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Umzugsliste Packliste

  • Evelina
  • 23. Januar 2016 um 21:46
  • Evelina
    5
    Evelina
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    • 23. Januar 2016 um 21:46
    • #1

    Hallo an euch alle,
    unser Umzugsauto kommt am 11 Februar. Ohje.
    Bei uns herrscht schon der Ausnahmezustand, Kisten, Kisten, Kisten.
    Meine Frage:
    Wie genau muss so eine Packliste für den Zoll sein?
    Es gibt Vordrucke mit Gewichtsangaben? Wie bitte soll ich mein Sofa wiegen? Und der Wert?
    Und kann die auch handschriftlich sein?

    Bekomme ich denn den Zollschein wieder, wenn ich Teilumzug angekreuzt habe?
    Oder wird der einbehalten und ich brauche beim zweiten Teil einen neuen Zollschein?

    Vielen Dank schon mal.

  • batschy
    18
    batschy
    Autorin Auswandererblog
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    • 24. Januar 2016 um 08:08
    • #2

    Hoi Eliva,

    ziehst du selber um oder macht das eine Firma?
    Ich bin mit Firma umgezogen und die hat das alles gemacht.
    Aber etwas weiß ich auch und erkläre dir mal, wie das bei mir gegangen ist,
    vielleicht hilft es dir ja!

    1) die Packliste muss nicht genau sein sondern ungefähr.
    2) wir haben gar kein Gewicht angegeben und nur den Ungefähren Wert in CHF
    3) wir haben eine Exelliste gemacht und die darf genausogut leserlich mit der Hand geschrieben sein.
    bei uns sah das in etwa so aus:
    7 Kartons Küchengegenstände (Töpfe, Geschirr, Besteck)
    2 Kartons DVD und CD
    1 Sofa
    1 Wohnzimmerschrank
    8 Kartons persönliche Kleidung
    usw usw.
    4)ja, du bekommst das Original bei einem Teilumzug zurück und musst dieses wieder mitnehmen.
    5) du braucht eine ca. Liste des Kompletten Hausrates, und an der Grenze (ich habe hier 2 Listen gemacht) sagst du
    dann, was später kommt. Bei mir war das z.B. das Auto, da wurde einfach auf den Veranlagungsantrag "folgt" geschrieben.

    Hoffe, ich konnte dir etwas helfen!
    schönen Sonntag
    Beate

  • Veronika
    4
    Veronika
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    Juli 2016
    • 24. Januar 2016 um 15:41
    • #3

    Hoi !

    Vielen Dank @batschy für diese Ausführung.

    Ich habe heute auf genau diese Frage eine Antwort gesucht und nun gefunden. Ich ziehe Mitte des Jahres um und "wie genau" man sein Umzugsgut deklarieren muss, habe ich bisher nicht eindeutig gefunden. Noch nicht mal eine Packliste.

    Es beruhigt mich, dass nicht jedes Buch einzeln aufgelistet werden muss.
    Lieben Gruß,
    Veronika

  • Carina
    10
    Carina
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    • 25. Januar 2016 um 14:06
    • #4

    Hallo Zusammen

    Mein Eindruck war, dass der Zoll da vor allem eine Plausibilitätsprüfung macht und erst stutzig wird, wenn die Angaben anfangen, aus dem Rahmen des Üblichen zu fallen, z.B. man gibt an, dass man vollständig umzieht und hat dann aber nur 2 Umzugskisten. Oder man gibt an, dass man in der Schweiz in eine 1-Zimmer-Wohnung zieht, und dann aber 50 Kartons, 1 komplette Wohnzimmergarnitur etc. umzieht.

    Um dem Zoll die Prüfung zu erleichtern, habe ich insbesondere die Kartons durchnummeriert und auf einer separaten Liste zusammengeschrieben, was in den einzelnen Kartons so ungefähr drin ist (z.B. Karton Nr. 23: Backutensilien und -zutaten). Damit hätte man im Zweifel am Zoll jeden Gegenstand in den Kisten ohne grösseren Aufwand auffinden und vorzeigen können. DAS verlangt der Zoll nicht - aber als der zuständige Beamte meine Liste gesehen hatte, war ich nach 5 Minuten wieder draussen. Insofern wäre mein Tipp, lieber etwas mehr Energie in die Vorbereitung zu stecken, als am Umzugstag in den Aufenthalt am Zoll.

    GLG und Alles Gute für den Umzug!
    Carina

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