Hallo Zusammen,
welche Führerausweis Kategorien habt ihr beim Umtausch des deutschen Führerscheins Klasse B bekommen? Darf ich nach dem Erhalt des schweizer Führerausweises ein Motoroller (bis 45 km/h) fahren?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo Zusammen,
welche Führerausweis Kategorien habt ihr beim Umtausch des deutschen Führerscheins Klasse B bekommen? Darf ich nach dem Erhalt des schweizer Führerausweises ein Motoroller (bis 45 km/h) fahren?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo Phil123
Du darfst alles fahren, was du in Deutschland auch fahren durftest. Ich hatte sogar noch den alten Führerschein und hätte daher auch einen 7,5 t Wagen fahren dürfen. Aber dazu bedurfte es einer ärztlichen Untersuchung, die man selbst bezahlen muss. Daher habe ich aufgrund meiner Krankheit verzichtet.
Weil sonst muss man jährlich den Test wiederholen und immer wieder bezahlen. (Ich muss durch die Diabetes regelmässig ein Attest bringen)
LG Kerstin
Es gibt ein Formular zum Ausdrucken - inclusive Unterlage für den Sehtest. Dort kannst du alles ankreuzen, was du vorher hattest und es wird so übernommen.
Guten Morgen,
ich muss Kerstin verbessern, die Untersuchung muss man alle 3 Jahre machen. Ich hatte auch den "alten 3er" von Deutschland und habe die 7.5 t nicht aufgegeben, da ich nach wie vor von einem Wohnmobil träume und dann ggf. 4.5 t möchte, damit man ausser dem Partner auch noch etwas Kleidung u.Co. mitnehmen kann.
Die Untersuchung ist aber recht easy und kostet alle 3 Jahre ca. 150 -200 Chf. Ob man diese bei Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten öfter machen muss, kann ich nicht sagen. Es gibt einen Sehtest, ob man sich umschauen kann, wie gross das Blickfeld ist und evtl. ob man gerade gehen kann mit geschlossenen Augen. Also wirklich nichts weltbewegendes.
LG Beate
Hab die Kontrolluntersuchung auch grad gemacht, hat in Interlaken 140 CHF gekostet. Ist keine grosse Sache. Ich brauchte ausserdem noch einen Auszug vom Punkteregister in Flensburg, weil mir vor 20 Jahren mal der Schein gezwickt wurde. Den grossen LKW Schein hab ich nicht eintragen lassen, da ich den erst in D hätte verlängern müssen mit allen ärztlichen Untersuchungen und zusätzlich in CH noch ein paar Fahrstunden und evtl. eine Theorieprüfung absolvieren hätte müssen.
Ich hatte kürzlich eine ähnlich Frage zum Führerschein A1 und sie dann in diesem Thread beantwortet:
Wenn du nur den B-Führererschein (und ggf. sogar noch die Erweiterung B196 zum Rollerfahren gemacht) hast, musst du meiner Kenntnis nach in der Schweiz nochmal den A1 machen (12 Theoriestunden, prüfungsfrei).