Hallo zusammen,
trotz diverser Recherchen (internetweit und in diesem Forum) habe ich auf meine Fragestellung keine guten Antworten gefunden.
Aber in diesem Forum werden ja diverse Konstellationen kompetent diskutiert und beantwortet.
Seit 2001 arbeite ich in der Schweiz und wohne im eigenen Haus im Landkreis Konstanz, Deutschland.
In den ersten Jahren bin ich täglich / wöchentlich nach Hause gependelt -> Grenzgänger G und Steuer in DE.
Seit 2017 arbeite ich im Kanton Bern und habe dort eine kleine Wohnung zur Miete -> Grenzgänger G und Quellensteuer CH.
Seitdem die Kinder aus dem Haus sind, und meine Frau flexibler sein kann, könnten wir auch mehr Zeit in der Schweiz verbringen.
Das wöchentliche Pendeln nervt ja manchmal, und die Schweiz ist ja ein schönes Plätzchen
Dabei bleibt unser Lebensmittelpunkt im eigenen Haus in DE, und wir würden meist maximal 3 Wochen bleiben.
Gemäss meinen Informationen widerspricht das aber den Vorgaben der Bewilligung für den Grenzgänger G -> mindestens wöchentliche Rückkehr.
Und ich überlege ob eine Aufenthaltsbewilligung B für mich für unsere Zwecke sinnvoll wäre.
Meine Frau ist nach meiner Einschätzung als Touristin legal unterwegs.
Danke für eure Informationen und Ratschläge!
Uwe