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Schwanger oder in Elternzeit auswandern

  • Kat_hrin
  • 24. April 2018 um 15:02
  • Kat_hrin
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    Kat_hrin
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    • 24. April 2018 um 15:02
    • #1

    Nachdem ich nun wirklich Monate gebraucht habe um verschiedene Informationen zu sammeln möchte ich das ganze mal aufschreiben, damit es die nächsten werdenden Muttis etwas einfacher haben. Leider waren weder meine Elterngeldstelle, noch meine Krankenkasse hierbei besonders hilfreich.
    Sofern man in der Elternzeit in die Schweiz geht bleibt man in dieser Zeit betragsfrei in der deutschen Krankenversicherung versichert. Man hat die Möglichkeit sich bei der deutschen Krankenversicherung das Formular E106 ausstellen zu lassen. Mit diesem kann man dann die Registrierung bei der KVG Solothurn beantragen. Die KVG ist ein zentraler Träger, über diese kann man auch eine schweizer Versichertenkarte bekommen und die KVG rechnet dann mit der deutschen Versicherung ab. In meinem Fall, ich bin schwanger, kann ich in der Schweiz ab er 13 SSW. Zuzahlungsfrei zum Arzt, Entbinden und auch 56 Tage nach Entbindung werden keine Zuzahlungen fällig.


    Meine Krankenkasse hat von dieser Möglichkeit nichts erwähnt und immer wieder drauf gepocht das ich die Rechnungen dort einreiche und den Eigenanteil selbst zahle...! Wie hoch der wäre, könne man mir nicht sagen....! Und so eine Geburt ist ja nicht ganz billig!


    Kinder können theoretisch in der deutschen KV Familienversichert bleiben, da die Schweiz keine Familienversicherungen hat, müssen die Kinder aber sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet dort versichert werden. Da wir Patchwork sind und der leibliche Vater meines Sohnes in DE bleibt wird mein Großer wahrscheinlich auch über die KVG aufgenommen.
    Ich warte noch auf die Formulare und schicke dann alles zur KVG, sollte sich hier noch etwas gegenteiliges ergeben aktualisiere ich den Beitrag. Soweit ist das verstanden habe ist die Aufnahme bei der KVG auch Bestandteil für die Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz.


    So, nun zum Elterngeld...das hat mich wirklich Nerven gekostet.
    Grundsätzlich ist ein Wohnsitz in DE Voraussetzung für den Bezug des Elterngeldes, hat jedoch ein Elternteil ein Inländisches Arbeitsverhältnis und einen Wohnsitz in EU/EWR oder der Schweiz, kommt das EU Recht zum tragen.
    In unserem Fall (leben in der Schweiz, Arbeiten in Liechtenstein, Elternzeit in Deutschland) ist die Schweiz wegen wohnhaft des Kindes hier vorrangig leistungspflichtig, die Schweiz zahlt aber keine vergleichbare Leistung (gibt es Tabellen für jedes Land bei der Elterngeldstelle). Dann käme bei uns Liechtenstein ins Spiel, auch keine Leistung,....und damit ist Deutschland wieder vorrangig leistungspflichtig. Auch OHNE Wohnsitz in Deutschland.


    Würde die Schweiz etwas zahlen, das wäre aber weniger als in DE, dann würde es Ausgleichsleistungen geben.
    Das Gesetz soll nicht verhindern das Elterngeld bezogen wird, nur das es in mehreren Ländern gleichzeitig zu unrecht bezogen wird.
    Hierfür wird vom deutschen Arbeitgeber am besten gleich eine Elternnzeitbescheinigung benötigt.


    Um für ein in der Schweiz geborenes Kind eine Geburtsurkunde zu bekommen, benötigen die Schweizer Behörden Abschriften aus dem Geburtenregister von Mutter, Vater und Geschwisterkindern, die nicht älter als ein halbes Jahr sind.


    Da ich diverse andere Informationen bekommen habe, hoffe ich der Beitrag hilft anderen. Ich selbst habe das alles noch nicht genehmigt da mein Kind erst im August kommt, und wir zum 01.06. umziehen. Ich kenne mittlerweile aber drei vergleichbare Fälle, bei denen es genau so gehandhabt wird und meine Anträge laufen.


    Lg Kathrin

  • Maik
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    Maik
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    • 25. April 2018 um 16:37
    • #2

    Hallo Kathrin

    Vielen Dank für deinen Beitrag und die ausführlichen Informationen. Ich habe dein Thema im Forum angepinnt, damit dies schneller zu sehen ist und andere werdende Eltern es einfacher haben deinen Beitrag zu finden.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Eva
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    • 26. April 2018 um 10:18
    • #3

    Hast du dich zufällig auch schon erkundigt wie man an einen deutschen Pass kommt?
    PS: in meiner Schwangerschaft wurden ausnahmslos alle Leistungen ganz unkompliziert übernommen!
    Liebe Grüsse

  • Kat_hrin
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    • 26. April 2018 um 12:59
    • #4

    Den habe ich noch in Deutschland bei beantragt. Ansonsten Botschaft oder eine Gemeinde in Deutschland

  • Kelter222
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    Kelter222
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    • 17. Mai 2018 um 07:36
    • #5

    Sollte doch kein Problem sein, dass während der Schwangerschaft zu machen. Denn in meinen Augen kann es mit der Elternzeit schwer werden, die Papiere in der Schweiz zu bekommen.

  • Minimoni
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    • 12. September 2018 um 23:54
    • #6

    Hallo @Kat_hrin,

    Genau so wie du es beschrieben hast habe ich auch alles recherchiert. Ich gehe im dezember in den mutterschutz und habe bereits meinen Wohnsitz in die schweiz verlegt. Bedeutet unter fer Woche arbeite ich in DE und am we bin ich in CH.

    Meine Frage, hast du dich in Deutschland abgemeldet? Wo beantragt man das Elterngeld da die Adresse fpr den Antrag doch Wohnortgebunden ist?

    Danke und Grüsse

  • Kat_hrin
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    Kat_hrin
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    • 14. September 2018 um 07:49
    • #7

    Antwort kam ja per Mail ..Lg

  • PatrickDE
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    • 27. Dezember 2018 um 21:25
    • #8
    Zitat von Kat_hrin

    hat jedoch ein Elternteil ein Inländisches Arbeitsverhältnis und einen Wohnsitz in EU/EWR oder der Schweiz, kommt das EU Recht zum tragen.

    Hi Kat_hrin das heißt im Umkehrschluss, wenn meine Frau bereits in Mutterschaft ist und beide Elternteile in die Schweiz ziehen, sie jedoch noch keine Arbeit aufnimmt, weil sie ja "theoretisch in Mutterschaft ist".

    Gibt es von von beiden Seiten kein Elterngeld, richtig?

  • Kat_hrin
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    Kat_hrin
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    • 27. Dezember 2018 um 21:28
    • #9

    Wenn sie noch in Elternzeit ist und noch Elterngeld beziehen kann (Zeit des Bezuges noch nicht verstrichen schon)
    Sie ist ja in Deutschland angestellt während der Elternzeit.

  • PatrickDE
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    PatrickDE
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    • 27. Dezember 2018 um 21:30
    • #10

    Danke für deine Antwort. Gilt das auch, wenn sich ihr Wohnort in die Schweiz verlagert?
    Diese Elterngeldregelung ist generell heftig verwirrend.

    Sie hat eigentlich bis 2020 Jan. Anspruch.

  • x_Fritzi_x
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    x_Fritzi_x
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    • 22. Juli 2019 um 12:13
    • #11
    Zitat von Kat_hrin

    Nachdem ich nun wirklich Monate gebraucht habe um verschiedene Informationen zu sammeln möchte ich das ganze mal aufschreiben, damit es die nächsten werdenden Muttis etwas einfacher haben. Leider waren weder meine Elterngeldstelle, noch meine Krankenkasse hierbei besonders hilfreich.
    Sofern man in der Elternzeit in die Schweiz geht bleibt man in dieser Zeit betragsfrei in der deutschen Krankenversicherung versichert. Man hat die Möglichkeit sich bei der deutschen Krankenversicherung das Formular E106 ausstellen zu lassen. Mit diesem kann man dann die Registrierung bei der KVG Solothurn beantragen. Die KVG ist ein zentraler Träger, über diese kann man auch eine schweizer Versichertenkarte bekommen und die KVG rechnet dann mit der deutschen Versicherung ab. In meinem Fall, ich bin schwanger, kann ich in der Schweiz ab er 13 SSW. Zuzahlungsfrei zum Arzt, Entbinden und auch 56 Tage nach Entbindung werden keine Zuzahlungen fällig.


    Meine Krankenkasse hat von dieser Möglichkeit nichts erwähnt und immer wieder drauf gepocht das ich die Rechnungen dort einreiche und den Eigenanteil selbst zahle...! Wie hoch der wäre, könne man mir nicht sagen....! Und so eine Geburt ist ja nicht ganz billig!


    Kinder können theoretisch in der deutschen KV Familienversichert bleiben, da die Schweiz keine Familienversicherungen hat, müssen die Kinder aber sobald ein Elternteil in der Schweiz arbeitet dort versichert werden. Da wir Patchwork sind und der leibliche Vater meines Sohnes in DE bleibt wird mein Großer wahrscheinlich auch über die KVG aufgenommen.
    Ich warte noch auf die Formulare und schicke dann alles zur KVG, sollte sich hier noch etwas gegenteiliges ergeben aktualisiere ich den Beitrag. Soweit ist das verstanden habe ist die Aufnahme bei der KVG auch Bestandteil für die Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz.


    So, nun zum Elterngeld...das hat mich wirklich Nerven gekostet.
    Grundsätzlich ist ein Wohnsitz in DE Voraussetzung für den Bezug des Elterngeldes, hat jedoch ein Elternteil ein Inländisches Arbeitsverhältnis und einen Wohnsitz in EU/EWR oder der Schweiz, kommt das EU Recht zum tragen.
    In unserem Fall (leben in der Schweiz, Arbeiten in Liechtenstein, Elternzeit in Deutschland) ist die Schweiz wegen wohnhaft des Kindes hier vorrangig leistungspflichtig, die Schweiz zahlt aber keine vergleichbare Leistung (gibt es Tabellen für jedes Land bei der Elterngeldstelle). Dann käme bei uns Liechtenstein ins Spiel, auch keine Leistung,....und damit ist Deutschland wieder vorrangig leistungspflichtig. Auch OHNE Wohnsitz in Deutschland.


    Würde die Schweiz etwas zahlen, das wäre aber weniger als in DE, dann würde es Ausgleichsleistungen geben.
    Das Gesetz soll nicht verhindern das Elterngeld bezogen wird, nur das es in mehreren Ländern gleichzeitig zu unrecht bezogen wird.
    Hierfür wird vom deutschen Arbeitgeber am besten gleich eine Elternnzeitbescheinigung benötigt.


    Um für ein in der Schweiz geborenes Kind eine Geburtsurkunde zu bekommen, benötigen die Schweizer Behörden Abschriften aus dem Geburtenregister von Mutter, Vater und Geschwisterkindern, die nicht älter als ein halbes Jahr sind.


    Da ich diverse andere Informationen bekommen habe, hoffe ich der Beitrag hilft anderen. Ich selbst habe das alles noch nicht genehmigt da mein Kind erst im August kommt, und wir zum 01.06. umziehen. Ich kenne mittlerweile aber drei vergleichbare Fälle, bei denen es genau so gehandhabt wird und meine Anträge laufen.


    Lg Kathrin

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    Hallo Kathrin,

    dieser Beitrag ist so mega hilfreich! Vielen Dank! Ich bin schwanger, mein Freund lebt und arbeitet in der Schweiz und ich plane noch während der Schwangerschaft zu ihm zu ziehen.
    Gerade die elterngeld-Problematik hat mir hier in Deutschland die Elterngeldstelle mit keinem Wort erwähnt. Ich habe auf das EU-Recht verwiesen und erst dann sind sie darauf eingegangen. Aber jedes mal mit dem Satz "Aber das muss geprüft werden".

    Musstest du lange auf die Bestätigungen (Krankenversicherung, Formular E106 und Elterngeldantrag) warten?

    Danke und liebe Grüße

  • Kat_hrin
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    Kat_hrin
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    • 22. Juli 2019 um 13:00
    • #12

    Das Formular der deutschen klar, E106 geht schnell. Die Bestätigung der kvg dauert ein bisschen, aber das kannst du vor Umzug schon klären. Die sind sehr nett.
    Den Elterngeldantrag kannst du vorher ausdrucken oder holen und erst nach Geburt des Kindes abgeben. Für die Geburtsurkunde (wird sich für den Elterngeldantrag benötigt) braucht ihr eine Abschrift aus dem Geburtenregister der Eltern, diese solltet ihr euch schonmal bei eurem zuständigen Standesamt besorgen damit es schneller geht. Auf das Elterngeld habe ich dann 5 Monate gewartet.

  • x_Fritzi_x
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    x_Fritzi_x
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    • 1. August 2019 um 10:58
    • #13

    Super, danke für das schnelle Feedback! Dann werde ich jetzt mal anfangen, alles zusammen zu sortieren und viele Telefonate/ Behördengänge vornehmen.

    Eine Frage hätte ich noch: Wo beantrage ich denn dann das Elterngeld, wenn ich ja keine Meldeadresse mehr in Dtl. habe ab Nov./ Dez.?

    Vielleicht weißt du auch, ob das Kind nach der Geburt über mich (deutsche Krankenkasse) familienversichert ist oder ob wir das über meinen Freund machen sollten/ müssen?

    DANKE für die tollen und seeehr hilfreichen Tipps!

  • Kat_hrin
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    Kat_hrin
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    • 2. August 2019 um 10:12
    • #14

    Das Elterngeld beantragt du in der Gemeinde in der du als letztes gemeldet warst und euer Kind muss zwingend eine eigene Krankenversicherung in der Schweiz haben. Am besten vor Geburt abschließen. Wenn dein Freund sehr wenig verdient kann das Kind eventuell zusätzlich in Deutschland Familienversichert werden. Aber in der Regel liegen Schweizer Gehälter über der Grenze.

    Viel Erfolg!

  • sweetshine1705
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    sweetshine1705
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    • 5. Oktober 2019 um 07:40
    • #15

    Liebe Kathrin,
    vielen lieben Dank für Deinen Beitrag zum Elterngeld in Verbindung zum EU Recht. Das ist total hilfreich für uns als Familie und erleichtert mir den Einstieg ins Thema sehr!

    Hab einen tollen Tag
    Liebe Grüße
    sweetshine1705

  • Elfi2019
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    • 14. November 2019 um 09:44
    • #16

    Hallo ich bin neu hier und vielleicht könnt ihr mir helfen
    Zu meiner Situation....
    Mein Freund lebt seit Juni in der Schweiz ich hatte jetzt vor nachzurücken
    Wir haben im November eine gemeinsame Wohnung bezogen und ich habe auch endlich eine Arbeit in Basel gefunden ( Beim Zahnarzt)
    Arbeitsvertrag hab ich unterschrieben und fange am 1 Dezember an zu arbeiten
    Zur Zeit bin ich noch in Deutschland bei meinen Eltern als wohnhaft gemeldet hatte aber vor mich im Dezember abzumelden und hier in der Schweiz als offiziell zu melden
    Alles lief nach Plan
    Bis ich gestern einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand hielt
    Schockstaare Da dass jetzt einer der ungünstigen Augenblicke ist
    Wir wollten Kinder aber dass erst nachdem wir uns in der Schweiz eingelebt haben
    Eine Abtreibung kommt für mich eigentlich nicht in Frage aber ich weis im Moment einfach nicht was ich machen soll

    soll ich meine Stelle in der Schweiz antreten?
    da ich 3 Monate Probezeit habe können die mich natürlich kündigen wenn sie erfahren dass ich schwanger bin
    Weis grad nicht weiter
    Und bin um jede Hilfe dankbar

    weis leider nicht wie man das öffentlich schreibt hab das irgendwie nicht gefunden
    Und gelesen dass ihr euch mit dem gleichen Thema beschäftigt habt

    Liebe Grüße

  • honigbiene111
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    • 14. November 2019 um 12:18
    • #17

    Du hast einen unterschriebenen Arbeitsplatz und trittst die Stelle an.Dann schaut Ihr...ob Ihr über die Runden kommt mit dem Gehalt Deines Freundes.Dann kannst Du nämlich in die Schweiz zügeln.In Deutschland leben und er in der Schweiz ist ja Qutsch.

    Ich würde in so einem Fall die Schwangerschaft abbrechen..bin aber ein anderer Mensch und habe einen anderen Hintergrund.
    Gute Entscheidung
    Honigbiene

  • Kat_hrin
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    • 15. November 2019 um 15:17
    • #18

    Hallo Elfi!!

    jetzt fühl dich bitte erstmal ganz fest gedrückt!!!
    als ich vor 8 Jahren das erste mal schwanger war war ich in einer sehr unschönen Situation und viele hätten sich an meiner Stelle vielleicht gegen das Kind entschieden! Ich habe meine Entscheidung dafür trotz aller Umstände niemals bereut!!!!! Meine Kinder sind das beste auf Erden und es findet sich immer ein Weg!!!

    Sicher wäre es komfortabler du wärst jetzt noch in Deutschland angestellt. Aber so ist es nun mal nicht und jetzt müsst ihr nach vorn schauen. In der Schweiz gibt es generell einen viel schlechteren Kündigungsschutz, auch nach der Probezeit. Arbeiten muss man theoretisch bis zum Tag der Entbindung und dann nach 14 Wochen wieder. Du wirst das Gespräch mit deinem Chef suchen müssen und ihr müsst rechnen ob ihr von einem Gehalt leben könnt. Denn wenn du nach 14 Wochen wieder arbeiten gehen willst, ist die Betreuung extrem teuer. Bei uns kosten drei halbe Tage 900 und ein Ganztagsplatz 2500 chf. Das hängt aber vom Gehalt ab! In Deutschland ist vieles einfacher und günstiger. Je nachdem was dein Freund verdient müsst ihr gucken wo euer Weg nun hingeht. Viele Frauen gehen tatsächlich nach 14 Wochen wieder arbeiten. Aber das ist schon hart!
    Wenn ihr wenig Einkommen habt, könnt ihr bei der Krankenkasse zum Beispiel auch eine Prämienverbilligung beantragen.
    hat dein Freund Familie in der Schweiz?
    fühl dich gedrückt!


    Zitat von Elfi2019

    Hallo ich bin neu hier und vielleicht könnt ihr mir helfen
    Zu meiner Situation....
    Mein Freund lebt seit Juni in der Schweiz ich hatte jetzt vor nachzurücken
    Wir haben im November eine gemeinsame Wohnung bezogen und ich habe auch endlich eine Arbeit in Basel gefunden ( Beim Zahnarzt)
    Arbeitsvertrag hab ich unterschrieben und fange am 1 Dezember an zu arbeiten
    Zur Zeit bin ich noch in Deutschland bei meinen Eltern als wohnhaft gemeldet hatte aber vor mich im Dezember abzumelden und hier in der Schweiz als offiziell zu melden
    Alles lief nach Plan
    Bis ich gestern einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand hielt
    Schockstaare Da dass jetzt einer der ungünstigen Augenblicke ist
    Wir wollten Kinder aber dass erst nachdem wir uns in der Schweiz eingelebt haben
    Eine Abtreibung kommt für mich eigentlich nicht in Frage aber ich weis im Moment einfach nicht was ich machen soll

    soll ich meine Stelle in der Schweiz antreten?
    da ich 3 Monate Probezeit habe können die mich natürlich kündigen wenn sie erfahren dass ich schwanger bin
    Weis grad nicht weiter
    Und bin um jede Hilfe dankbar

    weis leider nicht wie man das öffentlich schreibt hab das irgendwie nicht gefunden
    Und gelesen dass ihr euch mit dem gleichen Thema beschäftigt habt

    Liebe Grüße

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  • honigbiene111
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    • 29. November 2019 um 15:32
    • #19

    Elfi...was meinst Du zu unseren Vorschlägen?

  • Rincewind
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    • 25. Januar 2020 um 17:02
    • #20

    Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich während der Probezeit gekündigt werden sollte, kannst du danach m.E. Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen - das sind in der Regel 80 % des letzten Gehalts (mit Kind). Die Beitragszeit in Deutschland sollte angerechnet werden. Am besten du klärst das direkt mit dem zuständigen Amt ab..

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