Hallo lieberjott,
jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.
Wieso reicht die Nennung der Beiträge nicht aus? Ich hätte jetzt gedacht:
Gesamtstand - Summe aller Beiträge=Erträge
Wo ist hier mein Denkfehler?
Hallo lieberjott,
jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.
Wieso reicht die Nennung der Beiträge nicht aus? Ich hätte jetzt gedacht:
Gesamtstand - Summe aller Beiträge=Erträge
Wo ist hier mein Denkfehler?
Hallo,
mittlerweile habe ich einen konkreten Ansprechpartner bei meiner alten Pensionskasse. Dieser will mir in den nächsten Tagen eine Übersicht der Beiträge (sowohl meine als auch die der Arbeitgeberin, sowohl Spar- als auch Risiko) zusammen stellen. Das sollte dann ja ausreichen. Differenz sollte dann ja der Ertragszuwachs sein, oder?
Ich möchte mich auf jeden Fall nochmal bei euch für die vielen wertvollen und hilfreichen Informationen bedanken.
Viele Grüße
Valentin
Hi,
alles klar, ich glaube ich habe es jetzt verstanden.
Die Freizügigkeitsstiftung konnte mir die Zinserträge seit meinem Wegzug nennen. Das sind tatsächlich nur ein paar Franken.
Ich habe jetzt Mal Kontakt zu meiner alten PK aufgenommen, damit diese mir die Erträge bzw. meine Beiträge und die der ehemaligen Arbeitgeberin am Überobligatorium benennen.
Die wollen momentan aber noch nicht tätig werden und verweisen auf die Freizügigkeitsstiftung, die diese Info aber definitiv nicht haben...
lieberjott du sagtest man kann notfalls das auch selbst über die jährlichen Vorsorgeausweise ausrechnen?
Leider habe ich gar keine Vorsorgeausweise bzw. nur einen. Kannst du mir sagen, ob man die auch nachträglich beziehen kann und wenn wo? Vermutlich auch wieder bei der alten PK, oder?
Hallo Zusammen,
und täglich grüßt das Murmeltier.
Ich habe immer noch Fragen bzgl. Versteuerungsgrundlage...
Nochmal etwas konkreter.
Ich habe von 2015 bis 2018 ca. 3 Jahre in der Schweiz bei einer Bank gearbeitet.
Mein Oberobligatorium setzt sich zusammen aus meinen Einzahlungen, Beteiligungen meiner ehemaligen Arbeitgeberin und Zinsen.
Die Zinsen bewegen sich im 3stelligen Bereich. Die Differenz zwischen Guthaben und meinen Einzahlungen (also ohne Zinsen und den Beteiligungen meiner Arbeitgeberin) hingegen beträgt einige Tausend Franken.
Muss ich wirklich nur die Zinsen verteuern oder doch letzteres?
Sorry, meine erneute Nachfrage, aber ich kann mir irgendwie nicht so richtig vorstellen, dass ich das Guthaben quasi zinsfrei bekomme.
Die Gesamtsumme von meinem Oberobligatorium ist zwar jetzt nicht besonders hoch, aber ich hätte doch ein paar Tausend Euro Steuern erwartet...
Hi,
erstmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Jetzt habe ich doch noch einige Rückfragen.
Bzgl. Ertragsanteil: Handelt es sich hierbei um das Guthaben reduziert um meine eigenen Einzahlungen oder das Guthaben reduziert um die gesamten Einzahlungen (meine damalige Arbeitgeberin hat doch auch Einzahlungen auf das Oberobligatorium geleistet, oder?)?
Bzgl. Aufstellung: Hier müsste ich mich wahrscheinlich an die frühere Pensionskasse wenden, oder?
Bzgl. Quellensteuer: muss ich zur Rückzahlungsanforderung irgend etwas besonderes beachten oder einfach auf der Onlineseite entsprechenden Antrag stellen?
Schon Mal vielen Dank im Voraus.
Valentin
Hallo Zusammen,
ich habe vor einigen Jahren für ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet. Seit dem ich wieder in Deutschland bin, liegt mein Pensionsgeld auf einem Freizügigkeitskonto.
Ich überlege jetzt, mir mein Überobligatorium auszahlen zu lassen.
Neben der Quellensteuer müsste ich das Ganze ja auch in Deutschland versteuern.
Hierzu habe ich drei Fragen:
1) in Deutschland muss nicht die gesamte Höhe der Auszahlung, sondern nur die Differenz zwischen Einzahlungen und Guthaben?
2) An welchem Dokument kann ich erkennen (und wie komme ich daran), wie hoch die Einzahlungen waren, die zu meinem Überobligatorium geführt haben?
3) Kann ich die Quellensteuer auf die deutsche Steuer anrechnen lassen?
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Hallo Zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Seit dem 01.07.18 wohne ich offiziell wieder in Deutschland und bin seit diesem Tag dort auch wieder steuerpflichtig. Im ersten Halbjahr habe ich noch in der Schweiz gewohnt und gearbeitet (beides offiziell bis zum 30.6.
Jetzt unterliegt mein Schweizer Lohn ja in meiner deutschen Steuererklärung für 2018 ja der Progression. Soweit ist mir das Ganze klar.
Ich frage mich aber jetzt, ob ich den Schweizer Lohn für meine deutsche Steuererklärung für 2018 um gewisse Kosten reduzieren kann?
Für mich wäre eine Lohnreduktion vor allem bei zwei Punkten interessant:
1) Kosten für den Umzug: Umzugsunternehmen, die Wohnungssuche in D, Renovierungskosten der alten Wohnung? Umgezogen bin ich im Juni.
2) Krankenversicherungskosten. Ist hier ein Abzug möglich? Ging in der Schweiz ja vom Nettolohn ab.
Vielen Dank im Voraus!
Valentin
Hallo Zusammen,
ich ziehe bald nach D zurück und habe eine Fragee bzgl. der KFZ Ummeldung.
Folgende Situation:
Ich fahre mit dem KFZ am Umzugstag zum deutschen Zoll und deklariere den Wagen als Umzugsgut. In D lasse ich zunächst eine TÜV und Abgasuntersuchung vornehmen. Auch besorge ich mir eine EVB. Wunschkennzeichen ist auch schon reserviert und wird gedruckt.
Danach melde ich mich persönlich um und auch das Fahrzeug.
Soweit, so gut.
Nun frage ich mich aber, was mit meinen Schweizer Nummernschildern passiert? Die Auskunftsdame an meinem neuen Wohnort in D meine nämlich, dass sie die Nummernschilder nicht entwerten und in die Schweiz zurückschicken. Ich dies selber tun muss, entweder am alten Schweizer Wohnort oder aber bei einer Schweizer Botschaftsniederlassung in D.
Stimmt das? Falls ja, was wäre denn das am besten geeignete Vorgehen? Ich ziehe nämlich sehr weit weg von der Schweiz und eine Botschaft ist auch nicht in der Nähe.
Vielen Dank im Voraus
Valentin
Hi Maik
Ich befürchte, da wirst Du eher kein Glück haben. Ich gehe nämlich davon aus, dass die Schlussfolgerung (viele deutsche Rentner wandern in die Schweiz aus), welche auch in einigen Schweizer Zeitungen stand, eine Fehlinterpretation ist.
In der Originalpressemitteilung der deutschen Rentenversicherung stand nämlich nur, dass immer mehr Renten in die Schweiz überwiesen werden. Ich denke, dass sind dann einfach überwiegend die Leute, die irgendwann in ihrem Erwerbsleben (nachdem sie auch in D einbezahlt haben) hierhin ausgewandert und auch im Rentenalter geblieben sind.
Die Vermutung kannst Du denen ja mal vorsichtig weiterreichen.
Aber vielleicht hast Du ja trotzdem Glück.
Viele Grüsse,
Valentin
Vielen Dank für die Hinweise!
Frank: Ich habe das tatsächlich laufen lassen...
Hallo Zusammen,
nachdem ich jetzt schon einige Monate in der Schweiz wohne, melde ich mich auch mal wieder zu Wort. Genau genommen habe ich mal wieder eine Frage an Euch.
Es gibt nämlich eine Sache, die ich hier noch nicht erledigt habe. Das Ummelden von meinem Auto. Das habe ich mir aber für diesen Monat fest vorgenommen. Ich bin mir aber bzgl. der Abgaswartung nicht so ganz sicher. Mein Auto ist 3 Jahre halt und verfügt über ein entsprechendes OBD-System. Allerdings sind die deutschen Fahrzeugpapiere ja etwas anders als die Schweizer. In den deutschen Papieren gibt es Punkt 72 ja nicht und dementsprechend findet sich dort ja auch kein B03/B04 Vermerk. Heisst das jetzt, dass ich eine Abgaswartung durchführen muss oder kann ich irgendwie anders nachweisen, dass mein Auto den erforderlichen Standards entspricht? Ich habe mir in jedem Fall einmal vorsorglich die EWG Übereinstimmungsbescheinigung besorgt. Hilft das weiter?
Ich würde mich mal wieder sehr über Eure Antworten freuen.
PS Habt Ihr vor Ummeldung eigentlich eine Motorwäsche durchgeführt? Würde ich eigentlich ungerne tun, da das nicht ganz risikolos ist.
Viele Grüsse
Valentin
Hoi zusammen
Ich wohne seit Anfang November in der Schweiz. Mittlerweile habe ich mich auch ganz gut eingelebt und dachte ich hätte bis auf die Ummeldung des Autos alles erledigt... Leider hat mich aber heute ein Aussendienstmitarbeiter der Billag besucht. Leider hatte ich vergessen mich dort anzumelden, was ich heute natürlich nachgeholt habe. Nach einer kurzen Internetrecherche musste ich mit Erschrecken feststellen, dass mir jetzt wohl eine Strafe von bis zu 5000 CHF durch die BAKOM droht, da ich die Anmeldung von TV & Radio wohl selbst vor Inbetriebnahme hätte vornehmen müssen.
Dazu hätte ich ein paar Fragen. Vielleicht ist ja hier jemand unterwegs, der mir diese beantworten kann:
1) Wie wahrscheinlich ist es, dass mir jetzt tatsächlich eine Strafe aufgebrummt wird? Die Aussagen dazu im Internet sind leider nicht eindeutig. Zum Teil wird gesagt, dass die Billag immer die Personendaten bei verspäteter Anmeldung direkt am die BAKOM weiterleitet. Teilweise wird das aber auch verneint.
2) Sollte ich im Zweifel einfach mal bei der Billag nachfragen oder wecke ich damit unter Umständen schlafende Hunde?
3) Was schätzt Ihr wie hoch würde eine Strafe bei ca. 2 monatiger verspäteter Anmeldung sein?
4) Ist es üblich, dass die Billag einen direkt besucht? Ich hätte eigentlich erst ein "Erinnerungsschreiben" erwartet? Woher haben die überhaupt meine Adresse, von der Einwohnerkontrolle?
Vielen Dank im Voraus!
Valentin
Hallo Zusammen,
endlich ist es soweit am Mittwoch hat das (kurze) Pendeln ein Ende und es geht mit dem Umzugsgut in die Schweiz.
Jetzt so kurt vor dem Umzug sind mir noch 2 dringende Fragen eingefallen, über deren schnelle Beantwortung ich mich sehr freuen würde:
1) Muss ich mich eigentlich auch beim deutschen Zoll melden? Bargeld werde ich nicht viel mitnehmen?
2) Was passiert beim Schweizer Zoll bei Überladung des Umzugstransportes?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüsse
Valentin
Hoi zusammen,
der Tag meiner endgültigen Auswanderung rückt näher und es tauchen immer weitere Fragen auf. Da mir in diesem tollen Forum schon mehrfach geholfen wurde, versuche ich es erneut hier.
1) Ich bin in der Schweiz seit Oktober gemeldet. Meinen deutschen Wohnsitz gebe ich im November auf. Spricht etwas dagegen, wenn ich mich jetzt schon abmelde? Dann könnte ich mich nämlich auch schon bei meinem Internetprovider und der GEZ abmelden, beide wollen die Abmeldebescheinigung sehen.
2) Wäre es bei der Übersiedlung problematisch beim Zoll, wenn die Abmeldebescheinigung meiner Frau und meine auf unterschiedliche Daten datiert sind? Siehe 1)
3) Muss das komplette Umzugsgut gebraucht sein oder können auch neue Sachen zollfrei eingeführt werden?
Liebe Grüße
Hallo Maik,
mal wieder vielen Dank für Deine Hilfe! Ich habe es jetzt nochmal der deutschen Krankenkasse erklärt. Mal sehen... Ein Optionsrecht existiert jedenfalls nicht, wie Du schon gesagt hast. Hat mir die Schweizer Krankenkasse bestätigt.
Halte Euch weiter auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Hallo Micha,
das mit dem selbst versichern würde wohl funktionieren, das haben die mir schon gesagt. Das Problem liegt darin, dass meine neue Schweizer KV bestätigen soll, dass meine Frau auf ihr Optionswahlrecht verzichtet hat. Und da liegt für mich der Knackpunkt: ich Frage mich, ob meine Frau ueberhaupt ein solches Optionswahlrecht hat. Die wohnt schließlich momentan nur in Deutschland. Ich selbst bin auch kein Grenzgänger auf welches sich dieses auszufuellende Formular bezieht. Ich bin deshalb unsicher, ob meine in Auswanderfragen eher unerfahrene Krankenkasse recht hat.
Vielleicht weiss noch jemand anderes aus dem Forum Rat.
Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder die Hilfe dieses tollen Forums. Es geht diesmal um den folgenden Sachverhalt:
Ich arbeitete seit dem 01.10 in der Schweiz. Im Oktober wohne ich noch in einem Hotel, ab 01.11 dann in einer Wohnung. Ich habe für den Oktober die Bewilligung B beantragt und mir auch eine Krankenversicherung ab Oktober gesucht. Meine Frau und mein Sohn wohnen momentan noch in Deutschland und ziehen am 01.11 mit in die Schweiz. Beide waren in Deutschland zu letzt über mich familienversichert. Für den Oktober hatten wir uns jetzt überlegt, dass meine Frau und mein Sohn sich in Deutschland selbst krankenversichern und den Mindestbetrag bezahlen. Laut Aussage unserer letzten deutschen Krankenversicherung muss meine Frau dafür ein ausgefülltes Formular (Zusatzblatt zum E106 und zum E109) vorlegen. Laut diesem Formular müssen meine Frau und mein Sohn von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und sich von der schweizerischen Krankenversicherung sogleich befreien lassen.
Ist dieses Formular tatsächlich für meine Situation korrekt? Ich dachte dieses Optionsrecht gilt nur bei einer Grenzgänger schaft?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Maik,
auch an dieser Stelle zunächst einmal herzlichen Dank für Deine hilfreiche und schnelle Antwort! Trotzdem nochmal für mein Verständnis: Verstehe ich das richtig, dass diese Erklärung für eine mögliche Zwischenzeit in der Schweiz bei Erwerbslosigkeit geeignet ist? Bspw. ist dadurch jemand, der am 01.10 in die Schweiz zieht und am 01.11 dort eine Erwerbstätigkeit aufnimmt auch im Oktober krankenversichert. Ist das so korrekt?
Was ist wenn zwischen Erwerbsende in Deutschland und Erwerbsaufnahme in der Schweiz keine Lücke besteht (bspw. Ende Erwerbstätigkeit in D am 30.09, Beginn Erwerbstätigkeit Schweiz am 01.10). Ist diese Erklärung dann auch notwendig?
Oder sichert die Erklärungen jemand ab, der nicht direkt ab dem 1. Arbeitstag in der Schweiz krankenversichert ist? Also bspw. jemand beginnt die Erwerbstätigkeit in der Schweiz am 01.10 schließt die KV aber erst am 01.11 ab.
Sorry für meine vielen nachfragen, aber es ist ja nicht mehr lange hin ;
Viele Grüße
Alles anzeigenHallo und Willkommen Liz
Danke für das Lob. Lob gibt immer Kraft für weiteres Engagement.
uiui innerhalb einer Woche eine Auswanderung starten ist sehr sehr sportlich und wird leider viel von dir abverlangen. Sorry, dass ich das sagen muss.
Zum wichtigsten. Die Leistungsübernahme Erklärung bedeutet, dass die deutsche Krankenkasse die Leistungen auch in der Schweiz übernimmt. Für gesetzliche Versicherte ist diese Erklärung unabdingbar. Bei privatversicherten kann dies je nach Vertrag anders aussehen. Solange du keine Krankenversicherung in der Schweiz hast ist das deine einzige Absicherung. Innerhalb des ersten Monats solltest du dich daher unbedingt um eine Krankenversicherung in der Schweiz kümmern. Bei Comparis kannst du dir dafür am schnellsten Angebote einholen.
Richtig die Anmeldung bei der Gemeinde muss innerhalb der ersten Woche erfolgen und funktioniert auch ohne Abmeldung in Deutschland. Die Abmeldung kannst du nachholen, solltest du aber unbedingt vor dem definitiven Umzug in die Schweiz erledigen. Diese wird dann beim Zoll benötigt. Mit der Abmeldebestätigung kannst du dein Umzugsgut und dein Fahrzeug (wenn es dir länger als 6 Monate gehört) Zollfrei einführen.
Schöne Grüsse und guten Start in der Schweiz.
Maik
Hi Maik, kannst Du mir das mit der Leistungsübernahme bitte nochmal erklären? Ich bin bis 30.09 noch gesetzlich in D versichert. Wenn ich doch dann ab 01.10 in der Schweiz arbeite, bin ich doch da krankenversichert. Das mit den 3 Monaten gilt doch rückwirkend, oder?
Viele Grüße
Hi Maik,
mal wieder vielen Dank für Deine schnelle Antwort und allgemein für dieses tolle Forum!
Ich hatte auch nochmal beim Migrationsamt nachgefragt und die meinten auch ich solle mich in jedem Fall in der Gemeinde meines Hotels melden.
Das habe ich heute auch schon mal getan. Die haben mir jetzt allerdings mitgeteilt, dass ich das mit der Bewilligung direkt bei meiner zukünftigen Wohngemeinde klären soll...Die dortige Einwohnerkontrolle wiederum hat mir jetzt tatsächlich angeboten, damit ich keinen Ärger bekomme, mich schon für den Oktober zu melden.
Meinst Du das ist auch ok oder sollte ich bei der Gemeinde meines Hotels nochmals nachfragen?
Viele Grüße