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Auto als Übersiedlungsgut, wie versichern?

  • Esra
  • 5. November 2020 um 20:06
  • Esra
    3
    Esra
    Beiträge
    4
    • 5. November 2020 um 20:06
    • #1

    Hallo liebes Swissforum,

    ich bin neu im Forum und zum 16.11.20 auch neu in der Schweiz :CH: . Habe sämtliche Beiträge zu diesem Thema schon ausführlich gelesen, aber in meinem Fall komme ich nicht weiter, daher bitte ich um eure Hilfe.

    - Möchte mein Auto mitnehmen als Übersiedlungsgut(Fahrzeughalter, deutsche Versicherung läuft auf mich, Auto >6 Monate in meinem Besitz). Ich habe gelesen, dass das Auto spätestens nach 1 Jahr in der Schweiz zugelassen werden muss.

    Problem ist allerdings:

    - Deutsche Autoversicherung (Admiral direkt) wird nach Umzug durch Versicherung beendet, da nach Abmeldung Hauptwohnsitz nicht mehr in Deutschland.

    - Für die Schweizer Autoversicherung benötige ich einen Ausländerausweis, bzw. das Datum der Aufenthaltsbewilligung. Beides kann ich erst in der Schweiz beantragen.

    - Alternative ist Ausfuhrkennzeichen beantragen. Da habe ich bisher keine Versicherung für finden können(Allianz, Hansemerkur, Cosmosdirekt). Gibts die bei der Zulassungsstelle?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    :confused_face:

  • Esra
    3
    Esra
    Beiträge
    4
    • 6. November 2020 um 17:31
    • #2

    weiß keiner Bescheid ? :astonished_face:

  • Carpaccio
    1
    Carpaccio
    Gast
    • 6. November 2020 um 19:15
    • #3

    Du wirst hier keinen finden, der sein Auto sofort in Deutschland abgemeldet hat. Aber mach dich nicht verrückt. Ich glaube, die Versicherungen geben in der Regel 3 Monate Zeit. Ich würde nochmal nachhaken, falls du die Auskunft von irgendeinem Heiopei hast, der keine Ahnung hat.

  • Esra
    3
    Esra
    Beiträge
    4
    • 6. November 2020 um 21:48
    • #4

    Vielen Dank carpaccio. Habe das von der Versicherung bekommen:

    „Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft.

    Wir führen kein Überführungskennzeichen.

    Bei Umzug in die Schweiz muss das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet werden.
    Dann rechnen wir Ihren Vertrag zum Abmeldetag in Deutschland ab.

    Bitte wenden Sie sich für ein Überführungskennzeichen bei Ihrer ausländischen Versicherung.“


    Finde das auch echt schlecht für ne Versicherung.

  • Carpaccio
    1
    Carpaccio
    Gast
    • 6. November 2020 um 23:36
    • #5

    Das ist in der Tat speziell. Ich hab das erst hier umgemeldet, was dann gleichbedeutend mit der Abmeldung in Deutschland war. Und so wird das bei den meisten hier gewesen sein.

  • Kerstin
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    Kerstin
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    • 8. November 2020 um 14:18
    • #6

    @Esra

    Da du keine Überführungskennzeichen benötigst, kannst du das Auto in Deutschland angemeldet lassen.
    Wir haben das sogar das ganze Jahr über so gehabt, bis zur Ummeldung. Versicherung bezahlt im Voraus und gebetet...lach... das nix passiert
    Nach dem Jahr haben wir ein neues Auto in der Schweiz gekauft, das alte Auto abgemeldet direkt hinter der Grenze beim Strassenverkehrsamt und fertig.

    Lass dir nichts einreden - du darfst ein Jahr mit den deutschen Kennzeichen fahren, daher spielen die meisten Versicherungen mit.

    Aber natürlich deine Entscheidung. Viel Glück

    LG Kerstin

  • Carpaccio
    1
    Carpaccio
    Gast
    • 8. November 2020 um 20:09
    • #7

    So pauschal kannst das nicht sagen. Von Schweizer Seite darfst du zwar ein Jahr fahren. Viele deutsche Versicherungen gehen da aber nicht mit. Meine hat mir drei Monate gegeben und das reicht aus zum Ummelden. Dies werden, denke ich, andere Versicherungen auch so halten. Alles andere würde auch nicht funktionieren. Deshalb wundert mich das Vorgehen der Admiral.

  • Esra
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    Esra
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    • 9. November 2020 um 10:52
    • #8

    danke für eure Antworten.

    Da die Admiral leider nicht weiterhelfen kann,
    habe ich mir überlegt folgend vorzugehen:

    - Admiral ignorieren. Abmeldung D erfolgt am 30.11, Umzug nach CH am 16.11. In CH Schweizer Versicherung anfragen für 1.12.

    - falls Schweizer Versicherung nicht möglich, da noch kein Ausländerausweis/Aufenthaltsbewilligung und Anmeldung ohne MFK Termin nicht möglich, dann

    - zweite deutsche Versicherung abschließen und hoffen, dass Schweiz abgedeckt ist. Sobald umgemeldet in Schweiz wird deutsche Versicherung gekündigt.

    Sagt mir ruhig, wenn da ein Denkfehler vorliegt oder wenn ihr bessere Ideen habt.
    Ich freu mich so auf die Schweiz, wäre nur der Umzug und alles Organisatorische erledigt.

    Grüße Esra

  • xcimo
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    • 10. November 2020 um 15:20
    • #9

    Meines Wissens nach bekommst du eine Schweizer KFZ Versicherung nur, wenn du bereits Schweizer Kontrollschilder hast. Diese bekommst du aber erst nach der MFK Prüfung, und der Termin dafür kann schnell ein paar Wochen dauern. Das waren zumindest die Antworten die ich von den Schweizer Versicherungen bekommen habe.

  • batschy
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    • 11. November 2020 um 06:59
    • #10

    wass Xcimo schreibt ist so nicht ganz richtig:

    Wenn du das Fahrzeug eingeführt hast, hast du eine Zollnummer. Diese brauchst du um von der Versicherung eine Nummer für die Versicherung zu bekommen.
    Diese Unterlagen bekommt das Strassenverkehrsamt vorab. Evtl. schickt die Versicherung diese Nummer direkt an die entsprechende MFK Stelle.
    Die Kontrollschilder habe ich direkt nach der MFK Untersuchung bekommen.
    Wichtig ist diese Nummer, da diese Vorläufige Versicherung brauchst du ja auch in Deutschland um ein Fahrzeug an zu melden.

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