Verheiratet und Kinder zählen, egal wo Deine Familie lebt. Falls Ihr Doppelverdiener seid, musst Du das auch angeben.
Tage die Du von Deutschland aus arbeitest, musst Du in Deutschland versteuern.
Beiträge von Simon
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Ja, das hat Einfluss auf Dein Steuertarif. Für Dich trifft C zu.
Kinder werden beim Tarif auch berücksichtigt, auch wenn Sie in Deutschland leben.
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Ich hätte ein Frage: musstest Du Dich in Deutschland abmelden um in Kanton Zürich eine B-Bewilligung zu beantragen?
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Wenn Dein Arbeitgeber in Deutschland sitzt und Du in Deutschland arbeitest zahlst Du Deine Steuern und Sozialabgaben in Deutschland.
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Ich denke wenn Du unter der Woche in der Schweiz übernachtest, bist Du automatisch Wochenauftenthalter. Du musst Dich halt beim Einwohneramt anmelden. Das Auto bleibt in Deutschland gemeldet, da Du ja den Titel G behältst.
Steuern musst Du aber in Deutschland zahlen, da eine tägliche Rückkehr zumutbar wäre.
Solange Du weiter in Deutschland mit Deinem Hauptwohnsitz gemeldet bist, stellt sich die Frage Deines Lebensmittelpunkts nicht.
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Hi.
ich kenne mich mit dem Sonderfall leitender Angestellter nicht aus, aber wenn Du Quellensteuern zahlst, dann ist der Sitz Deines Arbeitgebers ausschlaggebend.
Wenn ihr getrennt veranlagt werdet, würde das Gehalt Deiner Frau getrennt von Deinem Gehalt besteuert werden. Das könnt ihr bei der Abgabe der Steuererklärung wählen.
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Hallo Uwe,
ich sehe kein Diskussionsbedarf, Du hast das aus meiner Sicht richtig und klar dargestellt. Wenn keine wöchentliche Rückkehr mehr möglich ist, würde B zutreffen.
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Hallo,
danke für die Infos bisher wobei es mich leider noch nicht so richtig weiter gebracht hat um Klarheit für mich zu finden.Viele Grüße und schöne Feiertage
Mir hat mein Steuerberater gesagt, dass es egal ist wo das Kind wohnt, wenn man für den Hauptteil des Unterhaltes aufkommt und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, in der Schweiz oder in Deutschland. Mein Unternehmen hat das auch so bestätigt, und ich wurde entsprechend eingeordnet.
Edit: sehe gerade, dass Dein Kind bei der Mutter lebt. Hier müsste man prüfen ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt und wie der Unterhalt bestritten wird.
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Liebe Lotte,
ich versuche mal ein paar Punkte zur Beantwortung Deiner Fragen beizusteuern, die meiner Meinung nach zutreffen:
- Als internationale Wochenaufenthalterin benötigst zu eine gemeldete Adresse in der Schweiz. Hotelübernachtungen reichen nicht aus.
- Wenn Du mehr als 25% von Deutschland aus arbeitest, muss Du in Deutschland Sozialabgaben errichten
- Die Tage die Du in Deutschland arbeitest musst Du anteilig in Deutschland versteuern (falls die anderen Tage in der Schweiz versteuert werden können)
- Als Wochenaufenthalterin kannst Du ab Steuerjahr 2021 nur noch Kosten absetzen, wenn das Gesamteinkommen der Familie zu 90% in der Schweiz versteuert wird.
- Ob eine tägliche Rückkehr zumutbar ist, kann ich nicht abschätzen. Falls ja, erhälst "nur" den Grenzgängerstatus.
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Soweit ich weiß, kann man sich jederzeit für die Einzelveranlagung entscheiden.
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Als Grenzgänger durfte man in vorpandemischen Zeiten maximal 25% vom Wohnsitzland aus arbeiten - sonst Sozialversicherungspflicht im Wohnsitzland. Und das willst du ganz sicher nicht.
Die Ausnahmeregelung gilt noch bis Ende des Jahres. Falls es keine Änderung gibt, gilt wieder ab 01.01.22 die 25% Regelung.
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Einfach nach BDO googeln
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Ich habe die Sache gleich dem Steuerberater überlassen (Büro in der Schweiz und in Deutschland), vielleicht hat das geholfen. Jedoch muss jeder Tag, der in Deutschland im HO verbracht wird auch in Deutschland versteuert werden. In der Corona Zeit wurde diese Regelung aber bis zum 30. Juni 2021 aufgehoben. D.h. es gilt der Arbeitsort der es ohne Corona gewesen wäre.
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Mir wurde folgendes beraten (ich habe ähnliche Situation -> ich als internationaler Wochenaufenthalter mit G-Bewilligung, meine Frau arbeitet in DE)
- wir sollen keine Zusammeveranlagung mehr in DE haben
- ich bin aufgrund internationaler Wochenaufenthalter vollständig in der Schweiz versteuert (volle Quellensteuer)
- in DE ist mein Einkommen nur unter Progressionsvorbehalt - dadurch aber, dass meine Einkünfte = 0 betragen (keine Einkünfte aus Wohnung etc..) ist auch Lohnsteuer gleich 0
- Frau wird Steuerklasse 4 haben (hat Sie sowieso jetzt auch)
- Ich soll mein FA informieren und Nachweis nachreichen, dass ich nur in der Schweiz arbeite. Laut FA reichen nur Arbeitsvertrag und Mietvertrag von einer Wohnung + Aufenthaltsbewilligung.
Genauso läuft es bei mir. Das FA möchte aber auch Arbeitskalender, Fahrtenbuch und Tankquittungen sehen um den Aufenthalt in der Schweiz plausibel zu belegen.
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Dafür muss man aber einen Antrag beim deutschen Finanzamt stellen, d.h. dieser Antrag kann auch abgelehnt werden.
Eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung wäre ja problemlos. Die Entscheidung ob der Steuersatz anhand des gemeinsamen dann gesplitteten Einkommens berechnet wird, oder der Steuersatz für jeden Partner einzelnd, kann jeder selbst bei der Abgabe der Steuererklärung treffen. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden.
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Mich würde interessieren wo Du Steuern und Sozialabgaben zahlst. Wahrscheinlich in Deutschland, oder?