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  4. Auto und Führerschein

Auto mit in die Schweiz nehmen

  • jsomsois
  • 23. Oktober 2022 um 21:55
  • jsomsois
    2
    jsomsois
    Beiträge
    1
    • 23. Oktober 2022 um 21:55
    • #1

    Hallo zusammen,

    Ich bräuchte ein wenig Hilfe. Folgender Sachverhalt: Mein Mann arbeitet ab dem 1.11.22 im Kanton Luzern. Er möchte das Auto mitnehmen( er steht im Fahrzeugbrief und ist Versicherungsnehmer). Er ist inDeutschland abgemeldet und seit dem 18.10.22 in der Schweiz gemeldet. ( Kanton Zürich) Die Bewilligung wurde beantragt.

    Er hat nun 1 Jahr Zeit seinen Führerschein umschreiben zu lassen und das Auto mit einem Schweizer Kennzeichen versehen zu lassen.

    Muss er das Auto beim Zoll als Umzugsgut anmelden ( am 1.11.22)?Und wie verhält es sich mit der deutschen KfZ-Versicherung ? Ich habe schon Einiges gelesen, doch den Durchblick habe ich noch nicht so ganz…

    Wie würde es bei einem Neuwagen aussehen, wenn der Der Eigentümer das Auto in Dtl. lässt ,aber in der Schweiz wohnt .

    Ich danke euch schon mal im Voraus!

    Gruß

    Jacqueline

  • Maik
    43
    Maik
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    • 24. Oktober 2022 um 10:16
    • #2

    Hallo Jacqueline

    Zu dem Thema findest du im Forum sehr viele Beiträge mit ähnlichen Fragen.

    Zu deinen Fragen:

    • Ja, mit beim Umzug als Umzugsgut angeben, sofern länger als 6 Monate im Besitz. Sonst regulär einführen. Mehr siehe dazu hier: Umzug in die Schweiz (Abschnitt Tag des Umzugs) und Autoeinfuhr in die Schweiz.
    • Mit der Versicherung vorher abklären, wie lange sie das Fahrzeug weiter versichern, obwohl ihr nicht mehr in Deutschland wohnt. Viele Versicherungen lassen einem nur eine bestimmte Übergangszeit. Ohne Abklärung kann es im Schadensfall passieren, dass die Versicherung sich aus der Verantwortung zieht.
    • Zur Idee mit dem Neuwagen in Deutschland belassen: Dabei handelt es sich, grob gesagt, um Steuerhinterziehung (Mehrwertsteuer & Automobilsteuer). Der Wagen muss eingeführt werden oder für eine vorübergehende Benutzung in der Schweiz als unverzolltes Fahrzeug eingeführt werden (geht aber nur für einen begrenzen Zeitraum). Hier gibt es noch Infos vom Schweizer Zoll dazu: Unverzolltes Fahrzeug vorübergehend in der Schweiz benutzen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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