Hallo zusammen
Nach fast 9 Monaten Zusammenleben und weit über 7 Jahren Beziehung hat mich mein Schatz endlich gefragt ob ich ihn heiraten will. Nun sind wir also offiziell verlobt inklusive Schweizer Verlobungsring.
Wir wollen zwar nichts überstürzen und wollen die Hochzeit erst im nächsten Frühling/Sommer stattfinden lassen, aber natürlich kreisen sich die ersten Gedanken schon darum: Wie läuft das eigentlich ab, wenn sich zwei Deutsche, die mit einer B-Bewilligung (mein Verlobter hat nächstes Jahr im Herbst die 5 Jahre voll und damit dann sogar die Chance auf das C) in der Schweiz leben, arbeiten und jetzt auch noch heiraten wollen. Ich habe mich mal im Internet kundig gemacht und eine ziemlich lange Liste an Dokumenten gefunden, die man vorweisen muss. Und eine Regelung, die ich leider irgendwie nicht so toll finde: Wenn die Unterlagen alle zusammengetragen sind, muss ein ausländisches Paar einen Antrag stellen, dass sie heiraten wollen. Wird diesem Antrag stattgegeben, hat das Paar nur drei Monate Zeit, zu heiraten. Stimmt das wirklich? Da kann man ja quasi gar nichts mehr planen. Drei Monate vorher bekommen wir ja nie eine schöne Location etc. Hat von euch schon jemand die Erfahrung gemacht und hier geheiratet? Für uns gibt es natürlich auch immer noch die Option in Deutschland zu heiraten, was wir aber eigentlich nicht unbedingt wollen, weil wir nun mal unseren Lebensmittelpunkt hier haben. Aber falls das die etwas weniger aufwendige Option wäre: Wie läuft das ab, wenn man in Deutschland heiraten will und beide dort keinen Wohnsitz mehr haben? Wie läuft das mit der Anerkennung der Eheschliessung in beiden Ländern ab, je nachdem wo wir uns nun das Ja-Wort geben wollen. Achso, es geht "nur" um die standesamtliche Hochzeit. Kirchlich kommt ohnehin für uns nicht in Frage und eventuell soll es dann noch eine persönliche, freie Zeremonie in Deutschland geben, die ja aber ohnehin nicht offiziell ist oder anerkannt werden kann/muss und nur noch einmal etwas Schönes für uns mit Menschen ist, die uns in unserem Leben wichtig sind.
Eine andere Frage noch: Ich habe gelesen, dass das das Namensrecht in der Schweiz vor ein paar Jahren total geändert wurde. Keiner von uns beiden möchte auf seinen Geburtsnamen verzichten und den Namen des anderen komplett annehmen, aber eine gewissen "Verbindung" hätte ich schon gerne, die auch im Namen ersichtlich wird, weshalb ich mich eigentlich schon für einen Doppelnamen entschieden habe. Da es mit unseren beiden Nachnamen eine recht schön klingende Kombination gibt, ist das für uns eigentlich die perfekte Lösung. Allerdings habe ich gelesen, dass es den typischen Doppel-Nachnamen in der Schweiz nicht mehr gibt. Ich würde in dem Fall offizell den Namen meines Verlobten annehmen und könnte einen sogenannten Allianznamen mit den beiden Nachnamen bilden, der aber wohl nie der offizielle Name wäre. Ich dürfte ihn benutzen, aber das war es auch schon. Das finde ich als Lösung eben nicht so toll, weil dann könnte ich ja gleich meinen Geburtsnamen hergeben und seinen Namen annehmen, was wir aber wie gesagt eben nicht wollen. Weiss jemand von euch, wie das abläuft? Stimmt es wirklich dass wir einen Antrag stellen könnten, dass das Namensrecht unseres Heimatlandes angewendet werden kann? Wie würde das dann überhaupt ablaufen, wenn wir doch in Deutschland heiraten?
Ihr seht, ganz viele Fragen, die wir jetzt schon haben. Wir würden uns sehr über ein paar Tipps oder gar eigene Berichte freuen.
Danke und euch allen ein schönes, sonniges Wochenende
Penelope