Welche Steuern muss ich in Deutschland zahlen wenn ich mein Freizügigkeitskonto für einen Immobilien benutzen möchte ?
Besteuerung der Pensionskasse
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Du bist Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und willst einen Vorbezug auf den Erwerb von Wohneigentum machen?
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Ich bin komplett zurück nach Deutschland gezogen und möchte jetzt meine Pensionskasse für einen Immobilien Kauf nehmen. Jetzt will ich wissen wie es besteuert wird.
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Ich bin komplett zurück nach Deutschland gezogen und möchte jetzt meine Pensionskasse für einen Immobilien Kauf nehmen. Jetzt will ich wissen wie es besteuert wird.
Du zahlst in der Schweiz eine Quellensteuer vom Kanton bestimmt wird, in welchem die PK ansässig ist.
Diese kannst du dir erstatten lassen, wenn es keine öffentlich-rechtliche PK ist.
In Deutschland wird der obligatorische Anteil wie eine Rente besteuert (2022 wären es 82% Besteuerungsanteil). Beim überobligatorischen Anteil musst du nur den Ertragsanteil (die Zinsen) versteuern.
Solltest du bereits sehr lang/früh (vor 2005) in eine PK eingezahlt haben, kann es ggf. andere Besteuerungsgrundlagen geben, Stichwort Öffnungsklausel. -
Verstehe ich das richtig das ich von meinem Betrag 18% abziehen muss und das ist der Betrag der mit zur Verfügung steht.
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Verstehe ich das richtig das ich von meinem Betrag 18% abziehen muss und das ist der Betrag der mit zur Verfügung steht.
Nein, vom ausgezahlten Betrag (betreffend das Obligatorium) werden 82% zu deinem persönlichen Steuersatz in Deutschland be-/versteuert.
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Da kommt eine gewaltige summe auf die zu.
Laut meinem Steuerberater bei mir ca. 45000.- Steuern und ich hab vor 1990 eingezahlt
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Da kommt eine gewaltige summe auf die zu.
Das kann man pauschal gar nicht sagen, da es auch drauf ankommt, in welcher Höhe der Vorbezug in Anspruch genommen, ob wohlmöglich nur (wenn möglich) der überobligatorische Anteil vorbezogen wird bzw. ansonsten wie die Verteilung obligatorisches/überobligatorisches Kapital ist.
In der Tat ist es aber angesichts der momentanen Zinslage wirklich eine Berechnung wert, ob sich ein grösserer Vorbezug unterm Strich lohnt. -
Die Kapitalauszahlung aus dem Obligatorium ist steuerpflichtig nach § 22 a, aa EStG. -
Die Kapitalauszahlung aus dem Obligatorium ist steuerpflichtig nach § 22 a, aa EStG.Das hatte ich bereits in diesem Thread entsprechend ausgedeutscht. Aber es gibt ja eben nicht nur das Obligatorium.