Danke für die Antworten. Das ergibt alles durchaus Sinn. Ich werde dort anrufen und die Situation schildern. Gerne gebe ich dann bescheid was der Outcome war
Beiträge von ReneM86
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Hallo liebe Community
Weiss jemand von euch wie der Prozess abläuft wenn ich Bezüge aus der 2. Säule vorzeitig beziehen möchte.
Es gibt ja hierzu u.a. folgende Möglichkeiten:
- den Kauf von Wohneigentum
- die Rückzahlung der Hypothek
Folgende Daten/Situation:
- Seit 1.5 Jahren in der Schweiz tätig
- Hauptwohnsitz in der Schweiz
- Immobilienkauf in meiner Heimat Österreich
- Laufender Hypothek (Anzahlung des Hauses) läuft seit 3 Jahren (Im Haus wohnt jemand anderer)
- Dieses Jahr wird die Immobilie zum Kauf freigegeben
Jetzt meine Fragen:
a) Ist es in meiner Situation möglich, Beträge aus der 2.Säule zu beziehen?
b) Wenn ja, wann kann ich dies beantragen? Es ist ja alle 2 Jahre möglich, muss ich also noch 6 Monate abwarten
c) Wo beantrage ich das? Bei meiner Bank?
b) Wenn ja, will die Bank dann in das Grundbuch des Hauses?
Der Plan ist, meinen laufenden Hypothekarkredit vorzeitig auszuzahlen/zu mindern.
Ich bin euch zu Dank verpflichtet, wenn mir hierzu jemand helfen könnte
Beste Grüsse
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Hallo Leute
Ich soll mein Auto dieses Jahr auf CH Kennzeichen ummelden.
Aktuell ist das Fahrzeug jedoch noch in einem Leasingvertrag bis 03/23
Das Fahrzeug wurde im September 2021 zollfrei importiert.
Ich habe irgendwo gelesen, dass man das 18.44 er Formular (welches mir ja erlaubt ein Jahr mit meinen AT Kennzeichen zu fahren) verlängern kann, nämlich um ein weiteres Jahr.
Hat hier jemand Erfahrung damit?
Beste Grüsse
René
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Besten dank lieberjott und vor allem basileus
Somit ist es mir spielend leicht möglich meine Quellensteuer selbst zu berechnen.
Hab zwar noch nicht verstanden warum es im Kanton dann nochmal unterschiede gibt (Gemeindebasis: zb Thun,...) aber das soll so sein.
In Wahrheit reden wir hier jedoch von keinen "großen" Abweichungen.
Meine Entscheidung wurde auch bereits kommuniziert, werde hier jetzt öfters für Wirbel sorgen
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Das Doppelbesteuerungsabkommen soll ja gerade die Doppelbesteuerung vermeiden. In den meisten Fällen versteuerst Du das Gehalt aus A in A und aus CH in CH - allerdings unter dem jeweiligen Progressionsvorbehalt. Verdienst Du also in CH 100k CHF und in A 100k (-> CHF), versteuerst Du in beiden Ländern je 100k CHF, aber zum Steuersatz von 200k CHF. In Österreich ist das mit der Steuer ja weniger spassig - habe ich mir von zwei Angestellten sagen lassen. Somit wirst du vermutlich in eine recht blutige Progression rutschen. Allerdings ist euer Spitzensteuersatz ja erst ab 1M (und zwar nur für den überschiessenden Teil). Von daher kannst Du Dir vermutlich sagen: Es könnte noch schlimmer kommen
Danke für deine Antworten @jan82 und @MissFoxi
Ich habe jetzt 2 Woche gefühlt nichts anderes gemacht als recherchieren, recherchieren, recherchieren,...
Für mich ist klar, sollte ich wechseln, dann mit 1.7.
Zusätzlich werde ich davor 2-3 Wochen auf Urlaub in der Schweiz sein bzw. auch jetzt schon ein paar Wochenenden zu einem Freund nach Genf fahren. Ich sollte kein Problem bekommen mit der 183-Tage Regel. Meine Strukturen in Ö werde ich stilllegen, kündigen etc. Es sollte also ein sauberer Cut AUT|CH entstehen. Ob ich dann jedes bzw. jedes zweite Wochenende nach Österreich meine Freundin, Freunde oder Familie besuche wird kein Problem sein. Ein Steuerberater in Ö wird mir hier jedoch helfen, um diesen Cut dann auch beim Lohnsteuerausgleich klar genug auszuformulieren.Ich habe dennoch noch ein großes, weiteres "Problem". Es wurde auch in diesem Forum hier schon oftmals durchdiskutiert. Die letzten 6 Seiten habe ich gelesen, trotzdem werde ich nicht schlau bzgl. Quellensteuer und ordentliche Veranlagung. Warum? Weil ich hier auch andere Infos von der neuen Firma bekommen habe. Habe hier mal die Details:
Schauplatz Bern, >35 Jahre, ledig, keine Kinder, Religion: ohne Bekenntnis:
Ich werde 130,000 CHF verdienen. Diese werden auf 13 Gehälter ausbezahlt. Außerdem gibt es noch einen Bonus am Jahresende von rund 15,000 CHF. 13. Gehalt + Bonus gibt's am Jahresende (1.Monat)
- Da ich die B-Bewilligung haben werde und >120,000 CHF verdiene werde ich jedes Monat meine Quellensteuer bezahlen -> Zirka 1700 CHF
- Am Jahresende werde ich eine ordentliche Veranlagung durchführen, wo die bereits bezahlte Quellensteuer abgezogen wirdWo hänge ich:
- Wie versteuere ich das 13. Gehalt + Bonuszahlung? Ich habe die 10k Brutto CHF (Lohn) + 10k Brutto CHF (13. Gehalt) + 15 Brutto CHF (Bonus) hergenommen und im Lohncomputer eingegeben.
Zu meiner Verwunderung stelle ich tatsächlich fest, dass ich die 15k Bonus 1:1 verliere. Es spielt keine Rolle ob ich 20,000 CHF oder 35,000 CHF in den Lohncomputer eingebe. Netto wird's nicht mehr. Alle Abgaben werden marginal mehr, aber ich finde nicht heraus wo der Rest ist!Meine Fragen:
1) Verliere ich tatsächlich den gesamten Bonus? (Wurde mir auch von der Firma so nahegelegt, ich soll den Bonus auf die Seite legen für die ordentliche Veranlagung)
2) Wenn ja, was soll ich mir auf die Seite parken, wenn da nichts mehr ist? Also erlebe ich bei der Veranlagung dann nochmal eine negative Überraschung?
3) Oder reicht die Abgeführte Quellensteuer aus, um bei der Veranlagung fein raus zu sein (+|- 500CHF)
4) Kann ich tatsächlich nur mit den 12. bzw 13 Gehalt rechnen und muss mir von dem was auf die Seite parken für die Veranlagung?Ich finde einfach keine Lösung. Und genau diese Fragen bringen meine Planung durcheinander. Vielleicht kann mir jemand erklären ob ich das alles richtig erkannt habe oder einen Fehler im System habe
Danke!! -
Hallo ReneM86,
das mit dem Lebensmittelpunkt hast du schon richtig erfasst. Was dabei Haupt- und Nebenwohnsitz ist, ist erstmal (unter anderen Blickwinkeln natürlich schon) für deine Frage von nachrangiger Bedeutung (da du ja bspw. auch uU in deinem gemeldeten Nebenwohnsitz die meiste Zeit verbringst.
Das ist natürlich alles sehr uneindeutig und umso weniger "offensichtlich" es ist, umso schwieriger ist es niederzulegen wo dein echter Lebensmittelpunkt ist. Deswegen ist es ratsam so wenig Spielraum wie möglich zu lassen.
Sofern deine Freundin + alle deine Vereine und dein Nebenwohnsitz in der Schweiz sind, könnte das Finanzamt schnell schlussfolgern, dass da dein eigentlicher Lebensmittelpunkt ist (>= 6 Monate des Jahres.Hoffe das hilft.
Schöne GrüßeDanke für die rasche Antwort.
Ich denke ich werde auch den Nebenwohnsitz komplett aufgeben. Ich sehe aktuell keinen Vorteil wenn ich auch in AUT gemeldet bin, ich verbringe ja tatsächlich mehr als 80% in CH. Wie es dann wird, wenn das Haus zum kaufen wird, ist sicherlich eine andere Geschichte (Grundbucheintrag) etc. Aber auch hier: Es ist ja durchaus möglich Immobilien als "Ausländer" zu erwerben. In meinem Fall dann sicherlich etwas schwerer, da ich für Ö kein "Ausländer" binIm ersten Jahr werde ich jedoch der Doppelsteuer zur Last fallen, so denke ich. Der angestrebte Wechsel wird irgendwo im August/September sein, somit war/bin ich auch mehr als die obligatorischen 182 Tage in AUT. Oder gibt es hier Sonderregelungen?
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Vielleicht hilft es jemanden:
Stehe vor ähnliche Herausforderungen.
Habe mir einen Neuwagen geleast. Start Leasing März 2018, Ende 2022. Jetzt könnte ich dieses Jahr in die Schweiz umziehen.Ich habe dem Zoll eine Nachricht geschrieben, wie hier vorzugehen ist. Das Auto gehört ja nicht mir, obwohl ich es schon seit 3 Jahren fahre! Folgende Antwort:
Für die Zollbehandlung ist einzig der eigene Gebrauch vor der Wohnsitzverlegung von Bedeutung. Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle"Die gute Nachricht: Meine Leasing Auto dürfte somit als Umzugsgut gelten. Die schlechte, ich muss es innerhalb eines Jahres in der Schweiz ummelden, was ja nicht geht, außer ich kaufe vorab heraus!
Mein Plan: Einreisen, Auto rauskaufen, in Ö verkaufen, neues Auto in CH kaufen, anmelden!
LG René
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Hallo Leute,
Bin relativ neu hier, lese schon seit einiger Zeit mit und habe mein Anliegen nicht gefunden. Falls es existiert dann löscht meinen Beitrag einfach
Ich habe vor in die Schweiz zu ziehen und dort zu arbeiten. Zuhause in Österreich, bleibt meine FreundinUnser Miete-Haus (wird nächstes Jahr zum Kauf freigegeben) ist auf meine Freundin geschrieben. Ich bin quasi nur Untermieter. Gemeldet bin ich dort natürlich noch. Sollte es zu einem Umzug kommen, hat mir ein Freund empfohlen all meine Mitgliedschaften bei diversen Vereinen und Organisationen in Österreich stillzulegen sowie meinen Wohnsitz nurmehr in der Schweiz zu melden. Grund ist: Ich müsste ansonsten meinen höheren Lohn der Schweiz ebenfalls in AUT doppelbesteuern (DBA). Jedoch finde ich im Netz und auch hier im Forum nicht wirklich diese Meinung. Reicht es nicht meinen Wohnsitz in Österreich als Nebenwohnsitz zu melden? Muss ich mich wirklich komplett abmelden?
Falls ich alles in AUT abmelde, in der Schweiz arbeite und wohne, ich in keiner vertraglichen Beziehung stehe - Könnte man doch meinen mein Lebensmittelpunkt ist danach in der Schweiz. Richtig?
Ich freue mich auf klärende Antworten
LG Renéedit: Ach ja, natürlich werde ich an vielen Wochenenden zwischen der Schweiz (sehr westlich) und Österreich (östlich) pendeln. Unter der Woche (So Abend bis Do/Fr) bin ich in der Schweiz in meiner Wohnung.