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Zusage! weitere Schritte..

  • OgelDerEchte
  • 7. August 2020 um 23:30
  • OgelDerEchte
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    OgelDerEchte
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    • 7. August 2020 um 23:30
    • #1

    So Leute, nach meiner Arbeitsprobe die zu meiner Überraschung sehr entspannt verlief im Pharmaunternehmen kam dann 1 Tag später ( vorgestern) Telefonisch die Zusage :CH::CH::CH:

    Gott war ich nach den Beruflichen Niederschlägen in Deutschland(Stahlindustrie-Co2 Politik und China...) froh drüber !vorallem froh im Bereich der sicheren Pharma gelandet zu sein.

    Nächste Woche sollte ich dann meine Papiere erhalten, die Personalchefin weiß Bescheid das ich noch umziehen muss.
    Ich habe mich entschieden Grenzgänger zu werden/bleiben fürs erste. Meiner Ansicht nach das beste was ich machen kann und die 40-50 km Fahrt sind vollkommen verträglich.

    Was muss ich jetz als nächstes beachten, wenn ich die Papiere erhalten habe kommende Woche?Grenzgängerbescheinigung beantragen? oder macht das mein zukünftiger Arbeitgeber(erweitertes Führungszeugnis ist schon vorhanden) .


    Kann mir jemand eine Telefonflat empfehlen als Grenzgänger? ist bei der Schweiz leider ein wenig doof, oder kann man auch als Grenzgänger eine Schweizer Nummer beziehen?

    Weiß jemand ob ich meine Kennzeichen meines Autos und Motorrades zwingend ummelden muss in Deutschland?

    Nur mal aus Interesse falls ich doch auswandern will, welche Immobilienportale hat die Schweiz?

  • lieberjott
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    • 11. August 2020 um 11:56
    • #2

    Grenzgängerausweis sollte dein Arbeitgeber beantragen - hake aber sicherheitshalber nochmal beim HR nach, ob sie das machen. Du musst ihnen ja auch sagen (falls nicht schon geschehen), dass du Grenzgänger sein willst - für die korrekte Lohnabrechnung.

    Wenn du nach BaWü gezogen bist, meldest du dich beim örtlichen Finanzamt dass du als Grenzgänger anfängst.
    Hier mal exemplarisch : https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseit…ce/Grenzgaenger -> "DBA Schweiz" anklicken. Du musst dich um die Ansässigkeitsbescheinigung kümmern und den Fragebogen ausfüllen.

    Dann in der Schweiz eine Krankenversicherung für Grenzgänger besorgen (z.B. Sympany). Nach Abschluss dort das Formular E-106 anfragen, damit du bei einer beliebigen deutschen Krankenkasse ebenfalls ein Kärtchen bekommst und dich in Deutschland kostenlos behandeln lassen kannst - inkl. Zahnarzt.

    "Kann mir jemand eine Telefonflat empfehlen als Grenzgänger? ist bei der Schweiz leider ein wenig doof, oder kann man auch als Grenzgänger eine Schweizer Nummer beziehen?"
    Bei Telekom-Verträgen ist die Schweiz im EU-Roaming inkludiert, damit als "gratis". Bei Vodafone gibt's das wohl auch, kostet aber 5 Euro extra pro Monat.
    Du kannst auch als Grenzgänger eine Schweizer Prepaid-Karte haben. Musst du aber vor Ort im Laden abschliessen und geht auch erst wenn du deinen Grenzgängerausweis hast. Egal ob Swisscom, Salt oder Sunrise. Im Optimalfall hast du dann ein Dual-SIM-Smartphone.

    "Weiß jemand ob ich meine Kennzeichen meines Autos und Motorrades zwingend ummelden muss in Deutschland?"
    Ist heutzutage wohl nicht mehr nötig.

  • Sympany
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    Sympany
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    • 11. August 2020 um 13:12
    • #3

    Hallo OgelDerEchte

    Betreffend Krankenversicherung - Infos zu unserem Angebot für Grenzgänger findest du hier: sympany.ch/de/privatkunden/grundversicherung/euroline.html

    Viele Grüsse
    Sympany, Andrea

    ***
    https://www.sympany.ch/de

  • Simon
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    Simon
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    • 12. August 2020 um 09:17
    • #4

    Als Grenzgänger kannst Du auch Deine deutschte Krankenversicherung behalten.

  • OgelDerEchte
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    OgelDerEchte
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    • 13. August 2020 um 17:12
    • #5
    Zitat von lieberjott

    Grenzgängerausweis sollte dein Arbeitgeber beantragen - hake aber sicherheitshalber nochmal beim HR nach, ob sie das machen. Du musst ihnen ja auch sagen (falls nicht schon geschehen), dass du Grenzgänger sein willst - für die korrekte Lohnabrechnung.

    Wenn du nach BaWü gezogen bist, meldest du dich beim örtlichen Finanzamt dass du als Grenzgänger anfängst.
    Hier mal exemplarisch : https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseit…ce/Grenzgaenger -> "DBA Schweiz" anklicken. Du musst dich um die Ansässigkeitsbescheinigung kümmern und den Fragebogen ausfüllen.

    Dann in der Schweiz eine Krankenversicherung für Grenzgänger besorgen (z.B. Sympany). Nach Abschluss dort das Formular E-106 anfragen, damit du bei einer beliebigen deutschen Krankenkasse ebenfalls ein Kärtchen bekommst und dich in Deutschland kostenlos behandeln lassen kannst - inkl. Zahnarzt.

    "Kann mir jemand eine Telefonflat empfehlen als Grenzgänger? ist bei der Schweiz leider ein wenig doof, oder kann man auch als Grenzgänger eine Schweizer Nummer beziehen?"
    Bei Telekom-Verträgen ist die Schweiz im EU-Roaming inkludiert, damit als "gratis". Bei Vodafone gibt's das wohl auch, kostet aber 5 Euro extra pro Monat.
    Du kannst auch als Grenzgänger eine Schweizer Prepaid-Karte haben. Musst du aber vor Ort im Laden abschliessen und geht auch erst wenn du deinen Grenzgängerausweis hast. Egal ob Swisscom, Salt oder Sunrise. Im Optimalfall hast du dann ein Dual-SIM-Smartphone.

    "Weiß jemand ob ich meine Kennzeichen meines Autos und Motorrades zwingend ummelden muss in Deutschland?"
    Ist heutzutage wohl nicht mehr nötig.

    Vielen dank für die Mühe und die ausführliche Antwort!

  • lieberjott
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    lieberjott
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    Südbaden (Grenzgänger)
    In der Schweiz seit
    2011
    • 18. August 2020 um 11:52
    • #6
    Zitat von Simon

    Als Grenzgänger kannst Du auch Deine deutschte Krankenversicherung behalten.

    Das dürfte, gerade bei der GKV, die teurste Möglichkeit von allen sein. Man zahlt ca. dreimal so viel, bekommt aber trotzdem nicht mehr Leistungen.

  • Simon
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    Simon
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    • 31. August 2020 um 09:50
    • #7
    Zitat von lieberjott

    Das dürfte, gerade bei der GKV, die teurste Möglichkeit von allen sein. Man zahlt ca. dreimal so viel, bekommt aber trotzdem nicht mehr Leistungen.

    Das stimmt. Bei der PKV lohnt sich das schon, wenn man irgendwann wieder vor hat sich in Deutschland zu versichern. Die Anwartschaft um sie still zu legen kostet doch einiges, wenn man die Alterrückstellung behalten will.

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