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  4. Auto und Führerschein

Auto erst beim Umzug anmelden?

  • zwergnase
  • 7. November 2021 um 19:59
  • zwergnase
    1
    zwergnase
    Gast
    • 7. November 2021 um 19:59
    • #1

    Ich habe schon viele Themen durchsucht, aber leider noch nicht das passende gefunden.

    Meine Frage ist, ob ich mein Auto mit deutscher Zulassung in der Schweiz bewegen darf,

    sofern zwar ein Wohnsitz besteht, der Umzug aber noch nicht angemeldet ist.

    Sprich, das Fahrzeug wird kein Umzugsgut, da ich es nicht mitnehmen will, sondern vorher verkaufe.

    Darf ich mit dem Fahrzeug vor dem Umzug in die Schweiz ein- und wieder ausreisen, ohne es verzollen zu müssen?

    Gruss

    Martin

  • batschy
    18
    batschy
    Autorin Auswandererblog
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    • 8. November 2021 um 04:36
    • #2

    Aber sicher darfst du das, solange du noch den deutschen Führerschein hast.

    Sonst dürfte ja kein Tourist in der Schweiz Auto fahren, solange du noch nicht gemeldet bist und den

    Führerausweis nicht umgeschrieben hast, sehe ich da kein Problem.

  • John
    4
    John
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    15
    • 24. Januar 2022 um 11:17
    • #3

    Ich denke das könnte schon ein Problem geben: Ich finde hierzu zwei sehr ähnliche Aussagen auf der Website des Schweizer Zolls:

    1. https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…rzeuge/faq.html

    "Ich habe gehört, dass man für die Verzollung ein Jahr Zeit hat, wenn man umzieht. Stimmt das?

    Diese Aussage ist nicht richtig. Ausländische Fahrzeuge müssen Sie beim ersten Grenzübertritt in Zusammenhang mit Ihrem Umzug beim Schweizer Zoll anmelden. Dieser Grundsatz gilt auch bei Fahrzeugen, die Sie als Übersiedlungsgut einführen möchten. Spätestens ein Jahr nach der Wohnsitzverlegung müssen Sie zudem schweizerische Kontrollschilder beim kantonalen Strassenverkehrsamt beantragen."

    2. Personen, die in der Schweiz wohnen, dürfen im Inland grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug verwenden. Das gilt beispielsweise auch für Autos, die Ihnen Verwandte oder Freunde aus dem Ausland vorübergehend überlassen oder ausleihen.

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