Wie machen es Menschen, die in der Schweiz selbstständig sind, in Deutschland wohnhaft und das Geschäftsauto (CH Kontrollschild) auch privat nutzen?
Selbständig, CH Geschäftsauto, D Führerschein
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Diesen Fall gibt es eher nicht. Um sich als Selbstständigerwerbender in der Schweiz eintragen lassen zu können muss man dort ansässig sein. Liegt eine Ansässigkeit vor, kann man problemlos mit seinem Geschäfts-Auto über die Grenze fahren, auch zu einem weiteren Wohnsitz im Ausland.
Selbstständige aus Deutschland können problemlos mit Ihrem Auto über die Grenze in die Schweiz und dort arbeiten, insofern dies im Rahmen der Abkommen bleibt. Versteuert wird der Verdienst dann ganz normal in D unter Anwendung des Reverse Charge im Bereich der MWSt.