Selbst wenn die Abmeldung in Deutschland nicht reibungslos durchgelaufen ist und etwas länger dauern sollte, kannst Du doch jederzeit belegen, daß die Karre in der Schweiz umgemeldet wurde.
Wenn ich nach Deutschland fahre und in einer Zulassungsstelle persönlich erscheine, dann kann ich den Wagen abmelden. Dafür müsste ich aber einen Tag Urlaub nehmen, was ich vermeiden möchte. Darum geht es mir. Online funktioniert es nur mit Kennzeichen und dem Zulassungsteil I, genauer gesagt mit den Sicherheitscodes, die dort zu finden sind. Und dem Tread-Starter Kostik ist das passiert, was ich oben erwähnt habe - er hat die deutsche Versicherung nach der Immatrikulation gekündigt und die Zulassungsbehörde hat ihm einen bösen Brief geschickt, warum sein Auto in Deutschland zugelassen ist aber keine Haftpflicht mehr hat.