familienversicherung gibt es nicht. Jedes Kind kostet extra, ca 100 chf im Monat. Wichtig, Kind vor Geburt Versichern wenn möglich. -
Herzlichen Dank für die Antwort.
Ich habe leider noch eine Rückfrage. Heißt das, dass mein Kind 1 bereits seit mein Mann im Januar in der Schweiz arbeitet, dort krankenversichert sein müsste? Momentan besteht von Kind 1 und mir ja noch gar kein Bezug in die Schweiz und er ist über mich familienversichert. Bisher hatten wir auch keine Info darüber, dass sich hieran etwas geändert hat.
Oh man, ist das alles so kompliziert ....
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Sobald Ihr Euch überwiegend in der Schweiz aufhaltet, also faktisch hier wohnt, müssen dann beide Kinder hier in der Schweiz krankenversichert werden. Denn die Familienversicherung von Dir (Elterngeldbezug bedeutet ja noch beschäftigt, in dem Fall im Ausland) gilt dann nicht, wenn das Kind im Ausland wohnt.
(Ich konnte bei Beschäftigung in Luxemburg mein Kind das in Deutschland bei mir gewohnt hat nicht in die Familienversicherung mit aufnehmen, auch nicht meine Frau. Die mussten anders versichert werden.)
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Das kommt auf den Fall an. Mein Sohn ist bei mir in Deutschland familienversichert, genau wie ich über die kvg versichert.
da kein Elternteil von ihm hier erwerbstätig ist. Vater lebt in Deutschland. Meine Tochter wiederum mussten wir hier versichern. -
sobald du und das kind euch in der Schweiz anmeldet.....werdermt ihr von der KVG angeschrieben mit einem Fragebogen zu den Daten, u. a. Berufstätigkeit, Wohnsitz etc.. (übrigens wird die KVG in regelmäßigen Abständen immer wieder schriftlich den Stand der Dinge bei euch erfragen). Und dann bekommt ihr den Bescheid, schriftlich, dass das Kind, sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet (und ihr in der Schweiz lebt), das Kind definitiv ohne Ausnahmen in der Schweiz zu versichern ist.
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Vielen Dank für die Antworten. Leider sehr verspätet. Eure Antworten sind sehr hilfreich.
Die ganzen Formalitäten will ich im Mutterschutz vorbereiten.
Die Corona-Situation mit arbeiten, schwanger und kleinem Kind, das betreut werden musste, blieb einiges auf der Strecke.
Mittlerweile haben wir eine Wohnung in der Schweiz gefunden, in die mein Mann Anfang Juli zieht. Ich bleibe aber dabei, erst nach der Geburt von Kind 2 in die Schweiz zu ziehen und Hilfe von meiner Familie in Deutschland in den den letzten Wochen vor und nach der Geburt in Anspruch zu nehmen.
Ich freue mich aber schon sehr wenn es dann irgendwann soweit ist, dass wir als Familie und der Schweiz leben. -
Liebe Alle,
danke für die hilfreichen Informationen. Hat jemand Erfahrung mit Mutterschaftsentschädigung?
Wenn ich aus Deutschland neu in die Schweiz ziehe (schwanger) mit Vertrag erfülle ich das Kriterium nicht, dass ich mind. 9 Monate in die AHV eingezahlt habe, habe aber die Jahre davor und bis zum Vertragsbeginn des Schweizer Vertrags immer ins deutsche Sozialsystem eingezahlt. Bedeutet das, dass jeglicher Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung/Mutterschaftsgeld entfällt, oder kann ich an einem der beiden Orte trotzdem einen Anspruch geltend machen?
Vielen Dank, jeglicher Kommentar ist hilfreich! -
Liebe Alle,
danke für die hilfreichen Informationen. Hat jemand Erfahrung mit Mutterschaftsentschädigung?
Wenn ich aus Deutschland neu in die Schweiz ziehe (schwanger) mit Vertrag erfülle ich das Kriterium nicht, dass ich mind. 9 Monate in die AHV eingezahlt habe, habe aber die Jahre davor und bis zum Vertragsbeginn des Schweizer Vertrags immer ins deutsche Sozialsystem eingezahlt. Bedeutet das, dass jeglicher Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung/Mutterschaftsgeld entfällt, oder kann ich an einem der beiden Orte trotzdem einen Anspruch geltend machen?
Vielen Dank, jeglicher Kommentar ist hilfreich!sobald du deinen deutschen Arbeitsvertrag in DE kündigst, entfällt dann aucv die Mutterschaftsleistungen. Du bist doch dann wahrscheinlich auch nicht mehr in DE gemeldet denke ich.
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Hallo zusammen,
meine Kinder und ich sind letzte Woche endlich nachgezogen. Den Rest der Elternzeit (also bis September 2023) wollen auf jeden Fall hier verbringen.
Bei der Elterngeldstelle habe ich den Umzug gemeldet. Jetzt meinen die, ich müsste meinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und wollen auch eine Meldebescheinigung. Zudem muss ich von meinem Arbeitgeber etwas ausfüllen lassen.
Musste das von euch auch jemand?Danke vorab und vielen Grüße
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Jein,
Zu Elterngeld direkt kann ich leider nichts kommentieren, aber eventuell ist das ähnlich zum Kindergeld und hier habe ich dieselbe Erfahrung gemacht wie Du: Ich lebte in der Schweiz und meine Frau mit Kind noch in Deutschland. Der Anspruch richtete sich nach den Aufenthaltsort des Kindes, aber es war trotzdem mega kompliziert und ein Papierkrieg.
In dem Moment, dass meine Familie nachgezogen ist ging jeglicher Anspruch verloren, da die Schweizer Behörden ab jetzt zuständig seien, was auch verständlich ist.Vielleicht hat noch jemand konkretere Informationen zum Eltrngeld, aber ich befürchte, dass das stimmt.
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Danke für deine Antwort. Bei dem Kindergeld ist es so, weil es in der Schweiz eine vergleichbare Leistung gibt.
Beim Elterngeld dachte ich, dass das deutsche Beschäftigubgsverhältnis ausreicht. Da die Schweiz kein Elterngeld kennt, hätte ich dann Anspruch aus D.
Das Gesetzt selbst spricht aber auch nur von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt.schönen Freitag
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Vielen Dank.
Sehr hilfreiche Informationen
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Am besten nur in die Schweiz ohne Kinder oder wenn Kinder mindestens 4 Jahre alt sind. Sonst lohnt es sich finanziell meist nicht
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