Elfie hat es nicht für nötig befunden...sichin unserem Forum zu melden.Somit wird sie Deine Nachricht auch wohl nicht mehr lesen.
War wohl doch nicht so wichtig.
War wohl doch nicht so wichtig.
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Rincewind schrieb:
Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich während der Probezeit gekündigt werden sollte, kannst du danach m.E. Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen
jan82 schrieb:
Ich halte diese Aussage für falsch. Ich gehe davon aus, dass innert der Rahmenfrist (24 Monate) gesamthaft 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden müssen.Rincewind schrieb:
Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich während der Probezeit gekündigt werden sollte, kannst du danach m.E. Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen
Kat_hrin schrieb:
Nachdem ich nun wirklich Monate gebraucht habe um verschiedene Informationen zu sammeln möchte ich das ganze mal aufschreiben, damit es die nächsten werdenden Muttis etwas einfacher haben. Leider waren weder meine Elterngeldstelle, noch meine Krankenkasse hierbei besonders hilfreich.
Sofern man in der Elternzeit in die Schweiz geht bleibt man in dieser Zeit betragsfrei in der deutschen Krankenversicherung versichert. Man hat die Möglichkeit sich bei der deutschen Krankenversicherung das Formular E106 ausstellen zu lassen. Mit diesem kann man dann die Registrierung bei der KVG Solothurn beantragen. Die KVG ist ein zentraler Träger, über diese kann man auch eine schweizer Versichertenkarte bekommen und die KVG rechnet dann mit der deutschen Versicherung ab. In meinem Fall, ich bin schwanger, kann ich in der Schweiz ab er 13 SSW. Zuzahlungsfrei zum Arzt, Entbinden und auch 56 Tage nach Entbindung werden keine Zuzahlungen fällig.
Meine Krankenkasse hat von dieser Möglichkeit nichts erwähnt und immer wieder drauf gepocht das ich die Rechnungen dort einreiche und den Eigenanteil selbst zahle...! Wie hoch der wäre, könne man mir nicht sagen....! Und so eine Geburt ist ja nicht ganz billig!
Kinder können theoretisch in der deutschen KV Familienversichert bleiben, da die Schweiz keine Familienversicherungen hat, müssen die Kinder aber sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet dort versichert werden. Da wir Patchwork sind und der leibliche Vater meines Sohnes in DE bleibt wird mein Großer wahrscheinlich auch über die KVG aufgenommen.
Ich warte noch auf die Formulare und schicke dann alles zur KVG, sollte sich hier noch etwas gegenteiliges ergeben aktualisiere ich den Beitrag. Soweit ist das verstanden habe ist die Aufnahme bei der KVG auch Bestandteil für die Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz.
So, nun zum Elterngeld...das hat mich wirklich Nerven gekostet.
Grundsätzlich ist ein Wohnsitz in DE Voraussetzung für den Bezug des Elterngeldes, hat jedoch ein Elternteil ein Inländisches Arbeitsverhältnis und einen Wohnsitz in EU/EWR oder der Schweiz, kommt das EU Recht zum tragen.
In unserem Fall (leben in der Schweiz, Arbeiten in Liechtenstein, Elternzeit in Deutschland) ist die Schweiz wegen wohnhaft des Kindes hier vorrangig leistungspflichtig, die Schweiz zahlt aber keine vergleichbare Leistung (gibt es Tabellen für jedes Land bei der Elterngeldstelle). Dann käme bei uns Liechtenstein ins Spiel, auch keine Leistung,....und damit ist Deutschland wieder vorrangig leistungspflichtig. Auch OHNE Wohnsitz in Deutschland.
Würde die Schweiz etwas zahlen, das wäre aber weniger als in DE, dann würde es Ausgleichsleistungen geben.
Das Gesetz soll nicht verhindern das Elterngeld bezogen wird, nur das es in mehreren Ländern gleichzeitig zu unrecht bezogen wird.
Hierfür wird vom deutschen Arbeitgeber am besten gleich eine Elternnzeitbescheinigung benötigt.
Um für ein in der Schweiz geborenes Kind eine Geburtsurkunde zu bekommen, benötigen die Schweizer Behörden Abschriften aus dem Geburtenregister von Mutter, Vater und Geschwisterkindern, die nicht älter als ein halbes Jahr sind.
Da ich diverse andere Informationen bekommen habe, hoffe ich der Beitrag hilft anderen. Ich selbst habe das alles noch nicht genehmigt da mein Kind erst im August kommt, und wir zum 01.06. umziehen. Ich kenne mittlerweile aber drei vergleichbare Fälle, bei denen es genau so gehandhabt wird und meine Anträge laufen.
Lg Kathrin
Ska Kakao schrieb:
Liebe Kathrin,Kat_hrin schrieb:
Nachdem ich nun wirklich Monate gebraucht habe um verschiedene Informationen zu sammeln möchte ich das ganze mal aufschreiben, damit es die nächsten werdenden Muttis etwas einfacher haben. Leider waren weder meine Elterngeldstelle, noch meine Krankenkasse hierbei besonders hilfreich.
Sofern man in der Elternzeit in die Schweiz geht bleibt man in dieser Zeit betragsfrei in der deutschen Krankenversicherung versichert. Man hat die Möglichkeit sich bei der deutschen Krankenversicherung das Formular E106 ausstellen zu lassen. Mit diesem kann man dann die Registrierung bei der KVG Solothurn beantragen. Die KVG ist ein zentraler Träger, über diese kann man auch eine schweizer Versichertenkarte bekommen und die KVG rechnet dann mit der deutschen Versicherung ab. In meinem Fall, ich bin schwanger, kann ich in der Schweiz ab er 13 SSW. Zuzahlungsfrei zum Arzt, Entbinden und auch 56 Tage nach Entbindung werden keine Zuzahlungen fällig.
Meine Krankenkasse hat von dieser Möglichkeit nichts erwähnt und immer wieder drauf gepocht das ich die Rechnungen dort einreiche und den Eigenanteil selbst zahle...! Wie hoch der wäre, könne man mir nicht sagen....! Und so eine Geburt ist ja nicht ganz billig!
Kinder können theoretisch in der deutschen KV Familienversichert bleiben, da die Schweiz keine Familienversicherungen hat, müssen die Kinder aber sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet dort versichert werden. Da wir Patchwork sind und der leibliche Vater meines Sohnes in DE bleibt wird mein Großer wahrscheinlich auch über die KVG aufgenommen.
Ich warte noch auf die Formulare und schicke dann alles zur KVG, sollte sich hier noch etwas gegenteiliges ergeben aktualisiere ich den Beitrag. Soweit ist das verstanden habe ist die Aufnahme bei der KVG auch Bestandteil für die Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz.
So, nun zum Elterngeld...das hat mich wirklich Nerven gekostet.
Grundsätzlich ist ein Wohnsitz in DE Voraussetzung für den Bezug des Elterngeldes, hat jedoch ein Elternteil ein Inländisches Arbeitsverhältnis und einen Wohnsitz in EU/EWR oder der Schweiz, kommt das EU Recht zum tragen.
In unserem Fall (leben in der Schweiz, Arbeiten in Liechtenstein, Elternzeit in Deutschland) ist die Schweiz wegen wohnhaft des Kindes hier vorrangig leistungspflichtig, die Schweiz zahlt aber keine vergleichbare Leistung (gibt es Tabellen für jedes Land bei der Elterngeldstelle). Dann käme bei uns Liechtenstein ins Spiel, auch keine Leistung,....und damit ist Deutschland wieder vorrangig leistungspflichtig. Auch OHNE Wohnsitz in Deutschland.
Würde die Schweiz etwas zahlen, das wäre aber weniger als in DE, dann würde es Ausgleichsleistungen geben.
Das Gesetz soll nicht verhindern das Elterngeld bezogen wird, nur das es in mehreren Ländern gleichzeitig zu unrecht bezogen wird.
Hierfür wird vom deutschen Arbeitgeber am besten gleich eine Elternnzeitbescheinigung benötigt.
Um für ein in der Schweiz geborenes Kind eine Geburtsurkunde zu bekommen, benötigen die Schweizer Behörden Abschriften aus dem Geburtenregister von Mutter, Vater und Geschwisterkindern, die nicht älter als ein halbes Jahr sind.
Da ich diverse andere Informationen bekommen habe, hoffe ich der Beitrag hilft anderen. Ich selbst habe das alles noch nicht genehmigt da mein Kind erst im August kommt, und wir zum 01.06. umziehen. Ich kenne mittlerweile aber drei vergleichbare Fälle, bei denen es genau so gehandhabt wird und meine Anträge laufen.
Lg Kathrin
ich habe gerade dieses Forum entdeckt und dann auch noch deinen Beitrag. Einfach nur genial, vielen Dank, dass du hier deine Erfahrungen und dein Wissen weitergibst.
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, die mir wahrscheinlich auch noch unendlichen Aufwand bescheren wird. Ich bin Deutsche (Wohnsitz) und arbeite in Luxemburg (dort auch Krankenversichert). Mein Freund ist Schweizer und ich möchte mein Kind in der Schweiz bekommen und auch die Elternzeit in der Schweiz verbringen.
Das Formular E106 habe ich mir schon besorgt. Jetzt bleibt noch die Frage ob ich zwingend meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen muss (oder Zeitwohnsitz?), oder ob es reicht eine temporäre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu beantragen. Da ich ja weiter in de EU beschäftigt sein möchte und von dort aus auch Elterngelb bekomme und so weiter wäre es für mich am besten ich hätte keinen Wohnsitz in der Schweiz.
Hat hier jemand Erfahrungen? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Herlichste Grüsse
SKA
in der Schweiz gibt es keinen Zweitwohnsitz und du solltest ihr musst dich hier melden. Für das Elterngeld ist ein deutscher Wohnsitz nicht notwendig! Entweder du hast einen Wohnsitz ODER aber ein sozialversicherungspflichtiges angestelltenverhältnis. Wenn dann Dein Wohnland (Schweiz) nicht zahlt springt Deutschland ein. Ob Luxemburg eine vergleichbare Leistung hat und mit einbezogen wird weiß ich nicht.
Lilo85 schrieb:
Hallo zusammen,
der Beitrag Kat_hrin ist sehr hilfreich.
Ich habe folgende Situation:
Mein Mann lebt und arbeitet seit Januar in der Schweiz. Unser Kind und ich sind weiterhin in Deutschland und ich arbeite in Deutschland. Ich bin nun erneut schwanger. Ich werde bei meinem Arbeitgeber in D 3 Jahre Elternzeit einreichen. Das 2. Kind soll noch in D zur Welt kommen. Wir werden dazu zu meinen Eltern ziehen und auch dort einen Wohnsitz behalten.
Gleichzeitig wollen die Kinder und ich dann aber ein paar Wochen nach der Geburt überwiegend in der Schweiz bei meinem Mann sein.
Man findet echt so wenig Informationen.
Habe ich es richtig verstanden, dass Elterngeld beziehen kein Problem ist?
Bei der Krankenkasse ist unser 1. Kind bei mir momentan Familienversichert. Muss ich nun für mich das Formular E106 beantragen, sobald wir überwiegend in der Schweiz sind dort gemeldet sind und die beiden Kindern direkt in der Schweiz krankenversichern?
Weiß jemand wie es sich in unserem Fall mit dem Kindergeld verhält? Für Kind 1 gibt es Kindergeld aus D, da ich ja in D arbeite und das Kind und ich auch nur in D einen Wohnsitz haben.
Ich bin sehr dankbar für Antworten.
Viele Grüße
das Elterngeld ist kein Problem, auch ohne Wohnsitz in Deutschland!
Kindergeld bekommst du in dem Land in dem das Kind lebt. Heißt das muss der Vater dann hier über seinen SG beantragen.
krankenversichern musst du die Kids hier sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet. Dazu bist du verpflichtet. Eine Familienversicherung gibt es nicht. Jedes Kind kostet extra, ca 100 chf im Monat. Wichtig, Kind vor Geburt Versichern wenn möglich.
lu_ma schrieb:
Liebe Alle,
danke für die hilfreichen Informationen. Hat jemand Erfahrung mit Mutterschaftsentschädigung?
Wenn ich aus Deutschland neu in die Schweiz ziehe (schwanger) mit Vertrag erfülle ich das Kriterium nicht, dass ich mind. 9 Monate in die AHV eingezahlt habe, habe aber die Jahre davor und bis zum Vertragsbeginn des Schweizer Vertrags immer ins deutsche Sozialsystem eingezahlt. Bedeutet das, dass jeglicher Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung/Mutterschaftsgeld entfällt, oder kann ich an einem der beiden Orte trotzdem einen Anspruch geltend machen?
Vielen Dank, jeglicher Kommentar ist hilfreich!
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