Beiträge von Koadl

    Wenn man sich umhört und mitbekommt wie schnell ein "Revolut" Konto eingefroren ist, niemand als Ansprechpartner mehr da ist, keine Email beantwortet wird und nach dieser Katastrophe mal anfängt zu denken und als Beispiel Meinungen von Trustpilot einsieht, dann wird man verstehen etwas falsch gemacht zu haben. Toll ist, wenn das alles so funktioniert wie auf "klicki-bunti" beschrieben. Funktioniert es nicht wie es das schöne Mobiltelefon anzeigt, die Webside suggeriert, dann hat man ein ernstes Problem in seiner Cloud. Besonders dann, wenn man die Kohle jetzt und sofort braucht und dazu gibt es mehr als genug die so berichten. Also ein echter "Revolut".


    Ich habe es mir angesehen, möchte es aber aus genannten Gründen nicht haben weil genau so wie Revolut CEO Nikolay Storonsky seine Mitarbeiter behandelt genau so behandeln seine Mitarbeiter ihre Kunden und daran hat sich in den letzten Jahren bis dato nichts geändert. Man erkennt deren Firmenkultur sofort wenn man Revolut besucht. Aber, für Weltenbummler, die ja viel Zeit haben und auch mal ein paar Tage/Wochen auf Geld warten können, da sie ja mehr als genug davon haben, mag das absolut das Geeignetste sein. Revolut kann ja derweil mit fremden Geld zinslos arbeiten. Da ich aber immer in der dummen Situation bin bereits um den 18ten im Monat auf meine kleines Gehalt zu warten, welches dann pünktlich am 26sten kommt, kann und möchte ich nicht bis zum 10ten des Folgemonats warten.

    Titus, hier gilt Aufpassen und nicht unbedingt alles für bare Münze nehmen was da gesagt und erzählt wird!!!!!



    EU-Roamin umfasst nur die Ländergruppe 1 und dazu gehört die Schweiz nicht


    Zu den zwei Fragen:


    1)
    a) - was der Anrufer zahlt muss er in seiner Tariftabelle nachlesen. Ggf. kann das tatsächlich kosten.


    b) - da du nicht den Provider deiner deutschen Allnet Flat SIM-Karte nennst gilt folgendes:


    - ist es eine echte Telekom Deutschland SIM und nur die, damit meine ich auch nicht die Discounter der Telekom, sondern nur das was Du unter telekom.de oder in deren Shops kaufen kannst, dann kostet das nicht zusätzlich weil Telekom Deutschland der EINZIGE deutsche Carrier ist, der die Schweiz in seiner Roamingtabelle führt und das somit das mit deinem Vertrag abgegolten ist (Pre- und Postpaid). Telekom behandelt die Schweiz genau so wie ein Land der Ländergruppe 1. Ist es ein anderer deutscher Anbieter, inkl. aller Discounter, O2 und Vodafone, dann kostet das weil die Schweiz NICHT Ländergruppe 1 ist. Damit ist aber bereits gesagt, du bist Telekom Kunde und nicht beim Discounter. Ergo ist dein Vertrag bereits hier etwas teurer.


    2) dazu setze ich jetzt voraus, dass du Deine Deutsche SIM in dein Natel eingelegt hast und mit diesem Handy hier in der Schweiz (nicht Lichtenstein, nicht Austria oder anderswo) unterwegs bist


    Ob jetzt diese gewünschte Rufumleitung möglich ist musst Du deinen Schweizer Provider bzw. Carrier fragen. Ich denke erstmal geht das nicht weil es dazu keinen erlaubten GSM-USSD Code Deines Providers gibt bzw. Du musst das explizit freischalten lassen, Warum, weil sonst böse Menschen wie ich das bin Dir eine Rufumleitung auf eine 019 (Sonderrufnummer) oder 00231 (Achtung: Dortmund wäre hier 0231) usw am Natel eintippseln und Du zahlst danach richtig Kohle. Geht es technisch, dann zahlt jeder jetzt folgendes:


    a)- Dein Anrufer zahlt erstmal nichts bzw. wenig, er ruft ja mit seinem Schweizer Natel ein Schweizer Natel an. Aber auch hier gibt es aber ein paar Wenn-und-Aber
    b) - Und Du zahlst jetzt doppelt, weil Du einen Anruf von der Schweiz nach Deutschland schickst und aus Deutschland diesen in die Schweiz sendest


    So ganz verstehe ich 2) immer noch nicht...der Schweizer ruft eine Schweizer Natel Nummer an und kommt in der Schweiz bei einer deutschen Natel Nummer raus? Warum das denn??? Macht für mich erstmal keinen Sinn. Aber, ok. Von dem ganz abgesehen: du bist nicht Schweizer bzw. hast Schweizer Aufenthaltsdokumente? Weil da wird es bereits eng eine passende Schweizer SIM legal zu erwerben. OK, ein paar prepaid Anbieter könnten das mit dem EU Pass noch akzeptieren....Vertrag mit dem Schweizer Carrier ist aber erstmal nicht drin.


    Oder noch anders gesagt: sage uns was du machen möchtest und wir sagen Dir was wohl eine vernünftige, kostensparende Lösung sein könnte.....


    Last not least: recht einfach wäre hier wohl ein Mobiltelefon mit zwei SIM Karten, das schimpft sich dann Dual-SIM Smart Phone. Aber hier gelten wieder ein paar WENN-und-ABER oder wie wir aus der Telco sagen: "It depends...." Ein Ei-Phone kann kein Dual-SIM und Lösungen von Drittanbietern zum i-Phone Dual-SIM sind Quatsch.

    Ich mag klare und deutliche Worte und kommuniziere auch so:
    - mit 17 Jahren und einem Realschulabschluss sagst Du mir, dass Dir irgendwo bereits ein Jahr fehlt, da dieser Realschulabschluss mit dem 16. Lebensjahr gemacht wird
    - lese ich deinen Beitrag so war mein erster Gedanke der: "Ist er/sie dem Deutsch mächtig?"
    - eine Umgebung Bonn/Zürich gibt es in der Schweiz nicht und ja, Zürich, SZ existiert hier
    - und da ich einfach nicht verstanden habe was Du da genau planst oder zumindest im Ansatz eines Plans mitbringst habe ich google.com gefragt und exakt nach 2 Sekunden folgendes bekommen:


    Bericht von google.com


    Die Details der Frage werden vom Mittelschul- und Bildungsamt / Zentrale Aufnahmeprüfungen Züricher Kantonalschulen beantwortet. Deren Web-Side ist unter der URL https://www.zentraleaufnahmepruefung.ch/ im Internet 24/7 erreichbar.


    Ich gebe keine Prognose ab, tendiere aber mit Sicherheit dazu dem Beitrag von Heidelinde zuzustimmen bzw. diesen ggf noch etwas mehr nicht gerade positiv zu untermauern..

    Hoi Ewald,


    interessante Frage und ich kann Dir dazu folgendes mit Sicherheit schreiben - Markus Schulz mit seinem Beitrag ist da falsch:



    >>>


    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesrepublik Deutschland


    Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in der Schweiz Arbeit suchen, können Sie Ihr deutsches Arbeitslosengeld dort weiter beziehen.
    Voraussetzungen sind, dass Sie

    • in Deutschland arbeitslos gemeldet sind,
    • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen
    • vor Ihrer Ausreise eine Wartefrist einhalten (mindestens 4 Wochen).

    Weitere Quellenverweis: Faltblatt 20, BagA


    <<<<
    Ende Quellennachweis



    Du kannst das gerne mit der Agentur - sprich Deinem Ansprechpartner/-in - vorsichtig ansprechen mit der roten Linie in dem Gespräch: "Frau / Herr XYZ, da muss ich Ihnen von meinen Erfahrungen berichten, dass mir mit meinen 63 Jahren der Raum Pforzheim wenig Möglichkeit für Arbeit in meinem bevorzugten Berufsfeld anbietet. Meine Frau lebt im Kanton Thurgau, Schweiz und von da weiss ich, dass es im Konton weit mehr Möglichkeiten für Beschäftigung für mich gibt und so beabsichtige ich in den Kanton Thurgau wegen der vorhandenen Arbeit zu gehen und dor arbeitssuchend tätig zu werden. Bis zu einem möglichen Arbeitsbeginn möchte ich mein ALG-1 in Thurgau beziehen. Gesetzlich ist das ja so vorgesehen und auch so geregelt" bla, bla, bla und immer nett und freundlich sein.


    --unterm Strich--
    Du bist 63, nimm 4 Wochen Urlaub am Arbeitsamt, nimm dann Dein ALG-1 und danach Deine Rente.
    Und, wenn Du gut bist, zahlt dir das Deutsche Arbeitsamt auch noch (einen Teil) deines Umzugs....


    Keine Scham hier und meinen Respekt an Dich: Du hast Dir das erarbeitete und das steht Dir gesetzlich so zu.


    Aber, mein letzter Gedanke dazu: der Lebensunterhalt in der Schweiz ist sicher teuerer als er das in Pforzheim ist - Ergo, den finanziellen Aspekt bitte nicht vergessen


    Ich wünsche Dir eine gute Zeit in der Schweiz


    Koadl

    Hoi Henning,


    als ich Deinen Beitrag bzw die Frage(n) gelesen habe musste ich sofort an das Buch von G. M. Wolf denken mit den Titel "Lebst DU schon ... oder funktionierst du noch?"


    Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich das Angebot bekommen mich binnen fünf Tage zu entscheiden meinen Job hier in der Schweiz anzutreten. PUNKT. Ich hatte nichts und gar nichts organisiert, keinen Vertrag, keine Sicherheit und auch nichts gepackt und ich hatte auch nie das Gefühl gehabt "ohhhh, ich kann es kam mehr aushalten...". Mir ging es verdammt gut in Deutschland und hatte damals keinen Grund Deutschland zu verlassen.


    Ich habe mir damals einen langen Spaziergang in meinen bayrischen Bergen gegönnt und dabei über all die Pros und Contras nachgedacht und die Entscheidung getroffen. Und am selben Abend griff ich noch zum Telefon und habe diesem Angebot zugesagt. Mich hat nur der Job interessiert, dieses wunderschöne Land und die echte Schweizer Kultur, welche ich aus früheren Arbeitsaufenthalten kannte. Ich habe auch nie Urlaub gemacht. Ich habe entschieden, den Job hier in der Schweiz zu machen. PUNKT. Fünf Tage später war mein erster Arbeitstag hier in der Schweiz. Arbeitsbeginn, 08:00Uhr, Anwesenheit ab 07:45Uhr und das zählt hier in diesem Land. Genau diese Entscheidung von damals trage ich heute noch so und bin genau so wie damals recht zufrieden.


    Damals haben mich deutsche Rechte, Vorschriften, Vorgaben und was weiss ich was für Zeitverschwendungen weder in Deutschland und auch nicht in der Schweiz interessiert. Alles was ich mitbrachte war ein einwandfreier Leumund, eine funktionierende Kreditkarte, mein Faltrad und mein Auto. Auch heute interessiert mich das nicht sonderlich.


    Heute, ein Jahr später, habe immer noch meinen einwandfreien Leumund, meinen Job hier in der Schweiz für weitere vier Jahre verlängert, habe noch immer meine funktionierende Kreditkarte, mein Faltrad und derweil ein neues Auto und auch nur, weil mein altes Auto unbedingt ein Mensch aus Russland wollte. OK, dann soll der das bekommen. Und zwischenzeitlich habe ich es auch geschafft eine für mich ansprechende Wohnung zu bekommen.


    Zusammenfassend kann ich Dir nur von mir berichten und mich haben nie im Leben monitäre Dinge, Vorschriften oder Vorgaben und Regelungen interessiert. Was geben mir ein paar Euros oder Stutz Stuervorteil/-nachteil. Das interessiert mich nicht. All das bringt die Zeit mit sich und man kann das nach Anforderung auch problemlos lösen, nicht nur in Deutschland, nicht nur in der Schweiz sondern überall auf der Welt. Ich kam hier an und sagte irgendwann zu meiner HR Dame "Marlene, kannst Du bitte für mich abklären was zu erledigen ist, damit ich hier in der Schweiz meinen Wohnsitz habe und legal bin". Meine Aufgabe ist es, dass ich gesundheitlich und mental top fit bin und als Adrenalin-Junkie mein Leben leben kann. Und dafür muss ich jeden Tag 24 Std arbeiten.


    Und mit Genugtuung kann ich Dir ehrlich sagen: "Jap, heute lebe ich und muss nur noch bedingt 8 Std funktionieren und habe genug Kraft mein neues Ziele zu erreichen - und ich werde es erreichen""


    Mein Tip: Nimm jetzt danach sofort Deine Kisten, leg los und sehe nie zurück. Alles andere ist Zeitverschwendung. Du schaffst das und Du kannst bereits in ein paar Std in Basel sein.


    It´s your live, it´s your decision


    Viel Glück


    Koadl


    ........und lass uns morgen wissen, wann Du in AG angekommen bist und ob Du gute Insider-Tips für den Kanton oder Basel brauchst.

    Hmm, unverschämt, bei 100.000,00CHF nehmen die Halsabschneider jetzt tatsächlich 30CHF mehr an Gebühren...


    ...und lieberjott, mein Trost an Dich ist, Du hast Dich bei einer fiktiven Summe von 100000€ leider nur um ganze 740€ verzockt....aber, das war bereits seit 14. März, spätestens ab 18. März absehbar, weil da bereits bekannt war: "Der Eurokurs ist belastet durch sehr schwache Konjunkturdaten aus der Eurozone auf Talfahrt gegangen."

    Hat jemand auch so seine Erfahrung mit den Schweizer Amtschimmel gesammelt so wie ich das gemacht habe?


    Um hier den Status Gastarbeiter zu erlangen und damit mir dazu ein Ausländerausweis ausgestellt wurde musste ich vier Monate von Wasser und Brot leben durfte aber täglich fleissig arbeiten. Warum beschreibe ich in einem anderen Baitrag hier im Forum.


    Nach der Ausstellung meines Ausländerausweis haben sich drei Kantone um meine Quellensteuer gestritten: St. Gallen weil ich da wohnte, Schwyz weil ich da arbeite und Zürich weil da meine Firma den Sitz hat. OK, gewonnen hat St Gallen und das kam so: St Gallen kassierte meine Quellensteuer jeden Monat. Irgendwann nach vier Monaten wird mir alle Quellensteuer zurückgegeben mit Ansage, dass der Kanton Zürich zuständig ist. Und guck, im Monat danach zahle ich die Quellensteuer für Zürich. Aber, dann hat doch St Gallen das Rennen gemacht: im nächsten Monatsgehalt haben die mir komplett rückwirkend einen fünfstelligen Betrag an Quellensteuer einbehalten. In diesem Monat war dann mein Nettoeinkommen exakt 148 CHF.


    So, jetzt bin ich erneut umgezogen, habe den Umzug nachgewiesen und schau mal an sofort wurde ich mit dem nächsten Gehalt nach Tarif des neuen Kantons besteuert in dem meine momentane Wohnung ist.


    Bin ja echt gespannt was die Jungs und Mädels aus ihren Amtsstuben als nächstes von mir nachfordern oder einfordern... :question_mark::question_mark::question_mark:

    Mandy,


    verkauf die Kiste, nimm die Kohle und mach eine Teilzahlung bei Deiner Bank in DE. Die Restschulden stotterst Du ganz normal mit Deinem Verdienst aus der Schweiz ab.
    Gesagt getan-- Problem Eins gelöst


    So, jetzt sparst Du Dir nach Begleichen Deiner Schulden Kohle und so Du ein Auto in der Schweiz brauchst, dann kauf dir hier doch eines. Glaube mir, auch in der Schweiz gibt es Autos zu kaufen


    Und schon ist Dein Problem gelöst. Dein Ansatz der Problemlösung gefällt mir daher nicht weil Du mit Geld planst welches Du mit Sicherheit in 12 Monaten auch nicht haben wirst und die Aussage von Dir, dass Dir die Bank eine Anschlussfinanzierung anbietet unterstreicht das nur. Tap mir da nicht in eine Schuldnerfalle mit Endlosspirale sondern mache reinen Tisch. Ich zähle auf Dich, Du schaffst das

    Roula_p,


    your Ex-Partner is wrong. By the time he/she signed the contract he/she is bound to this until termination. In case the beneficiary of the contract moves to a foreign location this will not change the responsibilty.


    However, as you dont tell us if you are still in country or if you moved to somewhere else this makes it a bit more complicated. I assume that you are still in Switzerland and you pay the bill or have to pay the bill. This would mean that you have to legally charge your Ex to get the money back and this is will be cost intensive.


    If you are still here in country and he/she is out in best case you can get a legal statment which can be executed when your partner comes back in country or can be executed through one of the international agreements. But this requires you to have his registered address in Germany. No much hope to get him/her when you do not have a certified address. As you mentioned he/she is working in Germany you might be able to get his sallary distrained. Fingers crossed.


    I have no idea how much money you are talking about but take under consideration before you invest in lawyer and all this good stuff that you need to have additional money to fight this battle.


    I can not give you any hint on what to do here, but bottom line is your Ex is bounded to this and has to pay. But the other side of this is, if he/she is out of country it might not be cheap and easy to get this money back and in worst case you will never get anything back...


    Just my five cents to this from my previous live: Someone owns me 50K € and I do have the legal title for this. The person tells the judge that he/she is broke and no money. So I get the title and every time I want to get it executed I have to come up with like 800€ for execution. In other words I pay 800€ to get told by court that this person currently has no money. Guess what I did with this case?

    Keine Ahnung und es muss jeder wissen wie er sein Geld verbrennen mag....


    Eben die Tage habe ich mit Transferwise 10,000.00€ in die EU gesendet, dafür 11,348.00 CHF bezahlen müssen, davon 35 CHF Gebühren bei einem Wechselkurs von 0,88390. Dauer der Transaktion < 24 Std.
    Für mich sprechen da der Backgrounder von Transferwise, denn wenn eine Firma 4 Billionen Pfund Kundengelder im MONAT umsetzt, und im Jahr ca 8 Mio US Dollar netto verdient, dann denke ich, dass ich in diese Firma etwas Vertrauen geben kann.


    @Dani_79
    Bereits im April 2017 hat die Firma entschieden, dass deren HQ aus London nach Mainland (EU) umzieht sobald Brexit in UK exekutiert wird. Also keine Sorge desswegen. Dazu kommpt, Transferwise ist ein echter peer-to-peer Online Transfer Service und mit 1,3Mio US$ seed-funding ausgestattet.


    Meine 5 Cent zu der exchangemarket GmbH:


    Diese Firma ist in der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen in der Branche Programmierung/Datenverarbeitung mit zwei Personen in der Geschäftsleitung welche wohl ein Ehepaar und zugleich zeichnungsberechtigt sind. Zweck der Firma: Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung aller Aktivitäten (darunter u. a. die Erbringung von Dienstleistungen, Beratung, Entwicklung, Einrichtung und Vermarktung) im Zusammenhang mit Computer gestützten Systemen und Internet Lösungen, insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann ferner auch Grundeigentum erwerben, belehnen und veräussern.


    Stammkapital: CHF 20'000 (vollständig liberiert)


    Sitz der Firma: --- das schenke ich mir jetzt, weil ....ich nicht weiss wo deren Briefkasten genau hängt



    Wie geschrieben: es ist jeden selbst überlassen wie er sein Geld verbrennen mag.

    So, heute in meiner Nachtarbeit habe ich eben die Zeit mir das auch anzusehen und so habe ich mich in der RTVV 784.401 welche aus den Vorgaben des RTVG entstand eingelesen und komme zu den Ergebnis, dass ich hier in der Schweiz einen Privathaushalt nach Schweizer Gesetz habe. Das wird von mir ab jetzt auch so akzeptiert.


    Nach der Vorgabe der RTVV muss der Privathaushalt 365.- Franken/Jahr bezahlen. Ausnahmen dazu kann ich vernachlässigen.


    Als jemand, der gelernt hat die Gesetze, Rechte und Gepflogenheiten eines Gastlands voll zu respektieren habe ich eben der serafe AG den angeforderten Betrag zum Fälligkeitstermin angewiesen. Jede weitere Diskussion zu meiner Frage erübrigt sich somit für mich.

    Danke für all die freundlichen Hinweise - nur keiner hier und auch Google und das tolle Link dazu scheint meine Frage zu verstehen und die stelle ich hier nochmals:


    Bei Beantragung meiner Aufenthaltsgenehmigung G für die Schweiz ist die Voraussetzung zu erfüllen, dass mein Hauptwohnsitz nicht in der Schweiz ist. Ansonsten hätte mir die Ausländerbehörde der Schweiz eine B-Bewilligung gegeben falls ich diesen Nachweis nicht erbringe. Da ich an Bayern gebunden bin und gerne Bayer bleibe hat es nur zu einer Bewilligung G gereicht. Und so musste ich der Schweizer Behörde definitiv nachweisen, dass mein Hauptwohnsitz Bayern ist (Auszug aus dem Melderegister).


    Und jetzt sagt mir die serafe AG, "Als abgabepflichtig gelten volljährige Personen, für welche uns dieser Haushalt als Hauptwohnsitz gemeldet wurde. Wir erhalten diese Informationen von der Gemeinde....bla bla bla"


    Damit begründet sich meine Frage die da nochmals ist: warum muss ich der Gemeinde in der Schweiz nachweisen und eine recht lange Strecke für diesen Nachweis fahren, dass mein Hauptwohnsitz nicht in der Schweiz ist, wenn diese dann durch die serafe AG einen Hauptwohnsitz Schweiz geltend machen will? Deutsche Behörden sagen mir"der hat seinen Hauptwohnsitz bei uns" und die Schweizer Behörden sagen mir "Ätschi Bätschi, ist nicht, der hat seinen Hauptwohnsitz doch bei uns"?


    Mein Hauptwohnsitz kann m.E. nicht die Schweiz sein, da ich ja jede Woche auf Grund meiner erteilten Aufenthaltsgenehmigung ausreisepflichtig bin und weniger als eine Woche in der Schweiz bleiben darf. Warum muss ich dann jede Woche mehr als 1200km fahren, wenn plötzlich hier die Schweiz mein Hauptwohnsitz ist und ich doch nicht hier zusammenhängend Wochen, Monate oder Jahre wohnen darf???

    Nicht so einfach hier eine Wohnung zu bekommen. Ausländer - und das bist Du hier - werden nicht unbedingt bevorzugt.
    Meine erste Wohnung habe ich ungesehen über das Internet privat angemietet und beim Einzug am Sonntag erstmals gesehn. Montag war mein erster Arbeitstag. Die Wohnung ist hoch in den Bergen, fast am Ende der Welt und ca 20 km von meinem Arbeitsplatz entfernt.


    Jetzt bei meiner zweite Wohnung, welche 800m von meinem Arbeitsplatz entfernt ist da war es nicht einfach diese zu bekommen. Vor Ort wurde gefordet neben dem Mietformularantrag zwei Monate Lohnnachweis, Arbeitsvertrag, Schufa Auskunft, poliz. Führungszeugnis, zwei Referenzadressen hier in der Schweiz und Anschrift/Tel des bisherigen Vermieters. Gültige Papiere sowieso. Da ich diese Wohnung wegen der Nähe zur Autobahn und zu meinem Arbeitsplatz unbedingt wollte, habe ich mächtig Druck gemacht, nachgefragt, Emails geschrieben, telefoniert usw und habe die Wohnung auch bekommen.


    Meine Erfahrung ist auch die, dass es hier sehr viele Wohnungen gibt, dass diese aber nur sehr kurz online sind und sehr schnell wieder weg sind. Meine Wohnung war genau drei Tage online und dann schrieben sie mir, dass sie die Wohnung wieder aus dem Online genommen haben wegen zu vieler Bewerber...


    Keine Ahnung was sie in Bern nehmen, aber hier im Kanton Schwyz kann es schon sein, dass Du 1200-1600CHF/Monat für 20qm Apartment zahlst plus 150 CHF der Parkplatz...


    Ganz ehrlich: ich würde mir überlegen ob das nicht für mich ein Makler machen soll...und heute mit Skype und Freunde geht vieles, da muss man nicht unbedingt vor Ort sein....


    Hier in SG kannst meine Wohnung zum 1. Feb übernehmen. Das ist aber nur ein 19qm Apartment ohne große Ansprüche. Mein Vertrag endet am 31. Jan

    Danke für Eure Zeit und wer hat Erfahrung mit serafe AG?


    Die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (serafe) hat mich heute mit einer Rechnung für 2019 beglückt. Sind nur ein paar Hundert Stutz die die von mir fordern.
    So schreiben die weiter, wenn mir das nicht passt soll ich mich an meine Einwohnerkontrolle melden. Die Zahlung ist zum 9. Feb fällig - Danke serafe, wer immer ihr seid.


    Dazu jetzt ein paar Fragen:

    - ich habe keinen Hauptwohnsitz in der Schweiz, weil ich diesen als Grenzgänger-G mit Wochenheimfahrtauflage gar nicht haben kann. Das ist rechtlich Unsinn, wenn mir jemand sagt, Du darfst bei uns im Land nicht 365 Tage/Jahr wohnen, musst aber für 365 Tage/Jahr zahlen. Ich kann rechnerisch maximal bis zu 260 Tage hier in der Schweiz verbringen. Genauer betrachtet sind es nur ca 220 bis 230 Tage/Jahr die ich lebend hier verbringe.

    - ich habe weder TV, noch Radio noch Ambition solchen elektronischen Schnick-Schnack hier zu nutzen.

    - ich zahle brav meinen Rundfunkbeitrag in meinem Heimatland Bayern und die Bayern wollen auch das Geld mit der Begründung, dass ich da meinen festen und ersten Wohnsitz habe

    - ich bin in der Schweiz Quellensteuer pflichtig, habe weder ein Schweizer Nummernschild am Auto und beabsichtige auch nicht diesen Status in der nächsten zeit zu ändern noch einen Aufenthaltstitel.

    - ich habe nur bis August 2019 in der Schweiz Arbeitsgenehmigung. Warum wird von mir ein volles Jahr gefordert?

    - meine momentane Meldeadresse werde ich zum 31. Januar 2019 verlassen und in einen anderen Kanton ziehen. Werden die mir nochmals so einen Rechnung senden mit wieder drei Wochen Zahlungsziel?

    - last not least, bei welcher der vielen Behörden lege ich gegen diese Übervorteilung Einspruch ein?


    Mein Hirn sagt mir, da stimmt was nicht an dieser Teilrechnung (sie schreiben: Dies ist eine Teilrechnung. Ihre erste 12-Monats-Rechnung werden Sie im September 2019 erhalten). Ich habe weder Laptop, Fernseher, TV, Handy oder anderen Schnick-Schnack und für mein Autoradio kann ich hier nicht veranlagt werden, weil ich ja keine Schweizer Zulassung habe. Mein Mobiles Büro ist mir von der Firma gestellt und läuft auf deren Namen und geht via LTE nur in das Firmennetz und wird auch zu 100% von der Firma bezahlt. Mir ist private Nutzung dessen weltweit von der Firma genehmigt. So sehe ich auch keinen Anlass der serafe AG Genüge zu leisten.


    Hat damit bereits jemand Erfahrung und kann mir dazu etwas detaillierteres sagen?


    Danke,


    Koadl


    Da mag ich falsch liegen, aber das Gesetz sagt dazu folgendes:
    Grenzgängern aus Drittstaaten kann eine Grenzgängerbewilligung nur erteilt werden, wenn sie ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz besitzen und seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone wohnhaft sind. Außerdem sind die arbeitsmarktlichen Vorschriften zu beachten. In der Regel wird die erstmalige Grenzgängerbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und ist nur für die Grenzzone des Kantons, welcher die Bewilligung erteilt hat, gültig. Sowohl der Stellenwechsel, wie auch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind bewilligungspflichtig.


    Und ich kann mir schlecht vorstellen, dass Bosnien als Nachbarstaat zur Schweiz zählt. Aber, und das ist ja dazu meine Anmerkung, "das dauerhafte Anwesenheitsrech" und das ist ausserhalb der Exekutive der Schweiz, könnte u.U. mit der betreffenden EU Ausländerbehörde geregelt werden. Ich gehe mal davon aus, dass das hier Deutschland ist.

    Das hat wohl nichts mit Bewilligung C bzw G zu tun.


    Dein Partner ist Bosnier und damit gehört seine Staatsangehörigkeit NICHT zur EU/EFTA. Ausschlaggebend ist IMMER die Staatsangehörigkeit.


    Meines Erachtens muss er sich um die Staatsbürgerschaft der EU/EFTA erfolgreich bemühen um dann mit dieser neuen Staatsbürgerschaft in den Genuss der Grenzgängerbewilligung G zu gelangen. Dieses Ziel zu erreichen sollte nicht so schwierig sein. Aber ich bin nicht die Deutsche Ausländerbehörde.


    Zieht er nach D so ist wohl davon auszugehen, dass er als Bosnischer Staatsbürger behandelt wird. Seine C Status aus der Schweiz wäre damit hinfällig und ist für die EU/EFTA nicht weiter von Bedeutung.



    Ein Zweitwohnsitz in Deutschland wird hier nicht unbedingt hilfreich sein. Möchte das aber nicht mit Sicherheit beurteilen.


    Dein bester Ansprechpartner ist die Ausländerbehörde in Deutschland und dort nicht unbedingt gleich mit der Tür ins Haus fallen und sagen: wir machen das wegen der Bewilligung G sondern argumentieren, wir machen das wegen unseren gemeinsamen Kind. Hat er dann diese EU/EFTA Staatsbürgerschaft dann kann er gerne Grenzgänger G werden, denn nur EU/EFTA Staatsangehörige können dieses Schweizer Privileg bekommen.



    Viel Glück!

    Das kann so niemand beantworten da Du nicht schreibst was dein Aufenthalt mit beruflicher Selbständigkeit werden soll.


    Es macht wohl einen großen Unterschied ob jemand als selbständiger Tretbootverleiher ein Unternehmen mit in China geleasten Booten am Gasbach gründet und der Firmensitz ist der Campingwagen in Walenstadt, oder ob jemand beabsichtigt die eben frei gewordene 5 Garagenplätze für 225K CHF mit der Hütte für 14,8 Mio CHF auf den 476 qm Grundstück im Sunset, Schindellegi, SZ zu kaufen, um dort seine Niederlassung für den Tretbootverleih in Gasbach anzusiedeln.

    Mein Resümee dazu ist:
    - du sprichst in der ICH Form, ich möchte..... was sagt den Frau dazu
    - du hast kein Ziel......für Anregungen wäre ich sehr danbkar.
    - du hast Schulden....Sonst keinerlei andere Verbindlichkeiten.



    Meine Vorhersage dazu:


    - du wirst Dein Ziel erreichen.

    Schreib ein Suchabo auf Comparis. Das Link ist nachfolgend. Comparis grast als Suchmaschine die gängigen (Vermiet-)Portale ab und sendet Dir dazu sofort eine Email und Du hast die neuesten Angebote und kannst die Vermieter so lange nerven bis sie ja sagen (ist manchmal nicht so einfach zu überzeugen). So habe ich meine neue Bleibe gefunden, 700m von unserer Zentrale entfernt und 600m zur Autobahn.


    https://www.comparis.ch/immobilien/default


    Es gibt noch ein paar andere gute Suchmaschinen. Falls Fragen dann bitte melden.