okay, danke vielmals.
Beiträge von Gingy
-
-
Interessant... Zugegebenermassen ist meine Erfahrung 9 Jahre her und das war in Waldshut-Tiengen, aber zollrechtlich sollte sich nichts geändert haben. Es war nämlich der Beamte, der mir den Satz gesagt hat "Es muss erst ausgeführt werden, bevor sie es bei uns einführen können"

Ja genau, dieser Satz gilt immer noch. Ich hatte am Schweizer Zoll ein Problem, weil ich nach Frankreich zum Einkaufen gefahren bin und das über die Schweiz. Also ich bin nur kurz durch Basel gefahren nach St. Louis Frankreich und wieder zurück. Das hat aber schon gereicht.
-
Hallo nochmal, also ich habe eine Anschlussstelle gefunden, so dass ich mich für eine B-Bewilligung melden und umziehen kann.
Jetzt ist es aber so, dass ich in Deutschland einen Minijob habe, den ich gerne behalten würde, nicht wegen dem Geld, sondern weil ich dort gerne bin. Kann ich den Minijob einfach weitermachen, oder muss ich da etwas machen?
-
Super, danke vielmals für alle Antworten!
-
Danke vielmals für deine Antwort. Es hat sich so ergeben, dass ich gerade heute die Info erhielt, dass ich auch ohne Arbeitsvertrag die B-Bewilligung beantragen kann. Ich müsste nur belegen können, dass ich mich alleine versorgen kann, und kann kein Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen. Jetzt überlege ich wie ich das mache. Vielleicht als Wochenaufenthalter in die Schweiz ziehen? (Arbeitslosengeld kann ich im Notfall nur in Deutschland beantragen und die überweisen es nicht in die Schweiz)
-
Liebes Forum, ich stecke in einer speziellen Situation und hoffe auf Hilfe.
Meine Wohnung in Deutschland wurde vor zwei Wochen vom Vermieter gekündigt. Das war für alle Freunde und Bekannte der Moment, wo man mich dazu geschubst hat, doch endlich ganz in die Schweiz zu ziehen und die G-Bewilligung in eine B Bewilligung umzuwandeln. Nachdem ich mich dazu entschlossen hatte, freute ich mich auch auf den Umzug und habe mich nach einer Wohnung umgeschaut.
Jetzt bekam ich aber die Kündigung vom schweizer Arbeitgeber.
Nun ist die Frage, kann ich weitersuchen und trotzdem in die Schweiz umziehen, denn Arbeit und Einkommen habe ich ja im Moment noch?
Wenn ich während der Kündigungsfrist keine neue Arbeit finde, kann ich in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, bis ich etwas Neues finde?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
-
Okay. Danke vielmals für die schnelle Antwort. Ich werde mal weiter berichten, was sich da tut

-
Liebes Forum, brauch mal eure Hilfe, nachdem ich im Internet stundenlang herumgesucht habe und keine Antwort auf meinen Fall finde.
Im Mai 2019 hatte ich eine 70% und unbefristete Stelle angefangen, die fast genau nach drei Jahren, zum 30.04.22 gekündigt wurde. Meine G-Bewilligung war aufgrund des unbefristeten Vertrages für fünf Jahre ausgestellt worden und nach der Kündigung noch zwei Jahre gültig, da die neue Stelle nämlich direkt im Anschluss zum 01. Mai 2022 angetreten wurde. Ich musste nur eine Mutationsmeldung online ausfüllen, und bekam eine neue Bewilligung im Kreditkartenformat beim Amt ausgehändigt.
Diese Karte läuft aber jetzt zum 30.04.24 aus. Die fünf Jahre Bewilligungszeitraum sind um. Jetzt habe ich zwei Fragen:
Muss ich jetzt bei Verlängerung wieder alles Ausfüllen lassen und den unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegen?
Zweite Frage ist, mein Pensum beträgt nur noch 15 Stunden die Woche. Bekomme ich auf dieser Grundlage überhaupt eine Verlängerung bewilligt, oder ist das Pensum zu niedrig? Ich hatte mal auf dem Amt angerufen, als ich die neue Stelle antrat und nicht wusste, ob ich ein neues Gesuch oder eine Mutationsmeldung machen sollte. Die Dame am Telefon hatte mir gesagt, und daher kommt auch meine Beunruhigung, dass ich mindestens 50% Teilzeit arbeiten sollte, um eine Grenzgängerbewilligung zu erhalten.
Ich danke euch für eure Antworten.
-
ah ja super, danke vielmals

-
Liebes Forum
als Grenzgänger habe ich mich gefragt, wie ich an die Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro kommen kann. Dabei habe ich im Internet diesen Link gefunden, https://www.suedkurier.de/schweiz/300-eu…371848,11133884 der besagt, dass man "die Pauschale allerdings bei ihrer Veranlagung der Einkommensteuer beim zuständigen Finanzamt beantragen..." muss. Jetzt habe ich meine Einkommenssteuer schon abgegeben im Juni. Wie komme ich da dennoch dran?
-
Dass wenn du eine EU/EFTA-Bürgerin ist, die G-Bewilligung eigentlich recht einfach zu bekommen ist. Es gibt keine besonderen Hürden für dich oder den Arbeitgeber und auch keine begrenzten Kontingente. Der Arbeitgeber muss auch nicht nachweisen, dass es keinen besseren Kandidaten aus der Schweiz geben würde.
ich muss mich jetzt doch nochmal melden, hab nämlich vorerst einen kleinen Aushilfsjob angeboten bekommen, zwei mal 2,5 Stunden in der Woche, kann aber mehr werden. Die Frau von Basel Stadt vom Migrationsamt meinte, es sei im Ermessen des Bearbeiters, ob ich bei solch einer kleinen Stundenanzahl eine Bewilligung bekäme. Sie wäre mir sicher, wenn ich so verdienen würde wie vorher, oder mindestens 50% arbeiten würde. Bekomme ich die falschen Leute ans Telefon? Ich hab hier schon von Leuten gelesen, die Aushilfsjobs in der Schweiz machen, auch nur stundenweise in der Woche. Wie machen die das?
-
Dass wenn du eine EU/EFTA-Bürgerin ist, die G-Bewilligung eigentlich recht einfach zu bekommen ist. Es gibt keine besonderen Hürden für dich oder den Arbeitgeber und auch keine begrenzten Kontingente. Der Arbeitgeber muss auch nicht nachweisen, dass es keinen besseren Kandidaten aus der Schweiz geben würde.
vielen Dank für die Info
-
Mitarbeiterin vom zuständigen Migrationsamt oder bei deinem zukünftigen Ex-Arbeitgeber?
Zumindest der zweite Teil ist, wenn überhaupt, nur in der Theorie gültig. Dank des Freizügigkeitsabkommens sind für Bürger aus der EU/EFTA die Grenzgängerbewilligungen eigentlich ein Selbstläufer, wenn die wenigen formalen Anforderungen erfüllt sind.Ich würde lieber direkt beim zuständigen Migrationsamt nachfragen, ob eine Austrittsmeldung wirklich die Bewilligung erlöschen lässt. Für das Beispiel Sankt Gallen habe ich wirklich einen entsprechenden Passus gefunden, der dieses Vorgehen in der Tat bestätigt. Eventuell ist es kantonal unterschiedlich.
Hallo lieberjott, ja beim Migrationsamt hatte ich angerufen. Dort hiess es, es sei vom Gesetz so festgelegt, dass der Arbeitgeber mich abmelden müsse, und damit erlische dann die Bewilligung.
Was meinst du mit Selbstläufer und Bedingungen?
-
Susile, ich war tätig als Sachbearbeiterin im Einkauf und suche wieder ähnliches.
ABER und hier kommt es jetzt, der Arbeitgeber meldet dem Kanton meinen Austritt aus der Firma, und damit erlischt meine Grenzgängerbewilligung. Sie muss wieder neu beantragt werden vom neuen Arbeitgeber. Der Antrag wird geprüft, und er kann auch abgelehnt werden. Das hat die Mitarbeiterin am Telefon gesagt, die ich vorhin anrief.
Ich habe alle Rechtschreib- und Grammatikfehler mit rotem Stift unterstrichen und vom Arbeitgeber ein neues Zeugnis verlangt. Er hat es in die Wege geleitet und schreibt auch noch ein paar Sätze mehr dazu, damit es wenigstens eine Seite über meine Tätigkeiten gibt.
Es waren 17 Fehler auf der Seite....
-
Hallo nochmal, jetzt kommt das nächste. Habe mein Zeugnis erhalten von nicht mal 1 DIN A4 Seite. Da sind meine Aufgaben aufgelistet, dann kommen 2 Sätze (!) über mich und dann die Schlussfloskel. Das ist doch ein Witz, oder? Es springt einem einfach ins GEsicht, dass die Frau einfach nur froh ist, mich los zu sein, und sich keine Zeit nehmen will, ein richtiges Zeugnis auszustellen. Ich habe eine Email gemacht und geschrieben, dass das nicht deutschen Standards entspricht und einem schlechten Zeugnis entspricht. Man kann auch überall im Internet nachlesen, dass nach 3 JAhren Zugehörigkeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zwei Seiten haben sollte. Auf die Email hin hat sie sich wieder quergestellt und zurückgeschrieben, das Zeugnis wäre nach Schweizer Standards. Muss ich zu einem Anwalt?
Welche Erfahrungen habt Ihr dazu?
-
-
Ich bin kein Experte, aber die Infos auf https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/th…_g_eu_efta.html interpretiere ich so, dass dein Ausweis nicht die Gültigkeit verliert, nur weil du deinen Job nicht mehr hast. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum sollte passen.
Zudem bin ich der Meinung, dass der Arbeitgeber das Arbeitsende nicht an den Kanton melden wird.
Wenn ich bei meinem Kanton schaue, dann gibt's alle möglichen Meldungen die man hinsichtlich der Grenzgängerbewilligung online machen kann - aber nicht jene zum Arbeitsende.
danke für den Link! weisst du was? Ich verstehe das so. Die Bewilligung dauert so lange wie das Arbeitsverhältnis. Deswegen steht bei den 5 Jahren dabei, solange ein Arbeitsvertrag 'vorliegt', und beim letzten Punkt steht, solange wie der Arbeitsvertrag gilt wird die Bewilligung ausgestellt. Ich kann mich aber irren.
"...Bewilligung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Wurde der Arbeitsvertrag für eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr, aber länger als drei Monaten abgeschlossen, richtet sich die Gültigkeitsdauer dieser Bewilligung nach der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags."
-
danke vielmals

Die Grenzgängerbewilligung bleibt eigentlich so lange gültig wie's draufsteht, das heisst, du könntest dich woanders bewerben und auch erwähnen dass du bereits eine gültige Grenzgängerbewilligung hast - man müsste dann nur den Arbeitgeberwechsel mitteilen.
dazu hätte ich nochmal eine Rückfrage, bitte. Auf meinem Grenzgängerausweis steht die Adresse meiner (früheren) Firma. Wenn ich dort nicht mehr arbeite, gibt derfrühere Arbeitgeber diese Info jadem Kanton weiter. Ist der Ausweis dann noch gültig?
-
Danke an alle für eure Ratschläge. Ihr habt mir damit schon sehr geholfen.
Dann behalt ich erst mal das Bankkonto, das Handy und die Grenzgängerbewilligung, solange da niemand nach fragt. Die schweizer Krankenkasse denke ich werd ich informieren, weil das Arbeitsamt ja dann für mich zuständig ist und ich wieder in die gesetzliche Krankenkasse komme.
Ich denke ich behalte jetzt erst mal alles, gehe morgen auf das Arbeitsamt mich arbeitslos melden und rufe die Sympany an, damit die mich dann zu gegebener Zeit abmelden. Und dann werd ich jetzt erst mal eine Nacht über alles schlafen. Was bin ich froh, dass ich die Wohnung hier nicht aufgegeben habe, wenigstens hab ich das noch.
Danke vielmals euch allen!
-
Hallo liebes Forum,
nach fast drei Jahren Schweiz als Grenzgänger habe ich vorhin vollkommen überraschend wegen "Umstrukturierung" die Kündigung bekommen mit zwei Monaten Kündigungsfrist, aber ich soll nicht mehr auf der Arbeit erscheinen. Ich weiss nicht, was passiert ist, bin total geschockt. Ich weiss nicht wie es weitergeht, bin grad noch vollkommen daneben und fühle mich überwältigt von all dem, was ich jetzt alles machen muss, denn ich weiss gar nicht, was ich jetzt machen soll. Könnt Ihr mir bitte helfen, ich kann mich sonst an niemanden wenden?
- läuft meine G-Bewilligung von alleine aus, oder muss ich mich irgendwo melden?
- läuft meine Krankenkasse von alleine aus, oder muss ich mich dort melden?
- was ist mit meinem Schweizer Bankkonto, wird mir das von alleine gekündigt von der Bank?
- Mein Handy läuft auf Firmenadresse, sonst hätte ich keinen Vertrag bekommen. Muss ich das dem Anbieter melden? Ich will das Handy behalten, weil nach drei Jahren natürlich jeder Bekannte diese schweizer Telefonnummer hat.
- wo soll ich mich arbeitslos melden, in Deutschland? Ich bin 55J mittlerweile und habe kaum Hoffnung auf eine neue Stelle.
Bitte helft mir mit all dem.