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Beiträge von SwissExpert

  • Berechnung der AHV Rente - unterjährige Beschäftigung

    • SwissExpert
    • 10. April 2025 um 01:44

    So ganz verstehe ich es nicht. Welcher dieser Fälle wäre demnach richtig? Oder sind es sogar beide Fälle:

    Fall A)

    Wer 5 Mio CHF in einem Jahr verdient, kann in den folgenden 44 Jahren jährlich verteilt auf alle 12 Moante 4500 CHF verdienen und bekommt dennoch Vollrente. Grund: Erreicht Jahresdurchschnittsverdienst über 90'700 Franken über 45 Jahre + in jedem Monat gearbeitet.

    Fall B)

    Wer 5 Mio CHF in einem Jahr verdient, kann in den folgenden 44 Jahren nur in einem Monat des Jahres 4500 CHF verdienen und bekommt dennoch Vollrente. Grund: Erreicht Jahresdurchschnittsverdienst über 90'700 Franken über 45 Jahre + in jedem Jahr aber nicht jeden Monat gearbeitet.

    Fall C)

    Wer 5 Mio CHF in einem Jahr verdient, kann in den folgenden 44 Jahren nur in einem Monat des Jahres 4500 CHF verdienen und bekommt keine Vollrente. Grund: Erreicht Jahresdurchschnittsverdienst über 90'700 Franken über 45 Jahre + in jedem Jahr aber nicht jeden Monat gearbeitet. Daraus ergibt sich 1 Rentenpunkt + 44x1/12 Rentenpunkt = 4,6 Rentenpunkte entspricht 10,3% der Vollrente.

    Einzahlung in die AHV = 5Mio + 44x4500CHF = ca. 5,2Mio CHF darauf Beiträge x 5,3% = 275k CHF

    Auszahlung: 4,6 Punkte je 57 CHF = 272CHF monatlich

    Das wäre mega unfair aber ich weiss, dass die erste Säule solidarisch aufgebaut. Dennoch entspräche das ein Umwandlungssatz 1,2%.

  • Pensionversicherung verweigert Zinszahlung nach Kündigung

    • SwissExpert
    • 10. April 2025 um 01:34

    Update:

    Die Pensionkasse hat Person A alle offenen Beträge ausgezahlt + einen kleinen Obolus.

    An alle: prüft eure Guthaben jährlich. Holt euch die Zinssätze ein. Rechnet alles mit Excel nach. Vieles ist in BVV 2 geregelt. Ob bei unterjährigem Austritt nur der provisorische (Mindest-) Zins gezahlt wird, hängt davon ob, wann der finale Zinssatz festgelegt wird. In der Regel schon ab Oktober. Es gibt Mindestzinssätze, die staatlich reguliert sind. Lasst euch nichts von euren Pensionkassen einreden. Spricht mit der Mathematik/Statistik Abteilung. Die normalen Sachbearbeiter wissen in der Regel nicht viel.

    Person A hat eigene Excel Tabellen aus denen sich monatliche Einzahlungen der zweiten Säule + Überobligatorium berechnen lassen + den jeweiligen Zinssatz. Ohne diese Infos können diese Fehler nicht auffallen.

    Zusätzlich, die Verträge sind teilweise kompliziert aber nicht immer bindend, wenn der Grundsatz der Fairness nicht eingehalten wird. Pensionkassen sind Treuhändler und müssen in dem Interesse der Kunden handeln. Bestimmte Zinszahlungen oder Bonuse zurückzuhalten weil die Vertragsdauer nicht eingehalten wurde, das Geld sich jedoch ununterbrochen bei der Pensionkasse befand, ist nicht legal.

  • Berechnung der AHV Rente - unterjährige Beschäftigung

    • SwissExpert
    • 11. März 2025 um 15:38
    Zitat von RaboCo

    Es hat mir gerade keine Ruhe gelassen und es interessiert mich auch persönlich. Ich habe unseren Experten gefragt. Es ist wie folgt.

    Es zählt für die AHV der Verdienst pro Jahr der muss über das ganze Jahr min. 10'600 CHF betragen und davon dann 10,5% = 1'113 CHF AHV Beitrag. Dann hat man das AHV Jahr erfüllt dabei spielt es keine Rolle ob man das übers Jahr oder in einem Monat verdient hat. Somit ist es im Beispiel von SwissExpert so, dass das ganze Jahr angerechnet würde. also 1/44 Das hat Auswirkung auf die Höhe der Rente diehe Scala44

    Sollte man z.B. Anfang eines Jahres in Rente gehen und diese 10'600 nicht in einem Monat z.B. Jan verdienen sollte man so lange weiter arbeiten bis die 10'600 CHF verdient wurden. Dann bekommt man tatsächlich eine höhere Rente.

    Bei Erwerbslosen oder Studenten müsste er die Hälfte also 5'300 CHF betragen

    Genau so hatte ich es auch verstanden, deshalb verwundert es mich, dass im Auszug des AHV Kontos in Spalte 4 die Monate vermerkt werden.

    Auserdem stimmen die 10600CHF nicht. Weiss nicht, woher du die Zahl hast. Es müssten ca. min 4500 CHF pro Jahr sein. Das kann man auch leicht mit dem Rechner testen: https://www.acor-avs.ch/conditions

    Sprich: Wer 5 Mio CHF in einem Jahr verdient, kann in den folgenden 44 Jahren nur 4500 CHF jährlich verdienen und bekommt dennoch Vollrente.

  • Pensionversicherung verweigert Zinszahlung nach Kündigung

    • SwissExpert
    • 10. März 2025 um 14:46

    doch:

    ... verlässt der Versicherte die Vorsorgeeinrichtung während des laufenden Jahres, so muss sie dem Alterskonto gutschreibenden Zins anteilsmässig berechnen ...

    (das gilt auch nach Kündigung bis zum Austritt der Versicherung, wenn das Geld nur bei denen so rumliegt und man kein FZ Konto eingerichtet hat)

    Alles andere wäre ja verrückt. Denn das hiesse, dass die Pensionskasse Zinsen einbehalt, wenn Stichtage nicht erreicht wurden. Warum sollten Pernsionkasse Zinsen aus fremdem Gelder behalten dürfen? Diese Regel würde vor jedem Sozialgericht niedergeschmettert weil Pensionkassen nicht voll autonom agieren dürfen und vertragsfreiheit haben. Säule 2a und 2b sind staatlich reguliert.

  • Pensionversicherung verweigert Zinszahlung nach Kündigung

    • SwissExpert
    • 10. März 2025 um 01:38
    Zitat von Heinz

    Wenn du überzeugt bist, die Antwort schon zu kennen, was versprichst du dir dann davon, die Frage hier zu stellen?

    Ich wollte nur Fragen, ob ihr dieses Problem kennt und wie ihr es behoben habt.

    Ich vermutete stark, dass Pensionkasse das mit Absicht machen weil viele kein Überblick über ihre Einzahlungen haben.

    Immerhin geben Pensionkasse ja keine Kontoauszüge raus, worin man sieht wieviel Geld monatlich angespart wird und viel an Versicherungsleistungen gezahlt wird. Ich bekam bei meiner nur jährlich eine Übersicht mit dem Saldo. Den internen Zinssatz rechnete ich mir selber aus. Ich finde das insgesamt sehr untransparent und es läd halt dazu ein, dass man zu Ungunsten des Kunden entscheidet.

  • Pensionversicherung verweigert Zinszahlung nach Kündigung

    • SwissExpert
    • 9. März 2025 um 12:11

    Der Vertrag besteht aus 10 Dokumenten mit je 3-25 Seiten, den sich nie jemand durchliest.

    Es gitb Statuten wie "Fair und Transparenz", an die man sich halten muss laut Verordnung.

    Es gibt Beweise, dass in der Vergangenheit im selben Vertrag immer Zinsen gezahlt wurde. Auch bei unterjähriger Beschäftigung und sogar nach Kündigung vor Abzug des Geldes.

    Guthaben der zweiten Säule muss verzinst werden mit mindestens 1,25% letztes Jahr. Punkt

  • Berechnung der AHV Rente - unterjährige Beschäftigung

    • SwissExpert
    • 7. März 2025 um 03:52

    Ich habe eine generelle Frage zur Berechnung der AHV Rente.

    Im Auszug des AHV Kontos werden auch die Beitragsmonate (Anfang/Ende) berücksichtigt - Spalte 4. Spielen diese aber auch in der Berechnung eine Rolle?

    Beispiel:

    Sollte Person A nur im Dezember des Jahres 2020 gearbeitet haben und 100,000CHF verdient haben in diesem einem Monat, bekommt Person A dann das ganze Beitragsjahr angerechnet?

    Es wären ja alle Bedingungen erfüllt. Das Einkommen im Jahr 2020 wäre über dem Durchschnittslohn, somit stünde Person 1/44 der maximalen AHV-Rente zu. Ist diese Annahme korrekt?

  • Pensionversicherung verweigert Zinszahlung nach Kündigung

    • SwissExpert
    • 6. März 2025 um 22:28

    Person A hat einen Paragraphen aus dem Vertrag vorgelegt bekommen, wo drin steht, dass Zinszahlungen nur dann für Säule 2a und 2b stattfinden, wenn im folgenden Jahr zum 1 Januar noch ein Vertrag besteht. Das ist aboslut illegal. Immerhin gibt es ein Mindestzinssatz in der Schweiz.

    Zudem bedeutet es, wenn man ein komplettes Jahr beschäftigt ist, also 01.01.2024 bis 31.12.2024, gibt es kein Zins auf das Guthaben, weil man am 01.01.2025 nicht beschäftigt war.

    Ich werde mir nochmal alles im Detail anschauen, ab das wird Zeit in Anspruch nehmen. Der Vertrag ist mir egal, weil es auch gesetztliche Bestimmungen gibt, die eindeutig zeigen, dass man immer einen Mindestzins zahlen muss und den auch anteilig bei unterjähriger Beschäftigung.

  • Pensionversicherung verweigert Zinszahlung nach Kündigung

    • SwissExpert
    • 6. März 2025 um 17:25

    Hi

    Folgender Fall:

    Person A ist bei einer grossen Pensionkasse in der Schweiz.

    Person A verliert Ende 2024 seinen/ihren Job. Die Zinsen auf das Pensionguthaben, die im Laufe von 2024 angelaufen sind - mitte vierstellig - werden zunächst gutschrieben und dann wieder abgezogen mit dem Verweis, dass die Zinsen nur dann gültig sind, wenn im Folgejahr zum 1 Januar noch ein Vertrag besteht.

    Person A ist seit der Kündigung noch bei der Pensionkasse und möchte nun das Geld in einem Freizügigkeitskonto (der Konkurrenz) parkieren, weil die Arbeitslosigkeit vermutlich noch einige Monate andauern wird. Somit ist Person A noch Kunde bei der grossen Pensionkasse. Gesetzlich ist Person A auch 30 Tage nach Kündigung weiterhin bei der Pensionskasse gegen Tod und Invalidität versichert.

    Ist es legal, dass die Pensionkasse das Guthaben für 2024 nicht verzinst, wenn kein Vertrag im Folgejahr zum 1 Januar besteht?

    Das hört sich für mich irre an. Die Pensionkasse müsste eigentlich das ganze Geld anteilig verzinsen bis zur Kündigung und dann weiterhin verzinsen bis zum kompletten Austritt und Abzug des Geldes in ein Freizügigkeitskonto. Immerhin war das Geld von Person A fest gebunden im Pensionfond für das Jahr 2024 und nicht verfügbar.

  • Kostenloses Konto?

    • SwissExpert
    • 25. März 2024 um 13:42

    Jetzt müsste mal die Postfinance nachziehen.

  • Steuerpflichtig in CH aber Freistellungsauftrag in DE für Erträge

    • SwissExpert
    • 13. Juli 2023 um 14:09
    Zitat von Heinz

    Bist du dir ganz sicher, dass nicht doch evtl. noch eine Steuerpflicht in Deutschland besteht? Eine Steuerpflicht in der Schweiz schließt das nicht grundsätzlich aus.

    In welchem Fall sollten man in beiden Ländern vollständig Steuerpflichtig sein? Kann mir keinen Fall ausmalen.

    Und ja, ich bin mir 100% sicher, dass ich in CH seit Jahren steuerplfichtig bin. Arbeite dort Vollzeit und bin dort wohnhaft. Verwandte, die ich ein paar Wochen im Jahr in Deutschland besuche, wohnen an meiner alten Adresse.

  • Steuerpflichtig in CH aber Freistellungsauftrag in DE für Erträge

    • SwissExpert
    • 5. Juli 2023 um 12:20

    Ok, ich gebe auf. Ich glaube, hier wollen einige den Sachverhalt nicht verstehen.

    Um auf Steuerhinterziehung zu kommen, braucht man viel Fantasie. Steuern können nur hinterzogen werden, wenn man dem Staat Steuer schuldet bzw eine steuerpflicht hat. Steuerausländer in Deutschland zahlen ja nichtmal Quellensteuer.

    Wenn überhaupt, würde man gegen AGBs der Neo-Finanzinstitute verstossen, weil nicht jede kleine Bude genügend Resourcen hat um auch Steuerausländer anzunehmen.

    Die Schweiz ist klein und moderne Finanzinstitute rar. Die Schweiz hat ja nichtmal ein ein Zinshopping Broker wie Weltsparen oder Zinspilot. Die Experten hier im Forum würden gleich sagen, dass das unnötig ist, weil man ja auch direkt Staats-Anleihen kaufen kann aber das gute alte Festgeld hat meiner Meinung nach auch Vorteile.

  • Steuerpflichtig in CH aber Freistellungsauftrag in DE für Erträge

    • SwissExpert
    • 4. Juli 2023 um 17:55
    Zitat von Ester66

    Hast du bei deiner Bank nicht mitgeteilt das du nicht mehr in Deuschland wohnst?

    Die ganze Sache ist etwas komisch.

    Nicht allen Banken, weil ich Kunde bei vielen Banken war und einiger dieser Banken praktisch nie genutzt habe. Anschrift stimmt noch, weil Teil der Familie dort noch erreichbar ist.

    Einige dieser Banken kündigen übrigens die Beziehung zu Steuerausländern.

  • Steuerpflichtig in CH aber Freistellungsauftrag in DE für Erträge

    • SwissExpert
    • 4. Juli 2023 um 17:26

    Steuerhinterziehung ? Warum?

    Ich bin in CH steuerplfichtig. Schon seit Jahren. Alle weltweiten Erträge werden in der Steuererklärung in CH angebeben.

    Ich will nur keine Kapitalertragssteuer in DE zahlen.

  • Steuerpflichtig in CH aber Freistellungsauftrag in DE für Erträge

    • SwissExpert
    • 4. Juli 2023 um 16:23

    Naja, wenn man noch Alt-Konten in DE?

    Einige Banken kündigen einem das Konto, sobald die vom Wegzug aus der EU mitbekommen. Daher bin ich für die noch Steuerinländer.

  • Steuerpflichtig in CH aber Freistellungsauftrag in DE für Erträge

    • SwissExpert
    • 4. Juli 2023 um 15:08

    Anscheinend hast du meinen ersten Beitrag nicht richtig verstanden. Es sollen alle Erträge in CH versteuert werden.

    Das Problem ist, dass ich in DE keine Steuer zahlen möchte /gezahlte Steuer zurück haben möchte.

    Hier helfen Freistellungsauftrag und Grundfreibetrag + Steuererklärung.

    Meine Frage ist daher, ob die beiden Szenarien A und B von oben möglich ist.

  • Steuerpflichtig in CH aber Freistellungsauftrag in DE für Erträge

    • SwissExpert
    • 4. Juli 2023 um 14:56

    Wie nimmt man als Schweizer Finanzgeschäfte in der EU war?

    Gibt ja genügend Deutsche, die weiterhin Angebote aus Deutschland wahrnehmen und Konten/Depots abschliessen aus der Schweiz heraus.

  • Steuerpflichtig in CH aber Freistellungsauftrag in DE für Erträge

    • SwissExpert
    • 4. Juli 2023 um 13:32

    Hallo Zusammen,

    Ich bin schon sehr lange in der Schweiz aber habe immernoch Konten in DE. Aktuell gibt es ja wieder Zins und daher locken mich viele Angebote in DE.

    Ich habe nun vor dort einige Euros anzulegen und bei der Bank aber ein Freistellungsauftrag zu hinterlassen.

    Kann ich:

    a) Bei jeder Bank genau soviel anlegen, dass ich nie die 1000€ / jährlich überschreite? Z.B. mit 10 Banken und dann ca. 10k€ Erträge / Jahr? Die Erträge würden dann komplett in meiner CH Steuererklärung fallen.

    b) Wenn ich bei einer Bank mehr als 1000€ Ertrag bekomme, kann ich dann für das Jahr eine Steuererklärung in DE abgeben und mit die kompletten Steuer zurückholen? Das würde aber nur bis 10.908 € gehen, weil dort der aktuelle Grundfreibetrag in Deutschland liegt.

  • Geldwechseln von CHF nach Euro

    • SwissExpert
    • 10. Mai 2023 um 12:57

    Wise hebt bekanntlich regelmässig die Gebühren an.

    Nun wieder einmal.

    Aktuell ist Revolut günstiger. Hab ich selber noch nie getestet. Kennt jemand aktuell noch günstigere Wege?

  • Geldwechseln von CHF nach Euro

    • SwissExpert
    • 7. Februar 2023 um 12:55
    Zitat von lieberjott

    In dieser Konstellation ja.

    Bleibt noch die Frage, wann das Valuta-Datum ist.

    Bei meiner letzten Bank (BBBank, gehört zum DZ-Bank-Universum) waren es +2 Tage nach Buchung und damit inakzeptabel. Ich will über das Geld sofort zinswirksam verfügen kann.

    Hier waren es auch +2 Tage.

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