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Beiträge von PatrickSG

  • Umzugsunternehmen

    • PatrickSG
    • 27. August 2017 um 18:26

    Hoi Jadi

    Mit einem konkreten Unternehmen kann ich dir leider nicht helfen, aber wenn du mir eine pers. Message schickst, kann ich dir meine Nr. geben u. hoffentlich deine Verwirrung etwas auflösen. Es gibt ferner ein paar Sachen, die ihr unbedingt beachten solltet.

    In welchen Kanton geht es u. über welche Grenze fahrt ihr? VG

  • Auto nachträglich in Schweiz mit Formular 15.30 einführen

    • PatrickSG
    • 27. August 2017 um 18:21

    Geht meines Wissens nach nicht, da dir das Auto nicht nur zum Umzug, sondern schon mind. 6 Monate zuvor gehört haben muss (auf dich zugelassen). Falls das nicht der Fall ist, bleibt nur wie Maik sagt eine normale Einfuhr mit Verzollung oder direkt in CH neu kaufen.

    VG

  • 2. Forums- und Auswanderertreffen 10. Juni 2017 (Neuer Termin)

    • PatrickSG
    • 5. Mai 2017 um 13:00
    Zitat von honigbiene111

    Hey an alle
    ja..hab auch nochmal reingeschaut.Wird man im Team eingeschlossen?
    Gruss aus Rheinfelden

    ja, gruppengrösse ist in gewissem Umfang meist wählbar. Im Team hast du halt auch bessere Chancen raus zu kommen, da mehr Ideengeber.

  • 2. Forums- und Auswanderertreffen 10. Juni 2017 (Neuer Termin)

    • PatrickSG
    • 5. Mai 2017 um 11:01

    Hoi zäme

    Konnte den Paralleltermin leider nicht schieben u. muss daher leider doch absagen.

    Eine Verschiebung um einen Monat fände ich natürlich gut, da ich ab 06.06. wieder besser verfügbar bin an WE.

    Falls ihr doch geht, würde ich euch Escape empfehlen. Bringt echt Fun im Team.

  • Steuererklärung mit Aufenthaltsbewilligung B unter 120'000 CHF

    • PatrickSG
    • 4. Mai 2017 um 14:07

    Das kommt auf deine individuelle Situation an. Je nach Gemeinde u. Kanton unterscheiden sich die steuerlichen Regelungen. Wichtig ist, wie bereits beschrieben, dass du nach erstmaliger Einreichung für die Folgejahre verpflichtet bist zur Abgabe.

    Ein Hinweis noch: Vorsicht bei pauschalen Aussagen, wie Arbeitsweg rechnet sich auf jeden Fall usw. Du musst individuell schauen, was sich bei dir lohnt. Bsp.: selbst bei täglichen Arbeitswegen von 100 km ist die Anrechenbarkeit u.a. im Kanton St. Gallen auf die Kosten eines GA ab 2016 (Veranlagungsjahr) begrenzt. Auch Pauschalabzüge für bspw. Berufskosten sind unterschiedlich. Schau dir am besten die Steuersoftware deines Kantons mal in Ruhe an u. nimm dir die Zeit einmal durchzurechnen (ist selbsterklärend u. leichter als die deutsche StErkl.). Du kannst dir einen Näherungswert für die Steuerschuld ausrechnen u. dann vergleichen. Kannst ja dann immernoch entscheiden, ob du elektronisch einreichst oder nicht.

  • 2. Forums- und Auswanderertreffen 10. Juni 2017 (Neuer Termin)

    • PatrickSG
    • 4. Mai 2017 um 13:34

    Hoi zäme

    Wettertechnisch soll es ja nicht so super werden am WE. Findet das Treffen trotzdem statt? Evtl. muss ich morgen leider spontan noch absagen, versuche aber mein Bestes, um zu kommen. VG

  • In Liechtenstein arbeiten und in der Schweiz wohnen.

    • PatrickSG
    • 15. März 2017 um 12:51

    Sali

    Die Entscheidung für die Schweiz ist sicher keine falsche nach meiner Meinung.

    Da ich in LIE arbeite u. in CH wohne, erlaube ich mir mal den Versuch Licht ins Dunkel zu bringen.

    Im Normalfall beantragst du in CH eine B-Bewilligung (Arbeitsvertrag u. Mietvertrag sollten dir bereits vorliegen) ohne Erwerbstätigkeit in CH. Ferner benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit für LIE (erledigt meist der AG). Im Regelfall versteuerst du in LIE dann nichts u. bist voll steuerpflichtig in CH. Lediglich Sozialabgaben (AHV, etc.) fallen in LIE an.

    Noch ein kurzes Wirt zum Szenario Einwanderungslotterie: Es stimmt, dass die Anzahl der Bewilligungen (hier geht es aber um Aufenthaltsbewilligungen mit Wohnrecht) sehr begrenzt über eine Lotterie (analog Greencard USA) vergeben werden. Geht über zwei Runden u. kostet in Summe ca. 700 CHF falls du nach der ersten weiterkommst. Muss jeder selber wissen, ob es das wert ist. In LIE sind die Mietoreise aber auch nochmal höher als in CH, dafür die Steuern nochmal geringer (je nach Vergleichskanton in der CH). Kenne Leute bei denen hat es auf Anhieb funktioniert und welche, die haben nach drei Jahren aufgegeben.

    Hope that helps

  • Nebenjob als deutscher Rentner in der Schweiz..

    • PatrickSG
    • 15. März 2017 um 12:38

    Sali zäme.

    Also, mein Beitrag zum Thema aus Erfahrungen (Sorry vorab für Typos, da ich über Natel schreibe):

    Thema 1 Steuern: du wirst weiterhin in D unbeschränkt steuerpflichtig sein, da dort dein Hauptwohnsitz ist (hier zählt für den Fiskus auch nicht, wo du überwiegend im Jahr aufhältst, sondern, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Bei eigenem Haus in D wird es immer auf D hinauslaufen was den Steuerstaat betrifft). D.h. du müsstest auch Einkünfte aus CH in D versteuern. Selbst wenn du dich in D abmelden würdest, müsste in deinem Fall die sog. "überdachte Besteuerung" gelten (ist ein Spezialfall im DBA CH-D und kennen selbst viele Finanzbeamte nicht), da du weiterhin Rente und damit Einkommen aus D beziehst. Mindestens würde sich aber mal deine Progression (also deine Besteuerungsbasis erhöhen). Einzelheiten kann dir sicherlich ein StB nennen. Würde aber an deiner Stelle überlegen, ob du hier vor Ort nicht lieber das tolle Land geniesst, anstatt dein Einkommen aus der Schweiz zusätzlich beim D Finanzamt abzugeben.

    Thema 2 KK:
    Kann ich so bestätigen, was Maik sagt. Es gibt Befreiungsgründe: dies ist u.a. wenn du eine KK in D nachweisen kannst. Allenfalls müsstest du von der KK in D ein E106-Formular an eine kooperierende Schweizer KK geben u. wärst dann kostenfrei in der CH versichert. Abrechnungen laufen über eine zentrale Verrechnungsstelle.

    Thema 3 Bewilligung:
    Ich musste in Buchs SG keine Abmeldung vorlegen. Ein Mietvertrag in CH, der Antrag auf Bewilligung u. Lohnnachweise (Arbeitsvertrag) oder alternativ Bürgschaft hat gereicht. M.E. bräuchtest du eine "L" und müsstest nach einem Jahr verlängern. Prüfe aber auch mal, ob nicht doch "G" (Grenzgänger) in Frage kommt. So blöd das klingt für Bonn-CH. Ich meine aber, dass du als EU27-Bürger überall in der EU wohnen kannst und trotzdem als Grenzgänger giltst, wenn du in der CH schaffst u. mind. am WE zum Wohnort (Bonn) zurückkehrst. Ansonsten meine Empfehlung: mal der Gemeinde die Situation schildern oder beim Migrationsamt des Kantons anrufen. Die sind erfahrungsgemäss sehr nett und hilfsbereit.

    Sorry, dass es jetzt doch länger geworden ist. Hoffe, das hilft dir weiter.

  • Handy Vertrag

    • PatrickSG
    • 12. Februar 2017 um 15:26

    salut

    Keliner Erfahrungsbericht:

    Da ich nur grösstenteils nur noch in der Schweiz unterwegs bin, habe ich mich damals für das Abo von der Post (Salt-Netz) entschieden. Bin damit soweit zufrieden. Ab und zu muss ich manuell das Netz neu suchen, wenn ich nach Liechtenstein rüber fahre oder umgekehrt, aber das ist kein Problem und für 39 CHF im Monat auf jeden Fall hinnehmbar. Kann flat in die EU + USA (u. neu auch GB - ;-)) telefonieren und habe pro Monat 1GB Datenvolumen 4G (was in den meisten Fällen auch erreicht wird. Das Angebot gibt es auch ohne Natel für 34 CHF (evtl. kannst du dir ein neues dann bei Amazon oder so kaufen). Gut finde ich die Flexibilität, dass ich nur 1 Mon. Kündigungsfrist habe u. wenn ich mal in Österreich oder sonstwo bspw. zum Skifanhren unterwegs bin, kann ich für 5 CHF pro Monat eine Europa-Option zubuchen und zu schweizer Tarifen telefonieren.

    Alternative wäre u.a. PlusEurope (auch Salt) für 89 CHF im Monat mit unbegrenzt innerhalb EU. Gibt es in der Promo manchmal auch für 59 CHF. Soll jetzt keine Werbung sein, habe mich damals für Salt entschieden wegen Preis. Klar hätte ich auch dauerhaft gerne die Netzabdeckung von Swisscom, finde ich persönlich aber zu teuer (vgl.barer Tarif läge ca. bei 120 CHF wurde mir im Shop erklärt). Sunrise kam für mich nicht in Frage, da für die Liechtenstein schon als Ausland gilt und damit der Tarif deutlich teurer wäre. Wenn du nur in der Schweiz bist, soll das Netz aber auch ganz ok sein.

    Hoffe das hilft ein wenig.

  • Schieferplatten

    • PatrickSG
    • 12. Februar 2017 um 15:06

    Würde mal beim Jumbo schauen oder in Vorarlberg (falls logistisch sinnvoll) beim Obi habe ich sie auch schon gesehen.

  • Umzug mit B-Bewilligung

    • PatrickSG
    • 12. Februar 2017 um 15:03

    Hoi Olli

    Habe zwar auch nur Erfahrungen beim Zügeln innerhalb des Kantons, aber auch über Kantonsgrenzen hinweg sollte es kein Problem geben. Sprich einfach mit der alten und der neuen Gemeinde. Meine Erfahrung: die schweizer Behörden sind da sehr nett und hilfsbereit. Sie werden dir sagen, wann was zu erledigen ist. Gezahlte Steuerbeträge etc. werden dann eh verrechnet bzw. dir ausgezahlt u. du musst dann neu einzahlen. Der Krankenversicherung musst du Bescheid geben - ist baer auch meist unproblematisch und dann bekommst du (wenn nicht gerade regionale KV) eine neue Agentur zugewiesen, eine neue Rechnung über und thats it.

    Frohes zügeln :winking_face:

  • Krankenkassenwahl, Franchise und Zahnunfall

    • PatrickSG
    • 12. Februar 2017 um 14:56
    Zitat von Maik

    Hallo Anne

    Wenn du 2'500 Franchise wählst, musst du die ersten 2'500 Franken im Jahr selbst zahlen. Wichtig ist dabei aber, dass die Kosten dennoch anerkannt werden und dir bei der Franchise angerechnet werden. Es brauch nur mal etwas Grösseres wie ein Spitalaufenthalt dazu kommen und schon bist du sehr froh drum. Alle anerkannten Rechnungen werden dabei über das Jahr von der Franchise abgezogen und zusammen gerechnet.

    Beispiel:

    • 1. Arztrechnung 500 Franken
    • 2. Arztrechnung 1'000 Franken
    • 3. Arztrechnung 300 Franken
    • 4. Arztrechnung 1'000 Franken

    Gesamtkosten: 2'800 Franken

    Bei der 4. Arztrechnung wirst du Geld zurück bekommen.

    Schöne Grüsse
    Maik

    Alles anzeigen

    Hat Maik schon gut erklärt. Kleine Ergänzung meinerseits:

    Bei allen Arztrechnungen, die deine Franchise letztlich übersteigen, hast du noch 10% Selbstbehalt (max 700 CHF im Jahr) zu zahlen.

    Beispiel von Maik (ergänzt):

    Gesamtkosten 2800 CHF
    abzgl. Franchise 2500 CHF
    Differenz 300 CHF
    abzgl. 10% SB 30 CHF
    Erstattung für dich 270 CHF

    Für alle weiteren Rechnungen gilt: du zahlst nur noch 10% des Rechnungsbetrags (bis max. 700 CHF in Summe pro Jahr) u. die restliche Arztrechnung (bei Auslandsbehandlungen musst du meist in Vorkasse gehen) bekommst du erstattet. Im nächsten Jahr geht das Spiel von vorne los. Die hohe Franchise kann sich trotzdem lohnen u. eine Zusatzversicherung (je nach Ausgestaltung) auch. Hängt aber sehr vom individuellen Fall ab.

    Achja, und Vorsicht bei Spitalzusatzversicherungen - hier gibt es meistens auch einen Franchisebetrag, der aber in vielen Fällen losgelöst von der Franchise der Grundversicherung läuft. Eine Verrechnung bieten nur wenige Krankenkassen.

  • Forumstreffen

    • PatrickSG
    • 12. Februar 2017 um 14:39

    Hoi zäme

    Sorry, hab's jetzt erst gelesen. :loudly_crying_face: Danke trotzdem für die Einladung Maik. Luzern am 12.02. hätte ich aber eh nicht geschafft. Warte dann auf das nächste Treffen (evtl. Richtung Rheintal...)

    Allen einen guten Wochenstart u. VG
    Patrick

  • Viele Fragen zur geplanten Auswanderung/Wie sind Eure Erfahrungen?

    • PatrickSG
    • 6. Dezember 2015 um 14:46

    Hoi.

    Also aus persönlicher Erfahrung kann ich dir folgendes zu 1)+2) berichten:

    Wenn ein AG dich hier in CH oder FL wirklich haben will, wartet er auch gerne auf dich und ist sehr kulant und hilfsbereit. Konkret war's bei mir so, dass ich im Mai eine Bewerbung geschickt habe und die Antwort per Mail kam ca. 1,5-2- Wochen später. Dannn wurde relativ kurzfristig ein Termin für ein erstes Telefoninterview vereinbart. Ich hatte ein ähnliches Problem wi du; ich konnte nicht "mal eben" runter fahren zum Gespräch zumal ich noch beruflich in Asien war. Habe meinem neuen AG das so dargelegt und siehe da: war erstmal kein Problem (sehr lösungsorientiert). Das erste persönliche Gespräch war dann nach meiner Rückkehr Anfang Juli und da der ich bereits im Vorfeld meinen zuständigen Vorstand kennelernen sollte (dieser aber im Urlaub war), war der nächste Termin erst im August. Da ich aber extrem ungünstige Kündigungsfristen hatte konnte ich erst per Dezember anfangen. das war jedoch überhaupt kein Problem (mein neuer AG hätte sogar noch bis 1.1. gewartet). Hinsichtlich der Referenzen: dies ist soweit ich das mitbekommen habe, ist das Einholen von Referenzen Usus, d.h. früher oder später wird's auf dich zukommen. War bei mir eher unproblematisch, da ich im Vorfeld alles geklärt hatte und erst nach Unterschrift des neuen Vertrages gekündigt hatte. Habe meinen neuen AG gebeten, die Referenzen erst nach RS mit mir bzw. ab einem vereinbarten Zeitpunkt einzuholen; auch das war kein Problem. Auch hier waren sie sehr lösungsorientiert und kulant.

    Zu Kautionen kann ich dir leider nichts sagen, da das bei mir entfallen ist. Auch bei Anmeldung etc. hat mich mein Ag sehr hilfsbereit unterstützt.

    Drücke dir die Daumen.

    VG
    Patrick

  • Private Wareneinfuhr in die Schweiz oder auch "Einkaufstourismus" - Best practice?

    • PatrickSG
    • 6. Dezember 2015 um 14:16

    Ergänzung zu Maik: An Grenzübergängen, die nicht 24h besetzt sind, gibt es auch die Möglichkeit der Selbstdeklaration. Dann hängt am Grenzposten ein Kasten mit Formularen, die du zusammen mit den Belegen einsenden kannst und dann bekommst due die Zahlungsaufforderung mit allenfalls anfallenden Verssteuerungen zugesandt. Ist aber auf den Zollseiten auch nochmal beschrieben:

    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/s…nststellen.html
    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/s…nststellen.html

    VG
    Patrick

  • Aktuelle Bedingungen für Auswanderer

    • PatrickSG
    • 6. Dezember 2015 um 14:00

    Hoi.

    Mir geht es da ähnlich wie Marcus; die Frage beschäftigt mich auch. Gerade da die Planung wäre relativ schnell auch Eigentum zu erwerben (was ja nach meiner Auskunft auch mit einer B-Bew. geht). Wenn nun aber in 5 Jahren die MEI negative Auswirkungen haben könnte, macht mir das schon Sorgen...

    VG
    Patrick

  • Pannenhilfe

    • PatrickSG
    • 6. Dezember 2015 um 13:52

    Hoi.

    Kann die Aussage von batschy so bestätigen. Habe im Vorfeld des Umzugs auch mit dem ADAC gesprochen (Plus Mitgliedschaft und Lebensgefährtin via Partnermitgliedschaft abgesichert). Wenn du beim ADAC deine schweizer Adresse als Hauptanschrift angibst, wird dies als Heimatanschrift behandelt. Sei dir aber bewusst, dass dadurch z.B. bei Abschleppen, Rücktransporten, etc. (auch bei Pannen in D) du bzw. dein Fahrzeug immer wieder in der Schweiz landen. D.h. auch, dass meine Freundin (lebt noch in D) bei bei Unfall auch in die Schweiz rücktransportiert würde bzw. bei einer Panne das KfZ rein theoretisch auch in die Schweiz abgeschleppt würde.

    So war zumindest die Aussage des ADAC. Habe es zum Glück noch nicht in der Praxis erfahren müssen. Zusätzliche Absicherung für ca. CHF 70 klingt aber jetzt auch nicht so schlecht.

    Ciao
    Patrick

  • Steuerveranlagung in der Übergangszeit

    • PatrickSG
    • 23. November 2015 um 13:03

    Danke Maik.

    Das bestätigt zumindest auch erstmal mein Verständnis der Progressions-Thematik. Kann mir noch jemand kurz erklären, wie die Steuererklärung für die Schweiz aussieht bei Übertritt im laufenden Jahr? Sind deutsche Einkünfte anzugeben und was kann allenfalls abgesetzt werden (Heimfahrten, in D gezhalte Steuern, etc.)? Bin für jeden unverbindlichen Hinweis dankbar, was zu beachten ist.

    Danke u. VG
    Patrick

  • Steuerveranlagung in der Übergangszeit

    • PatrickSG
    • 20. November 2015 um 12:51

    Hallo Community.

    Habe eine etwas komplexe Startsituation und würde gerne mal eure Erfahrungen bzw. Meinungen zu diesem Thema hören.

    Werde per 30.11. in der Schweiz wohnen (B-Bewilligung am 10.11. bereits beantragt) und ab.1.12. in FL arbeiten. 01/15-11/15 habe ich Gehalt in D bezogen.

    Mein derzeitiger Kenntnissstand ist, dass ich nicht Quellensteuer zahle, sondern wie C-Bewilligte oder Schweizer am Ende des Jahres veranlagt werde mit Gemeinde-, Kanton- und Bundessteuer. Plan ist es außerdem zunächst in D gemeldet zu bleiben (Abmeldung nächstes Jahr März vorauss.). So weit so gut, aber wie sieht es mit der Steuerpflicht aus? Hierzu habe ich bisher unterschiedliche Infos erhalten:

    Variante 1: Bin in D für 2015 unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. Gehalt 01/15-11/15 ist normal im Rahmen der EStErkl. zu versteuern und das Gehalt 12/15 aus FL unterliegt in der deutschen EStErkl. der Progression - also würde zur Festlegung des Steuersatzes herangezogen, aber nicht in dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. In CH wäre ich auch unbeschränkt steuerpflichtig und müsste das Gehalt 12/15 verstuern unter Progression des Einkommens aus 01/15-11/15.

    Variante 2: Falls ich mich per 30.11. in D abmelde, interessiert den deutschen Fiskus mein Gehalt aus FL nicht und ich müsste nur 01/15-11/15 versteuern. Dafür in CH nur 12/15 zu versteuern bzw. anzugeben.

    Werde auch nochmal bei einem StB in CH nachfragen, würde mich trotzdem für eure Meinungen interessieren. Stimmt das so wie oben dargestellt? Wie war's bei euch bei unterjährigem Umzug (insb. bei Teilumzügen, wo ihr parallel in D und CH gemeldet wart)?

    Warum gibt es eigentlich keien Versteuerung in FL? Oder ist mir da nur was entgangen?? :confused_face:

    Ganz lieben Dank u. VG
    Patrick

  • Forumstreffen

    • PatrickSG
    • 20. November 2015 um 12:33

    Servus.

    Würde, falls Ort und Termin einzurichten sind, auch gerne teilnehmen. Könnte allerdings vorerst zunächst nur an Feiertagen oder WE.

    VG
    Patrick

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