Hi Joshi, willkommen in der IT Branche von Züri, da bin ich auch unterwegs. In meinem Fall war keine einzige Versicherung notwendig, denke das liegt sehr am Vermieter und ggfs. noch an der Nachfrage. Tendenziell ist in der Schweiz aber eine Versicherung gern gesehen, wie schon beschrieben. Am besten die Deutsche nenen und angeben, dass man nach dem Umzug auf eine Schweizer Versicherung wechselt. Viel Erfolg beim Start in Züri. Bei Fragen gerne melden.
Beiträge von berghuepferli
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Hi Franezi,
basileus hat eigentlich alles beantwortet. Ich möchte nur eine weiteres Szenario bzgl Broker hinzufügen. IBKR ist ein super Broker und auf sehr hohem Niveau von den Möglichkeiten. Bei dem was Du vorhast und noch weit mehr würde ich auch noch den smart-broker in betracht ziehen. Sparpläne sind hier absolut kein Problem und auch meist kostenlos (zumindest war das immer so). Die gängigen Aktien kann man (abhängig von Handelsplatz) für 0 EUR bzw. 1 EUR handeln und das sogar am Wochenende (mit entsprechenden Spreads). Es ist sicher nicht so umfangreich wie IBKR, aber wenn man nicht direkt mit Margin und über 100k arbeitet, könnte der smart-broker auch weit benutzerfreundlicher sein. Oder wenn es ganz simpel und einfach sein soll, kann man sich auch justtrade oder traderepublic ansehen.
smart-broker geht übrigens als Schweizer und als Deutscher (bzw. Wohnsitz in einem der Länder), Du könntest also jetzt anfangen und beim Umzug einfach umstellen.
Hoffe das hilft etwas.
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Hoi zsamme, da ich nicht mehr editieren kann, kurzes Update: Es lief alles problemlos und sehr locker ab sowie ohne jegliche Kosten. Hat dennoch gut 30min gedauert. Die elektronische Zollanmeldung war eher zeitintensiv, da ich nach der anschliessenden "Plausibilitätstests" mehrfach Einträge geändert habe, bis das System alles akzeptiert hat...
Antworten:
1. Gewichte wurden nicht gross geprüft, habe lieber zu viel als zu wenig angegeben.
2. Adresse in DE hat geklappt, aber vermutlich egal, da man Empfangsland angibt.
3. Zoll wollte: Fahrzeug, Fahrzeugbrief, ursprüngliches Einfuhrformular (wird einbehalten) und elektronische Anmeldung beim schweizer Zoll.
Danach beim deutschen Zoll einführen, mit Hinweis auf deutsche Papiere und Kennzeichen. Dann am Zollhaus/Schranke den Beleg abgeben und fertig.
Euch auch viel Erfolg dabei.
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Hi zusammen,
ich bin gerade am selben Thema und habe letzte Woche mit dem Schweizer Zoll dazu telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass das Vorgehen wie es Gerd F. Januar 2021 gemacht hat auch heute (Mitte April 2022) noch gültig ist. Bitte beachten, dass es nur so einfach geht, wenn das KFZ noch in Deutschland angemeldet ist bzw. mit deutschen Kennzeichen und Papieren.
Exportanmeldung online: https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml
Das Ausfüllen der Exportanmeldung ist nich ganz trivial. Fall hier jemand Erfahrung damit hat, würde es mich freuen wenn jemand seine Erfahrung teilt.
Folgende Felder sind Pflichtfelder (mit meiner Interpretation):
Versender (Name, Adresse, usw. + Pseudo-UID "CHE222251936")
Empfänger (Name, Adresse, usw.)
Zollanmelder (Name, Adresse, usw.)
- Zahlungsverkehr (habe "0" bei MwSt. Nr. eingetragen)
- Angaben zur Veranlagung (vrmtl.: Definitiv, Deutschland)
- Transportdaten: "Eigenantrieb" (soweit Eure Kutsche das noch schafft )
Warendefinition:
- Warendefinition: (vrmtl. "PKW, Marke, Modell, Fahrgestell-Nr." ; wie bei Übersiedlungsgut-Formular)
- Warennummer: (s. https://xtares.admin.ch/tares/login/lo…sessionid=?l=de ; für ein KFZ unter 1,6t und unter 3,0 Liter Hubraum ist es: 8703.2350)
- Handelsware: JA (auch private Dinge gelten als Handelsware)
- Veranlagungstyp: (vrmtl. "Abgabenfrei" da mir mehrfach bestätigt wurde es koste nichts)
- Mengen und Wertangabe: (vrmtl. Leergewicht und gemessenes Gewicht, hier würde ich lieber zu viel angeben, da laut Tares 0 kg Toleranz besteht)
- Packstücke: (vrmtl. Verpackungscode "NE" = nicht verpackt)
- Bewilligungen: (vrmtl. "nicht bewilligungspflichtig" solange nicht militärisch nutzbar, siehe Tares Link oben)
- Nicht Zollrechtliche Erlasse: (vrmtl. "2 NZE nein", da es in Tares einen Hinweis auf Abfall gibt, aber hier nicht bei funktionierenden KFZ gilt)
- Besondere Vermerke: dies ist freiwillig, aber ggfs. auch eine Möglichkeit den Export eines als Übersiedlungsgut eingeführten KFZ mit Angabe des Formulars (das ihr vom Import noch habt und mitbringen müsst!).
Offene Fragen:
1. Welche Gewichte (Leergewicht, Realgewicht mit Fahrer oder das im Fahrzeugschein) gelten bei den Tares-Nummern (1500-3000 kg) und bei den Angaben unter "Mengen und Wertangabe"?
2. Kann beim Export unter "Empfänger" meine Adresse in der Schweiz angeben werden (Formular lässt es zu) oder muss es zwingend im Ausland sein?
3. Wird außer dem Fahrzeug, Fahrzeugbrief sowie dem Import-Formular von der Anmeldung der Übersiedlung noch etwas weiteres benötigt?
Werde dann berichten wie es geklappt hat.
Danke für Erfahrungsberichte, beste Grüsse an alle und viel Erfolg.
berghuepferli
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Die B-Bewilligung interessiert die deutschen Behörden gar nicht. Stattdessen machen die riesig Druck und auch der Kanton hat wenig Freude. Sollte man nicht unterschätzen - ich habe es leider getan.
Danke vielmals für den Einblick in die Realität! 👌 Hat das dt. Finanzamt nicht akzeptiert, dass Dein Lebensmittelpunkt in der Schweiz ist? Laut Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet ja nicht der Wohnsitz, sondern der Lebensmittelpunkt und der ist sehr eindeutig, wenn Arbeitsstelle und Partnerin in der Schweiz sind. Eig sollte das dt. Finanzamt damit nichts mehr wollen. Ich jann mir aber gut vorstellen, dass sie es einem nicht einfach machen. Wäre sehr spannend wenn Du ein paar Details zum Vorgang nennen könntest. Auch ob Du noch regelmäßig in DE warst.
Die Bewilligung G für Grenzgänger ist ja meines Wissens eig für Pendler bzw wenn bspw. die Familie oder der Lebensmittelpunkt in DE bleibt.
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Danke für den Link und den Hinweis, dann korrigiere ich auf das Parlament. Ich finde sehr vieles deutlich besser gelöst in der Schweiz, die Wohnsitz Regelung gehört leider nicht dazu. In einer globalisierten Welt verstehe ich den Ansatz zumindest nicht. Hat aber sicher seinen Ursprung.
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Egal welche Bewilligung, aus dem was Du schreibst verbleibt Deine steuerliche Ansässigkeit sicherlich in Deutschland. Also EKSt-Pflicht in D. Eher unschön mit Schweizer Gehalt.
Bist Du Dir sicher, dass man mit Bewilligung B und verbleibendem Wohnsitz in DE (könnte ja Ferienwohnung o.ä. sein) EkSt auf Einkommen in der Schweiz ans deutsche Finanzamt zahlen muss? Bei regelmäßigem Aufenthalt (60, 180 Tage Regel) ist das mit Doppelbesteuerungsabkommen klar. Wenn aber einzig der dt. Wohnsitz besteht und man wenn überhaupt nur max wenige Tage im Jahr mal kurz dort wäre, verstehe ich die EKSt-Pflicht nicht.
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Hi LilaZahnpasta 👌
Sehr spannende Frage, die mich auch noch beschäftigt. Ich denke aber es kommt sehr auf das Unternehmen, die Branche, den Vorgesetzten und teils sogar auf die Region an. Wie eben überall. Generell habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Unternehmen in der Schweiz tendenziell etwas menschlicher und familiärer sind btw. die kühle, ruppige Ellenbogenwelt nicht so stark ausgeprägt ist wie teils in Deutschland.
Was sagen denn Deine Freunde? Arbeit in Zürich oder hinter den sieben Bergen? Großkonzern oder kleiner Familienbetrieb?
Wünsche Dir einen guten Start 💪
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Vielen Dank für die Meldung! Sehr spannend und Glückwunsch, dass es so einfach geklappt hat. Darf ich fragen ob die Versicherung auch über Audi läuft und ob diese nun in der Schweiz weiter genutzt werden kann?
Guten Start in Zürich!
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Das habe ich mich auch schon immer gefragt.
GIbt ja viele, die für ein paar Jahre in die Schweiz gehen aber Depot und Konten in Deutschland weiterlaufen lassen.
Die Quellensteuerregel in Schweiz lässt es ja zu aber was sagt Deutschland dazu?
Definitiv ein spannendes Thema. Ich kenne auch Deutsche in der Schweiz, die mit Bewilligung B noch den deutschen Wohnsitz für Post, Banken und Depots nutzen.
Bei der Besteuerung sehe ich es ganz klar (Achtung keine Steuerberatung, bin Laie), dass es hier für das deutsche Finanzamt um den Lebensmittelpunkt geht. Sind Arbeitsstelle und Partnerin in der Schweiz wäre das sehr eindeutig und die unbeschränkte Steuerpflichtigkeit besteht in der Schweiz und nicht in Deutschland. Anders sieht es mit Partner in DE oder noch Einkommen in DE aus (bspw. Mieteinnahmen aus Immobilien usw). Dann definitiv zum Steuerberater. Im Zweifel immer!
Den Ärger (Erkkärungsnot) hat man in der Regel nur mit dem Land in dem man nicht Steuern zahlen will. Dazu kommt das Doppelbesteuerungsabkommen und damit findet sich für jeden eine individuelle Lösung.
Ich würde es allerdings generell begrüßen wenn die Schweizer Justiz die Scheuklappen vor ausländischen Wohnsitzen ablegt. Meines Wissens sieht sie idR nur den einen Hauptwohnsitz in der Schweiz.
Hat noch wer Erfahrung mit Depots behalten in Deutschland (gab's Probleme mit dem dt. Finanzamt)?
Erfahrungen mit Übertrag in die Schweiz (bspw. zu Swissquote?)?
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Hi rumo,
bin gerade im Umzugsprozess und würde behaupten, dass es als EU Bürger kein Problem darstellt. Allerdings ist es für den Arbeitgeber ein Aufwand und natürlich für Dich und die Ämter (inkl. Kosten). Beachte vor allem das Problem mit dem Umzugsgut. Falls Du einiges an Umzugsgut hast muss das ja aus Deutschland ausgeführt und in die Schweiz eingeführt werden. Später dann alles rückwärts. Hier gibt es Einschränkungen wie lange es im letzten Land in Deinem Besitz gewesen sein muss usw. Aber es gibt auch Ausnahmen für Rücksiedler. Steuerlich wird es auch sportlich. Aber möglich ist es bestimmt. Einfacher wäre vermutlich in der Schweiz zu bleiben. Ruf doch mal beim Einwohnermeldeamt der Schweizer Gemeinde oder dem Zoll an.
Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Viel Erfolg und Grüsse