Ich habe schon viele Themen durchsucht, aber leider noch nicht das passende gefunden.
Meine Frage ist, ob ich mein Auto mit deutscher Zulassung in der Schweiz bewegen darf,
sofern zwar ein Wohnsitz besteht, der Umzug aber noch nicht angemeldet ist.
Sprich, das Fahrzeug wird kein Umzugsgut, da ich es nicht mitnehmen will, sondern vorher verkaufe.
Darf ich mit dem Fahrzeug vor dem Umzug in die Schweiz ein- und wieder ausreisen, ohne es verzollen zu müssen?
Gruss
Martin