Liebes Team des Forums,
zunächst herzlichen Dank an alle, die hier regelmässig aktiv sind. Ich bin hier schon lange als stiller Mitleser aktiv und habe dank dessen zahlreiche Probleme lösen können.
Nun betrifft mich leider ein eigenes Problem, zu dem ich euren Rat bräuchte.
Zu meiner Situation: Ich lebe seit 7 Monaten in der Schweiz; eigentlich wollte ich nun meinen Führerschein umtauschen (binnen der 12-Monats-Frist). Aktuell habe ich noch den deutschen.
Nun ist mir leider das Malheur passiert, dass ich deutlich zu schnell geblitzt worden bin (unbekannte Strecke, Dort, weit am Ortsausgang – ich war mir sicher, bereits ausserorts zu sein – und hatte ca. 70-80 kmh auf dem Tacho. War leider noch innerorts). Sehr unglücklich; ich weiss, dass mir nun, wenn ich Pech habe, und nach Toleranz und Tachovorlauf bei >20 km/h zu viel lande, neben einer hohen Geldstrafe Verzeigung, Strafregistereintrag und Fahrverbot von 1-3 Monaten drohen, ist mir bekannt.
Es war das erste Vergehen, bin weder in CH noch DE je auffällig geworden und habe den Schein seit 10 Jahren.
Bis das ganze soweit ist – bisher habe ich noch keine Post – kann es ja wohl einige Wochen dauern.
Meine Frage ist nun, wie sich das wohl auf das Umtauschgesuch des Führerscheines auswirken könnte. Das ist eigentlich fertig ausgefüllt und ich wollte es absenden.
Denkt ihr, es ist sinnvoll, dieses nun "noch schnell“ loszuschicken – so dass mein Schweizer Führerschein vielleicht schon da ist, ehe Verfahren, Fahrverbot etc. in die Wege geleitet sind? Dann könnte ich auf dem Antrag auch noch ankreuzen, dass mir der Führerschein noch nie entzogen wurde (stimmt ja aktuell).
Oder denkt ihr, es macht einen Unterschied, wenn ich das Fahrverbot noch auf meinen deutschen Führerschein kassiere? Das hätte den Vorteil, dass ich evtl. noch in DE fahren dürfte. Allerdings habe ich Sorge, dass ich dann später Schwierigkeiten mit dem Umtausch bekomme.
Mein Strassenverkehrsamt konnte/wollte mir dazu keine Auskunft geben.
Zuletzt frage ich mich, was es mit dem potenziellen Strafregistereintrag auf sich hat – dazu habe ich wenig Informationen gefunden. Denkt ihr, das kann z.B. Probleme mit meiner B-Bewilligung oder künftigen Arbeitgebern geben? Das macht mir im Moment mit grossem Abstand das meiste Kopfzerbrechen.
Herzlichen Dank für eure Mühen!
Liebe Grüsse