C-Bewilligung und Wohnsitz in Deutschland

  • Hallo,

    Nach Konsultation von Steuerberatern in CH und D und unserer Personalabteilung, habe ich immer noch verschiedene Meinungen und Einschätzungen und bin interessiert, ob evtl. jemand in einer ähnlichen Situation ist oder eine gute Idee hat.

    Ich besitze aktuell eine C-Bewilligung, habe eine Wohnung bei Zürich und bin in der Schweiz bei einem Schweizer AG angestellt. Nun möchte ich ca. 40% meiner Arbeitszeit von meinem Wohnsitz in Deutschland aus arbeiten. Der Wohnsitz ist ca.400km entfernt, also keine Grenzgängerregelung.

    Die Zeit, die ich von D aus arbeiten würde, müsste auch in D versteuert werden - soviel ist klar.

    Wie lässt sich aber die Situation mit der Sozialversicherung lösen?

    Müsste ich hierfür meine Aufenthaltsbewilligung ändern und ist das überhaupt möglich?

    Mein AG befürchtet, dass durch das Arbeiten vom Deutschen Homeoffice eine Betriebsstätte in D entsteht und er dadurch in D Steuer abführen muss. Das kann doch nicht sein oder?

    Ist jemand in einer ähnlichen eine Situation oder hat evtl. eine Idee, wie ich das praktikabel lösen könnte.

    Viele Grüße,

    Nalo

  • Zitat

    Wie lässt sich aber die Situation mit der Sozialversicherung lösen?

    Wenn dein (Haupt)wohnsitz in Deutschland ist, dann wäre die https://dvka.de zuständig, genaueres steht auf folgender Seite:

    https://dvka.de/de/arbeitgeber…aeftigung_ag_ausland.html

    Wenn du mehr als 25% in deinem Wohnsitzland (also Deutschland?) arbeitest, dann bedeutet dass regelmässig, dass du in Deutschland komplett sozialversicherungspflichtig wärst.

  • Das mit der Betriebsstätte wird definitiv ein Thema werden. Selbst die eher pragmatisch aufgestellte Schweiz (genauer hier Kanton ZH) betrachtet bereits einen in der Schweiz angemieteten Server als "Betriebsstätte" im Sinne des Steuerrechts.


    Die AO in Deutschland spricht hier ganz allgemein von "fester Einrichtung". Das ist, insbesondere nach genau in diese Richtung laufender Bestrebungen der OECD, bei einem Home-Office in dem dann obendrein in nennenswertem Umfang gearbeitet wird wohl genau so zu sehen.


    Nach der Home-Office-Runde durch Corona wird das nun nachgängig ein für viele überraschendes Thema werden.

  • Wird tatsächlich noch ganz bestimmt "lustig"... Und ich gehe auch davon aus, dass die recht weichen Regeln für die Bemerkungen im Lohnausweis nun deutlich angezogen oder sogar durch en paar "Kästchen" mehr ergänzt werden...

  • Das mit der Betriebsstätte wird definitiv ein Thema werden. Selbst die eher pragmatisch aufgestellte Schweiz (genauer hier Kanton ZH) betrachtet bereits einen in der Schweiz angemieteten Server als "Betriebsstätte" im Sinne des Steuerrechts.

    Ich finde das einfach nur frech. Dann müsste man auch sämtliche grossen Cloud-Anbieter genau so besteuern. Aber an Amazon, Microsoft oder Google traut sich natürlich keiner ran. Mich würde die Lage dort mal interessieren. Angenommen, du als Firma mietest Server in der Azure-Cloud. Dort gibt es verschiedene Rechenzentren (nur mal Europa als Beispiel angenommen). Jetzt möchtest du eine Hochverfügbarkeit zwischen Amsterdam und Zürich haben. Bezahlt man dann 50% in NL und 50% in CH? Was ist, wenn der Primärserver nur in NL läuft. Das sind wieder mal Hirngespinste von Politikern und Steuerverwaltungen, welche von Technik keinen blassen Schimmer haben.

    Nach der Home-Office-Runde durch Corona wird das nun nachgängig ein für viele überraschendes Thema werden.

    Jemand hatte glaube ich in einem anderen Thread schon mal erwähnt, dass sein zuständiges Finanzamt für 2020 die Home-Office Tage wissen wollte.


    Wird tatsächlich noch ganz bestimmt "lustig"...

    Ich bin mal gespannt, was nach der Bundestagswahl alles so gemacht wird. Irgendwer kam ja schon auf die Idee, nach Staatsbürgerschaft zu besteuern. Du hast Glück, und kannst im Fall der Fälle einfach deinen deutschen Pass zurückgeben...