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Rückzug innerhalb eines Jahres

  • kfz_2020
  • 20. Juni 2020 um 23:03
  • kfz_2020
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    kfz_2020
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    • 20. Juni 2020 um 23:03
    • #1

    Habe meinen PKW Ende letztes Jahres im Rahmen eines Zuzugs in die Schweiz als Umzugsgut (18.44) verzollt. Wohnsitz seither ausschliesslich in der Schweiz. :CH:
    Auto wurde aber bisher nicht in der Schweiz angemeldet, da angeblich 12 Monate Frist. Fahre selten, aber weiterhin mit D Führerschein/Nummerntafel in CH.

    Gehe jetzt nach 10 Monate zurück nach Deutschland. Muss ich das Auto jetzt wieder verzollen, wenn immer noch D Versicherung und D Zulassung aufrecht?

  • MotU
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    MotU
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    Zürich
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    Deutschland
    • 22. Juni 2020 um 09:35
    • #2

    Hoi,

    meines Wissens nach ja. Denn auch wenn es noch in Deutschland registriert ist, so ist es doch offiziell ausgeführt bzw. in die Schweiz importiert und das muss wieder rückgängig gemacht werden.

  • kfz_2020
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    kfz_2020
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    • 24. Juni 2020 um 10:15
    • #3

    Update zum konkreten Fall:
    Zollamt meint, Auto keinesfalls angeben, weil noch zugelassen in D. Würde alles nur unnötig viel komplizierter machen. Problematisch wäre, wenn das Auto in der Schweiz zugelassen worden wäre.
    Mal sehen was passiert...

  • Chris6
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    Chris6
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    • 6. November 2020 um 12:07
    • #4

    Hi, wie ist es im Endeffekt gelaufen? Ich möchte auch zurück, hab mein Auto noch nicht umgemeldet aber die deutsche Versicherung Hat mir zum 01.01.21 Gekündigt. Da ich meinen Job kündigen möchte überlege ich, das Auto jetzt wieder auszuführen und in Deutschland auf meinen Freund anzumelden, dann würde ich mir den ganze TÜV usw ersparen. Hätte aber evtl Zollkosten..man muss ja das Auto auch wieder aus der Schweiz ausführen. Wie war es nun bei dir? Lieben Dank

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