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  4. Steuern

Müssen Wochen-Grenzgänger vier oder fünf Nächte in der Schweiz sein?

  • Lotte
  • 10. Oktober 2021 um 15:49
  • Lotte
    3
    Lotte
    Beiträge
    3
    • 10. Oktober 2021 um 15:49
    • #1

    Hallo liebe Community, nach langer Zeit melde ich mich wieder:

    ich habe jetzt eine Ewigkeit als normaler Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet. Nun ändert sich mein Status: ich wohne weiterhin in der Nähe von Freiburg, werde aber im Kanton Solothurn eine neue Stelle anfangen (130km entfernt). Dazu haben sich ganz viele Fragen ergeben, und ich hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt. Ich gehe davon aus, dass ich eine G-Bewilligung bekomme.

    Meine Familie lebt weiterhin in Deutschland, meine Mann ist Hausmann, die Kinder sind zwischen 16 und 21 Jahre alt.

    Die Idee war, dass ich montags mit dem Zug an meinen Arbeitsplatz fahre, unter der Woche in einer Pension beziehungsweise Hotel übernachte und am Freitag nach Deutschland zurückkehre.

    Gibt es da eine Uhrzeitvorgabe? Ich würde natürlich am liebsten ausschließlich in der Schweiz besteuert werden. Wäre es dafür egal, wann ich am Montag hinfahre und am Freitag nach Deutschland zurückkomme? Ist entscheidend, dass ich vier Nächte in der Schweiz übernachte oder müssten es fünf sein? Montag bis Freitag sind ja 5 Arbeitstage.

    Muss ich mit einem Wohnsitz in der Schweiz behördlich gemeldet sein, um dort besteuert zu werden oder reicht es, wenn ich die entsprechenden Hotel-Übernachtungen nachweisen kann?

    Ich habe verschiedene Steuerrechner vom Kanton Solothurn und vom Bund ausprobiert, und bezüglich der Kirchensteuer habe ich eine Frage. Mein Mann und ich sind nicht in der Kirche, die Kinder sind aber noch evangelisch. Muss ich dann in der Schweiz für die Kinder Kirchensteuer bezahlen? Das wurde mir beim kantonalen Steuerrechner nämlich so angezeigt.

    Und dann wüsste ich noch gerne, ob ich die Kosten für meine Unterbringung und die Fahrtkosten zur Arbeit (von D nach CH und in CH von meiner Unterkunft zum Arbeitsplatz) in der Schweiz von der schweizer Steuer absetzen kann.

    Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen! Ich danke schon mal ganz herzlich!

  • Simon
    6
    Simon
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    40
    • 10. Oktober 2021 um 18:19
    • #2

    Liebe Lotte,

    ich versuche mal ein paar Punkte zur Beantwortung Deiner Fragen beizusteuern, die meiner Meinung nach zutreffen:

    - Als internationale Wochenaufenthalterin benötigst zu eine gemeldete Adresse in der Schweiz. Hotelübernachtungen reichen nicht aus.

    - Wenn Du mehr als 25% von Deutschland aus arbeitest, muss Du in Deutschland Sozialabgaben errichten

    - Die Tage die Du in Deutschland arbeitest musst Du anteilig in Deutschland versteuern (falls die anderen Tage in der Schweiz versteuert werden können)

    - Als Wochenaufenthalterin kannst Du ab Steuerjahr 2021 nur noch Kosten absetzen, wenn das Gesamteinkommen der Familie zu 90% in der Schweiz versteuert wird.

    - Ob eine tägliche Rückkehr zumutbar ist, kann ich nicht abschätzen. Falls ja, erhälst "nur" den Grenzgängerstatus.

  • MotU
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    MotU
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    • 11. Oktober 2021 um 11:47
    • #3

    Hoi,

    ja, für die Kinder wird die Kirchensteuer fällig. Es gab gerade einen Artikel von einer Basler Familie. Die Eltern sind aus der Kirche ausgetreten und haben sich geweigert für ihre Kinder die Steuer zu bezahlen. Jetzt werden sie betrieben (Inkasso-Verfahren).

  • Langer77
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    Langer77
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    • 27. Dezember 2021 um 17:55
    • #4

    Hallo Lotte,

    hast Du mehr zu dem Thema in Erfahrung bringen können.

    Bei mir träfe ein ähnliches Szenario zu und ich würde gerne 20% im HomeOffice in Deutschland arbeiten. Den Rest am Arbeitsort in der Schweiz mit entsprechend mehr als 60 NRT.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 28. Dezember 2021 um 09:59
    • #5
    Zitat von Simon

    Als Wochenaufenthalterin kannst Du ab Steuerjahr 2021 nur noch Kosten absetzen, wenn das Gesamteinkommen der Familie zu 90% in der Schweiz versteuert wird.

    Ganz wichtig ist hier das Wörtchen Gesamteinkommen. :winking_face:

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