Hallo zusammen,
Ich bräuchte ein wenig Hilfe. Folgender Sachverhalt: Mein Mann arbeitet ab dem 1.11.22 im Kanton Luzern. Er möchte das Auto mitnehmen( er steht im Fahrzeugbrief und ist Versicherungsnehmer). Er ist inDeutschland abgemeldet und seit dem 18.10.22 in der Schweiz gemeldet. ( Kanton Zürich) Die Bewilligung wurde beantragt.
Er hat nun 1 Jahr Zeit seinen Führerschein umschreiben zu lassen und das Auto mit einem Schweizer Kennzeichen versehen zu lassen.
Muss er das Auto beim Zoll als Umzugsgut anmelden ( am 1.11.22)?Und wie verhält es sich mit der deutschen KfZ-Versicherung ? Ich habe schon Einiges gelesen, doch den Durchblick habe ich noch nicht so ganz…
Wie würde es bei einem Neuwagen aussehen, wenn der Der Eigentümer das Auto in Dtl. lässt ,aber in der Schweiz wohnt .
Ich danke euch schon mal im Voraus!
Gruß
Jacqueline