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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Grenzgänger G oder Aufenthaltsbewilligung B?

  • Hin_und_Her
  • 23. Januar 2022 um 12:51
  • Hin_und_Her
    3
    Hin_und_Her
    Beiträge
    3
    In der Schweiz seit
    2001, als Angestellter
    Herkunft
    DE, Landkreis Konstanz
    • 23. Januar 2022 um 12:51
    • #1

    Hallo zusammen,

    trotz diverser Recherchen (internetweit und in diesem Forum) habe ich auf meine Fragestellung keine guten Antworten gefunden.

    Aber in diesem Forum werden ja diverse Konstellationen kompetent diskutiert und beantwortet.

    Seit 2001 arbeite ich in der Schweiz und wohne im eigenen Haus im Landkreis Konstanz, Deutschland.

    In den ersten Jahren bin ich täglich / wöchentlich nach Hause gependelt -> Grenzgänger G und Steuer in DE.

    Seit 2017 arbeite ich im Kanton Bern und habe dort eine kleine Wohnung zur Miete -> Grenzgänger G und Quellensteuer CH.

    Seitdem die Kinder aus dem Haus sind, und meine Frau flexibler sein kann, könnten wir auch mehr Zeit in der Schweiz verbringen.

    Das wöchentliche Pendeln nervt ja manchmal, und die Schweiz ist ja ein schönes Plätzchen :winking_face:

    Dabei bleibt unser Lebensmittelpunkt im eigenen Haus in DE, und wir würden meist maximal 3 Wochen bleiben.

    Gemäss meinen Informationen widerspricht das aber den Vorgaben der Bewilligung für den Grenzgänger G -> mindestens wöchentliche Rückkehr.

    Und ich überlege ob eine Aufenthaltsbewilligung B für mich für unsere Zwecke sinnvoll wäre.

    Meine Frau ist nach meiner Einschätzung als Touristin legal unterwegs.

    Danke für eure Informationen und Ratschläge!

    Uwe

  • Simon
    6
    Simon
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    40
    • 28. Januar 2022 um 08:33
    • #2

    Hallo Uwe,

    ich sehe kein Diskussionsbedarf, Du hast das aus meiner Sicht richtig und klar dargestellt. Wenn keine wöchentliche Rückkehr mehr möglich ist, würde B zutreffen.

  • Hin_und_Her
    3
    Hin_und_Her
    Beiträge
    3
    In der Schweiz seit
    2001, als Angestellter
    Herkunft
    DE, Landkreis Konstanz
    • 28. Januar 2022 um 23:32
    • #3

    Hallo Simon, Danke für deine Rückmeldung.

    Und: jetzt erst bemerkt: die Überschrift ist ja Quatsch :winking_face:

    Es muss heissen: Grenzgänger G oder Aufenthaltsbewilligung B?

  • Maik 29. Januar 2022 um 09:48

    Hat den Titel des Themas von „Grenzgänger B oder Aufenthaltsbewilligung B?“ zu „Grenzgänger G oder Aufenthaltsbewilligung B?“ geändert.
  • Maik
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    • 29. Januar 2022 um 09:48
    • #4

    Hab dir die Überschrift soeben angepasst. :winking_face:

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