In der Deutschschweiz werden die grossen Wohnunsgesellschaften immer eine SCHUFA Auskunft von dir verlangen. Viel Glück so in Zürich eine Wohnung zu finden, wird fast unmöglich
Beiträge von TommesOB
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Einfach als Info, wenn deine Bank Spitz bekommt, dass du umgezogen bist stellen Sie dir den Saldo der Finanzierung umgehend in Rechnung. Hat VW bei mir ebenfalls am Ende so gemacht.
Da sie in der CH nicht auf das Auto zugreifen können falls du nicht mehr zahlst!Fürs 15.30 brauchst du keinen Brief, zur MFK musst du trotzdem.
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Danke Ihr Lieben !
Also, folgenden Gedanken hatte ich noch zum Fahrzeugdilemma:
wenn ich Formular(Übersiedlungsgut) vorerst als „Ausstattung einer Wohnung unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland“ deklariere und meinen Arbeitsvertrag nach hinten datieren lasse und die komplette Wohnsitzverlegeung später vollziehe ? Dann hab ich noch bissel Luft, wegen dem Auto oder ? Welches Datum zählt dann, wenn ich noch im Ausland gemeldet bin, das des Arbeitsvertrages ?
Da müsste doch dann Formular 15.30 beantragen am Zoll direkt oder ? Und hab 2 Jahre Zeit, zurückzuführen oder zu verzollen, gell ?Eine Frage zu Formular 15.30, ist der Fahrzeugausweis/brief vorzulegen oder reicht die Zulassung, weiß das jemand ?
Hach, ist das alles aufregend
Meine Tochter ist minderjährig, auf Grund ihrer Schwerbehinderung, sind die Autos immer auf sie gemeldet, auch aus steuerlichen Gründen und sie zieht natürlich mit, ich glaube nicht, dass wir da Probleme haben, ist ja alles auch in D ordentlich geregelt. Ist eben nur doof, dass die Finanzierung erst frisch ist, aber konnte ja Keiner ahnen.
Hab auch den Zoll mal mit meinem Kram angeschrieben, weil ich’s gern schriftlich hätte, wenn denn eine Lösung für uns ansteht.Unser Kanton gibt nämlich bekannt, dass ich im Falle einer Verzollung, eine Rückertsattung erhalte(Steuer und Zoll)
Liebe Grüße und vielen vielen Dank !
Na dann versuche ich doch mal zu helfen.
Ich war mit einem finanzierten Auto in ähnlicher Position. Wichtig, du musst das Fahrzeug eigentlich beim ersten Grenzübertritt beim Zoll melden. Daraufhin beginnt eine Frist und du bekommst auch zeitnah Post von der MFK für eine Prüfung (Diese ist Pflicht für das Zollkennzeichen, da 15.30 befristet ist).
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten.
1.) Verkaufe das Auto in Deutschland und bringe es erst gar nicht in die Schweiz -> Spart dir nicht nur Zollgebühren, sondern auch die Gebühren für die Spedition (15.30 wird nur von Fachbetrieben ausgestellt und kostet so um die 150-200CHF). Als wichtige Info für dich. Deutsche Autos haben in der Schweiz einen bösen Wertverlust. Mein Golf R hat fast 6000€ an Wert verloren. Wichtig fürs Umzugsgut musst du das Auto bereits 6 Monate besitzen, hier zählt aber nicht der Tag an dem du zum Zoll fährst, sondern der Einreisetag auf deinem Ausländerausweis. Wenn das weniger als 6 Monate sind ist das ganze nicht möglich.
2.) Du kontaktierst eine Spedition mit Kopie vom Kaufvertrag + Fahrzeugbrief (Der ist Pflicht, ohne diesen geht das ganze nicht!) und Sie stellen das 15.30 aus und melden dich Online beim Zoll an. Hier hast du übrigens die Möglichkeit auch einen "privaten" Kaufvertrag zu nehmen bei dem du den Wertverlust bereits berücksichtigst, habe ich damals auch gemacht und habe damit ca. 1000FR Steuern gespart. Einfach als Tipp, nutze keinen der grossen "Einkaufs" Zollpunkte. Die Zöllner dort sind viel strenger (Konstanz, Thayngen ect.). Ich empfehle dir hier den Grenzübergang von Österreich in die Schweiz am Bodensee. Der Zoll dort ist auf LKW Fahrer spezialisiert und stellt keine blöden Fragen.
Einfach noch als generelle Info, quasi keine Deutsche Versicherung versichert dein Auto noch wenn du in die CH umgezogen bist (Habe damals quasi alles angefragt und nur absagen bekommen). Ebenfalls musst du in der Schweiz zur MFK, je nach Zustand und alter deines Autos kann auch das schnell teuer werden, die Prüfer sind sehr pingelig und bemängeln vor allem an 15.30 Autos alles was ihnen nicht passt.
Viele Grüsse
Tommes -
Kurz gesagt: Richtig.
Als EU/EFTA-Bürger profitierst du in der Schweiz von der Personenfreizügigkeit und benötigst keine separate Arbeitserlaubnis. Du beantragt einfach die entsprechende Aufenthaltsbewilligung mehr nicht.
Schöne Grüsse
MaikBei mir musste auf Grund von Innländervorrang eine Erlaubnis beantragt werden?
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Zürich ist gross. Redest du direkt von der City, oder dem Kanton Zürich?
Ein paar mehr Infos wären super. Aktuelle Wohnsituation, Autos ect. um deinen Lebensstandard mal umrechnen zu können.
Ich hatte mir im September letzten Jahres eine Aufstellung für Zürich gemacht wo ich meinen Lebensstandard aus Deutschland 1 zu 1 übernehmen wollte. Ich hätte mich fast x2,8 nehmen müssen, was selbst für Zürich unrealistisch war.
100m² Wohnung im Neubau -> Sowas gibts praktisch kaum in der City, damals hatte ich ein paar 3,5er Wohnungen um die 3500CHF + NK
2 Autos, Stellplatz in Tiefgarage 600CHF pro Auto im Monat (Ja ist abartig in Zürich), 450CHF Krankenversicherung, 500CHF Private Altersvorsoge.
Ich denke du müsstest dich Richtung 200k CHF im Jahr orientieren.
VG
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Hallo,
Korrekt das muss dein neuer Arbeitgeber für dich machen. Er meldet dich bei der AHV an. Allgemein sollte er (falls im selben Kanton wie dein neuer Wohnsitz) auch deine Arbeitserlaubniss beantragen.
VG
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Meinen Deutschen Führerschein musste ich abgeben.
Meinen Schweizer Führerschein hatte ich einen Tag später in der Post (St.Gallen!)
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Hoi alle,
Erstmal vorab, ich habe meine Unterlagen persönlich im Amt vorbei gebracht. Allerdings habe ich da keinen Wisch bekommen wie ihr das hier meint.
Für die holländischen Polizisten war das heute kein Problem
Nächsten Mittwoch sollte ich das Teil spätestens in der Post haben
Viele Grüße
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Hallo Leute,
Habe heute meine Umschreibung von deutschen auf schweizer Führerschein beantragt.
Bekomme morgen mein neues Auto (Mit Schweizer Nummer, auf mich zugelassen). Darf ich das KFZ mit meinem Deutschen Führerschein fahren? Meinen Schweizer Führerschein kriege ich erst in 4 Wochen.
VG
Tommes -
Naja Kaufvertrag haben wir ehrlich noch nicht gemacht...müssen wir dann noch machen.
Wenn ich jetzt nach gängigen Portalen schaue, gibt es das Fahrzeug in ähnlicher Ausstattung bereits für 24000CHF. Darf ich diesen Wert dann auch für den Kaufvertrag nehmen?
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Hallo zusammen,
Meine Partnerin hat mir mein "Deutsches" Fahrzeug abgekauft, damit ich es in die Schweiz einführen kann. Umzugsgut kommt nicht in Frage, da keine 6 Monate in meinem Besitz.
Aktuell habe ich Formular 15.30 für das Fahrzeug bis Ende September 2020.
Wir wollen das Fahrzeug jetzt im Mai regulär in die Schweiz einführen.
Eventuell kann mir ja jemand sagen ob meine Rechnung stimmt und was ich genau für Unterlagen brauche.
Kaufpreis im Juni 2018 37200€ inkl 19% MWST. Ausgewiesen auf Rechnung.
Das Fahrzeug wiegt 1400KG, demnach also 15CHF*14 da 100KG = 15CHF Zollgebühr.
210CHF
Dazu kommt dann jetzt noch die MWST in höhe von 7,7% auf den Deutschen Betrag ohne MWST.
37200 - 19% = 30132€ = 34100CHF (Vermindert sich der Wert? Das ist ja nicht mehr der aktuelle Wert...aktueller Wert eher um die 27000€.)
7.7% von 34100 CHF = 2625CHFAlso aktuell
210CHF + 2625CHF = 2835CHF
Sind das alle Gebühren?
Und was für Dokumente benötige ich alles, reicht folgendes am Zoll?
KFZ Brief + Fahrzeugschein
COC Bescheinigung
Formular 15.30Das Fahrzeug ist ja noch in Deutschland angemeldet, nachdem ich importiert habe, kann ich dann noch mit den Deutschen Kennzeichen zur MFK fahren? Oder muss ich hier auch noch irgendwas beachten?
Viele Grüsse
Tommes -
Kurzes Update.
Mit ein wenig Kampf, hat die Bank bezüglich des Autos nachgegeben und das Leasing ohne Anzahlung gewährt. Der Schufanachweis aus Deutschland hat den Ausschlaggebenden Punkt ausgemacht!
Begründung ist immer "Interne Richtlinien für Leute mit B-Ausweis". Mehr kriegt man nie aus den Leuten raus.
VG
Thomas -
Ich bin mit einem Schufa Score von 98/100 aus Deutschland in die Schweiz gekommen.
Hier keinerlei Schulden gemacht.Kann man das irgendwo einsehen?
Ich verzweifle echt an den Themen.
Bei Digitec und UPC gibts übrigens keine Problemen. Ging alles ohne Zusätze..
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Guten Morgen zusammen,
Vielleicht haben einige von euch ja ähnliche Probleme und Erfahrungen gemacht, nur ich empfinde den B-Ausweis mittlerweile als massive Last. Die Einschränkungen dadurch sind wirklich massiv und überall stosse ich auf Sonderregeln und Einschränkungen.
Handy Vertrag bei der Swisscom -> Nur mit 25% Anzahlung des Gesamtvertragsbetrags.
Autokauf -> 25% Anzahlung, Beglaubigte Kopien von allem, zusätzliche Bestätigungen ect.
Online Bestellungen -> Nur Vorkasse
Kreditkarte -> Gibts gar nichtIch habe Mietkosten von 900CHF Versicherung 320CHF und sonst quasi nichts bei einem Einkommen von über 7000CHFx14!
Das demotiviert total und ich denke drüber nach einfach wieder zurück zu gehen. Ich fühle mich hier wie ein Flüchtling ohne Rechte.
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Moin,
Naja so riesig ist der Bedarf noch dem klassischen PO hier aktuell gar nicht.
In der Schweiz solltest du zumindest 2-3 Jahre Erfahrung haben, sonst wird’s hier ganz schwer eine Stelle zu finden.
Zumal du auch nicht direkt verfügbar bist da noch nicht in der Schweiz.Selbst die SAP stellen gehen aktuell zurück.
Rechne mal eher real mit einem Gehalt ohne Headhunter Unterstützung von 75000-90000 CHF.
Falls du einen Headhunter brauchst der in der Region Zürich sitzt und du es tatsächlich ernst meinst schreib mir eine PN, habe da einen guten Kontakt.Viele Grüße
Thomas -
Hallo Maik,
besten Dank....war ziemlich beschäftigt in letzter Zeit.
Denke das ist die beste Lösung.
Habe ja noch einen Wohnsitz in Deutschland. Und wenn ich mir mein eigenes durcheinander mal so anschauen.......würde dies am besten passen.
Mensch Danke nochmals dafür.
Das hötte ich nie gefunden.....diese Regelung......
Da sieht man mal.....auch die Schweiz kann locker drauf sein.....:-)Viele Grüße aus Litauen
Udo
Übrigens geht es für mich nach Beznau ins Kraftwerk....:-(
Die Regelung ist keinesfalls Locker. Bleibst du länger als 11 Monate in der Schweiz kriegst du Post vom Strassenverkehrsamt und wirst zur MFK gebeten um Zollkennzeichen zu bekommen.
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Naja das ist Präferenz.
Wenn ich du wäre, kauf das Auto erst in der Schweiz und erspar dir den Stress.
Denke ausserdem dran, dass du nach glaube 6 Monaten deinen Führerschein umschreiben lassen musst ansonsten verfällt er ohne Wohnsitz in Deutschland.
Viele Grüsse
Thomas -
Kleiner Nachtrag...Blitzerfotos ist bis heute nicht bei mir angekommen. Ich glaube ich habe hier schlichtweg Glück gehabt.
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Das wird dann zu einem Problem für mich, da ich den Brief zu diesem Zeitpunkt schlichtweg noch nicht habe.