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PKW_Verzollung unter 2 Jahren? Why me?

  • DerDa
  • 10. Dezember 2020 um 17:50
  • DerDa
    3
    DerDa
    Beiträge
    4
    • 10. Dezember 2020 um 17:50
    • #1

    Liebe About Swiss-ler

    Seit Anfang diesen Jahres bin ich in der Schweiz wohnhaft. Keine 6 Monate zuvor habe ich mir einen Gebrauchtwagen zugelegt.
    Beim Umzug habe ich mein Wagen als unverzolltes Fahrzeug mit der Bewilligung 15.30 als Umzugsgut korrekt angemeldet. Dort steht drauf "Verfallsdatum: Zwei Jahre ab Zuzug in die Schweiz."

    Da ich nun offiziell in Deutschland abgemeldet bin, sitzt mit das Strassenverkehrsamt D im Nacken: Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

    Nach langem Rumeiern kam nun ein Brief vom Strassenverkehrsamt TG: BW habe sie beauftragt, meine Kontrollschilder einzuziehen, sei die deutsche Zulassung nicht bis zum (hier knappe Frist einfügen ;)) abgemeldet.
    Wenn ich mein Auto aus D abmelde und in der Schweiz anmelde, müsse ich es auch verzollen.

    Ich finde das alles sehr strange: Nach mehreren Telefonaten mit dem Strassenverkehrsamt TG (und die zuständige Damen ist auch noch falsch informiert - sie behauptet, ich müsse mein Auto nicht für die ca. 13% verzollen, da es ja jetzt schon (rückwirkend) 6 Monate in meinem Besitz sei), E-Mails nach BW (dort antwortet mir die zuständige Dame nicht einmal!) und Telefonate mit dem Zoll (der mir immer wieder versichert, alles überkorrekt erledigt zu haben), bin ich ratlos.

    Das Schweizer Strassenverkehrsamt rät mir, mein Auto gleich "definitiv in die Schweiz (Import)" einzuführen (ich müsse ja keine ca. 13% zahlen...), dann würde ich mir die Prüfschilder (ca. 120CHF) und die richtigen Schilder 1 Jahr später (nochmal 120CHF) sparen.

    Das Formular 13.20A würde ich beim Zoll bekommen: Dort rät man mir aber von einer Verzollung unter 2 Jahren ab.

    Grosse Frage: Wie vermeide ich legal, dass meine Schilder eingezogen werden?
    Grössere Frage: Wie vermeide ich eine Verzollung unter 2 Jahren? Gerne würde ich das natürlich hinauszögern, da die ca. 13% Verzollung sich somit senkt. Was ratet ihr mir?

    Noch seltsamer ist, dass mein Mitbewohner, mit dem ich zusammen umgezogen bin, keine solcher Briefe bekommen hat. Auch nach viel informieren im Netz und beim Zoll hatte sonst niemand eine solche Situation zuvor. :confused_face:


    Danke schon mal im Voraus für eure Antworten - bin nun wirklich ratlos, und das Internet gibt irgendwie auch nichts her.

    Grüsse
    DerDa

  • Amadeus
    28
    Amadeus
    Gute Seele des Forums
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    • 10. Dezember 2020 um 19:33
    • #2

    Hallo DerDa, Deinen gewählten Foren-Nick prognostiziere ich als kurzen Gast in unserem Forum. Dennoch willkommen und sei Dir gesagt, dass wir zur Thematik Auto und Zoll eine eigene "Base" haben :face_with_tongue:

    Auto und Führerschein - Auswandern Schweiz Forum (auswandern-schweiz.net)


    Du schaffst Das :smiling_face:

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • jan82
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    jan82
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    • 10. Dezember 2020 um 20:13
    • #3

    Also: Ich bin kein Steuerberater, aber:
    Grundsätzlich ist das 15.30 (nach Art. 164 Abs. 2 Zollverordnung) ja für Studis und internationale Wochenaufenthalter gedacht, die temporär da sind. Nach Ablauf der Frist, wird neu geprüft (15.20).
    Aber selbst wenn Du den Wohnsitz innert 2 Jahren in die Schweiz verlegst, ist es noch immer gültig. Und das ist der wichtige Teil.

    Nun kommt natürlich die spannende Frage: Was ist, wenn Du ein Schweizerisches Kontrollschild brauchst (tricksen möchtest du ja nicht).
    Das 15.30 sagt ja, dass Du nur vorübergehend in der Schweiz bist. Also brauchst Du ein provisorisches Kontrollschild (das sind die mit dem "Z"). Und dafür musst Du das Fahrzeug dann nicht verzollen. Hier kannst Du schauen wie das in Bern geht. Ob sich das lohnt: Keine Ahnung. Wäre mir vermutlich zu nervig.

  • DerDa
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    DerDa
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    • 10. Dezember 2020 um 21:06
    • #4

    Ich bin eingeschriebener Student, aber auch berufstätig.

  • jan82
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    jan82
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    • 10. Dezember 2020 um 21:11
    • #5

    Siehst du: Gilt dann auch für dich :winking_face:

  • DerDa
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    DerDa
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    • 10. Dezember 2020 um 21:28
    • #6

    Danke - ich versuche es mal auf diesem Wege: dass ich Student bin.

    Deutschland hat zu beanstanden, dass die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen, und dass ich daher mein Auto in Deutschland abmelden solle --> Schweizer provisorisches Kennschild (120CHF), damit ich die gleiche Prozedur nicht ein Jahr später wieder für 120CHF habe, solle ich es doch am Besten gleich verzollen...

    Ich schicke noch mal eine Mail...

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