Beiträge von Druschii

    Nochmal an die CH Langzeitexperten hier im Forum...


    Ich habe vor ein paar Tagen meine Steuererklärung abgegeben und mich jetzt nachträglich mit dem Thema Säule 3a beschäftigt.

    Dazu habe ich auch mal im Steuerprogramm den maximalen Einzahlungsbetrag eingegeben und war dann über die Steuerersparnis ein wenig erschrocken.

    Knapp 2000 Stutz weniger Steuern spuckte das Programm aus...


    Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, nicht mehr monatlich den übrig gebliebenen tausender auf`s Sparkonto einzuzahlen, sondern auf ein Fisca-Konto. Mir geht es primär erst einmal um die steuerliche Verbesserung am Ende des Jahres. So wie ich das jetzt verstanden habe, ist ein Vorbezug aus der Säule 3a nur möglich zum Erwerb und zur Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum oder beim definitiven Wegzug aus der Schweiz. Beides Kriterien die bei mir zutreffen könnten.


    Kann jemand genaueres zum Fisca-Konto sagen? Zu oder abraten?

    Mir hat damals meine Gemeinde in Deutschland den Reisepass nicht geändert als ich mich abgemeldet hatte. Nur den Perso...
    Die Dame die alles zusammen gemacht hatte, also Abmeldung und Änderung, meinte es sei nicht notwendig. Und bisher hat es auch niemanden interessiert.

    Kann es sein, dass die 72 Stundenregel für den Aufenthalt in D jetzt generell gekippt wurde? Also immer eine digitale Anmeldung bei Verwandschafts- und/oder Betreuungsbesuchen von Minderjährigen notwendig ist?
    Fürs Land NRW kann ich so eine Ausnahme wie sie noch im Dezember galt, nicht mehr finden...

    Wenn Du eine reine deutsche Besteuerung anstreben möchtest, gibt es das GRE-1 Formular. Dieses ist vom Arbeitgeber auszufüllen und dann beim Steueramt einzureichen.
    Wird dies anerkannt, zahlst Du nur den begrenzten Satz von 4,5% und den Rest versteuerst Du in D. Die 4,5% gezahlten Schweizer Steuern, kann man dann mit der Steuererklärung in D verrechnen.

    Wenn Du noch gar nicht in D in der gesetzlichen KK warst, weil du vorher in einer privaten "Familienversicherung" (wobei Familienversicherung im privaten nicht existiert, weil jeder einzeln zu versichern ist) versichert warst, kann es gut möglich sein, dass dann jeder Grundversicherer dich aufnimmt. Bei mir ging es jedenfalls nicht. Jede von mir angefragte Versicherung hat mich abgelehnt mit dem Hinweis, dass ich nur bei meiner letzten gesetzlichen KK das E106 einreichen kann.

    Das GRE-3 Formular macht ja nur Sinn, wenn man Grenzgänger ist. Ansonsten stuft dich das Steueramt hier grundsätzlich als "Steuerzahler" ein, wenn man Status B hat.
    Dann kommt es auch immer auf die individuelle Situation an. Verheiratet, Vermögen/Haus, Kinder, Entfernung Arbeitsstätte deutscher Wohnsitz, weitere Einkünfte in D,...


    Ich war anfänglich hier in Zürich als Grenzgänger Wochenaufenthalter, da mein deutsches zu Hause damals 620 km entfernt war.
    Ich wurde sofort voll steuerlich in der Schweiz veranlagt und habe für das laufende Jahr ein GRE-3 beim deutschen Finanzamt eingereicht. Dies wurde vom Züricher Steueramt nicht unterschrieben mit der Begründung,
    dass sie mich als grundsätzlich steuerlich veranlagt in der Schweiz ansehen und fertig. Dies wurde so vom deutschen Finanzamt akzeptiert. Auch die Befreiung von der Steuererklärungspflicht, bis ich wieder Einkünfte in D habe wurde vom deutschen Finanzamt erteilt.


    Ich habe Kollegen, die kommen mit der 60 Tage Regel durch, obwohl sie an der Grenze zur Schweiz leben. Bei anderen klappt dies nicht...

    Trotz aller Umstände, habe ich die 2700 km auf mich genommen und meine Familie in McPomm über Weihnachten zusammen mit meinem Sohn, den ich in NRW aufgelesen habe, besucht.
    Leider ist nicht alles so aufgegangen wie ursprünglich geplant, meine Schwägerin wurde kurz vor Weihnachten vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt..., aber die Kinder konnten trotzdem den 24. zusammen verbringen.
    Es war schön und herzig! Wer weiss wann dies in meiner Patchwork Konstellation nochmal möglich sein wird...


    Und der Roadtrip zusammen in diesen Zeiten war irgendwie schön, auch wenn die Rastplätze & Restaurants alle geschlossen hatten und es mit Kind an Board nicht so einfach ist. Aber mit Standheizung im Auto haben wir es uns in den Pausen hinten gemütlich gemacht, gesnackt, Video geschaut und die Zeit genossen.

    Es ist hier wirklich eine Glücksache mit den verschiedenen Produkten...Meine Freundin findet in ihrem Migros in Luzern Dinge, die ich nicht einmal im grössten Migros in Züri bekomme...Das gleiche bei Coop. In Spreitenbach bekomme ich nicht die gleichen TK Sachen angeboten, wie in meinem kleinen Coop in Birmensdorf...


    Manchmal muss man sich echt merken, wo man was gekauft hat...

    Da ich berufsbedingt in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu tun habe, werden wir von unserer Standortassistentin immer mit den aktuellsten Neuigkeiten bezüglich Corona und Einreiseregeln versorgt.
    Hier einmal die wichtigsten Einstiegslinks zu den jeweiligen Ländern:


    Schweiz


    Österreich


    Deutschland


    Für die Einreise nach Deutschland gibt es dann für jedes Bundesland noch eigene Quarantäneregeln zu beachten: Corona Bundeslaender


    Für NRW findet man die wichtigsten Info`s im FAQ. Hier z.B. die derzeitigen Ausnahmeregeln:




    Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung?


    Bei der behördlich angeordneten Quarantäne, ist maßgebend das, was die zuständige Behörde anordnet. Bei der Quarantäne für Rückkehrer und Einreisende aus ausländischen Risikogebieten gelten unter anderem folgende Ausnahmen von der Quarantänepflicht:

    • Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung; zulässig ist zum Beispiel bei Reise mit dem Auto ein kurzer Aufenthalt an einer Autobahnraststätte),
    • jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden,
    • Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht),
    • Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind,
    • bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr (bei über 72 Stunden setzt die Ausnahme gegebenenfalls einen Test voraus),
    • Personen, die nachweislich aus zwingend beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen regelmäßig pendeln.

    Alle Ausnahmen gelten nur, solange keine Symptome für eine COVID-19-Erkrankung vorliegen.
    Wer nicht unter eine Ausnahme fällt und sich also für zehn Tage in Quarantäne begeben muss, kann diese Quarantäne allerdings verkürzen: Frühestens ab dem 5. Tag nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen kann man einen Covid-19-Test durchführen lassen, der die Quarantäne bei negativem Ergebnis beendet. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses müssen die Quarantäneregeln eingehalten werden.


    Somit werde ich am Samstag wieder nach NRW düsen und meinen Sohn für 2 Wochen zu mir holen. Bin gespannt wie es an der Grenze wird, denn dieses Mal begleitet mich meine Schweizer Freundin, die nur den Schweizer Pass hat...

    Ich habe geteiltes Sorgerecht und lasse es mir auch nicht nehmen, meinen Sohn regelmässig (aktuell alle 3 Wochen) in NRW zu besuchen. Dies hatte ich schon im Frühjahr getan, als die Reisebeschränkungen noch gravierender waren.


    Ausreise am Freitag in Basel per Auto war kein Problem, deutschen Reisepass an die Scheibe gehalten und durchgefahren. Wiedereinreise Montagabend kurz vor Mitternacht ohne Kontrolle in Basel.
    Die deutschen kontrollieren aktuell mehr, war mein Eindruck...

    es gibt je nach Bundesland Ausnahmeregeln. Für Bayern und Baden-Württemberg wäre Kinderbetreeuung bei geteiltem Sorgerecht ohne Quarantäne möglich. Am besten informiert sich über die Seite der einzelnen Bundesländer über die jeweils geltenden Quaratänebestimmungen.

    Genau Monika. So war es bei mir schon in NRW im April. Ich konnte ohne Quarantäne in NRW meinen Sohn betreuen. Davon gehe ich heute auch noch aus, werde morgen mit dem zuständigen Gesundheitsamt telefonieren.


    Mir ging es eher um unsere Regeln vom BAG. Aber bisher konnte ich keine Ausnahmen finden. Meine Schweizer Freundin, die im Gesundheitswesen tätig ist, meinte zu mir dass sich dafür eh niemand interessiert...

    Wenn Du noch nie in Deutschland eine Steuererklärung eingereicht haben solltest, woher sollte das Finanzamt dies erfahren wo Du jetzt deinen Verdienst, verdienst...?
    Ausser Du tauchst auf einer Steuer CD auf, weil Du plötzlich Millionen "aus Versehen" vergessen und mit dem Koffer in die Schweiz transferiert hast. :winking_face:


    Ich würde erst tätig werden wenn das Finanzamt einen auffordert, denn bisher hast Du ja noch nie eine eingereicht und somit auch nicht verpflichtet.


    Habe meinem Finanzamt mit der letzten deutschen Steuererklärung "Goodbye" gesagt und mitgeteilt dass ich keine weitere mehr einreichen werde, da ich in Deutschland kein steuerbares Einkommen generiere. Dies hat mir das Finanzamt auch so bestätigt und meinte sie melden sich, wenn sie etwas von mir wollen. Prima...

    In Deutschland kannst du kostenlos einen Test machen. Wenn der negativ ist, muss du nicht in Quarantäne. Wenn du aber zurück in die Schweiz zurückkehrst, MUSST du immer in Quarantäne, egal ob du Negativ bist, Test hast oder nicht. Verstehe nicht warum BAG das so handhabt.

    Gibt es für uns hier in der Schweiz keine Ausnahmeregel? Wenn z.B. sein minderjähriges Kind im Ausland betreuen musste?

    Aha. Glück nennst du das. Keine Behörde der Welt arbeitet genauer als die Schweiz. Aber nenn es euhig "Glück" :winking_face:

    *hust*


    Na da habe ich es aber in 2 Jahren etwas anders erlebt und unterscheidet sich kaum von meinen alten Behörden in Neuss...Einzig das Strassenverkehrsamt arbeitet hier gefühlt schneller, dafür das Steueramt im Winterschlafmodus...

    Ich finde ihr habt alle einen Rechenfehler in euren Beispielen...Denn man darf auch nicht vergessen, dass die Kaufkraft hier in der Schweiz in der Regel eine andere ist, als in Deutschland...In der Regel höher....


    Ich habe heute für 2 Steaks (5 Wochen im Reifeschrank abgehangen, 910g) CHF 71 im COOP bezahlt. Ich sage, günstig!


    Warum? In Deutschland habe ich für mein gutes Grillsteak in der Regel um die 27-32 Euro für 350g bezahlt. Bei selber Menge bin ich in etwa pari was Euro / CHF. ABER, ich verdiene hier mehr als doppelt so viel. In derselben Firma, im selben Job, nur eben in der Schweiz...


    Und da hätte ich noch so einige Beispiele, was z.B. Honig betrifft, Olivenöl, Bekleidung, etc. die hier in etwa das in CHF kosten, was ich zuvor in Deutschland in Euro bezahlt hatte.


    Fernseher wäre so das nächste Beispiel, welcher mich hier in CHF so viel kostet wie in EUR...Oder mein Auto dass ich fahre was einen 6 stelligen Betrag gekostet hat und unter Einbeziehung des Wechselkurses, genauso teuer wäre in Deutschland. Nur, ich verdiene das doppelte.



    Ich kann nur für mich sprechen, ich lebe hier genauso gut wie zuvor in Deutschland. Kann mir aber viel mehr leisten von meinem Verdienst, wenn ich möchte.

    D.h. du rechnest € in CHF und multiplizierst danach mit 1,6? Ich hätte vermutet, dass das bei recht hohen Gehältern sich (bei StKl1 in D) "früher" lohnen dürfte... Nehme an 230 - 250k CHF sind auch nicht "mal eben" so in der Schweiz machbar :smiling_face:


    Dies ist meine Rechnung wenn es ums Gehalt geht...Andere, wie Jan schon schrieb, rechnen mal 2x um auf Nummer sicher zu gehen. Es ist nicht alles teurer und bezogen auf die Kaufkraft in CH, eigentlich schon gar nicht. Aber auch dies sieht jeder anders hier.
    Da muss jeder selbst seinen "Faktor" finden, um sich das wirtschaftlich schmackhaft zu machen. Ein Budgetplan zeigt einem recht schnell, wohin die Reise gehen muss.

    Also ich bin ja in derselbe Branche tätig, auch aus NRW nach CH gewechselt und ich kann Dir sagen, bei einem Vertrag von 144k€ in D, würde ich keinen Gedanken an Auswanderung verschwenden...
    Ich bin ein Jahr aus NRW nach Zürich wöchentlich gependelt, als int. Wochenaufenthalter mit 60 Tage Regel und Partnerin + Kind in D.


    Wenn Du dies mit der Schweiz vergleichen willst, müsste die Offerte hier bei CHF230k-CHF250k liegen, um überhaupt darüber nachzudenken. Um es pi mal Daumen vergleichen zu können, kommt man mit dem Faktor 1,6 zwischen D & CH hin. Wenn das nicht gegeben ist, wird man natürlich nicht verhungern, aber der Lebensstil muss angepasst werden und wäre eben nicht mehr so wie vorher in D. So meine Erfahrung nach nun 2 Jahre CH.

    Wie es aussieht, läuft der grenzfreie Verkehr wieder. Ich bin gestern ohne Passkontrolle in Basel über die Grenze zurück in die Schweiz gerollt. Ein Freund schon am Sonntag mit seiner deutschen Freundin in Thayngen ohne Passkontrolle.


    Mal eine Frage in die Runde... Bis zu diesem Corona Chaos hatte ich immer wieder wochenweise meinen Sohn hier bei mir in Zürich. Ich teile mir das Sorgerecht mit der Kindsmutter. Bezüglich des Grenzübertritts hatte ich mir nie Gedanken gemacht, ob und wie er rüber kommt, da EU Bürger. Weiss jemand zufällig ob es in dieser Konstellation mit gemeinsamen Sorgerecht und Wohnhaft ausserhalb der Schweiz des Kindes, etwas offizielles gibt, dass das Kind auch unter solchen Bedingungen wie sie gerade vorherrschten, die Grenze passieren kann? So etwas wie es beim Familiennachzug? Die deutschen Behörden hatten ja dafür eine Ausnahme geschaffen in dieser Zeit, bei den Schweizern bin ich mir da gar nicht sicher...