Deutsches Leasing Auto + eigenen DE-Wohnwagen

  • Hallo zusammen,


    ich und mein Partner ziehen demnächst (ab 01.08) in die Schweiz. Zurzeit habe ich einen Leasingvertrag (Auto) mit meiner Firma und einen kleinen Wohnwagen. Sobald ich den deutschen Vertrag beende (also am 31.07) werde ich kein deutsches Auto mehr (da Leasing ist) zur Verfügung haben. Unser Frage sind:


    -was machen wir mit dem Wohnwagen? Möglichkeiten sind, den Wohnwagen früher (z.B. Juni oder Juli) in die Schweiz bringen und dort in einer , sagen wir, gemieteten Halle abstellen und sobald wir uns in die Schweiz die Anmeldung gemacht haben (brauchen wir auch noch eine Wohnung), können wir die Anmeldung des Wohnwagen machen. Können wir einfach so machen?


    - wir wollen uns ein gebrauchtes Auto in Deutschland kaufen, haben aber gelesen, dass wenn das Auto weniger als 6 Monate gekauft wurde, müssen wir die Gebühren zahlen... also ein, beispielweise, Auto 20.000 € wert würde dann am Ende (mit den Gebühren) etwa 4000€ mehr kosten... also dann am besten in der Schweiz ein Auto kaufen, oder?


    -Wenn wir dann ein gebrauchtes Auto in der Schweiz kaufen (Schweizer Kennzeichnen) dürften wir dann eigentlich nicht den Wohnwagen (mit noch deutschem Kennzeichnen) ziehen bis zum TÜV, richtig?



    Ich danke Euch schon mal im Voraus!!


    Liebe Grüße,

    Inma

  • Hallo Inma


    Das Auto in der Schweiz zu kaufen ist auf jeden Fall die bessere Wahl, denn die Preise unterscheiden sich nicht wirklich (zumindest bei gebrauchten Autos) und du hast dann auch schon die MFK Prüfung - da es hier keinen Tüv gibt.


    Mit dem Wohnwagen kenn ich mich nicht aus, aber ich denke man meldet den einfach hier an und bekommt das Schweizer Kennzeichen dafür.


    Und ob ihr ohne Anmeldung im Vorfeld eine Halle mieten könnt, möchte ich bezweifeln -aber da kennen sich die anderen hier bestimmt besser aus und werden das kommunizieren.


    Mein Tipp als Laie - stellt den Wohnwagen vor der Grenze auf einen Campingplatz und holt ihn später mit dem Schweizer Auto ab. Wenn man ihn vorab mit den Umzugspapieren deklariert sollte das möglich sein. Ich sage das nur, weil wir von der Schweiz aus in 10 Minuten einen deutschen Campingplatz erreichen können (wohnen in der Nähe von Waldshut)


    Alles in allem möchte ich behaupten, das es hier einfacher ist, diese Dinge zu regeln, da die entsprechenden Ämter wesentlich hilfsbereiter sind, als ich es von Deutschland her gewohnt war.


    Liebe Grüsse

    Kerstin

  • Hallo Kerstin,

    lieben Dank für deine Antwort!

    Ich habe heute mit dem Zoll telefoniert und die haben mir gesagt, ich hätte die Möglichkeit, ein Auto in DE zu kaufen und das genannte Formular 15.30 zu machen - so könnten wir 2 Jahre in der Schweiz fahren, ohne das Auto zu verzollen zu müssen. Das wäre eine andere Option.


    Das mit dem Campingplatz ist eine sehr gute Idee aber eine Frage: dürfen wir den Wohnwagen mit einem Schweizer Kennzeichen ziehen (bis z.B. zur MFK-Stelle?


    Danke und Liebe Grüsse,

    Inma